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V/1021/2005

Baubeschluss:

Vorlage 06.12.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 31.01.2006, TOP 2.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3904 Zeichen

V/1021/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baubeschluss: Straßen- und Wegebau im Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer - Gelmerheide/Zur 
Eckernheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die Straßen und Wege des Baugebietes „Gelmer-Gelmerheide/Zur Eckernheide“ werden auf der 
Grundlage des Lageplanes Nr. 9469 1-2(2) vom 06.12.2005 ausgebaut. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Kosten in Höhe von 1.300.000 €, als auch Folge-
kosten in Höhe von ca. 7.200 € entstehen. 2006 ist nur die Erstellung der zur Erschließung der 
Baugrundstücke erforderlichen Baustraßen notwendig. Die Kosten für die Erstellung der Baustra-
ßen belaufen sich auf ca. 500.000 €. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2005 – 2009 steht.  
 
 
Ausgaben 
 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6303.950.1330.6 Bauk. Str. Gelmerhei-
de/Gelmer 
2006 
2007 
2008 
2009 
110.000 
250.000 
250.000 
1.000 
VE auf 2007 in Höhe 
von 250.000 € 
 
     
Insgesamt: 611.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1021/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Christel.Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1021/2005 
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u. a. Mittelbe-
reitstellung durch den Rat, erfüllt sind. 
 
 
 
 
Begründung: 
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau de Erschließungsstraßen 
erforderlich. 
Grundlage für den Ausbau der Erschließungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 462, der am 
30.06.2005 rechtsverbindlich wurde. 
 
Mit dem Straßenbau für die Baustraßen soll im Anschluss an den Kanalbau spätestens im IV. 
Quartal 2006 begonnen werden. 
 
Das Baugebiet liegt zukünftig größtenteils zwischen den zwei vorhandenen Wirtschaftswegen 
„Gelmerheide“ entlang der vorhandenen Häuser 65 bzw. 62 und 64. Als erschließende Querver-
bindungen zwischen den zwei vorhandenen Straßen sind drei Achsen geplant.  
Die vorhandenen Straßen „Gelmerheide“ werden als Haupterschließung mit Gehweganlagen und 
Fahrbahnbreiten zwischen 4,75 m und 5,50 m geplant. Die Verbindungsachsen bestehen aus ei-
ner 4,00 m breiten Asphaltfahrbahn mit jeweils zwei überfahrbaren gepflasterten Seitenstreifen mit 
1,00 m Breite. Ergänzend verbindet ein 3,00 m breiter gepflasterter Fuß- und Radweg die beiden 
Haupterschließungsstraßen entlang der vorhandenen Wallhecke, die bestehen bleiben soll. Ein 
weiterer Fuß- und Radweg wird das neue Baugebiet in nörd-östlicher Richtung mit der Straße Al-
fersheide verbinden, ein dritter Weg soll zukünftig zum Leinpfad des Dortmund-Ems-Kanals ge-
führt werden.  
 
Entlang der Haupterschließungsstraßen sind zwei Längsparkstreifen für ca. 9 PKW und 4 neue 
Bäume geplant. Das Baugebiet soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. 
 
Der im Bebauungsplan dargestellte Radweg entlang der Straße „Zur Eckernheide“ ist nicht Be-
standteil dieses Baubeschlusses. Die Planung und der Beschluss über den Bau dieses Weges 
werden zu einem späteren Zeitpunkt separat erfolgen. 
 
Die Schaffung einer barrierefreien Stadt zur Integration und Förderung der Mobilität von Menschen 
mit Behinderungen ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Planung.  
Dieser Leitgedanke wurde bei der vorliegenden Planung soweit als irgend möglich berücksichtigt. 
 
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und Belästigun-
gen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit 
und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (1)

31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zur Eckernheide
  • Gelmerheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1021/2005
Typ
Vorlage
Datum
06.12.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37