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A-W/0035/2017

Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am Rüschhausweg und Rölverdurchlass

Antrag an die BV West 12.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.10.2017, TOP 8.3

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung

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Originalantrag

1084 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den           A-W/0035/2017 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
     
Münster, 10.09.2017 
 
Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am 
Rüschhausweg und Rölverdurchlass  
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, am Rüschhausweg und am Rölverdurchlass jeweils eine  
Hundekot-Beutel-Box und einen Sammelbehälter zu errichten . 
 
Begründung: 
 
Der Rölverdurchlass wird von vielen Hundebesitzern aus Nienberge angenommen, um mit 
ihrem Hund in der Natur des Rüschhauses spazieren zu gehen. Dabei kommt es zu 
Hundekot-Kalamitäten, die gemindert werden könnten, wenn die Möglichkeit der Beseitigung 
gegeben wäre. 
 
 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Bartelt 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten

Stellungnahme der Verwaltung

1738 Zeichen

06.10.2017

37 I MÜNSTER 67 18
Herr Selle

67 41 0010 / 22417

STADT VÜNSTER,|
12.0KT. 2017. f
Amt für Bürger- u. Harsserbk

Bezirksverwaltung West I_Bezirksverwaltung West
-Geschäftsstelle der Bezirksvertretung West- ”

über Herrn Stadtrat Peck FÜ
F

Antrag Ifd. Nr. A-W/0035/2017 der CDU-Fraktion vom 10.09.2017

Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am Rüsch-
hausweg und Rölverdurchlass

Zu dem Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Nach einem Praxisversuch wurde am 25.09.2013 im Hauptausschuss ein Konzept beschlos-
sen, das die Aufstellung von ca. 80 Tütenspendern in Grünanlagen vorsieht. Dieses Konzept
wurde zeitnah umgesetzt, so dass seitdem eine entsprechende Anzahl an Spendern verteilt
über das ganze Stadtgebiet in öffentlichen Grün- und Parkanlagen vorhanden ist. Dies war
mit erheblichen Investitionen verbunden und verursacht laufende Kosten für den Betrieb der
Spender.

Aus diesen Gründen beschränkt sich das freiwillige Angebot seitens der Stadt Münster auf
Schwerpunkte in Grünanlagen und Grünzüge. Auf die Aufstellung im Verkehrsraum bzw.
Verkehrsgrün wurde verzichtet, weil bei einem flächendeckenden Angebot unzählige weitere
Standorte mit dem entsprechenden Kostenaufwand bestückt werden müssten. Des Weiteren
müssten in dem Zuge auch ausreichend Abfallbehälter bereitgestellt werden, wodurch weite-
re Investitionen sowie Unterhaltungskosten verursacht werden.

Grundsätzlich besteht für jeden Hundehalter die Pflicht, den im öffentlichen Raum anfallen-
den Hundekot selbst aufzunehmen und zu entsorgen.

Bei den vorgeschlagenen Standorten handelt es sich um Wege die nicht Bestandteil einer
öffentlichen Grünanlage sind, daher kann dem Antrag leider nicht entsprochen werden.

EINS

Beratungsverlauf (1)

12.10.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 4
  • Rüschhausweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0035/2017
Typ
Antrag an die BV West
Datum
12.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37