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1814/2019

Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge

Beantwortung einer Anfrage (BV) 11.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2107 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 1814/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019 
 
Sperrung des Flittarder Weges für unberechtigte Fahrzeuge 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 15.11.2018; TOP 7.2.2 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung  folgender Fragen:  
 
1. „Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung ein Durchfahren des Flittarder Weges für 
unberechtigte Fahrzeuge zu verhindern? 
 
2. Welche Möglichkeiten hat die Verwaltung, wenn Kostengründe als Ausschlusskriterium 
ausgenommen werden? 
 
3. Wurde die Prüfung der Möglichkeit zur Installation einer Funkampel, die durch die KVB 
Busse geschaltet werden kann, mittlerweile in Angriff genommen? 
 
4. Wann können wir mit dem Ergebnis der Prüfung rechnen?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
Zu 1: 
 
Entsprechend der Beantwortung zu Frage 2 wurde in der Vorlage 0685/2018 hierzu bereits ausge-
führt: „Somit bleiben Kontrollen des fließenden Verkehrs die einzige Möglichkeit, die widerrechtlichen 
Fahrten zu unterbinden.“  
 
Zu 2: 
 
Entsprechend der Beantwortung zu Frage 2 wurde in der Vorlage 0685/2018 hierzu bereits ausge-
führt: „Somit bleiben Kontrollen des fließenden Verkehrs die einzige Möglichkeit, die widerrechtlichen 
Fahrten zu unterbinden.“ Im Augenschein erstmal naheliegende andere Lösungsansätze wurden be-
reits in der vormaligen Beantwortung in der Vorlage 0685/2018 als ungeeignet verworfen.  
 
Zu 3: 
 
Die Installation einer Lichtsignalanlage kommt nicht in Betracht, da gem. StVO durch Lichtzeichenan-
lagen Verkehrsregelungen bei Kreuzung oder Einmündung von ansonsten „feindlichen“ Verkehrs-
strömen vorgesehen ist. Dies ist hier nicht gegeben. Die bestehende Beschilderung ist ausreichend, 
die Einfahrt für nicht zugelassene andere Nutzer zu verbieten. Auch bei einer Lichtsignalanlage ist die 
Beachtung davon abhängig, ob eine Kontrolle der Beachtung des Verkehrszeichens erfolgt.  
 
Zu 4:

2 
 
Das Ergebnis wurde mit Antwort zu Frage 3 dargelegt.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1814/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
11.06.2019
Erstellt
22.05.2019 11:33