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Begleitbeschluss Nr. 5 zur Haushaltssatzung 2025/2026: Zukunftsfähigkeit des Beteiligungsportfolios
Mitteilung Ausschuss 2165/2025 vom 27.06.2025
Stand: Am 30.06.2025 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 27.06.2025 2165/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Begleitbeschluss Nr. 5 zur Haushaltssatzung 2025/2026: Zukunftsfähigkeit des Beteiligungsportfolios Die Verwaltung befasst sich derzeit intensiv mit der Umsetzung der zur Haushaltssatzung 2025/2026 gefassten Begleitbeschlüsse. Mit dieser Vorlage soll über den Stand der derzeitigen Vorüberlegungen zu Begleitbe- schluss Nr. 5 informiert werden. Die Mitteilung dient der transparenten Darstellung des der- zeitigen Stands der Überlegungen. Die Verwaltung beabsichtigt dazu in Kürze zu einem Fach- gespräch des Finanzausschusses, der gleichzeitig als Beteiligungsausschuss fungiert, einzu- laden. Der Rat der Stadt Köln hat als Begleitbeschluss Nr. 5 zur Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 in seiner Sitzung v. 13.02.2025 beschlossen (0138/2025): „Das Portfolio der zahlreichen städtischen Beteiligungen soll konsolidiert und zu- kunftsfähig aufgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Synergieeffekte zwischen Beteiligungen zu identifizieren und Vorschläge zu erarbeiten, wie diese durch eine Optimierung der bestehenden Strukturen bis hin zu einer möglichen Verschmelzung von Gesellschaften realisiert werden können. Die Mitglieder der Aufsichtsorgane werden angehalten, die Geschäftsleitungen aufzufordern, Struk- tur- und Ergebnisverbesserungen innerhalb der jeweiligen Beteiligungen zu unter- suchen und umzusetzen. Das Ergebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrie- ben werden, dass die wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Verwaltung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu erarbeiten und der Politik vor- zulegen.“ Der Begleitbeschluss Nr. 5 umfasst im Einzelnen folgende Aufträge an die Verwaltung: - Maßnahmen zur Konsolidierung des Beteiligungsportfolios - Maßnahmen zur Optimierung zwischen den Beteiligungen - Maßnahmen zur Optimierung innerhalb von Beteiligungen An den Stadtwerke-Konzern richtet sich der weitere Auftrag zur Fortschreibung des Ergeb- nissicherungskonzepts, für das die Verwaltung um einen Vorschlag zur Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses gebeten wird. Über diesen Vorschlag und den empfohlenen, se- paraten Beratungsprozess informiert die Mitteilungsvorlage mit der Vorlagen-Nr. 2158/2025. 2 Nicht Teil der Untersuchung gemäß des o.g. Begleitbeschlusses ist die Frage, wie Synergien zwischen den städtischen Museen gehoben werden können und ob hierbei auch die Rechts- form des Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud als verselbständigte eigenbe- triebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, die angesichts der damit verbundenen zusätzlichen kaufmännischen Aufgaben (Wirtschaftsplan- und Jahresabschlusserstellung) zuletzt hinter- fragt wurde, ebenfalls einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Zu Letzterem soll zu- nächst die in Federführung des Dezernats für Kunst und Kultur vorzulegende separate Unter- suchung nach Nr. 3 des Haushaltsbegleitbeschlusses ("Die Verwaltung soll evaluieren, wie innerhalb der städtischen Museen Synergieeffekte, z.B. durch das Zusammenlegen von Häu- sern und Sammlungen, zusätzlichen Ausstellungen oder eine gemeinsame Vermarktung ge- nutzt werden können. Die Ergebnisse inkl. Handlungsempfehlungen sind dem Rat und den entsprechenden Fachausschüssen spätestens im ersten Quartal 2026 vorzulegen.") abgewar- tet werden. Die Verwaltung beabsichtigt nach derzeitigem Stand und vorbehaltlich der Erkenntnisse aus dem Fachgespräch, den Begleitbeschluss Nr. 5 zur Untersuchung des Beteiligungsportfolios in folgenden Schritten umzusetzen: 1. Maßnahmen zur Konsolidierung des Beteiligungsportfolios Der Rat der Stadt Köln hat bereits mit bzw. parallel zur Entscheidung über die Haushaltssat- zung 2025/2026 erste Maßnahmen zur Konsolidierung des Beteiligungsportfolios getroffen. Neben der Reduzierung der Haushaltsansätze für einige Beteiligungsunternehmen mit Zu- schussbedarf sowie erhöhten Ausschüttungen betraf dies insbesondere die Auflösung der Akademie der Künste der Welt gGmbH sowie der Achtbrücken GmbH. Unter dem im Begleitbeschluss genannten Aspekt der Zukunftsfähigkeit beabsichtigt die Ver- waltung ergebnisoffen zu prüfen, ob/wie eine weitere Konsolidierung des Beteiligungsportfo- lios vorgeschlagen werden kann. Sollte die Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Auf- gabe oder Veränderung einzelner Beteiligungen des Portfolios strategisch, wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll sowie umsetzbar ist, wird die Verwaltung den Gremien daher entsprechende Vorschläge unterbreiten. Derartige Schritte bedürfen nach den Vorgaben der Gemeindeord- nung der Beschlüsse des Rates. Die Verwaltung beabsichtigt, bei ihrer Prüfung insbesondere solche Beteiligungen in den Blick zu nehmen, bei denen die Stadt Köln aufgrund ihrer bloßen Minderheitsbeteiligung keinen we- sentlichen Einfluss auf die Aufgabenwahrnehmung ausüben kann bzw. deren Bedeutung für die Zukunft strategisch zu verifizieren ist. Dies betrifft beispielsweise die Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG. Die Gesell- schaft entwickelt und veräußert eigene Immobilien auf dem Gelände der ehemaligen Bundes- wehrkaserne Butzweilerhof zur Förderung der Wohnungsversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Köln. Mit Abschluss des letzten Grundstückkaufvertrages ist die Ver- marktung des Grundvermögens am Butzweilerhof abgeschlossen, weshalb die Verwaltung hier die Auflösung der Gesellschaft prüfen wird. An der GWG Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft (GWG) ist die Stadt Köln mit einem Anteil von lediglich 5,46% beteiligt. Die GWG mit Sitz in Hürth ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Rhein-Erft-Kreis. Die Gesellschaft bewirtschaftet schwerpunktmäßig Wohnungsbestände im Rhein-Erft-Kreis. Unter den insgesamt sieben Ge- sellschafter*innen verfügt die Stadt Köln über den geringsten Anteil und damit rechtlich über keinen nennenswerten Einfluss. Die Verwaltung beabsichtigt daher zu prüfen, ob die strategi- sche Relevanz des städtischen Beteiligungsanteils unter Berücksichtigung der wohnungswirt- schaftlichen Auswirkungen in der Stadt Köln weiterhin besteht. Auch die Beteiligung der Stadt Köln an der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) in Höhe von 12,5% wird die Verwaltung mit Blick auf ihre strategische Relevanz einer Prüfung unterziehen. Die Gesellschaft bedient neben einer Vielzahl anderer Linien außerhalb des Stadtgebietes Köln die drei sog. einbrechenden Buslinien SB 40, 260 und 423 nach Köln. Die Abrechnung 3 der Linien erfolgt direkt zwischen der KVB als Inhaberin der Linienkonzession auf den Linien- abschnitten auf Kölner Stadtgebiet und der RVK als Auftragnehmerin. Die GEW Köln AG war bis zur Gründung der RheinEnergie AG im Jahr 2002 selbst Energie- versorgungsunternehmen. Sie ist heute eine reine (Zwischen-)Holding, die jedoch weiterhin über eine eigene Gremienstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat verfügt. Als reine Holding hält sie Anteile an der RheinEnergie AG, der NetCologne GmbH, der Brunata-Metrona GmbH u.a. Diese Holdingstruktur soll daher gemeinsam mit der Stadtwerke Köln GmbH mit Blick auf ihre zukünftige Bedeutung und Relevanz überprüft werden. In der Vergangenheit ist in der politischen Diskussion mehrfach die Frage des Umgangs mit den Kliniken der Stadt Köln gGmbH aufgeworfen worden. In Kenntnis der damit verbunde- nen erheblichen finanziellen Belastungen hat der Rat der Stadt Köln in der Vergangenheit al- lerdings jederzeit die Relevanz des Unternehmens in städtischer Trägerschaft bestätigt und die Liquidität sichergestellt. Mit dem Grundsatzbeschluss v. 15.06.2023 zum Zukunftsmodell 1+0 hat sich der Rat der Stadt Köln dafür ausgesprochen, umfassende Investitionen in die Kli- niken der Stadt Köln gGmbH vorzunehmen. Der im Februar dieses Jahres beschlossene Haushaltsplan der Jahre 2025/2026 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung sieht daher kon- sumtive und investive Mittel an die Kliniken der Stadt Köln gGmbH für die Jahre 2025 bis 2029 im Umfang eines hohen dreistelligen Millionenbetrags vor. Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2024 erfolgte zugleich die Umwandlung der bisherigen Gesellschafterdarlehen in Höhe von 533,2 Mio. € in Eigenkapital. Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Beschlüsse des Rates der Stadt Köln beabsichtigt die Verwaltung, die o.g. Prüfung des Beteiligungsportfolios auf die sonstigen Beteiligungen zu konzentrieren und die Zukunft der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nicht erneut zum Gegenstand einer Grundlagenuntersuchung zu machen. 2. Maßnahmen zur Optimierung zwischen den Beteiligungen Neben der Prüfung einzelner Beteiligungen wird die Verwaltung auftragsgemäß auch untersu- chen, ob zwischen Beteiligungen Synergien vorhanden sind bzw. ob bestehende Strukturen zwischen Beteiligungen bis hin zu einer Verschmelzung von Gesellschaften optimiert werden können. Dabei wird die Verwaltung insbesondere die Strukturen zwischen den folgenden Be- teiligungen einer Prüfung unterziehen: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH und eigenbetriebsähnliche Einrichtung Ab- fallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln: Mit Beschluss des Rates der Stadt Köln v. 12.12.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Strukturanalyse der Abfallwirtschaft vorzunehmen (AN/1727/2019). Aufgrund wiederholter Änderungen des Kommunalabgabengesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und damit im Zusammenhang stehender obergerichtlicher Rechtspre- chung, waren wesentliche Grundlagen der von der Verwaltung angestoßenen Untersuchung in ergebnisrelevanter Weise von Änderungen betroffen. Die Verwaltung wird die Strukturana- lyse auf Basis der aktuellen Sach- und Rechtslage erneut aufgreifen, um dem Rat der Stadt Köln in diesem Punkt belastbare Ergebnisse vorzulegen. KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und KölnTourismus GmbH: Beide Gesell- schaften sind unmittelbare 100%-Beteiligungen der Stadt Köln und satzungsgemäß mit der Förderung des Standorts Köln betraut, jedoch mit Fokus auf unterschiedliche Zielgruppen. Die Verwaltung beabsichtigt zu prüfen, ob zwischen diesen Gesellschaften (sowie ggf. anderen Gesellschaften mit besonderen Bezügen zur Wirtschafts- und Tourismusdestination Köln, wie z. B. MesseKoeln) Synergiepotentiale bestehen und falls ja, wie diese gehoben werden kön- nen. KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH (MGZ): Die Stadt Köln ist am MGZ mit einem Anteil in Höhe von 25,1% beteiligt und zahlt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 125.000 €. Das Mediengründer- zentrum fördert über Stipendien junge Medienschaffende bei der Gründung von Unternehmen und bietet umfassende Beratungsangebote für Gründer*innen in der Medienbranche. Die Ver- waltung beabsichtigt zu prüfen, ob die Beteiligung der Stadt Köln am MGZ wirtschaftlich und/oder rechtlich näher an die KBW herangeführt werden kann. 4 BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG und Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH (RTZ): Der Rat der Stadt Köln hat am 06.02.2020 (Ses- sion-Nr. 4411/2019) beschlossen, die Gesellschaften Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH (RTZ) und BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG (BioCampus) unter Beibehaltung der jeweiligen Standorte unter eine gemeinsame Geschäfts- führung zu stellen sowie standortunabhängige Funktionen des RTZ auf den BioCampus zu verlagern. Die bereits damals geprüfte Verschmelzung der beiden Gesellschaften wurde auf- grund zu erwartender Belastungen mit Grunderwerbsteuer und möglichen steuerlichen Risi- ken für den Betrieb gewerblicher Art „BioCampus/Butzweilerhof“ zunächst zurückgestellt. Bei einer möglichen Auflösung der Gesellschaft Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG (s.o.) wird die Verwaltung daher eine neue Bewertung der steuerlichen Auswirkungen vornehmen und prüfen, ob eine gesellschaftsrechtlich engere Zusammenführung aufgrund geänderter Rahmenbedingungen umsetzbar ist. Kliniken der Stadt Köln gGmbH und RehaNova Köln Neurologische Rehabilitationskli- nik gGmbH (RehaNova): Als Vollversorger betreiben die Kliniken der Stadt Köln eine neuro- logische und neurochirurgische Abteilung. Patient*innen der Kliniken Köln werden nach Durchführung entsprechender medizinischer Eingriffe zum überwiegenden Teil (> 60%) an die 100%ige Tochtergesellschaft RehaNova zur Rehabilitation überwiesen. Darüber hinaus beste- hen zwischen den Gesellschaften wirtschaftliche Verflechtungen z.B. im Bereich der Beschaf- fung/Einkauf, der Hygiene oder dem Catering. Die RehaNova ist ihrerseits stark defizitär (vor- läufiges Jahresergebnis 2024: - 3.463 T€). Die Verwaltung beabsichtigt zu prüfen, ob weitere Synergiepotentiale zwischen den Kliniken Köln und der RehaNova bestehen und wie diese gehoben werden können. 3. Maßnahmen zur Optimierung innerhalb von Beteiligungen Darüber hinaus nimmt der Begleitbeschluss des Rates der Stadt Köln auch Maßnahmen zur Struktur- und Ergebnisverbesserung innerhalb der Beteiligungen in den Blick und richtet sich damit unmittelbar an die Mitglieder der Aufsichtsorgane und Geschäftsführungen der Beteili- gungen. Die Verwaltung beabsichtigt, die entsprechenden Organmitglieder (Geschäftsführung und Aufsichtsrat) über den Auftrag des Rates der Stadt Köln zu informieren. Die Gremien der Beteiligungen sind auf Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Köln angehalten, Struktur- und Ergebnisverbesserungsmaßnahmen innerhalb der Beteiligungen zu identifizie- ren, umzusetzen und diese gemäß § 113 GO NRW dem Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln mitzuteilen. Parallel wird auch die Verwaltung vergleichend untersuchen, ob bei Größe und Struktur der Gesellschaftsorgane in den Beteiligungen Optimierungs- und Konsolidierungspotentiale beste- hen und den städtischen Gremien ggfs. Informationen hierzu übermitteln. 4. Zusammenfassung Auf der Grundlage des o.g. Begleitbeschlusses des Rates der Stadt Köln wird die Verwaltung die in dieser Mitteilung genannten Prüfungen in strategischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht vornehmen. Es handelt sich ausdrücklich um ergebnisoffene Prüfungen. In allen Fäl- len sind neben strategischen Fragen der Zukunftsfähigkeit eine Vielzahl rechtlicher, steuerli- cher und betriebswirtschaftlicher Fragen zu untersuchen. Über die Ergebnisse wird die Verwaltung den Finanzausschuss nach Abschluss der Untersu- chungen informieren. Sofern die Prüfung positiv ausfällt, wird die Verwaltung einen Beschluss- vorschlag oder Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Die Verwaltung beabsichtigt, die Prüfungen so durchzuführen, dass wesentliche Ergebnisse bei den Beratungen des nächsten Haushaltsplans berücksichtigt werden können. gez. Prof. Dr. Diemert
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