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AN/0901/2018

Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 „Task-Force-Wohnen“

SPD Änderungsantrag nach § 13 07.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018

SPD Änderungsantrag nach § 13

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SPD Änderungsantrag nach § 13

3398 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.06.2018 
 
AN/0901/2018 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 07.06.2018 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 „Task-Force-Wohnen„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.4, „Task-
Force-Wohnen“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07.06.2018 auf-
zunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Beschlussvorschlag unter B 1. bis 3. wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer aktiven Liegenschaftspoli-
tik bereits im Vorgriff auf das strategische Flächenmanagement eine Stra-
tegie für den Erwerb, die Veräußerung sowie Nutzungsüberlassungen (inkl. 
Erbbaurechtsbestellungen) von Flächen zu entwickeln. Ziel ist insbesonde-
re die nachhaltige Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung nebst der 
notwendigen Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der schnel-
len Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem mit der Einrichtung eines Woh-
nungsbaufonds Höhe von 500 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre (vgl. 
AN/1885/2017). 
 
2. Der Rat bekennt sich zur Vergabe von Wohnungsbauflächen nach Kon-
zeptqualität, insbesondere zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und 
sozial gemischten Quartieren. Daran haben sich die Bewertungskriterien 
innerhalb einer ansonsten schlanken Bewertungsmatrix zuvörderst auszu-
richten.

- 2 - 
 
 
Der Rat spricht sich dafür aus, unabhängig von gesetzlichen Vorkaufsrech-
ten Vorkaufs- und Rückkaufsrechte für die Stadt in die Veräußerungsver-
träge der Stadt aufzunehmen. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, stets die Bestellung von Erbbaurechten 
als gleichrangiges Verhandlungsangebot an Grundstücksinteressenten zu 
prüfen. Vor jedem Vertragsabschluss ist zu begründen, warum die gewähl-
te Option (Verkauf/Erbbaurechtsbestellung) für die Stadt Köln die sinn-
vollste ist. 
 
Zudem führt der Rat Ende des Jahres eine Fachtagung zum Thema „Der 
Städtische Grund und Boden ist Gemeineigentum – statt Verkauf langfris-
tige Bodennutzung durch Dritte“ durch.   
 
 
3. Der Rat richtet einen Unterausschuss Wohnen ein, um diese zentrale Her-
ausforderung von Gegenwart und Zukunft weiter voranzubringen. 
 
Der Unterausschuss Wohnen ist zentrales Berichtsgremium betreffend die 
Umsetzung und Evaluierung der vom Rat in Sachen Wohnungsbau gefass-
ten Beschlüsse, insbesondere zu den im Stadtentwicklungskonzept Woh-
nen definierten Zielen und zum kooperativen Baulandmodell.  
 
Insbesondere ist ihm gegenüber ein Berichtswesen zur Umsetzung des in 
Erarbeitung befindlichen „Wohnungsbauprogramms 2030“ einzurichten. 
 
Der Unterausschuss Wohnen dient der inhaltlichen Unterstützung und Vor-
bereitung der Arbeit des Ausschusses für Soziales und Senioren, des 
Stadtentwicklungsausschusses, des Liegenschaftsausschusses sowie des 
Bauausschusses. 
 
 Die Besetzung des Unterausschusses erfolgt in der nächsten Ratssitzung. 
 
  
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.06.2018 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0901/2018
Typ
SPD Änderungsantrag nach § 13
Datum
07.06.2018
Erstellt
07.06.2018 09:18