V/0623/2009
Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen des Stadtbezirk Münster-West zur Wahl von Schulleitungen
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Beschlussvorlage
4076 Zeichen
V/0623/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-West Betrifft Entsendung von beratenden Mitgliedern in die Schulkonferenzen der bezirklichen Schulen des Stadtbezirk Münster-West zur Wahl von Schulleitungen Beratungsfolge 21.01.2010 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: Als Vertreter/innen des Schulträgers werden für die Entscheidung über die Besetzung von Schul- leitungsstellen an städtischen weiterführenden Schulen und Förderschulen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk Münster-West hinausgeht mit beratender Stimme in die Sitzungen der Schulkonferenz nach § 61 Abs. 2 und 3 Schulgesetz entsandt: Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinde- rung 1. 2. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss keine Kosten entstehen. Begründung: Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 01.08.2006 ist das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungen in § 61 Schulgesetz (SchulG) neu geregelt worden. An die Stelle des bisherigen kommunalen Vorschlagsrechtes des Schulträgers ist die Wahl durch die Schulkonferenz der jewei- ligen Schule getreten. Nach § 61 SchulG wählt die Schulkonferenz in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulauf- sichtsbehörde benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Hierfür wird die Schul- konferenz um ein stimmberechtigtes Mitglied das der Schulträger entsendet und um 3 weitere Mit- glieder mit beratender Stimme, die die Bezirksvertretung Münster-West entsendet, erweitert. Durch die Einbeziehung der genannten Personen wird sichergestellt, dass die Stadt Münster als Schul- träger bedingt Einfluss auf die Wahlentscheidung der jeweiligen Schulkonferenz nehmen bzw. die- se beratend unterstützen kann. Darüber hinaus ist durch die Einbeziehung der 3 Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-West sichergestellt, dass die anschließend zu erteilende Zustimmung Vorlagen-Nr.: V/0623/2009 Auskunft erteilt: Herr Weihermann Ruf: 492 33 00 E-Mail: Weihermann@stadt-muenster.de Datum: 24.11.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0623/2009 zur Wahlentscheidung der Schulkonferenz durch die Bezirksvertretung Münster-West, die ohne Vorstellung von Bewerbern erfolgt, aufgrund hinreichender Kenntnisse über die vorgeschlagene Person getroffen werden kann. Da das Verfahren zur Entsendung der beratenden Mitglieder nicht im neuen Schulgesetz geregelt ist, schlägt die Verwaltung vor, die Entsendung nach Regelungen nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vorzunehmen. Hier könnte § 50 Abs. 3 GO NW analog angewandt werden. Diese Vorschrift setzt eine Einigung über die Entsendung der Vertreter/innen voraus. Kommt diese Einigung zustande, ist der einstimmige Beschluss der Mitglieder der Bezirksvertretung über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu- stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Einzelpersonen in der Bezirksver- tretung entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer). Bisher gehören der Schulkonferenz die folgenden Mitglieder der Bezirksvertretung beratend an: Ordentliches Mitglied Stellvertretung für den Fall der Verhinderung 1. Frau Stähler, CDU Herr Dr. Sanetra, SPD (aus der BV ausgeschieden) 2. Frau Seyfferth, SPD (aus der BV ausge- schieden) Frau Mühlan, CDU (aus der BV ausgeschieden) 3. Herr Prof. Dr. Poll, FDP Frau von Schoenebeck, Die Grünen/GAL i. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0623/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37