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V/0319/2025

Robert-Bosch-Straße - Siemensstraße bis Bahnübergang

Vorlagen 07.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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AUKB_V_0319_2025_Robert_Bosch_Strasse_Siemensstrasse_bis_Bahnuebergang_Anlage_2

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Anlage A

2082 Zeichen

Anlage A zur V/0319/2025 
Kurzüberblick 
In der Robert-Bosch-Straße ist eine hydraulische Sanierung der Regenwasserkanalisation erfor-
derlich. Die Kanalbaumaßnahme verläuft vom Kreuzungsbereich Siemensstraße / Robert-Bosch-
Straße bis zum Bahnübergang. Es werden 300m Regenwasserkanal DN800 als Betonrohr und 
teilweise als DN800 Gussrohr geplant. Die Kanalbaumaßnahme wird mit einer kleinen Pufferzeit 
von 1-2 Monaten an die geplanten Bauarbeiten der Fernwärmetrasse der Stadtnetze angeglie-
dert. 
Die Kanalbauarbeiten werden in 50m Abschnitten in Vollsperrung der Robert-Bosch-Straße 
durchgeführt. Die Erreichbarkeit der Anlieger wird zu jeder Zeit gewährleistet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Teilziel der Maßnahme ist die Verlegung einer redundanten Druckrohrleitung, sowie die Vorberei-
tung einer Regenwasserbehandlung im Albersloher Weg. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung vom 1.Quartal 2027 bis 3.Quartal 2027 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.300.000 Euro zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 
 
Abwasserbeseitigung 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

9842 Zeichen

V/0319/2025 
V/0319/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Robert-Bosch-Straße - Siemensstraße bis Bahnübergang 
- Baubeschluss Kanalbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung sowie der baulichen 
Ausführung für die Kanalbaumaßnahme Robert-Bosch-Straße – Siemensstraße bis Bahnübergang 
(Anlage 1-2) wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.300.000 € 
entstehen. Beiträge oder Zuschüsse werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% 
aus den Abwassergebühren refinanziert. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
0012 Verbesserung von Kanälen /  
Hausanschlüssen 
   
Auszahlungen  Für Baumaßnahmen 2027 1.300.000  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hemann 
Telefon: 492-6654 
Hemann@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0319/2025 
Abbi ldung 1: Starkregenindex 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Die Stadt Münster steht wie alle Kommunen vor vielfältigen Herausforderungen. Neben demographi-
schen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen muss sich die Stadt auch auf klimatische Ver-
änderungen und damit einhergehende Wetterextreme einstellen. Diese teils unvorhersehbare Dyna-
mik trifft auf eine bestehende Situation aus Gebäuden, Straßen, Kanalisation und Gewässern. Die 
vorhandene Infrastruktur wie z.B. die Kanalisation wurde teils bereits vor Jahrzehnten auf Basis der 
damaligen Gegebenheiten und technischen Kenntnisse hergestellt und diente lange Jahre zuverläs-
sig unter diesen Randbedingungen.  
 
Mit dem Ziel Zukunftsvorsorge zu betreiben, die Daseinsvorsorge langfristig sicherzustellen und das 
Lebensumfeld unter aktuellen und zukünftigen Entwicklung en so sicher wie möglich zu gestalten, 
muss der Bestand für die anstehenden Herausforderungen fit gemacht werden. Immer häufiger auf-
tretende Wetterextreme und Veränderungen in den Einzugsgebieten erfordern auch für die wasser-
wirtschaftliche Infrastruktur verpflichtend entsprechende Anpassungen sowie den Einsatz innovativer 
Techniken.  
 
Im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) ist dieses Ziel unter der Maßnahmenart A2 „Sanierungs-
maßnahmen aus hydraulischen Gründen“ verankert. Dieser Aufgabenbereich befasst sich gemäß 
Rechtsgrundlage mit dem Schutz vor Überflutungsschäden aus der Kanalisation durch Nieder-
schlagsereignisse, die im Bereich des Starkregenindex 1 -4 (s.h. Abbildung 1) liegen. Extreme 
Starkregenereignisse der Indexstufen 5 -12 liegen außerhalb dieser rec htsverbindlichen Bemes-
sungsgrundlagen und können technisch niemals überflutungsfrei abgeleitet werden. In diesen Fällen 
gilt es, Risiken und Schäden in kommunaler Gemeinschaftsaufgabe - Kommune und Private gemein-
sam - bestmöglich zu minimieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die hier dargestellte Maßnahme zahlt auf den für die Kommune bemessungsrelevanten Bereich des 
Index 1-4 ein und ist in der aktuellen 7. Fortschreibung des ABK unter der Maßnahmenart A2 „Sanie-
rungsmaßnahmen aus hydraulischen Gründen“ unter der Nr. 1.1.494, 1.1.776 aufgeführt.

- 3 - 
V/0319/2025 
 
Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeits-
strategie bei: 
 
 
 
 
 
 
 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes 
der Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) 
o Maßnahme A5 b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die 
sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet 
o Maßnahme S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Nieder-
schlagsrückhaltes im Siedlungsraum 
 
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Zur Identifizierung, Priorisierung und Konkretisierung hydraulischer Sanierungsbedarfe wird das städ-
tische Kanalnetz sukzessive durch hydrodynamische Simulationsberechnungen modelltechnisch ana-
lysiert. Für eine möglichst realitätsnahe Darstellung werden die Modelle größerer und komplexer Net-
ze anhand von Niederschlags-Abfluss-Messungen kalibriert. Zeichnen sich Überflutungsschwerpunk-
te ab, werden ergänzend sehr aufwändige gekoppelte 1D-2D-Berechnungen durchgeführt, die neben 
dem Kanalnetz auch die Fließverhältnisse auf der Geländeoberfläche nachweisen. Daraus ergibt sich 
ein möglichst genaues Bild, in welchen Bereichen, in welchem Umfang und über welche Dauer sich 
Überflutungsbereiche einstellen, welche Risiken sie hervorrufen und welche Maßnahmen die jeweils 
höchste Wirksamkeit zur Optimierung des Überflutungsschutzes sicherstellen.  
 
In diesem Zusammenhang wurde auch für das Einzugsgebiet des Loddenbachs ein Gutachten zur 
Ermittlung der hydraulischen Leistungsfähigkeit in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen geht her-
vor, dass die Regenwasserkanalisation der Robert -Bosch-Straße die im Jahr 1965 gebaut wurde, 
hinsichtlich der Bemessungsgrößen (unzureichende hydraulische Kapazitäten im Bestand aufweist 
und daher sanierungsbedürftig ist. 
 
Aufgrund der zu geringe n Leistungsfähigkeit der Regenwasserkanalisation innerhalb der Robert -
Bosch-Straße kommt es zu einem Rückstau, der bereits bei bemessungsrelevanten Regenereignis-
sen zu größeren Überstauvolumina im öffentlichen Straßenraum führt. Die geplante hydraulische Sa-
nierung der Regenwasserkanalisation sorgt für eine regelwerkskonforme und sichere Entwässerung 
der Robert-Bosch-Straße. 
 
Die hydraulische Sanierung teilt sich dabei in zwei Teilprojekte auf, die zeitversetzt durchgeführt wer-
den: 
 
Teilprojekt eins ist die hydraulische Sanierung der Robert-Bosch-Straße zwischen dem Kreuzungs-
punkt Siemensstraße / Robert-Bosch-Straße bis zum Bahnübergang. 
In dem beschriebenen Abschnitt werden insgesamt 300m Regenwasserkanal als DN800 Betonkanal 
und im Bereich des Bahnübergangs  als DN800 Gussrohr erneuert, um eine ausreichende hydrauli-
sche Kapazität des Regenwasserkanals zu gewährleisten. Zudem werden erforderliche Sanierungs-
arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen vorgenommen, als auch die Fahrbahn im Planungsbe-
reich erneuert. Des Weiteren werden im Zuge der Maßnahme durch das Amt 23 die im städtischen

- 4 - 
V/0319/2025 
Eigentum befindlichen Bahngleise erneuert. In diesem Zuge wurden bereits Abstimmungen mit den 
Anliegern der Gleisanlagen vorgenommen.  
Dieser erste Teilabschnitt wird aus Synergi egründen mit den Stadtnetzen getrennt von dem zweiten 
Teilprojekt vorab gebaut. Grund dafür sind die geplanten Fernwärmetrassen der Stadtnetze in den 
nördlichen Nebenanlagen der Robert -Bosch-Straße zur Fernwärmeerschließung des Preußen -
Stadions. Die Kanalb aumaßnahme in dem Abschnitt wird sich mit einer kleinen Pufferzeit von 1 -2 
Monaten an die Maßnahme der Stadtnetze angliedern.  
 
Das zweite zukünftige Teilprojekt verläuft vom Bahnübergang bis zum Hauptsammler der auf der Hö-
he des Alexianer Bildungszentrums  verortet ist. In dieser Maßnahme soll ein separater Regenwas-
serkanal zur hydraulischen Ertüchtigung des Regenwassernetzes in geschlossener Bauweise in den 
Nebenanlagen gebaut werden. Zudem soll in diesem Zuge der Straßenquerschnitt und das Trennsys-
tem im Stichweg zur Firma Armacell erneuert werden. Die zweite Teilmaßnahme wird im Frühjahr 
2026 in einer separaten Vorlage vorgestellt. 
 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Planung der Verkehrsführung wird im Rahmen der Bauvorbereitung detailliert ausgearbeitet.  
Es werden für die einzelnen Bauphasen Verkehrsführungen erarbeitet und mit dem Ordnungsamt 
abgestimmt. 
In einer Vorabstimmung mit dem Ordnungsamt wurden bereits mögliche Verkehrsführungen in der 
Robert-Bosch-Straße abgestimmt. Nach Rücksprache des Ordnungsamtes ist wie bei der geplanten 
Verlegung der Fernwärmeleitungen der Stadtnetze geplant, die Robert-Bosch-Straße abschnittsweise 
in 50m Abschnitten voll zu sperren. Die kleinteilige Abschnittsbildung ist aufgrund der Vielzahl an 
Grundstückszufahrten notwendig, um die Erreichbarkeit der anliegenden Gewerbebetriebe zu jeder 
Zeit zu ermöglichen. 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und 
Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben/Bürgerinformation entsp rechend dem Servicever-
sprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau vor. 
 
Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahmen wurde nach den Mindestanforderungen der 
aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind 
demzufolge nicht möglich. 
 
Die Ausschreibung und der Bau erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 
1.Quartal 2027 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich 9 Monate betragen. Eine witterungsbe-
dingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden. 
Im Zuge der Planung wurden bereits detaillierte Abstimmungen mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit bezüglich des Schutzes der Bestandsbäume vorgenommen.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
gez.

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V/0319/2025 
I.V. 
 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan_1_Siemensstr.-Bahnübergang 
Anlage 2: Lageplan_2_Siemensstr.-Bahnübergang

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Beratungsverlauf (2)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Siemensstraße
  • Albersloher Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0319/2025
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 09:39