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2787/2018

Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 7.2.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4735 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2787/2018 
Freigabedatum 
22.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Generalinstandsetzung der Troisdorfer Straße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung 
gem. §24 Abs. 2 GemHVO i.V.m. §8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das 
Haushaltsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Generalinstandsetzung der 
Troisdorfer Straße“ über insgesamt 220.234,59 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 
374.734,59 € statt bisher 154.500 €. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.11.2018 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   374.734,59  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja noch unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   7.494,69 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   noch unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 25.01.2018 den Bedarf für die Straßen- und 
Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Innenstadt für die Jahre 2017 ff. festgestellt (Vorla-
gen-Nr. 1539/2017) und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Stra-
ßenerhaltungsmaßnahme „Troisdorfer Straße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 154.500 € enthalten.  
Im Rahmen der weiteren Detailplanung haben sich bei den Baunebenkosten bereits Mehrkosten 
i.H.v. 30.000 € ergeben. 
Das am 09.04.2018 erstellte Leistungsverzeichnis weist Straßenbaukosten in Höhe von 196.350 € 
aus und überschreitet die für den Straßenbau kalkulierten Kosten um 41.850 €. Bei der ursprüngli-
chen Kostenschätzung wurde von einer ausreichenden Tragfähigkeit der ungebundenen Tragschich-
ten in der Fahrbahn und im Gehweg ausgegangen, was jedoch nur im vorderen Bereich an der Sieg-
burger Straße zutraf. Nach durchgeführter Baugrunduntersuchung wurde festgestellt, dass bei den 
restlichen Flächen sowohl im Gehweg als auch in der Fahrbahn die ungebundenen Tragschichten 
ebenfalls ausgetauscht werden müssen.  
Zwischenzeitlich liegt das Submissionsergebnis für den Straßenbau vor. Das wirtschaftlichste Ange-
bot beträgt 344.734,59 € und überschreitet die Kosten des Leistungsverzeichnisses – trotz Berück-
sichtigung des gestiegenen Baupreisindexes bei Erstellung des Leistungsverzeichnisses – um 
148.384,59 €. Die Abweichung ist darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit 
die gesamte Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche 
Preissteigerungen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind.  
Eine Aufhebung der Ausschreibung lässt kein günstigeres Angebot erwarten. Darüber hinaus ist eine 
zügige Umsetzung der Maßnahme aus Verkehrssicherungsgründen sowie zur Vermeidung weiterer

3 
Schäden und den damit verbundenen Unterhaltungskosten dringend erforderlich, da sich die Trois-
dorfer Straße in einem sehr schlechten Zustand befindet.  
Die Mehrkosten betragen insgesamt 220.234,59 €, sodass sich die Gesamtkosten der Maßnahme 
nunmehr auf 374.734,59 € belaufen.  
Die Generalinstandsetzung Troisdorfer Straße löst für die Anlieger die Straßenbaubeitragspflicht nach 
dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) aus. Die zu erwartenden KAG-Beiträge werden derzeit 
berechnet.  
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 374.734,59 € wurde bis 31.08.2018 ein Betrag 
von 4.749,89 € verausgabt. Daraus ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 
369.984,70 €.  
Im Haushaltsjahr 2018 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men - Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 14.419.000 € zur Verfügung. Diese werden bis zum 
Jahresende nicht in vollem Umfang benötigt, so dass die Finanzierung der genannten Mehrkosten 
gewährleistet ist. 
Des Weiteren sind im Hpl.-Entwurf 2019 (inkl. mittelfristiger Finanzplanung) in der Teilplanzeile 14 – 
Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 7.494,69 € berücksichtigt.

Beratungsverlauf (4)

08.11.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2787/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.10.2018
Erstellt
22.08.2018 10:52