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Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park
Mitteilung BV 0775/2024 vom 27.02.2024
Stand: Am 14.03.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0775/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park - Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 14.03.2024 - Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: „Vielen Dank für die Nachricht. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen dass ich mit der Beantwortung meiner Frage nicht zufrieden bin. Es wurde nicht konkret auf meine gestellten Probleme eingegangen sondern sehr allgemein versucht mit Zunahme von Gesetzenstexten bzw. Verordnungen. Ich kann Ihnen zusichern, dass ich Ihnen das geschilderte Problem mit dem Müll, der im Som- mer vor allem nach dem Wochenende, von jugendlichen hinterlassen wird, die sich an der Tischtennisplatte im Park abends aufhalten, bildlich zuschicken werde. Ich wohne seit über drei Jahren im Clouth viertel und habe noch NIE(!) das Ordnungsamt zu irgendeiner Uhrzeit in dem bestreitenden Park gesehen und das obwohl ich fast täglich bis zu dreimal den Park mit meinem Hund aufsuche. Können Sie mir hierzu mitteilen wenn das Ordnungsamt- also zu welcher Uhrzeit- in dem Park immer ihre Route stattfindet? Weiterhin bekomme ich diese Antwort hier: Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein- spurigen Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah- ren. Wer wird das kontrollieren? Auch hier kann ich Ihnen als Nutzerin des Parks mitteilen dass Fahrräder abseits der Wege fahren. Täglich. Wie kann ich als Nutzerin des Parks dieses melden wenn ich dies wieder beobachte? Dann würde ich noch gerne ausführlicher auf meine erste Frage eingehen wie es geregelt wird wenn mein Angsthund evtl. vor Schreck auf die Amsterdamer Straße rennt. Es wird ge- antwortet: Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Tier- besitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist. Warum verlegt die Stadt Köln die Hundewiese denn an eine Stelle und schafft diese Gefah- ren? Also mir wird ja eine Fläche angeboten die nunmehr Gefahren beinhalten wird die vorher nicht waren. Das verstehe ich nicht. Rein rechtlich gesehen muss hier ja eine Ermessensab- wägung stattgefunden haben. Gerne möchte ich dies erläutert haben, denn Hundewiese ohne 2 Nähe zu Straße zu Hundewiese mit unmittelbarer Nähe zu einer 50km stark befahrenden Hauptstraße erlässt für mich natürlich als Laien absolut keine Logik. Besten Dank im Voraus für die Beantwortung bzw. für die Info wie und wo meine zusätzlichen Fragen dazu beantwortet werden. Auf der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung? Dann werde ich natürlich bei dieser als Zuschauerin respektive Zuhörerin dabei sein. Mit freundlichen Grüßen“
Beratungsverlauf
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