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V/0623/2009

Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen des Stadtbezirk Münster-West zur Wahl von Schulleitungen

Vorlagen 27.11.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.01.2010, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4076 Zeichen

V/0623/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-West 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen des 
Stadtbezirk Münster-West zur Wahl von Schulleitungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Als Vertreter/innen des Schulträgers werden für die Entscheidung über die Besetzung von Schul-
leitungsstellen an städtischen weiterführenden Schulen und Förderschulen, deren Bedeutung nicht 
wesentlich über den Stadtbezirk Münster-West hinausgeht mit beratender Stimme in die Sitzungen 
der Schulkonferenz nach § 61 Abs. 2 und 3 Schulgesetz entsandt: 
 
 Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinde-
rung 
1.   
2.   
3.   
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss keine Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 01.08.2006 ist das Verfahren zur Besetzung von 
Schulleitungen in § 61 Schulgesetz (SchulG) neu geregelt worden. An die Stelle des bisherigen 
kommunalen Vorschlagsrechtes des Schulträgers ist die Wahl durch die Schulkonferenz der jewei-
ligen Schule getreten.  
 
Nach § 61 SchulG wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulauf-
sichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schul-
konferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied das der Schulträger entsendet und um 3 weitere Mit-
glieder mit beratender Stimme, die die Bezirksvertretung Münster-West entsendet, erweitert. Durch 
die Einbeziehung der genannten Personen wird sichergestellt, dass die Stadt Münster als Schul-
träger bedingt Einfluss auf die Wahlentscheidung der jeweiligen Schulkonferenz nehmen bzw. die-
se beratend unterstützen kann. Darüber hinaus ist durch die Einbeziehung der 3 Mitglieder der 
Bezirksvertretung Münster-West sichergestellt, dass die anschließend zu erteilende Zustimmung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0623/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Weihermann 
Ruf: 
492 33 00 
E-Mail: 
Weihermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0623/2009 
zur Wahlentscheidung der Schulkonferenz durch die Bezirksvertretung Münster-West, die ohne 
Vorstellung von Bewerbern erfolgt, aufgrund hinreichender Kenntnisse über die vorgeschlagene 
Person getroffen werden kann.    
 
Da das Verfahren zur Entsendung der beratenden Mitglieder nicht im neuen Schulgesetz geregelt 
ist, schlägt die Verwaltung vor, die Entsendung nach Regelungen nach der Gemeindeordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vorzunehmen. Hier könnte § 50 Abs. 3 GO NW analog 
angewandt werden. 
 
Diese Vorschrift setzt eine Einigung über die Entsendung der Vertreter/innen voraus. Kommt diese 
Einigung zustande, ist der einstimmige Beschluss der Mitglieder der Bezirksvertretung über die 
Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu-
stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei 
sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Einzelpersonen in der Bezirksver-
tretung entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge 
entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag 
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch 
Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei 
gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). 
 
Bisher gehören der Schulkonferenz die folgenden Mitglieder der Bezirksvertretung beratend an: 
 
 Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinderung
1. Frau Stähler, CDU Herr Dr. Sanetra, SPD 
(aus der BV ausgeschieden) 
2. Frau Seyfferth, SPD (aus der BV ausge-
schieden) 
Frau Mühlan, CDU 
(aus der BV ausgeschieden) 
3. Herr Prof. Dr. Poll, FDP Frau von Schoenebeck, Die Grünen/GAL  
 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0623/2009
Typ
Vorlagen
Datum
27.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37