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Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1814/2019 vom 11.06.2019

Stand: Am 04.07.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 1814/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2018; TOP 7.2.2 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein Durchfahren des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge zu verhindern? 2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, wenn Kostengründe als Ausschlusskriterium ausgenommen werden? 3. Wurde die Prüfung der Möglichkeit zur Installation einer Funkampel, die durch die KVB Busse geschaltet werden kann, mittlerweile in Angriff genommen? 4. Wann können wir mit dem Ergebnis der Prüfung rechnen?“ Antworten der Verwaltung: Zu 1: Entsprechend der Beantwortung zu Frage 2 wurde in der Vorlage 0685/2018 hierzu bereits ausge- führt: „Somit bleiben Kontrollen des fließenden Verkehrs die einzige Möglichkeit, die widerrechtlichen Fahrten zu unterbinden.“ Zu 2: Entsprechend der Beantwortung zu Frage 2 wurde in der Vorlage 0685/2018 hierzu bereits ausge- führt: „Somit bleiben Kontrollen des fließenden Verkehrs die einzige Möglichkeit, die widerrechtlichen Fahrten zu unterbinden.“ Im Augenschein erstmal naheliegende andere Lösungsansätze wurden be- reits in der vormaligen Beantwortung in der Vorlage 0685/2018 als ungeeignet verworfen. Zu 3: Die Installation einer Lichtsignalanlage kommt nicht in Betracht, da gem. StVO durch Lichtzeichenan- lagen Verkehrsregelungen bei Kreuzung oder Einmündung von ansonsten „feindlichen“ Verkehrs- strömen vorgesehen ist. Dies ist hier nicht gegeben. Die bestehende Beschilderung ist ausreichend, die Einfahrt für nicht zugelassene andere Nutzer zu verbieten. Auch bei einer Lichtsignalanlage ist die Beachtung davon abhängig, ob eine Kontrolle der Beachtung des Verkehrszeichens erfolgt. Zu 4: 2 Das Ergebnis wurde mit Antwort zu Frage 3 dargelegt.

Beratungsverlauf

  1. 04.07.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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