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A-W/0010/2016

Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße

Antrag an die BV West 13.01.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.01.2017, TOP 10.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

1538 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
Nico Schmitz 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
          A-W/0010/2016 
 
 
 
          11.01.2016 
 
Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, 
 
zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf der Roxeler Staße zwischen 
dem Ortseingangsschild und dem Einmündungsbereich Dingbängerweg verbessert werden 
kann.  
 
 
Begründung: 
 
Die Roxeler Straße wird täglich von vielen Verkehrsteilnehmern stark genutzt.  
Auch auf dem Seitenstreifen beiderseits der Roxeler Straße sind viele Radfahrer, aber auch 
Fußgänger, in beiden Richtungen unterwegs. Auf diesem relativ schmalen Seitenstreifen 
kommt es häufig zu Engpässen in Begegnungssituationen durch entgegenkommende bzw. 
überholende Verkehrsteilnehmer.  
Zudem ist die Sicht auf den weiteren Straßenverlauf aufgrund des Höhenanstiegs vor der 
Autobahnbrücke für die PKW-Fahrer eingeschränkt.  
Daher ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen, wie z. B. der Erneuerung der roten 
Farbmarkierung auf den Seitenstreifen, einem Tempolimit auf 50 km/h und /oder mit der 
Aufstellung von Hinweisschildern, mögliche Gefahrensituationen minimiert werden können. 
 
 
 
 
Für die SPD-Fraktion 
Elke Kraut-Kleinschmidt

Stellungnahme der Verwaltung

4396 Zeichen

32 23 7100/R — BV-West 12.12.2016
Frau Stoy 32 84
21 DEZ. 2016

Amt für Bür:
An die Bezirksvertretung Bezicksi
Münster-West —— 777

Dezernent I
über Eing. 49, BEZ. 2016
Herrn Stadtrat Heuer | 7?
über a

33.2 - Frau Remmers

Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße

«. Antrag lfd. Nr. A-W/0010/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre-
tung Münster-West vom 11.01.2016 i

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße zwischen dem Ortseingangs-
schild und dem Einmündungsbereich Dingbängerweg verbessert werden kann.

Die Verwaltung hat den Sachverhalt unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Münster und
des zuständigen Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Straßen NRW, auf Optimie-
rungsmöglichkeiten hin geprüft.

Weitere Geschwindigkeitsreduzierung:
Nach $ 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf jemand, der ein Fahrzeug führt, nur

so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist dabei
insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, sowie den persönli-
chen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dieser
Leitsatz gilt u. a. auch bei eingeschränkt einsehbaren Straßenabschnitten, wie z.B. der Ro-
xeler Straße vor der Autobahnbrücke oder bei Begegnungssituationen durch entgegenkom-
mende bzw. überholende Verkehrsteilnehmer. Seitens der Fahrer/-innen ist stets die im
Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten sowie ein situationsangepasstes Verhalten
beim Führen des Fahrzeugs zu erwarten.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaf-
ten beträgt nach StVO 100 km/h. Der Gesetzgeber hat den Straßenverkehrsbehörden die
Möglichkeit eingeräumt, die Benutzung bestimmter Straßenstrecken aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit zu beschränken. Dies ist mit dem Aufstellen des Tempo 70 km/h — Schildes
und des Überholverbotsschildes im Bereich der Brücke über die A1 bereits geschehen.

Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen insbesondere nur dann ange-
ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken, erheblich übersteigt.
Eine Gefahrenlage besteht nicht. Die Unfallauswertung des Polizeipräsidiums Münster ergibt
keine signifikante Unfalllage. Dieser Teilbereich der Roxeler Straße ist somit unfallunauffäl-
lig. .

Auch würde mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h der
Verkehrsfluss und somit auch die Leistungsfähigkeit dieser stark frequentierten Landesstra-
ße erheblich beeinträchtigt.

Farbmarkierung Seitensteifen:
Auf Nachfrage teilte der Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass der bestehende rotbraune
Splittüberzug noch gut erkennbar sei und nicht erneuert werden muss.

Bezüglich der abgängigen Markierung des Breitstrichs an der Roxeler Straße wurde der
Landesbetrieb Straßen NRW gebeten, die Markierung zu erneuern.

Aufstellung von Hinweisschildern:

Die Aufstellung von Gefahrenzeichen wie „Achtung Radfahrer“ oder „Achtung Fußgänger“
wird seitens der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Aufgrund der bereits beste-
henden Einfärbung des Geh-/ Radwegs ist für Fahrzeugführende klar erkennbar, dass die-
ser gesondert gekennzeichnete Streifen nicht dem Fahrzeugverkehr zur Verfügung steht.

Weiterhin werden die o. g. Gefahrenzeichen in der gängigen Praxis eher bei unüblichen,
Verkehrssituationen oder bei Querungsstellen von Radfahrern und Fußgängern gesetzt. Bei
dem Geh-/ und Radweg an der Roxeler Straße handelt es sich jedoch nicht um eine solche
Verkehrssituation. Beide Radwege entlang der Roxeler Straße sind über das Brückenbau-
werk hinweg gegenläufig ausgewiesen. Querungen können gesichert an den Lichtsignalan-
lagen Roxeler Straße/ Dingbängerweg oder Roxeler Straße/ Schelmenstiege stattfinden.

Fazit:

Seitens der Verwaltung werden daher keine weiteren Möglichkeiten zur Optimierung der
Verkehrssicherheit an der Roxeler Straße zwischen dem Ortseingangsschild und dem Ein-
mündungsbereich Dingbängerweg gesehen. Es besteht eine verkehrssichere Separierung
zwischen der Nebenanlage und der Fahrbahn.

Das Polizeipräsidium Münster wurde gebeten, den fließenden Verkehr im Rahmen der per-
sonellen Möglichkeiten zu kontrollieren.

N
N
Schulze-We er

Beratungsverlauf (1)

19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 10.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Roxeler Straße
  • Dingbängerweg
  • Schelmenstiege

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Details

Aktenzeichen
A-W/0010/2016
Typ
Antrag an die BV West
Datum
13.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37