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Änderungsantrag zu Top 13.2 (0464/2023): Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/1185/2023 vom 01.06.2023

Stand: Am 01.06.2023 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/1185/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 Änderungsantrag zu Top 13.2 (0464/2023): Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Vorsitzende, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu Top 13.2 (Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Sicherung der Club- kultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln-Ehrenfeld) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.06.2023: Beschluss: Der Beschlusstext der Vorlage wird wie folgt geändert (in fett): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Geltungsbereich des am 03.09.2020 gefassten und am 07.10.2020 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemachten Aufstellungsbeschlusses des Bebau- ungsplanes – Arbeitstitel: „Sicherung der Clubkultur im Bereich Lichtstraße/Grüner Weg in Köln- Ehrenfeld“ – um das Grundstück „ALDI Süd Grüner Weg 2“ zu verklei- nern sowie um das Gebiet „Bartholomäus-Schink-Straße“, vom Bahnhof Ehrenfeld bis einschließlich der Clubs „Bumann & Sohn“ und „artheater“ zu erweitern. 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Ausschuss für Kunst und Kultur und die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. - 2 - Begründung: Das stadtentwicklungspolitische Ziel der Festsetzung eines Urbanen Gebietes sowie Sonder- gebiete zur Sicherung von Vergnügungsstätten, die Musik und Tanzveranstaltungen anbie- ten (sogenannten Clubs), wird auch jenseits der Bahnlinie um den Bereich des Ehrenfeldgür- tels 125 verfolgt. Da auf die Kultureinrichtungen „Bumann & Sohn“ und „artheater“ ähnliche Gefährdungen durch Wohnbauprojekte wirken, wird in dem Bereich eine einheitliche Rege- lung für die Ehrenfelder Clubszene gefordert. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 01.06.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 13.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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