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0060/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Lärmschutz am Aachener Weiher, Aktenzeichen 50/24

Mitteilung BV 14.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 9.9

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

875 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0060/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Lärmschutz am Aachener Weiher, 
Aktenzeichen 50/24 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3316 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
50/24 19.12.2024 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lärmschutz am Aachener Weiher“, Aktenzeichen 50/24 
S 
Sehr geehrter Herr    , 
heute kann ich endlich Ihr Schreiben vom 26.04.2024 abschließend beantworten. 
Die wissenschaftliche Direktorin     des Museums für Ostasiatische Kunst hat mitgeteilt, dass 
es inzwischen ein Gespräch und eine Einigung zum Thema Tanzen am Ostasiatischen 
Museum gab: „Nachdem es am 20.09.24 ein Treffen zwischen dem Kulturdezernenten, dem 
Rechtsanwalt der Salsa-Gemeinde sowie 3 Vertretern der Gemeinde und mir gab, möchte ich 
Sie darüber in Kenntnis setzen, dass kein pauschales Verbot der Salsa-Veranstaltungen 
ausgesprochen wurde – anders als es in den Medien zuweilen formuliert worden war; die 
Veranstaltungen unter Einhaltung bestimmter Bedingungen vorerst weiter stattfinden können: 
keine laute Musik nach 22 Uhr; eigenständige Beseitigung von Müll nach Veranstaltungs-
ende; seilförmige Abzäunung zwischen der denkmalgeschützten Esplanade und dem sensib-
len Terrassenbereich des Museums für Ostasiatische Kunst – MOK (dessen verglaste Front 
bei Abendveranstaltungen in 2021 bereits zu Schaden kam) und der stark exponierten denk-
malgeschützten Granitskulptur. 
Das Gespräch verlief aus Sicht aller sehr positiv; unterm Strich waren wir uns alle einig, dass 
wir nunmehr auf das Potenzial der Synergie setzen möchten. Mein persönliches Anliegen im 
Rahmen des Austauschs am 20.09. hatte zunächst darin bestanden, die Vertreter der Salsa-
Gemeinde einmal persönlich kennenzulernen, über Lösungsansätze zu sprechen und über-
haupt erstmalig selbst etwas zum Thema zu äußern. Unter anderem haben wir uns darauf 
verständigt, dass man in kollegialem Austausch verbleibt, sich etwa gegenseitig über anste-
hende Veranstaltungen informiert, um Terminkollisionen zu vermeiden. Der Salsa-Veranstal-
tung gleich am Folgetag (21.09.) habe ich beigewohnt – auch um mir ein eigenes Bild "von in-
nen heraus" zu machen.“  
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

Seite 2/2 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das 
Museum für Ostasiatische Kunst, Frau    unter Telefonnummer: 0221/221-   oder per E-Mail: 
mok@museenkoeln.de. 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur 
Kenntnis weitergegeben. 
Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte 
der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge-
schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Anlage 1 Eingabe

3112 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Freitag, 26. April 2024 14:31 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 26.04.2024 
14:30:37 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Lieber Ausschuss, 
 
vielleicht sind Sie schon von anderen Personen angesprochen worden, aber ich möchte 
gerne sicherstellen, dass ein Herzensanliegen vielleicht durch Sie eine Chance bekommt! 
Ich bin Mitglied einer unorganisierten Tanzszene in Köln. Diese zeichnet sich dadurch aus, 
dass Menschen aller Altersklassen und jeglicher Herkunft willkommen sind. Im Sommer 
treffen wir uns über Absprachen in WhatsApp-Gruppen hauptsächlich am Aachener Weiher, 
aber auch an anderen Orten wie am Südkap oder an der Messe und das für alle Teilnehmer 
unentgeltlich. An schönen Sommerabenden können dort durchaus bis zu zweihundert 
Menschen zusammenkommen. Diese Zusammenkünfte am Museum für Ostasiatische Kunst 
sind immer friedlich und durch die Freude am Tanzen geprägt, Alkohol wird hier im 
Gegensatz zu den meisten abendlichen Veranstaltungen, wenn überhaupt, dann sehr 
überschaubar konsumiert. Wir versuchen Rücksicht auf alle Menschen zu nehmen; räumen 
im Anschluss auf und regeln die Musiklautstärke auf ein rücksichtsvolles Maß herunter. 
Gerade am Aachener Weiher kommt es aber dennoch zu Konflikten mit dem Ordnungsamt, 
die dort auch nur ihrer Pflicht nachkommen. Das Ordnungsamt beruft sich dabei auf das 
Landes-Immissionsschutzgesetz und und das generelle Verbot von Lautsprechern. Wir 
haben auch schon mit dem Ordnungsamt zusammen am nächstliegenden Wohnhaus 
gestanden und haben festgestellt, dass dort jede Unterhaltung lauter ist als das was der 
Wind noch an Musik vom Aachener Weiher rüberträgt. 
Aus meiner Sicht wird es wahrscheinlich schwierig das Landes-Immissionsschutzgesetz 
anzugehen.  
Vielleicht könnte man aber einmal Ausnahmen für das generelle Verbot von Lautsprechern 
erörtern. 
Der erfolgversprechendste Weg könnte aber sein, dass man eine Art Lärmschutz errichtet. 
Das könnte man beispielsweise noch auf dem Gelände des Museums machen, wobei das ja 
durchaus auch eine optische Aufwertung für das Museum sein kann. Als nächstes käme der 
Grünstreifen zwischen Fahrradweg und Fußgängerweg in Frage und letztlich auch noch die 
Grünfläche zwischen den beiden Fahrbahnen der Universitätsstraße in Frage. 
 
Ich glaube, dass die Tanzszene eine Bereicherung für die Kultur und die Stadt Köln 
allgemein ist. Engagierte Freiwillige schaffen ohne kommerzielle Interessen ein schönes 
Erlebnis, was allen Interessierten offen steht und einen Kontrast zu dem bildet was man 
leider oftmals auch in der Peripherie des Aachener Weihers erleben kann. 
 
Ich hoffe, dass Sie vielleicht eine Idee haben was wir machen könnten oder was vielleicht 
sogar Sie beisteuern könnten.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0060/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
14.01.2025
Erstellt
08.01.2025 11:35