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0912/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2026 (zu TOP 6.2) betreffend Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 07.04.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2026, TOP 2.3

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3290 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.04.2026 
 0912/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des 
Finanzausschusses vom 16.03.2026 (zu TOP 6.2) betreffend Bundesprogramm 
"Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des 
Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung": Umgestaltung 
der Pipinstraße und Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol  
hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß  
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die 
Haushaltsjahre 2025/2026 
0192/2026 
Die Fraktion Volt bittet um die Beantwortung folgender Frage: 
 
Hätte eine erste Unterrichtung des Rates nicht bereits nach der Submission erfolgen müssen 
und ob bei engem Kostenmonitoring eine weitere Unterrichtung nicht viel früher hätte erfolgen 
können? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Eine direkte Mehrkostenermittlung nach Bekanntwerden des Submissionsergebnisses ist in 
vielen Fällen zunächst mit großen (Kosten-) Unsicherheiten verbunden. Bei der hier behandel-
ten Baumaßnahme fand die Angebotsöffnung am 15.03.2021 statt. Durch fehlende und un-
vollständige Angebotsunterlagen verschiedener Bieter mussten Unterlagen nachgefordert 
werden. Erst nach Vorlage aller zur Preisprüfung notwendigen Informationen konnte mit der 
Prüfung auf Wirtschaftlichkeit des Angebotes begonnen werden. Es besteht dabei grundsätz-
lich die Möglichkeit, dass Bieter aus verschiedenen Gründen von der Vergabe ausgeschlos-
sen werden (müssen). Somit ist auch immer damit zu rechnen, dass nicht der preisgünstigste 
Anbieter den Zuschlag erhält. Erst danach ist die Feststellung, ob und in welchem Umfang 
Kostenerhöhungen vorliegen, möglich und eine Mitteilung in die politischen Gremien kann er-
stellt werden. 
 
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde im August 2021 abgeschlossen, sodass kurz darauf die 
offizielle Beauftragung erfolgen konnte. 
 
Ab diesem Zeitpunkt wurde an einem Vorentwurf zur Mehrkostenmitteilung innerhalb der Ver-
waltung gearbeitet. Aufgrund von Stellenvakanzen hat die Ausarbeitung jedoch länger als er-
wartet und angestrebt gedauert.  
 
Ab Februar / März 2022 waren weitere Kostensteigerungen aufgrund des beginnenden Ukra-
ine-Krieges absehbar.

2 
 
Aufgrund der zunächst unbekannten Kostenentwicklung und der nicht bezifferbaren Auswir-
kungen auf das Projekt wurde entschieden, die Mehrkostenmitteilung erst nach Feststehen 
der genauen Mehrkosten zu finalisieren. 
 
Der Mitteilung 0192/2026 ist zu entnehmen, dass sich die Verhandlungen und die Einigung 
zur Kostenerhöhung von Preissteigerungen als sehr schwierig und langwierig herausgestellt 
haben. Notwendige rechtliche Prüfungen sowie Preis- und Nachweisprüfungen haben große 
zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird jedoch künftig darauf ach-
ten entsprechende Mehrkostenmitteilungen unverzüglich in die politischen Gremien zu geben, 
wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme wesentlich erhöhen 
werden (gemäß § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln).  
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Pipinstraße

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Details

Aktenzeichen
0912/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
07.04.2026
Erstellt
26.03.2026 14:57