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3667/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Sicherheit am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstraße (Az.: 02-1600-253/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.10.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 09.12.2019, TOP 5.2

Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1- Eingabe

755 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Lindenthal, 
am 09.10.2019 ereignete sich am Übergang Sülzgürtel / Wichterichstr. ein schwerer 
Unfall mit Personenschaden (siehe 
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4397464). 
Im Nachgang dieses Ereignisses habe ich heute für einen längeren Zeitraum die 
verkehrliche Gesamtsituation an dieser Stelle beobachtet und festgestellt, dass es 
hier aufgrund regelmäßiger Geschwindigkeitsverstöße durch Pkw als auch eine 
unzureichende Regelung für den Übergang zu regelmäßigen Konfliktsituationen 
kommt. 
Daher rege ich an, dass an dieser Stelle Maßnahmen getroffen werden sollen, die 
den Übergang von Fußgängern und Radfahrenden eine höhere Sicherheit 
gewährleisten. 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2371 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3667/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Sicherheit am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstraße 
(Az.: 02-1600-253/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, hält aber weitere verkehrssi-
cherheitstechnische Maßnahmen am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstr. für nicht erforderlich.  
 
Alternative: keine. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019

2 
Begründung: 
Der Petent beantragt verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen am Übergang Sülzgür-
tel/Wichterichstraße (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Örtlichkeit wurde hinsichtlich der bestehenden Möglichkeit zur sicheren Querung für Passanten 
und Radfahrende geprüft.  
Die Prüfung hat ergeben, dass in dem in Rede stehenden Bereich eine einspurige Fahrbahn mit einer 
Breite von lediglich 3 Metern zwischen dem auf der Sülzburgstraße vorhandenen Gehweg und dem 
Gleiskörper der KVB befindlich ist. Die Fahrbahn ist in diesem Bereich zudem lediglich in eine Fahrt-
richtung durch Fahrzeuge befahrbar. 
Auch konnte festgestellt werden, dass im Kreuzungsbereich der Sülzgürtel/Wichterichstraße die dor-
tigen Eckbereiche durch Sperrpfosten abgepollert sind, sodass die jeweiligen Fahrbahnen weitläufig 
für Passanten und Fahrzeugführende einsehbar sind.  
Hinsichtlich einer möglichen Unfallträchtigkeit dieses Kreuzungsbereiches wurde Kontakt mit dem 
Polizeipräsidium Köln (Direktion Verkehr Führungsstelle) aufgenommen. 
Von dort aus kam die Mitteilung, dass sich der Kreuzungsbereich über alle Verkehrsteilnehmenden 
hinweg (Passanten, Radfahrende und Kraftfahrzeugführende) aus Sicht der Polizei verkehrstechnisch 
vollkommen unauffällig zeigt. 
Insgesamt können unter Berücksichtigung des derzeitigen Ausbaus und der zuvor getroffenen Fest-
stellungen keine weitergehend notwendig werdenden verkehrsstechnischen Maßnahmen erkannt 
werden. 
Den in der Eingabe getroffenen Hinweis auf mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Fahr-
zeugführende wurde an den Verkehrsdienst der Stadt Köln mit der Bitte um Prüfung und der gegebe-
nenfalls notwendigen weiteren Veranlassung weitergegeben. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wichterichstraße
  • Sülzburgstraße
  • Sülzgürtel

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Details

Aktenzeichen
3667/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.10.2019
Erstellt
21.10.2019 15:15