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2297/2022

Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit rund um den Wilhelmplatz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2564 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 2297/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit rund um den Wilhelmplatz 
Die Mandatsträgerin der Wählergruppe KLIMA FREUNDE hat zur Sitzung der BV 5 am 10.03.2022 
eine Anfrage gestellt (AN/0524/2022). 
 
Die Fraktion GUT und Klima Freunde haben mit Antrag AN/1162/2022 weitere Anfragen eingereicht: 
 
Details: 
 
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um das nicht ordnungsgemäße Parken rund um 
den Wilhelmplatz, speziell zu Marktzeiten, besser einzudämmen? 
 
2. Warum wird Gastronomiebetrieben (wie z.B. dem Bistro an der Ecke Viersener Stra-
ße/Auguststraße ) gestattet, die Gehsteige und Überquerungsübergänge mit Tischen zu blo-
ckieren, obwohl dadurch nur eine Restbreite von ca. 1 Meter bleibt? 
 
3. Ist die regelmäßige Verkehrsüberwachung auch an Samstagen (an denen der größte Betrieb 
auf dem Markt herrscht) sichergestellt? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.  
Der Wilhelmsplatz sowie die umliegenden Straßen werden weiterhin umfangreich bei Einsätzen der 
Verkehrsüberwachung des Amtes für öffentliche Ordnung berücksichtigt. 
 
Im Jahr 2022 wurden bisher am Wilhelmplatz und in der Umgebung rund 1.600 Verwarnungen aus-
gestellt. Dies dokumentiert die hohen Kontrollintensität. 
 
 
Zu 2. 
Die zu berücksichtigende "Mindestrestgehwegbreite" für die Fußgänger*innen soll 1,50 Meter betra-
gen. Bei Straßen mit höherer Auslastung beziehungsweise höheren Besuchszahlen oder von beson-
derer Verkehrsbedeutung wird ein größerer Restgehweg benötigt. Die erforderliche Breite wird unter 
Abwägung der widerstreitenden Interessen für die individuelle Örtlichkeit im Einzelfall festgelegt. 
Die Örtlichkeit wurde durch die Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes überprüft, die Au-
ßengastronomie wurde wie genehmigt vorgefunden. 
 
 
Zu 3. 
Der zuständigen Abschnittleitung ist die Problematik an Markttagen am Wilhelmplatz bekannt und 
wird in der Einsatzplanung berücksichtigt. In allen 7 Stadtteilen des Bezirks besteht ein hoher Kon-
trollbedarf, dem die Verkehrsüberwachung, insbesondere auch wegen eingehenden Aufträgen durch

2 
 
die Einsatzleitstelle, gerecht werden muss. Der Wilhelmplatz kann daher nicht während der gesamten 
Marktzeiten überwacht werden. 
 
Der Verkehrsdienst und der Ordnungsdienst werden diesen Bereich jedoch auch weiterhin bedarfsge-
recht in ihren Einsatzplänen berücksichtigen.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wilhelmplatz
  • Auguststraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2297/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.08.2022
Erstellt
20.07.2022 10:37