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0775/2024

Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park

Mitteilung BV 27.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.03.2024, TOP 1.19

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2979 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0775/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Hundefreilauffläche Johannes-Giesberts-Park 
- Einwohnerfrage zur Sitzung der BV Nippes am 14.03.2024 - 
Es wird folgende Einwohnerfrage gestellt: 
 
„Vielen Dank für die Nachricht. 
 
Dennoch muss ich Ihnen mitteilen dass ich mit der Beantwortung meiner Frage nicht zufrieden 
bin. 
Es wurde nicht konkret auf meine gestellten Probleme eingegangen sondern sehr allgemein 
versucht mit Zunahme von Gesetzenstexten bzw. Verordnungen. 
 
Ich kann Ihnen zusichern, dass ich Ihnen das geschilderte Problem mit dem Müll, der im Som-
mer vor allem nach dem Wochenende, von jugendlichen hinterlassen wird, die sich an der 
Tischtennisplatte im Park abends aufhalten, bildlich zuschicken werde. 
 
Ich wohne seit über drei Jahren im Clouth viertel und habe noch NIE(!) das Ordnungsamt zu 
irgendeiner Uhrzeit in dem bestreitenden Park gesehen und das obwohl ich fast täglich bis zu 
dreimal den Park mit meinem Hund aufsuche. 
Können Sie mir hierzu mitteilen wenn das Ordnungsamt- also zu welcher Uhrzeit- in dem Park 
immer ihre Route stattfindet? 
 
Weiterhin bekomme ich diese Antwort hier: 
Gemäß §24 Abs. 5 ist „beim Befahren der Wege in öffentlichen Grünflächen mit ein- spurigen 
Fahrrädern, (…) auf andere Personen in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. 
Es ist verboten, abseits der Wege, wie z. B. auf Wiesen, Treppen oder Gartenanlagen zu fah-
ren. Wer wird das kontrollieren? 
Auch hier kann ich Ihnen als Nutzerin des Parks mitteilen dass Fahrräder abseits der Wege 
fahren. Täglich.  
Wie kann ich als Nutzerin des Parks dieses melden wenn ich dies wieder beobachte?  
 
Dann würde ich noch gerne ausführlicher auf meine erste Frage eingehen wie es geregelt 
wird wenn mein Angsthund evtl. vor Schreck auf die Amsterdamer Straße rennt. Es wird ge-
antwortet: Gemäß §1 und 2 Tierschutzgesetz ist der Mensch verantwortlich, für das Tier als 
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu gehört auch, dass der Tier- 
besitzer für die Vorsorge von Gefahren durch oder für sein Tier verantwortlich ist. 
Warum verlegt die Stadt Köln die Hundewiese denn an eine Stelle und schafft diese Gefah-
ren? Also mir wird ja eine Fläche angeboten die nunmehr Gefahren beinhalten wird die vorher 
nicht waren. Das verstehe ich nicht. Rein rechtlich gesehen muss hier ja eine Ermessensab-
wägung stattgefunden haben. Gerne möchte ich dies erläutert haben, denn Hundewiese ohne

2 
 
Nähe zu Straße zu Hundewiese mit unmittelbarer Nähe zu einer 50km stark befahrenden 
Hauptstraße erlässt für mich natürlich als Laien absolut keine Logik. 
 
Besten Dank im Voraus für die Beantwortung bzw. für die Info wie und wo meine zusätzlichen 
Fragen dazu beantwortet werden. 
 
Auf der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung? 
Dann werde ich natürlich bei dieser als Zuschauerin respektive Zuhörerin dabei sein. 
 
Mit freundlichen Grüßen“

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 1.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Amsterdamer Straße
  • Hauptstraße
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
0775/2024
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.02.2024
Erstellt
27.02.2024 10:45