A-W/0010/2016
Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße
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Originalantrag
1538 Zeichen
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Nico Schmitz
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
A-W/0010/2016
11.01.2016
Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt,
zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf der Roxeler Staße zwischen
dem Ortseingangsschild und dem Einmündungsbereich Dingbängerweg verbessert werden
kann.
Begründung:
Die Roxeler Straße wird täglich von vielen Verkehrsteilnehmern stark genutzt.
Auch auf dem Seitenstreifen beiderseits der Roxeler Straße sind viele Radfahrer, aber auch
Fußgänger, in beiden Richtungen unterwegs. Auf diesem relativ schmalen Seitenstreifen
kommt es häufig zu Engpässen in Begegnungssituationen durch entgegenkommende bzw.
überholende Verkehrsteilnehmer.
Zudem ist die Sicht auf den weiteren Straßenverlauf aufgrund des Höhenanstiegs vor der
Autobahnbrücke für die PKW-Fahrer eingeschränkt.
Daher ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen, wie z. B. der Erneuerung der roten
Farbmarkierung auf den Seitenstreifen, einem Tempolimit auf 50 km/h und /oder mit der
Aufstellung von Hinweisschildern, mögliche Gefahrensituationen minimiert werden können.
Für die SPD-Fraktion
Elke Kraut-Kleinschmidt
Stellungnahme der Verwaltung
4396 Zeichen
32 23 7100/R — BV-West 12.12.2016 Frau Stoy 32 84 21 DEZ. 2016 Amt für Bür: An die Bezirksvertretung Bezicksi Münster-West —— 777 Dezernent I über Eing. 49, BEZ. 2016 Herrn Stadtrat Heuer | 7? über a 33.2 - Frau Remmers Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße «. Antrag lfd. Nr. A-W/0010/2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Münster-West vom 11.01.2016 i Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf der Roxeler Straße zwischen dem Ortseingangs- schild und dem Einmündungsbereich Dingbängerweg verbessert werden kann. Die Verwaltung hat den Sachverhalt unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Münster und des zuständigen Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Straßen NRW, auf Optimie- rungsmöglichkeiten hin geprüft. Weitere Geschwindigkeitsreduzierung: Nach $ 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) darf jemand, der ein Fahrzeug führt, nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist dabei insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, sowie den persönli- chen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Dieser Leitsatz gilt u. a. auch bei eingeschränkt einsehbaren Straßenabschnitten, wie z.B. der Ro- xeler Straße vor der Autobahnbrücke oder bei Begegnungssituationen durch entgegenkom- mende bzw. überholende Verkehrsteilnehmer. Seitens der Fahrer/-innen ist stets die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt einzuhalten sowie ein situationsangepasstes Verhalten beim Führen des Fahrzeugs zu erwarten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaf- ten beträgt nach StVO 100 km/h. Der Gesetzgeber hat den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Benutzung bestimmter Straßenstrecken aus Gründen der Ver- kehrssicherheit zu beschränken. Dies ist mit dem Aufstellen des Tempo 70 km/h — Schildes und des Überholverbotsschildes im Bereich der Brücke über die A1 bereits geschehen. Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen insbesondere nur dann ange- ordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken, erheblich übersteigt. Eine Gefahrenlage besteht nicht. Die Unfallauswertung des Polizeipräsidiums Münster ergibt keine signifikante Unfalllage. Dieser Teilbereich der Roxeler Straße ist somit unfallunauffäl- lig. . Auch würde mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h der Verkehrsfluss und somit auch die Leistungsfähigkeit dieser stark frequentierten Landesstra- ße erheblich beeinträchtigt. Farbmarkierung Seitensteifen: Auf Nachfrage teilte der Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass der bestehende rotbraune Splittüberzug noch gut erkennbar sei und nicht erneuert werden muss. Bezüglich der abgängigen Markierung des Breitstrichs an der Roxeler Straße wurde der Landesbetrieb Straßen NRW gebeten, die Markierung zu erneuern. Aufstellung von Hinweisschildern: Die Aufstellung von Gefahrenzeichen wie „Achtung Radfahrer“ oder „Achtung Fußgänger“ wird seitens der Verwaltung als nicht erforderlich angesehen. Aufgrund der bereits beste- henden Einfärbung des Geh-/ Radwegs ist für Fahrzeugführende klar erkennbar, dass die- ser gesondert gekennzeichnete Streifen nicht dem Fahrzeugverkehr zur Verfügung steht. Weiterhin werden die o. g. Gefahrenzeichen in der gängigen Praxis eher bei unüblichen, Verkehrssituationen oder bei Querungsstellen von Radfahrern und Fußgängern gesetzt. Bei dem Geh-/ und Radweg an der Roxeler Straße handelt es sich jedoch nicht um eine solche Verkehrssituation. Beide Radwege entlang der Roxeler Straße sind über das Brückenbau- werk hinweg gegenläufig ausgewiesen. Querungen können gesichert an den Lichtsignalan- lagen Roxeler Straße/ Dingbängerweg oder Roxeler Straße/ Schelmenstiege stattfinden. Fazit: Seitens der Verwaltung werden daher keine weiteren Möglichkeiten zur Optimierung der Verkehrssicherheit an der Roxeler Straße zwischen dem Ortseingangsschild und dem Ein- mündungsbereich Dingbängerweg gesehen. Es besteht eine verkehrssichere Separierung zwischen der Nebenanlage und der Fahrbahn. Das Polizeipräsidium Münster wurde gebeten, den fließenden Verkehr im Rahmen der per- sonellen Möglichkeiten zu kontrollieren. N N Schulze-We er
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Roxeler Straße
- Dingbängerweg
- Schelmenstiege
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0010/2016
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 13.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37