A-W/0035/2017
Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am Rüschhausweg und Rölverdurchlass
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Originalantrag
1084 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
An den A-W/0035/2017
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, 10.09.2017
Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am
Rüschhausweg und Rölverdurchlass
Die Verwaltung wird aufgefordert, am Rüschhausweg und am Rölverdurchlass jeweils eine
Hundekot-Beutel-Box und einen Sammelbehälter zu errichten .
Begründung:
Der Rölverdurchlass wird von vielen Hundebesitzern aus Nienberge angenommen, um mit
ihrem Hund in der Natur des Rüschhauses spazieren zu gehen. Dabei kommt es zu
Hundekot-Kalamitäten, die gemindert werden könnten, wenn die Möglichkeit der Beseitigung
gegeben wäre.
gezeichnet:
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Bartelt
Thomas Lilge
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Peter Wolfgarten
Stellungnahme der Verwaltung
1738 Zeichen
06.10.2017 37 I MÜNSTER 67 18 Herr Selle 67 41 0010 / 22417 STADT VÜNSTER,| 12.0KT. 2017. f Amt für Bürger- u. Harsserbk Bezirksverwaltung West I_Bezirksverwaltung West -Geschäftsstelle der Bezirksvertretung West- ” über Herrn Stadtrat Peck FÜ F Antrag Ifd. Nr. A-W/0035/2017 der CDU-Fraktion vom 10.09.2017 Errichtung von zwei Hundekot-Beutel-Boxen und zwei Sammelbehältern am Rüsch- hausweg und Rölverdurchlass Zu dem Antrag nehme ich wie folgt Stellung: Nach einem Praxisversuch wurde am 25.09.2013 im Hauptausschuss ein Konzept beschlos- sen, das die Aufstellung von ca. 80 Tütenspendern in Grünanlagen vorsieht. Dieses Konzept wurde zeitnah umgesetzt, so dass seitdem eine entsprechende Anzahl an Spendern verteilt über das ganze Stadtgebiet in öffentlichen Grün- und Parkanlagen vorhanden ist. Dies war mit erheblichen Investitionen verbunden und verursacht laufende Kosten für den Betrieb der Spender. Aus diesen Gründen beschränkt sich das freiwillige Angebot seitens der Stadt Münster auf Schwerpunkte in Grünanlagen und Grünzüge. Auf die Aufstellung im Verkehrsraum bzw. Verkehrsgrün wurde verzichtet, weil bei einem flächendeckenden Angebot unzählige weitere Standorte mit dem entsprechenden Kostenaufwand bestückt werden müssten. Des Weiteren müssten in dem Zuge auch ausreichend Abfallbehälter bereitgestellt werden, wodurch weite- re Investitionen sowie Unterhaltungskosten verursacht werden. Grundsätzlich besteht für jeden Hundehalter die Pflicht, den im öffentlichen Raum anfallen- den Hundekot selbst aufzunehmen und zu entsorgen. Bei den vorgeschlagenen Standorten handelt es sich um Wege die nicht Bestandteil einer öffentlichen Grünanlage sind, daher kann dem Antrag leider nicht entsprochen werden. EINS
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: beantwortet
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- Rüschhausweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0035/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 12.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37