E-Ladeinfrastruktur in Nippes kurzfristig ausbauen
Antrag nach § 3 BV5 (FDP) AN/1746/2023 vom 05.10.2023
Stand: Am 19.10.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (FDP BV5)
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Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 04.10.2023 AN/1746/2023 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.10.2023 E-Ladeinfrastruktur in Nippes kurzfristig ausbauen - Antrag der FDP - Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, die vom Rat beschlossenen zusätzlichen E -Ladesäulen mit folgenden Standortvorschlägen (entsprechend Gremienvorschlägen laut Standortkonzept 3677/2018) kurzfristig zu realisieren: · Usambarastraße · Nordstraße · Blücherstraße · Florastraße · Baudristraße · Viersener Straße · Wilhelmstraße · Steinberger Straße · Cranachstraße · Schenkendorfstraße · Lohsestraße Die Ladesäulen sollen für jeweils zwei Fahrzeuge nutzbar sein und möglichst nah an der Neusser Straße liegen. Begründung: Durch die anstehende Umgestaltung der Neusser Straße entfallen auch Parkmöglichkeiten. Es besteht hier nur wenig Entwicklungspotential für neue E - Ladesäulen. Daher können vorhandene Flächen in den anliegenden Seitenstraßen in der Bezirksvertretung Nippes Marc André Urmetzer Niehler Str. 167 50733 Köln +4915756187295 marc.urmetzer@fdp-koeln.de e Frau Bezirksbürgermeisterin Frau Oberbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Henriette Reker Neusser Str.450 Hist. Rathaus 50733 Köln 50667 Köln genutzt werden, um d en Kern von Nippes zeitgemäß für Elektromobilität nutzbar zu machen und die Attraktivität des Einkaufszentrums zu erhalten. gez. Urmetzer -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer AN/1746/2023 Stand: 14.11.2025 Sachstandsbericht E-Ladeinfrastruktur in Nippes kurzfristig ausbauen - Antrag der FDP - Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, die vom Rat beschlossenen zusätzli- chen E-Ladesäulen mit folgenden Standortvorschlägen (entsprechend Gremienvorschlägen laut Standortkonzept 3677/2018) kurzfristig zu realisieren: Usambarastraße Nordstraße Blücherstraße Florastraße Baudristraße Viersener Straße Wilhelmstraße Steinberger Straße Cranachstraße Schenkendorfstraße Lohsestraße Die Ladesäulen sollen für jeweils zwei Fahrzeuge nutzbar sein und möglichst nah an der Neusser Straße liegen. Status in Bearbeitung erledigt Bearbeitungsstand: Im Zuge der 2. Ausbaustufe zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum wurden die Standorte vorab untersucht und führen zu folgendes Ergebnis: Usambarastraße: Der Standort wurde geprüft und muss aufgrund der zu schmalen Fahrbahn- breite und nicht richtlinienkonformer Parkstände verworfen werden. Der Standort wird daher nicht zu Realisierung beantragt. Nordstraße: Dieser Vorschlag wurde zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Prüfung erfolgt die Detailplanung und die Information an die BV Nippes. 2 Blücherstraße: Dieser Vorschlag wurde zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Prüfung er- folgt die Detailplanung und die Information an die BV Nippes. Florastraße: Dieser Vorschlag wurde zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Prüfung erfolgt die Detailplanung und die Information an die BV Nippes. Baudristraße: Dieser Vorschlag wurde zur Vorprüfung eingereicht. Bei positiver Prüfung er- folgt die Detailplanung und die Information an die BV Nippes. Wilhelmstraße: Am 07.10.2013 wurde an diesem Standort eine AC-Ladesäule durch die TankE GmbH in Betrieb genommen. Steinberger Straße: Der Standort wurde geprüft und muss aufgrund der zu schmalen Fahr- bahnbreite und nicht richtlinienkonformer Parkstände verworfen werden. Der Standort wird da- her nicht zu Realisierung beantragt Cranachstraße: Der Standort wurde geprüft. Die vorhandene Art der Parkierung mit seitlichem Gehwegparken entspricht nicht den städtischen Kriterien zur Einrichtung von Ladesäulen. Der Standort wird daher nicht zu Realisierung beantragt. · Schenkendorfstraße: Der Standort wurde geprüft und muss aufgrund nicht richtlinienkonfor- mer Parkstände verworfen werden. Der Standort wird daher nicht zu Realisierung beantragt. Lohsestraße: Der Standort wurde geprüft. Die vorhandene Art der Parkierung mit seitlichem Gehwegparken entspricht nicht den städtischen Kriterien zur Einrichtung von Ladesäulen. Der Standort wird daher nicht zu Realisierung beantragt. Im Zuge der Marktöffnung wurde der gesamte Prozess für die Einrichtung von Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum auf ein Antragsverfahren umgestellt, das auch von der SWK einzu- halten ist (vgl. 3847/2023 - nicht öffentlich - Anpassung des Planungs- und Genehmigungs- prozesses zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektroautos im öffentlichen Straßenraum der Stadt Köln und Änderungsantrag AN/2182/2023). Die Bezirksvertretungen werden vom Büro für Ladeinfrastruktur über die neu geplanten Stand- orte automatisch in Kenntnis gesetzt, sobald sie positiv die Prüfung durchlaufen haben. Inner- halb einer Rückmeldefrist kann zu einem ungeeigneten Standort Stellung genommen werden. Aktueller Bearbeitungsstand 10/2025: Der aktuelle Sachstand zu den einzelnen Standorten, die in den Prozess der Vorprüfung ein- geführt worden sind, lautet wie folgt: Nordstraße (5-53) befindet sich in der Anordnungsphase. Blücherstraße (5-54) befindet sich in der Anordnungsphase. Baudristraße (5-51) befindet sich in der Anordnungsphase. Florastraße (5-52) im Bereich der Florastraße wird eine Fahrradstraße geplant und in dem Zu- sammenhang kann es zu Änderungen in der Anordnung der Stellplätze kommen. Aus diesem Grund wurde der Standort in der Vorprüfung abgelehnt. Die konzeptionelle Planung ist hiermit abgeschlossen, nach erfolgreicher Bereitstellung der Anordnungen, obliegt es dem Betreiber, die Ladesäulen in Betrieb zu nehmen. Nächste Schritte: Siehe Bearbeitungsstand Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 3 -
Beratungsverlauf
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19.10.2023
TOP 8.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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