3667/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Sicherheit am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstraße (Az.: 02-1600-253/19)
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Anlage 1- Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Lindenthal, am 09.10.2019 ereignete sich am Übergang Sülzgürtel / Wichterichstr. ein schwerer Unfall mit Personenschaden (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/4397464). Im Nachgang dieses Ereignisses habe ich heute für einen längeren Zeitraum die verkehrliche Gesamtsituation an dieser Stelle beobachtet und festgestellt, dass es hier aufgrund regelmäßiger Geschwindigkeitsverstöße durch Pkw als auch eine unzureichende Regelung für den Übergang zu regelmäßigen Konfliktsituationen kommt. Daher rege ich an, dass an dieser Stelle Maßnahmen getroffen werden sollen, die den Übergang von Fußgängern und Radfahrenden eine höhere Sicherheit gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3667/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mehr Sicherheit am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstraße (Az.: 02-1600-253/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe, hält aber weitere verkehrssi- cherheitstechnische Maßnahmen am Übergang Sülzgürtel/Wichterichstr. für nicht erforderlich. Alternative: keine. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.12.2019 2 Begründung: Der Petent beantragt verkehrssicherheitstechnische Maßnahmen am Übergang Sülzgür- tel/Wichterichstraße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Örtlichkeit wurde hinsichtlich der bestehenden Möglichkeit zur sicheren Querung für Passanten und Radfahrende geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass in dem in Rede stehenden Bereich eine einspurige Fahrbahn mit einer Breite von lediglich 3 Metern zwischen dem auf der Sülzburgstraße vorhandenen Gehweg und dem Gleiskörper der KVB befindlich ist. Die Fahrbahn ist in diesem Bereich zudem lediglich in eine Fahrt- richtung durch Fahrzeuge befahrbar. Auch konnte festgestellt werden, dass im Kreuzungsbereich der Sülzgürtel/Wichterichstraße die dor- tigen Eckbereiche durch Sperrpfosten abgepollert sind, sodass die jeweiligen Fahrbahnen weitläufig für Passanten und Fahrzeugführende einsehbar sind. Hinsichtlich einer möglichen Unfallträchtigkeit dieses Kreuzungsbereiches wurde Kontakt mit dem Polizeipräsidium Köln (Direktion Verkehr Führungsstelle) aufgenommen. Von dort aus kam die Mitteilung, dass sich der Kreuzungsbereich über alle Verkehrsteilnehmenden hinweg (Passanten, Radfahrende und Kraftfahrzeugführende) aus Sicht der Polizei verkehrstechnisch vollkommen unauffällig zeigt. Insgesamt können unter Berücksichtigung des derzeitigen Ausbaus und der zuvor getroffenen Fest- stellungen keine weitergehend notwendig werdenden verkehrsstechnischen Maßnahmen erkannt werden. Den in der Eingabe getroffenen Hinweis auf mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Fahr- zeugführende wurde an den Verkehrsdienst der Stadt Köln mit der Bitte um Prüfung und der gegebe- nenfalls notwendigen weiteren Veranlassung weitergegeben. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wichterichstraße
- Sülzburgstraße
- Sülzgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- 3667/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 21.10.2019 15:15