0912/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2026 (zu TOP 6.2) betreffend Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3290 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 07.04.2026 0912/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Volt aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 16.03.2026 (zu TOP 6.2) betreffend Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus", Projekte des Mantelprojektes "Via Culturalis und die Quartiere der Domumgebung": Umgestaltung der Pipinstraße und Herstellung einer Freitreppe an St. Maria im Kapitol hier: Mitteilung über die Erhöhung der Investitionsauszahlungen gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 0192/2026 Die Fraktion Volt bittet um die Beantwortung folgender Frage: Hätte eine erste Unterrichtung des Rates nicht bereits nach der Submission erfolgen müssen und ob bei engem Kostenmonitoring eine weitere Unterrichtung nicht viel früher hätte erfolgen können? Antwort der Verwaltung Eine direkte Mehrkostenermittlung nach Bekanntwerden des Submissionsergebnisses ist in vielen Fällen zunächst mit großen (Kosten-) Unsicherheiten verbunden. Bei der hier behandel- ten Baumaßnahme fand die Angebotsöffnung am 15.03.2021 statt. Durch fehlende und un- vollständige Angebotsunterlagen verschiedener Bieter mussten Unterlagen nachgefordert werden. Erst nach Vorlage aller zur Preisprüfung notwendigen Informationen konnte mit der Prüfung auf Wirtschaftlichkeit des Angebotes begonnen werden. Es besteht dabei grundsätz- lich die Möglichkeit, dass Bieter aus verschiedenen Gründen von der Vergabe ausgeschlos- sen werden (müssen). Somit ist auch immer damit zu rechnen, dass nicht der preisgünstigste Anbieter den Zuschlag erhält. Erst danach ist die Feststellung, ob und in welchem Umfang Kostenerhöhungen vorliegen, möglich und eine Mitteilung in die politischen Gremien kann er- stellt werden. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde im August 2021 abgeschlossen, sodass kurz darauf die offizielle Beauftragung erfolgen konnte. Ab diesem Zeitpunkt wurde an einem Vorentwurf zur Mehrkostenmitteilung innerhalb der Ver- waltung gearbeitet. Aufgrund von Stellenvakanzen hat die Ausarbeitung jedoch länger als er- wartet und angestrebt gedauert. Ab Februar / März 2022 waren weitere Kostensteigerungen aufgrund des beginnenden Ukra- ine-Krieges absehbar. 2 Aufgrund der zunächst unbekannten Kostenentwicklung und der nicht bezifferbaren Auswir- kungen auf das Projekt wurde entschieden, die Mehrkostenmitteilung erst nach Feststehen der genauen Mehrkosten zu finalisieren. Der Mitteilung 0192/2026 ist zu entnehmen, dass sich die Verhandlungen und die Einigung zur Kostenerhöhung von Preissteigerungen als sehr schwierig und langwierig herausgestellt haben. Notwendige rechtliche Prüfungen sowie Preis- und Nachweisprüfungen haben große zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen. Die Verwaltung wird jedoch künftig darauf ach- ten entsprechende Mehrkostenmitteilungen unverzüglich in die politischen Gremien zu geben, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme wesentlich erhöhen werden (gemäß § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln). Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Pipinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0912/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 26.03.2026 14:57