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Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit rund um den Wilhelmplatz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2297/2022 vom 10.08.2022

Stand: Am 01.09.2022 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 2297/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit rund um den Wilhelmplatz Die Mandatsträgerin der Wählergruppe KLIMA FREUNDE hat zur Sitzung der BV 5 am 10.03.2022 eine Anfrage gestellt (AN/0524/2022). Die Fraktion GUT und Klima Freunde haben mit Antrag AN/1162/2022 weitere Anfragen eingereicht: Details: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um das nicht ordnungsgemäße Parken rund um den Wilhelmplatz, speziell zu Marktzeiten, besser einzudämmen? 2. Warum wird Gastronomiebetrieben (wie z.B. dem Bistro an der Ecke Viersener Stra- ße/Auguststraße ) gestattet, die Gehsteige und Überquerungsübergänge mit Tischen zu blo- ckieren, obwohl dadurch nur eine Restbreite von ca. 1 Meter bleibt? 3. Ist die regelmäßige Verkehrsüberwachung auch an Samstagen (an denen der größte Betrieb auf dem Markt herrscht) sichergestellt? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1. Der Wilhelmsplatz sowie die umliegenden Straßen werden weiterhin umfangreich bei Einsätzen der Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung berücksichtigt. Im Jahr 2022 wurden bisher am Wilhelmplatz und in der Umgebung rund 1.600 Verwarnungen aus- gestellt. Dies dokumentiert die hohen Kontrollintensität. Zu 2. Die zu berücksichtigende "Mindestrestgehwegbreite" für die Fußgänger*innen soll 1,50 Meter betra- gen. Bei Straßen mit höherer Auslastung beziehungsweise höheren Besuchszahlen oder von beson- derer Verkehrsbedeutung wird ein größerer Restgehweg benötigt. Die erforderliche Breite wird unter Abwägung der widerstreitenden Interessen für die individuelle Örtlichkeit im Einzelfall festgelegt. Die Örtlichkeit wurde durch die Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes überprüft, die Au- ßengastronomie wurde wie genehmigt vorgefunden. Zu 3. Der zuständigen Abschnittleitung ist die Problematik an Markttagen am Wilhelmplatz bekannt und wird in der Einsatzplanung berücksichtigt. In allen 7 Stadtteilen des Bezirks besteht ein hoher Kon- trollbedarf, dem die Verkehrsüberwachung, insbesondere auch wegen eingehenden Aufträgen durch 2 die Einsatzleitstelle, gerecht werden muss. Der Wilhelmplatz kann daher nicht während der gesamten Marktzeiten überwacht werden. Der Verkehrsdienst und der Ordnungsdienst werden diesen Bereich jedoch auch weiterhin bedarfsge- recht in ihren Einsatzplänen berücksichtigen.

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2022

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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