1529/2018
Stellungnahme zu einer Anfrage der FDP, hier: Nutzung der „Wolke" in den U-Bahn-Station Heumarkt (AN/1687/2017)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2692 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 18.06.2018 1529/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.06.2018 Nutzung der „Wolke„ in der U-Bahnstation Heumarkt (AN/1687/2017) Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017 Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat im Verkehrsausschuss am 05.12.2017 eine Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur „Nutzung der „Wolke" in den U-Bahn-Station Heumarkt (AN/1687/2017) gestellt und um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die dargestellte Entwicklung? 2. Wie hoch waren die Investitionskosten für den Pavillon, die sich derzeit als kontraproduktive Fehlinvestition darstellen? 3. Inwieweit wurde den Mietern der Gewerbeflächen bei den Mietkonditionen bis zu einem sym- bolischen Mietpreis von einem Euro maximal entgegengekommen, um die geplante Nutzung aufrechterhalten zu können? 4. Wie soll die Situation bis zur Gesamtinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn verbessert wer- den, um die ursprünglich vorgesehen soziale Kontrolle wiederherzustellen? Zu diesen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: zu Frage 1): Bei der Planung der Gewerbeeinheit in der unterirdischen Verteilerebene der Haltestelle Heumarkt wurde davon ausgegangen, dass eine ausreichend hohe Fahrgastfrequenz für eine gewerbliche Nut- zung besteht. Es hat sich jedoch nach der Eröffnung herausgestellt, dass sich diese Erwartungen nicht erfüllt haben, so dass die gewerbliche Nutzung derzeit nicht fortgesetzt wird. Diese Entwicklung war aus Sicht der Verwaltung nicht absehbar. zu Frage 2) Die ursprünglichen Kosten aus dem Beschluss vom 17.12.2013 (Session-Nr.: 3493/2013) in Höhe von 2.648.400 € (netto) werden voraussichtlich um etwa 690.300 € (netto) auf nunmehr 3.338.700 € (netto) steigen. Da noch nicht alle Ausbaulose und Gewerke schlussgerechnet sind, können die Kos- ten noch nicht final bestimmt werden. Zu Frage 3) Vor Auszug der externen Mieter wurden erhebliche Nachlässe beim Mietpreis in Aussicht gestellt. Aufgrund der gegenüber der Planung aus dem Jahre 2008 wesentlich geringeren Fußgängerfrequenz in der Zwischenebene, die mit der fehlenden Durchbindung der Linie 5 nach Süden zu erklären ist, bestand jedoch grundsätzlich kein Interesse Dritter an einer weiteren Nutzung dieser Räume. Zu Frage 4) Trotz der geringen Nutzung der Zwischenebene ist dieser Bereich nach Erkenntnissen von Stadt und KVB in Bezug auf Schwierigkeiten mit einer ausreichenden sozialen Kontrolle unauffällig. 2 Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 1529/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.06.2018
- Erstellt
- 08.05.2018 11:39