AN/0901/2018
Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 „Task-Force-Wohnen“
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SPD Änderungsantrag nach § 13
3398 Zeichen
An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.06.2018 AN/0901/2018 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 07.06.2018 Änderungsantrag zu TOP 3.1.4 „Task-Force-Wohnen„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.4, „Task- Force-Wohnen“ in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 07.06.2018 auf- zunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag unter B 1. bis 3. wird wie folgt ersetzt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne einer aktiven Liegenschaftspoli- tik bereits im Vorgriff auf das strategische Flächenmanagement eine Stra- tegie für den Erwerb, die Veräußerung sowie Nutzungsüberlassungen (inkl. Erbbaurechtsbestellungen) von Flächen zu entwickeln. Ziel ist insbesonde- re die nachhaltige Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung nebst der notwendigen Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung der schnel- len Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Der Rat beauftragt die Verwaltung zudem mit der Einrichtung eines Woh- nungsbaufonds Höhe von 500 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre (vgl. AN/1885/2017). 2. Der Rat bekennt sich zur Vergabe von Wohnungsbauflächen nach Kon- zeptqualität, insbesondere zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und sozial gemischten Quartieren. Daran haben sich die Bewertungskriterien innerhalb einer ansonsten schlanken Bewertungsmatrix zuvörderst auszu- richten. - 2 - Der Rat spricht sich dafür aus, unabhängig von gesetzlichen Vorkaufsrech- ten Vorkaufs- und Rückkaufsrechte für die Stadt in die Veräußerungsver- träge der Stadt aufzunehmen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, stets die Bestellung von Erbbaurechten als gleichrangiges Verhandlungsangebot an Grundstücksinteressenten zu prüfen. Vor jedem Vertragsabschluss ist zu begründen, warum die gewähl- te Option (Verkauf/Erbbaurechtsbestellung) für die Stadt Köln die sinn- vollste ist. Zudem führt der Rat Ende des Jahres eine Fachtagung zum Thema „Der Städtische Grund und Boden ist Gemeineigentum – statt Verkauf langfris- tige Bodennutzung durch Dritte“ durch. 3. Der Rat richtet einen Unterausschuss Wohnen ein, um diese zentrale Her- ausforderung von Gegenwart und Zukunft weiter voranzubringen. Der Unterausschuss Wohnen ist zentrales Berichtsgremium betreffend die Umsetzung und Evaluierung der vom Rat in Sachen Wohnungsbau gefass- ten Beschlüsse, insbesondere zu den im Stadtentwicklungskonzept Woh- nen definierten Zielen und zum kooperativen Baulandmodell. Insbesondere ist ihm gegenüber ein Berichtswesen zur Umsetzung des in Erarbeitung befindlichen „Wohnungsbauprogramms 2030“ einzurichten. Der Unterausschuss Wohnen dient der inhaltlichen Unterstützung und Vor- bereitung der Arbeit des Ausschusses für Soziales und Senioren, des Stadtentwicklungsausschusses, des Liegenschaftsausschusses sowie des Bauausschusses. Die Besetzung des Unterausschusses erfolgt in der nächsten Ratssitzung. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0901/2018
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 07.06.2018 09:18