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V/0930/2005

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer- Gelmerheide/ Zur Eckernheide

Vorlage 03.11.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 06.12.2005, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5388 Zeichen

V/0930/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 462 Gelmer- Gelmerheide/ Zur Eckernheide 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Entwurf und dem Bau der Kanalerschließung zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Kanalbaukosten werden insgesamt auf 1.200.000,00 Euro geschätzt  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanzplans und des Investitions-
programms 2005 – 2009 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
HH-Ansatz 
7003.950.1330.7 Baugebiet Gelmerheide 2005  25.000 
  2006 600.000 770.000 
  2007 600.000 700.000 
  (VE 2007) (600.000) (700.000) 
 
Insgesamt: 1.200.000 1.495.000 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0930/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0930/2005 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Allgemeines
 
 
Der Bebauungsplan Nr. 462 „Gelmerheide“ liegt im südlichen Randbereich des Stadtteiles Gelmer 
und wird derzeit als Acker- bzw. Weidefläche genutzt. Es hat eine Plangebietsgröße von insge-
samt 7,50 ha, von der 5,70 ha an Baugrundstücks- und Straßenflächen zu entwässern sind. 
 
Die entwässerungstechnische Erschließung erfolgt im Trennsystem ohne Drosselung der Regen-
wasserabflüsse. 
 
Das Plangebiet wird an die bestehende Trennkanalisation in der Straße „Zur Eckernheide“ ange-
schlossen ( Bebauungsplan  Nr. STM 7). 
 
Regenwasservorfluter für das bestehende und geplante Regenwasserkanalnetz des Stadtteiles 
Gelmer ist die Werse, Gewässer Nr. 3299000. 
 
Der Bebauungsplan „Gelmerheide“ liegt innerhalb der Wasserschutzzone III des Wasserschutzge-
bietes „Gittrup“. 
 
Schmutzwasserkanalisation
 
 
Das im Planungsgebiet anfallende Schmutzwasser der vorhanden 3 Hofeslagen und eines Tisch-
lereibetriebes sowie die geplanten 69 Einfamilienhäuser wird mittels Freigefälleleitungen DN 250 
von Nordwesten nach Südosten gesammelt und abgeleitet. Anschlusspunkt an die vorhandene 
Schmutzwasserkanalisation ist der Schacht im Bereich der Einmündung der „Alfersheide“ in die 
Straße „Zur Eckernheide“. Weitergeleitet wird des Schmutzwassers über das Pumpwerk „Alte 
Schifffahrt“ bis zur Hauptkläranlage in Coerde. 
 
Die vorhandene Schmutzwasserkanalisation von Ge lmer, sowie das Pumpwerk „Alte Schifffahrt“ 
besitzen ausreichend freie Kapazitäten um die zu sätzliche Schmutzwassermenge von 1,73 l/s im 
Trockenwetterfall aus dem Planungsgebiet ableiten zu können. 
 
Regenwasserkanalisation
 
 
Gemäß § 51 Landeswassergesetz (LWG) ist anfallendes Regenwasser auf erstmals bebauten 
Flächen zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah einzuleiten. 
 
Aufgrund der flächenmäßig unzureichenden Versicker ungsbereiche wird im entwässerungstechni-
schen Entwurf die Möglichkeit der Niederschlagswasserversickerung nicht berücksichtigt. 
Sollten einzelne Grundstückseigentümer die Versickerung auf ihren Privatgrundstücken anstreben,  
ist dieses über Einzelnachweise bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 
 
Das anfallende Niederschlagswasser des Planungsgebietes wird somit gesammelt und von Nord-
west nach Südost über Kanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 800 in den vorhandenen Regen-
wasserkanal in der Straße „Zur Eckernheide“ abgeleitet.  
 
Auf eine Regenrückhaltung für das Planungsgebiet kann verzichtet werden, da der hydraulische 
Nachweis für das vorhandene Regenwassernetz Gelmer ausreichende Kapazitäten für die zusätz-
liche Wassermenge von ca. 310 l/s nachweist. 
Die maximal mögliche Einleitungsmenge für die Einleitungsstelle „Gelmer“ in die Werse ( Gew. Nr. 
3299000) wird entsprechend den Maßgaben des BWK/ Merkblatt 3 eingehalten.

- 3 - 
V/0930/2005 
Eine Regenwasserbehandlung für das Planungsgebiet ist nicht erforderlich, da die Fläche als all-
gemeines Wohngebiet ausgewiesen ist und lt. MUNLV vom 26.5.2004 als unbelastet eingestuft 
wird.  
 
Beiträge
 
 
• Entwässerungsbeiträge: 
Im Plangebiet sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge zu zahlen. 
 
Das geplante Kanalnetz wird gemäß § 58 LWG bei der Bezirkregierung angezeigt. 
 
Zur bestehenden Erlaubnis gemäß § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Nieder-
schlagswassermengen in  die Werse wird ein entsprechender Änderungsantrag gestellt. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das II Quartal 2006 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von rund 12 Mo-
naten gerechnet. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Erschließungsmaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen 
von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
i.V. 
 
gez. 
Joksch 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

24.11.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 462 (amtlicher Umring) amtlich
  • Zur Eckernheide
  • Alte Schifffahrt
  • Alfersheide
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 462

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gelmer - Gelmerheide / Zur Eckernheide

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0930/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37