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Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2787/2018 vom 22.10.2018
Stand: Am 22.11.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2787/2018 Freigabedatum 22.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße“ über insgesamt 220.234,59 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 374.734,59 € statt bisher 154.500 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 Verkehrsausschuss 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 374.734,59 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja noch unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 7.494,69 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten noch unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Innenstadt für die Jahre 2017 ff. festgestellt (Vorla- gen-Nr. 1539/2017) und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Stra- ßenerhaltungsmaßnahme „Troisdorfer Straße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 154.500 € enthalten. Im Rahmen der weiteren Detailplanung haben sich bei den Baunebenkosten bereits Mehrkosten i.H.v. 30.000 € ergeben. Das am 09.04.2018 erstellte Leistungsverzeichnis weist Straßenbaukosten in Höhe von 196.350 € aus und überschreitet die für den Straßenbau kalkulierten Kosten um 41.850 €. Bei der ursprüngli- chen Kostenschätzung wurde von einer ausreichenden Tragfähigkeit der ungebundenen Tragschich- ten in der Fahrbahn und im Gehweg ausgegangen, was jedoch nur im vorderen Bereich an der Sieg- burger Straße zutraf. Nach durchgeführter Baugrunduntersuchung wurde festgestellt, dass bei den restlichen Flächen sowohl im Gehweg als auch in der Fahrbahn die ungebundenen Tragschichten ebenfalls ausgetauscht werden müssen. Zwischenzeitlich liegt das Submissionsergebnis für den Straßenbau vor. Das wirtschaftlichste Ange- bot beträgt 344.734,59 € und überschreitet die Kosten des Leistungsverzeichnisses – trotz Berück- sichtigung des gestiegenen Baupreisindexes bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses – um 148.384,59 €. Die Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteigerungen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind. Eine Aufhebung der Ausschreibung lässt kein günstigeres Angebot erwarten. Darüber hinaus ist eine zügige Umsetzung der Maßnahme aus Verkehrssicherungsgründen sowie zur Vermeidung weiterer 3 Schäden und den damit verbundenen Unterhaltungskosten dringend erforderlich, da sich die Trois- dorfer Straße in einem sehr schlechten Zustand befindet. Die Mehrkosten betragen insgesamt 220.234,59 €, sodass sich die Gesamtkosten der Maßnahme nunmehr auf 374.734,59 € belaufen. Die Generalinstandsetzung Troisdorfer Straße löst für die Anlieger die Straßenbaubeitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit berechnet. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 374.734,59 € wurde bis 31.08.2018 ein Betrag von 4.749,89 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 369.984,70 €. Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah- men - Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 14.419.000 € zur Verfügung. Diese werden bis zum Jahresende nicht in vollem Umfang benötigt, so dass die Finanzierung der genannten Mehrkosten gewährleistet ist. Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2019 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 7.494,69 € berücksichtigt.
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