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V/0498/2024

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz

Vorlagen 14.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.09.2024, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2111 Zeichen

V/0498/2024 
V/0498/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 10 Münster-St.Mauritz wird gewählt: 
 
Herr Manfred Schnor 
65 Jahre alt 
 
oder 
 
Herr Stefan Tacke 
67 Jahre alt. 
 
Herr Schnor und Herr Tacke haben ihren Wohnsitz im Bezirk St.Mauritz. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Frau van Lier ist im Oktober 2023 zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Bezirk St.Mauritz gewählt 
worden. Aus persönlichen Gründen hat sie beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf vorzeitige 
Amtsniederlegung gestellt. Diesem Antrag wurde stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
Herr Schnor und Herr Tacke haben sich beworben und stehen, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirks-
vertretung Münster-Ost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
15.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0498/2024 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von beiden Bewerbern erfüllt. 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1327 Zeichen

Anlage A zur V/0498/2024 
Kurzüberblick 
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-St.Mauritz. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0498/2024
Typ
Vorlagen
Datum
14.08.2024
Erstellt
13.08.2024 11:05