V/0930/2005
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer- Gelmerheide/ Zur Eckernheide
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Beschlussvorlage
5388 Zeichen
V/0930/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer- Gelmerheide/ Zur Eckernheide Beratungsfolge 24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung zu. Kosten/Folgekosten Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 1.200.000,00 Euro geschätzt Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanzplans und des Investitions- programms 2005 – 2009 steht. Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung HH-Ansatz 7003.950.1330.7 Baugebiet Gelmerheide 2005 25.000 2006 600.000 770.000 2007 600.000 700.000 (VE 2007) (600.000) (700.000) Insgesamt: 1.200.000 1.495.000 Vorlagen-Nr.: V/0930/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0930/2005 Begründung: Allgemeines Der Bebauungsplan Nr. 462 „Gelmerheide“ liegt im südlichen Randbereich des Stadtteiles Gelmer und wird derzeit als Acker- bzw. Weidefläche genutzt. Es hat eine Plangebietsgröße von insge- samt 7,50 ha, von der 5,70 ha an Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem ohne Drosselung der Regen- wasserabflüsse. Das Plangebiet wird an die bestehende Trennkanalisation in der Straße „Zur Eckernheide“ ange- schlossen ( Bebauungsplan Nr. STM 7). Regenwasservorfluter für das bestehende und geplante Regenwasserkanalnetz des Stadtteiles Gelmer ist die Werse, Gewässer Nr. 3299000. Der Bebauungsplan „Gelmerheide“ liegt innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserschutzge- bietes „Gittrup“. Schmutzwasserkanalisation Das im Planungsgebiet anfallende Schmutzwasser der vorhanden 3 Hofeslagen und eines Tisch- lereibetriebes sowie die geplanten 69 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 von Nordwesten nach Südosten gesammelt und abgeleitet. Anschlusspunkt an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation ist der Schacht im Bereich der Einmündung der „Alfersheide“ in die Straße „Zur Eckernheide“. Weitergeleitet wird des Schmutzwassers über das Pumpwerk „Alte Schifffahrt“ bis zur Hauptkläranlage in Coerde. Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation von Ge lmer, sowie das Pumpwerk „Alte Schifffahrt“ besitzen ausreichend freie Kapazitäten um die zu sätzliche Schmutzwassermenge von 1,73 l/s im Trockenwetterfall aus dem Planungsgebiet ableiten zu können. Regenwasserkanalisation Gemäß § 51 Landeswassergesetz (LWG) ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. Aufgrund der flächenmäßig unzureichenden Versicker ungsbereiche wird im entwässerungstechni- schen Entwurf die Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung nicht berücksichtigt. Sollten einzelne Grundstückseigentümer die Versickerung auf ihren Privatgrundstücken anstreben, ist dieses über Einzelnachweise bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser des Planungsgebietes wird somit gesammelt und von Nord- west nach Südost über Kanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 800 in den vorhandenen Regen- wasserkanal in der Straße „Zur Eckernheide“ abgeleitet. Auf eine Regenrückhaltung für das Planungsgebiet kann verzichtet werden, da der hydraulische Nachweis für das vorhandene Regenwassernetz Gelmer ausreichende Kapazitäten für die zusätz- liche Wassermenge von ca. 310 l/s nachweist. Die maximal mögliche Einleitungsmenge für die Einleitungsstelle „Gelmer“ in die Werse ( Gew. Nr. 3299000) wird entsprechend den Maßgaben des BWK/ Merkblatt 3 eingehalten. - 3 - V/0930/2005 Eine Regenwasserbehandlung für das Planungsgebiet ist nicht erforderlich, da die Fläche als all- gemeines Wohngebiet ausgewiesen ist und lt. MUNLV vom 26.5.2004 als unbelastet eingestuft wird. Beiträge • Entwässerungsbeiträge: Im Plangebiet sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge zu zahlen. Das geplante Kanalnetz wird gemäß § 58 LWG bei der Bezirkregierung angezeigt. Zur bestehenden Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Nieder- schlagswassermengen in die Werse wird ein entsprechender Änderungsantrag gestellt. Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge- legt. Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das II Quartal 2006 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 12 Mo- naten gerechnet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt zu schaffen, werden bei der Erschließungsmaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. i.V. gez. Joksch Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 462 (amtlicher Umring) amtlich
- Zur Eckernheide
- Alte Schifffahrt
- Alfersheide
- Werse
Bebauungsplan Nr. 462
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gelmer - Gelmerheide / Zur Eckernheide
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0930/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.11.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37