V/1021/2005
Baubeschluss:
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Beschlussvorlage
3904 Zeichen
V/1021/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Baubeschluss: Straßen- und Wegebau im Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer - Gelmerheide/Zur
Eckernheide
Beratungsfolge
12.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
Die Straßen und Wege des Baugebietes „Gelmer-Gelmerheide/Zur Eckernheide“ werden auf der
Grundlage des Lageplanes Nr. 9469 1-2(2) vom 06.12.2005 ausgebaut.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Kosten in Höhe von 1.300.000 €, als auch Folge-
kosten in Höhe von ca. 7.200 € entstehen. 2006 ist nur die Erstellung der zur Erschließung der
Baugrundstücke erforderlichen Baustraßen notwendig. Die Kosten für die Erstellung der Baustra-
ßen belaufen sich auf ca. 500.000 €.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2005 – 2009 steht.
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6303.950.1330.6 Bauk. Str. Gelmerhei-
de/Gelmer
2006
2007
2008
2009
110.000
250.000
250.000
1.000
VE auf 2007 in Höhe
von 250.000 €
Insgesamt: 611.000
Vorlagen-Nr.:
V/1021/2005
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Christel.Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
06.12.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1021/2005
Der Ausbau kann nur dann erfolgen, wenn die notwendigen Voraussetzungen, wie u. a. Mittelbe-
reitstellung durch den Rat, erfüllt sind.
Begründung:
Zur Erschließung der Baugrundstücke im o. g. Baugebiet ist der Ausbau de Erschließungsstraßen
erforderlich.
Grundlage für den Ausbau der Erschließungsstraßen ist der Bebauungsplan Nr. 462, der am
30.06.2005 rechtsverbindlich wurde.
Mit dem Straßenbau für die Baustraßen soll im Anschluss an den Kanalbau spätestens im IV.
Quartal 2006 begonnen werden.
Das Baugebiet liegt zukünftig größtenteils zwischen den zwei vorhandenen Wirtschaftswegen
„Gelmerheide“ entlang der vorhandenen Häuser 65 bzw. 62 und 64. Als erschließende Querver-
bindungen zwischen den zwei vorhandenen Straßen sind drei Achsen geplant.
Die vorhandenen Straßen „Gelmerheide“ werden als Haupterschließung mit Gehweganlagen und
Fahrbahnbreiten zwischen 4,75 m und 5,50 m geplant. Die Verbindungsachsen bestehen aus ei-
ner 4,00 m breiten Asphaltfahrbahn mit jeweils zwei überfahrbaren gepflasterten Seitenstreifen mit
1,00 m Breite. Ergänzend verbindet ein 3,00 m breiter gepflasterter Fuß- und Radweg die beiden
Haupterschließungsstraßen entlang der vorhandenen Wallhecke, die bestehen bleiben soll. Ein
weiterer Fuß- und Radweg wird das neue Baugebiet in nörd-östlicher Richtung mit der Straße Al-
fersheide verbinden, ein dritter Weg soll zukünftig zum Leinpfad des Dortmund-Ems-Kanals ge-
führt werden.
Entlang der Haupterschließungsstraßen sind zwei Längsparkstreifen für ca. 9 PKW und 4 neue
Bäume geplant. Das Baugebiet soll als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.
Der im Bebauungsplan dargestellte Radweg entlang der Straße „Zur Eckernheide“ ist nicht Be-
standteil dieses Baubeschlusses. Die Planung und der Beschluss über den Bau dieses Weges
werden zu einem späteren Zeitpunkt separat erfolgen.
Die Schaffung einer barrierefreien Stadt zur Integration und Förderung der Mobilität von Menschen
mit Behinderungen ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Planung.
Dieser Leitgedanke wurde bei der vorliegenden Planung soweit als irgend möglich berücksichtigt.
Um den Betroffenen frühzeitig Informationen über unvermeidbare Behinderungen und Belästigun-
gen bei der Durchführung der Baumaßnahme zu geben, erfolgt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit
und ggf. eine direkte Ansprache der Anlieger.
I.V.
gez.
Joksch
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Zur Eckernheide
- Gelmerheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1021/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.12.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37