A-N/0006/2021
Hochwasserschutz für besonders gefährdete Städtische Infrastruktur in Kinderhaus (Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal)
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Stellungnahme_66_20210517
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28. MAI 2021 2 17.05.2021 » Amt für Bürger- u. Ratsservlos STADT || MU S ER Bezirksverwaltung Nord ee __6600 Herr Grimm —äygdt Münster 66.00.0001 = Dersmat 1 anı 2021 Bezirksverwaltung Münster-Nord Frau Remmers Über Der.üt Antrag Ifd. Nr. A-N/0006/2021 der/des Bündnis 90/Die Grünen/GAL/SPD-Frak- tion „Hochwasserschutz für besonders gefährdete Städtische Infrastruktur in Kin- derhaus (Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal)“ vom 03.02.2021 Prüfbericht der Verwaltung: 1. Amt für Mobilität und Tiefbau 1.2 Grundsätzliches Das Niederschlagsereignis vom 28.07.2014 war das stärkste je in Deutschland gemessene Niederschlagsereignis. Weder natürliche Wasserläufe noch technische Einrichtungen, wie Kanalisation oder Pumpwerke sind für die Ableitung solcher gewaltigen Wassermengen aus- gelegt. Es ist weder technisch möglich noch wirtschaftlich zu vertreten die technische Infrastruktur für solche Ereignisse, die statistisch seltener als einmal in 10.000 Jahren auftreten auszule- gen. Die Risikominimierung und der Umgang mit diesen Ereignissen kann nur als kommunale Ge- meinschaftsaufgabe bewältigt werden. Nach dem Ereignis vom 28.07.2014 war das vordringlichste Ziel des Amtes für Mobilität und Tiefbau die Wiederinstandsetzung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen und der Ver- kehrswege im gesamten Stadtgebiet. Neben diesen Sofortmaßnahmen wurden ebenfalls im gesamten Stadtgebiet betriebliche Verbesserungen und Optimierungen (Hochwasserschutz an Pumpwerken, Vergrößerung der Einlaufgitter, Optimierung der Straßenentwässerung) durchgeführt. 1.3 Situation in Kinderhaus „West Auch der Stadtteil Kinderhaus war von dem Katastrophenereignis maßgeblich betroffen. Um die hydraulische Leistungsfähigkeit der in diesem Gebiet vorhandenen Entwässerungsein- richtungen beurteilen und entsprechend optimieren zu können, wurden flächendeckend für den gesamten Stadtteil Gutachten inkl. Messkampagnen durch externe Ingenieurbüros auf- gestellt. Hinzu kommen hydraulische Gutachten zu den maßgeblichen Gewässern. Neben den Gutachten für das kanalisierte Einzugsgebiet inkl. der maßgeblichen Außengebiete so- wie für die betroffenen Gewässer wurde außerdem der Vorschlag der „Bürgerinitiative Igel- bach“ (BI) zur Umleitung des Igelbachs um Kinderhaus herum in die Münstersche Aa vom -3- Büro Dr. Pecher AG, Erkrath umfangreich hydraulisch untersucht und hinsichtlich der Wirk- samkeit bei Starkregen bewertet. Im Gutachten „Kinderhaus West“, ebenfalls vom Büro Pecher AG angefertigt, wurde der Stadtteil Kinderhaus westlich des Kinderbachs inkl. der Einzugsgebiete der Oberflächenge- wässer Igelbach und Nienberger Bach betrachtet. Um für die Modellberechnungen auf mög- lichst exakte Grundlagendaten zurückgreifen zu können, wurde über einen Zeitraum von 13 Wochen eine Messkampagne im Gebiet durchgeführt, die den Niederschlag und den daraus resultierenden Abfluss im Entwässerungssystem aufgezeichnet hat. Auf Basis dieser Daten wurden die Simulationsmodelle kalibriert. Betrachtet wurde mittels der gemäß der gültigen Regelwerke zugrunde zu legenden Nieder- schlagsereignisse der Bestandszustand und ein Prognosezustand, der langfristige Nachver- dichtungen im Gebiet berücksichtigt. Des Weiteren wurde auf Grundlage des Prognosezu- stands eine hydraulische Sanierungskonzeption ausgearbeitet. Diese bildet die Grundlage für die weitergehende Maßnahmenplanung in Kinderhaus. An dieser Stelle möchte ich auf die öffentliche Beschlussvorlage V/0312/2017 „Optimierung der Entwässerungssituation im Stadtteil Kinderhaus in Folge des Starkregenereignisses vom 28.07.2014“ (Bericht 09.05.2017 in der Bezirksvertretung Münster Nord und Beschluss am 27.06.2017 im AUKB) verweisen, in.der ein umfassendes Maßnahmenpaket in Höhe von 1.960.000 Euro für den Ortsteil Kinderhaus verabschiedet wurde. Die drei darin beschlossenen Baumaßnahmen, Gasselstiege (Hs.-Nr. 466) Einlaufbereich Igelbach - Optimierung des Einlaufbereichs und Erhöhung der Straße, Kanalsanierung Ohmweg - Hs.- Nr. 31 über Wilkinghege bis Westhoffstraße und Kanalsanierung Eimermacherweg - Hs.-Nr. 26 bis Idenbrockweg, wurden bereits umgesetzt. Des Weiteren konnte in diesem Frühjahr eine weitere Kanalsanierungsmaßnahme in der Adolf-Reichwein-Straße zum Abschluss gebracht werden. Im Bestand und der Prognose weist das Kanalnetz „Kinderhaus West“ generell keine maß- geblichen Defizite für die Bemessungslastfälle auf. Im Rahmen des hydraulischen Sanie- rungskonzepts wurden Maßnahmen im Netz erarbeitet, die eine darüberhinausgehende Überstaufreiheit des Netzes nach Abschluss der Sanierung und damit einen ordnungsgemä- ßen hydraulischen Netzzustand gemäß Regelwerk sicherstellen. Die Überstaufreiheit des Netzes nach Abschluss der Sanierung wurde mit einer Langzeitseriensimulation nachgewie- sen. j So ist unter anderem eine weitere Kanalsanierungsmaßnahme zur hydraulischen Verbesse- rung am Idenbrockplatz (Ordnungszahl 1.1.690 im aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Münster) im direkten Umfeld des Bürgerhauses vorgesehen. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme liegt bei 700.000 Euro. 1.4 Bereich Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal Die Gefahr durch Überflutung setzt sich zum einen aus der Gefahr durch Hochwasser, zum anderen durch die Gefahr aus Starkregenereignissen zusammen. Hochwassergefahr In Flusseinzugsgebieten entstehen Hochwasserschäden durch Ausuferungen von Oberflä- chengewässern. Die Überflutung breitet sich dabei ausgehend vom Gewässerverlauf in die angrenzenden Bereiche aus. Für Überflutungen aus Gewässern wurden im Rahmen der Um- setzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EU-HWRM-RL) landes- weit Hochwassergefahrenkarten erstellt. Für das Stadtgebiet von Münster wurden Hochwas- sergefahrenkarten durch die Bezirksregierung Münster erarbeitet und veröffentlicht (www.flussgebiete.nrw.de). Mithilfe der Karten können Gefahren und Risiken durch Hochwasser erkannt und die indivi- duelle Gefahrenlage bewertet werden. Die Karten sind Grundlage der Hochwasserrisikoma- nagementplanung, die jede potenziell von Hochwasser betroffene Region in der EU bis 2015 erstellen musste. Die Gefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, wie das Ausmaß der Überflutung für ein häufiges (Hochwasser tritt im Mittel alle 10 bis 20 Jahre auf), mittleres (Hochwasser tritt im Mittel alle 100 Jahre auf) und seltenes Hochwasserereignis zu erwarten ist. Gemäß der durch die Bezirksregierung Münster aktuell veröffentlichten Hochwassergefah- renkarte für den Kinderbach geht bei einem Hochwasser mit einer seltenen Wahrscheinlich- keit, das heißt das Hochwasser tritt im Mittel seltener als alle 100 Jahre auf, keine grundsätz- liche Überflutungsgefahr für den Bereich um das Bürgerhaus aus. Lediglich eine kleine „Überflutungszunge“ reicht bis an die KiTa heran. 730 Idenbrockplatz Flur 091 -4- Auszug aus der Hochwassergefahrenkarte Bereich Bürgerhaus - niedrige Wahrscheinlich- keit > 100 Jahre Starkregen Eine erhebliche Überflutungsgefahr tritt bei sogenannten Starkregenereignissen auf. Diese Starkregen sind definiert als seltene, meist lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Nie- derschlagsmenge, die wegen ihrer Intensität ein schwer zu kalkulierendes Überflutungsrisiko darstellen. Überflutungen durch Starkregen finden entgegen des klassischen Hochwassers insbesondere auf der Geländeoberfläche statt. Der Abfluss erfolgt dem Gefälle folgend zu den Geländetiefpunkten hin. Die Stadt Münster, Amt für Mobilität und Tiefbau, ist zurzeit dabei, für das gesamte Stadtge- biet Starkregengefahrenkarten (SRGK) mit Risikoanalysen und Handlungskonzepten gemäß der NRW-Arbeitshilfe ‚Kommunales Starkregenrisikomanagement“ aufzustellen und diese durch intensive Öffentlichkeitsarbeit und umfangreiche Bürgerinformation allen Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Dabei werden mittels einer computergestützten 2D-Modellierung die oberflächigen Überflu- tungsvorgänge bei definierten Starkregenszenarien simuliert und ‚dargestellt. Ergebnis der Simulation sind Starkregengefahrenkarten, die die Überflutungsausdehnung, die Wasserspiegellagen und die Überflutungstiefen darstellen. Die Starkregengefahrenkarte zeigt die Ergebnisse von Simulationen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Die Berechnungen basieren jedoch auf einem stark vereinfachten Modell der tatsächlichen Verhältnisse. So bildet die Simulation nur den reinen Oberflächenabfluss auf Basis eines für ganz NRW zur Verfügung gestellten digitalen Geländemodells nach und berücksichtigt dem- entsprechend nicht die tatsächlichen abflusswirksamen Verhältnisse vor Ort, wie eventuell vorhandene Leiteinrichtungen (Mauern oder Aufkantungen), verschiedene Rauigkeiten der Untergründe oder detaillierte Ansätze für Versickerung oder Verdunstung. Des Weiteren wird in der Simulation das Kanalnetz nicht berücksichtigt, da dieses je nach angesetztem Nieder- schlagsereignis nur sehr geringen beziehungsweise keinen Einfluss mehr hat. Die Vereinfachungen bewirken, dass die Simulation den schlimmsten anzunehmenden Fall zeigen und damit die Tendenz zur lokalen Überzeichnung der Wasserstände. Die Starkregengefahrenkarten können daher nur als erste Orientierung dienen. Das Überflu- tungsergebnis muss daher immer durch Ortsbegehungen kontrolliert und plausibilisiert wer- den. Bei dem oben erwähnten hydraulischen Gutachten durch das Büro Dr. Pecher AG, Erkrath wurde für ein 20-jähriges Niederschlagsereignis die Überflutungsgefahr durch eine solche Oberflächenberegnung simuliert. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass insbeson- dere der topographisch tiefliegende Bereich im östlich angrenzenden Innenhof zum Kinder- bach überflutungsgefährdet ist. Auszug aus der Starkregengefahrenkarte Bereich Bürgerhaus Gutachten Pecher AG - Re- genereignis 20a Das Amt für Mobilität und Tiefbau ist mittlerweile in der Lage durch entsprechende Software selber die vorgenannten 2D-Simulationen durchzuführen. Aufgrund der Anfrage wurde daher der Bereich um das Bürgerhaus modelltechnisch erfasst und mit den nach der Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ definierten Starkregenszenarien simuliert. Dabei stellt das Starkregenszenario 3 (extremes Starkregenereignis) mit einem anzusetzen- den Blockregen von 90 mm in 60 Minuten das stärkste zu simulierende Ereignis dar. Bei die- sem Szenario wird ein Regen mit konstanter Intensität über den gesamten Zeitraum simu- liert. Als Ergebnis wird ein extremer Oberflächenabfluss erzeugt. -6- Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Überflutungsgefahr des topographisch tiefliegen- den Innenhofbereiches und der tiefliegenden KiTa Kinderbachtal mit steigender Regeninten- sität größer wird. Die Simulation wird durch die Erfahrung aus 2014 bestätigt. Eine Ausuferung des Kinderbaches und damit eine Überflutungsgefahr durch Hochwasser konnte in der Simulation selbst bei dem angesetzten extremen Starkregen nicht festgestellt . werden. Es ist jedoch natürlich nicht auszuschließen, dass sich die Überflutungsgefahr bei noch stärkeren Regen aus einer Kombination von Abflüssen auf der Oberfläche und in dem Fließgewässer Kinderbach durch Überlagerung verstärkt, so wie es auch bei dem Katastro- phenereignis 2014 geschehen ist. Dem Vorschlag des Antrages folgend wurde eine „Flutschutzmauer“ entlang des Zauns der KiTA zur Kinderbachseite mit einer Höhe von 1,50 m als Maßnahme in das Modell integriert und mit dem gleichen Starkregen simuliert. Ergebnis Starkregenszenario 3 - Blockregen 90mm 60min mit Flutschutzmauer Das Ergebnis fällt wie erwartet aus. Eine entsprechende Maßnahme hat bei der angesetzten Simulation keinerlei positiven Effekt auf den Überflutungsschutz der KiTa und des tiefliegen- den Innenhofes. Im Übrigen müsste auch die südöstliche Zufahrt zur KiTa bei einer entsprechenden Maß- nahme mit in die Flutschutzmauer integriert, das heißt bei Bedarf im Überflutungsfall manuell durch z.B. einzubringende Dammbalken geschlossen werden. Dies würde die Präsenz eines verantwortlichen Mitarbeiters vor Ort bei entsprechenden Starkregen voraussetzen, da die Zufahrt im Regelfall zur Bewirtschaftung der Kita und als Rettungsweg offenbleiben muss. Beispielbild - manuelle Einbringung von Hochwasserschutz-Dammbalken Die Kosten für eine entsprechende Flutschutzmauer mit Dammbalken-Flutschott an der Zu- fahrt schätzen wir auf ungefähr 80.000 bis 100.000 Euro. .. 8 u 2. Amt für Immobilienmanagement Nach der Hochwasserkatastrophe wurden für das Bürgerhaus und das Hallenbad Kinder- haus einige bauliche Objektschutzmaßnahmen zum Hochwasser-/ Überflutungsschutz ergrif- fen. Diese Maßnahmen konnten geplant und umgesetzt werden, da die Räume nicht sofort wieder zur Verfügung stehen mussten. Die KiTa Kinderbachtal musste dagegen so schnell wie möglich wiederhergestellt werden, da diese dringend in Betrieb gehen musste. An der KiTa wurden dementsprechend keine vor- sorglichen konstruktiven Maßnahmen zum Objektschutz umgesetzt. Die Unterhaltung der Rinnen und Bodeneinläufe des zum Kita gehörigen Außenbereiches wurde mit dem Kitaträ- ger „Outlaw“ vertraglich festgelegt. Durchgeführte Objektschutzmaßnahmen Hallenbad Kinderhaus: - Die Elektroeinspeisung wurde vom Untergeschoss in das Erdgeschoss versetzt - Das Notstromaggregat wurde auf einen circa 50 cm hohen Sockel gesetzt - Der Personalbereich wurde vom Untergeschoss in das Erdgeschoss verlegt - Es wurden Fensteröffnungen auf der Rückseite geschlossen und Kellertürelemente zusätzlich mit einer ergänzenden Dichtung versehen. - Es wurde am Kellerabgang eine konstruktive Aufkantung hergestellt Aufkantung am Kellerabgang Durchgeführte Objektschutzmaßnahmen Bürgerhaus Kinderhaus: - Höherlegung von Lichtschächten vor Technikräumen im Untergeschoss - Stilllegung eines Müllcontaineraufzuges - Einbau von Schwellen und Aufstelzungen von technischen Geräten - Gefällerichtung des Außengeländes vom Gebäude weg Für die Entwässerung des überflutungsgefährdeten Innenhofbereichs wurde nach dem Starkregenereignis ein Speicherschachtbauwerk mit Doppelpumpe installiert. Durch die tech- nische Gebäudeausrüstung des Amtes für Immobilienmanagement wird diese Hebeanlage -9- regelmäßig gewartet. Die Hebeanlage ist mit der Leitstelle im Büro des zuständigen Haus- meisters verbunden, so dass bei Störfällen eine entsprechende schnelle Behebung des Stör- falles gewährleistet ist. 3. Zusammenfassung und Fazit Der Stadtteil Kinderhaus und insbesondere der Bereich Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal war von dem Katastrophenereignis 2014 maßgeblich betroffen. Seitdem wur- den durch das Amt für Mobilität und Tiefbau umfangreiche Gutachten zur hydraulischen Leis- tungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation durchgeführt. Generell weist das Kanalnetz „Kin- derhaus West“ keine maßgeblichen Defizite für die Bemessungslastfälle auf. Für eine darüberhinausgehende Überstaufreiheit wurden resultierende Maßnahmen geplant und teil- weise bereits umgesetzt. Durch die durchgeführten Starkregensimulationen konnten der Innenhofbereich und der Be- reich um die KiTa aufgrund der topographischen Tiefenlage als potentiell überflutungsgefähr- det identifiziert werden. Die Simulationen werden durch die Erfahrungen aus 2014 bestätigt. Der Bau einer Flutschutzmauer zum Kinderbach ist möglich, gemäß den Ergebnissen der Si- mulation wird diese voraussichtlich jedoch erst bei Regenereignissen weit außerhalb jegli- cher Bemessungsgrenzen den gewünschten Effekt haben. Durch das Amt für Immobilienmanagement wurden im Zuge der Sanierung Objektschutz- maßnahmen am Bürgerhaus und am Hallenbad vorgenommen. Die vorhandene Grundstücksentwässerung wurde zur Verbesserung der Entwässerung des überflutungsgefährdeten Außenbereiches um einen Speicherschacht inklusive Hebeanlage ergänzt. Aus Sicht der Verwaltung wird für den Ortsteil Kinderhaus und damit auch für den Bereich rund um das Bürgerhaus der Überflutungsschutz nach den technischen Anforderungen und zurzeit gültigen Regelwerken eingehalten und darüber hinaus durch die Umsetzung der aus den Gutachten resultierenden Maßnahmen zukünftig insgesamt verbessert. Durch die durch- geführten Objektschutzmaßnahmen an den Gebäuden sind bereits Vorkehrungen für zukünf- tige Starkregenereignisse getroffen und damit das Risiko einer erneuten Überflutung mini- miert worden. Weitere Objektschutzmaßnahmen sind nur mit unverhältnismäßig hohem wirt- schaftlichen Aufwand möglich und zurzeit nicht geplant. Es bleibt abschließend festzuhalten, dass durch die unveränderbare topographische Tiefen- lage der Gebäude, die Einhaltung von Rettungswegen und der Barrierefreiheit ein absoluter Überflutungsschutz an dieser Stelle nicht erreicht werden kann. Für weitere Informationen zu dem Bericht steht die Verwaltung gerne zur Verfügung. Für Rückfragen zu der öffentlichen Kanalisation und zu den Simulationen wenden Sie sich gerne an das Amt für Mobilität und Tiefbau, für Rückfragen zu den durchgeführten Objektschutz- ßnahmen und zu der Grundstücksentwässerung an das Amt für Immobilienmanagement. Grimm J:\Dateien\Starkregen\Anfragen_Politik\Kinderhaus_Bereich Bürgerhaus\Prüfergebnis.docx
Originalantrag
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04, FEB, 2021 A-N/0006/2021 Amt für Bürger- U. Ratsservl Bozirksverwaltung Nord BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN I erg Dar SPD-Fraktion in der BV-Nor: Bezirksvertretung Nord Münster, 03.02.2021 Hochwasserschutz für besonders gefährdete Städtische Infrastruktur in Kinderhaus (Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal) Die Bezirksvertretung Münster-Nord möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie ein verbesserter Schutz der Städtischen Infrastruktur im Kinderbachtal mit den drei städtischen Einrichtungen Bürgerhaus, Hallenbad und KiTa Kinderbachtal vor zukünftigen Hochwasserereignissen im Kinderbachtal möglich ist. Die möglichen Auswirkungen auf die bestehende Wohnbebauung sind ebenso darzustellen wie die zu veranschlagenden Kosten. Begründung: Durch das Hochwasserereignis im Jahr 2014 sind auch eine Reihe von Städtischen Gebäuden in Mitleidenschaft gezogen worden. Insgesamt sind Schäden in Höhe von ca. 6,3 Mio. € ent- standen (Bürgerhaus ca. 3,0 Mio. €, Hallenbad ca. 2,8 Mio. €, KiTa Kinderbachtal ca. 0,5 Mio. €). In den überflutungsgefährdeten Kellergeschossen des Bürgerhauses befinden sich hochwer- tige Nutzflächen und umfangreiche Gebäudetechnik (Notstromaggregate, Blockheizkraftwerk und Schwimmbadtechnik). Unter Beachtung der topografischen Gefährdungslage (diese Ge- bäude sind insbesondere von der Kinderbachseite aus gefährdet - beim Starkregenereignis im Jahr 2014 erfolgte die Überflutung der Gebäude sozusagen „von hinten") ist nach dem Regelwerk für diese öffentliche Infrastruktur ein erhöhtes Maß an Überflutungsschutz ange- zeigt. Die Gefahr einer Überflutung besteht dabei nicht nur bei einem Jahrhundertereignis wie im Jahre 2014. Auch infolge des Klimawandels wahrscheinlicher werdende Starkregenereignisse deutlich unterhalb der Stärke von 2014 können hier ausreichend sein, um große Schäden hervorzurufen. Bei einem zukünftigen Starkregenereignis steht also zu befürchten, dass die drei benannten Gebäude aufgrund der gegebenen Topographie wieder stark in Mitleidenschaft gezogen wer- den. Aus diesem Grund sollten die Möglichkeiten einer Verbesserung des Hochwasserschut- zes geprüft werden. In Betracht könnte z.B. die Errichtung einer Flutschutzmauer in angemes- sener Höhe entlang des Zauns der KiTa zur Kinderbachseite. Ein verbesserter Hochwasser- schutz zu kostengünstigen Konditionen erscheint hier möglich, da wegen der topographischen Situation zusätzliche Schutzmaßnahmen letztlich nur auf einer Länge von ca. 75 m erforderlich sein dürften. Ein verbesserter Hochwasserschutz an dieser Stelle wird bei den Bewohnern der nachbar- schaftlichen Wohnbebauung allerdings nur dann auf Akzeptanz stoßen, wenn keine größeren Auswirkungen auf die Hochwassersituation bei ihren Wohngebäuden zu befürchten sind. Da- her sind die Auswirkungen von möglichen Schutzmaßnahmen darzustellen. Kiewit Borker Kolbert Benadio Giesbert Igelbrink Görlich Lamken Stienemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Westhoffstraße
- Adolf-Reichwein-Straße
- Idenbrockweg
- Idenbrockplatz
- Eimermacherweg
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Ohmweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0006/2021
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 05.02.2021
- Erstellt
- 04.02.2021 14:03