0693/2020
Bürgereingabe nach § 24 GO: Lärmbelästigung Böcking Park - Aktenzeichen 223/19 S
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324/3 223/19 S Vorlagen-Nummer 0693/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO: Lärmbelästigung Böcking Park - Aktenzeichen 223/19 S Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt der Petentin für ihre Eingabe nach § 24 GO. Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt die dargelegten Informationen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die bereits ausgeführten Maßnahmen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Be- reich des Böcking Parks fortzuführen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 2 In der o.g. Bürgereingabe bemängelt die Petentin die erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung, wel- che vor allem in den Sommermonaten und an den Wochenenden vom Böcking Park, dem dazugehö- rigen Fußball- und Volleyballplatz und überliegenden Flugzeugen ausgehe. Sie beanstandet neben den Immissionen spielender Jugendlicher und sonstiger Parkbesucher auch die Geruchsbelästigung, welche durch deckellose Müllbehälter und im Park betriebene Grillgeräte ausgehe. Überdies würden sich, angelockt durch unachtsam hinterlassenen Müll und Grillabfall, ver- mehrt Ratten im Park und in den Gartenanlagen vo r den umliegenden Wohnhäusern aufhalten. Aus Sicht der Petentin sei ein friedliches Zusammenleben und Wohlbefinden unter diesen Umständen nicht möglich. Die Verwaltung führt bereits einige Maßnahmen zur Erhaltung sowohl der öffentlichen Sicher- heit und Ordnung als auch der Sauberkeit an der in Rede stehenden Örtlichkeit durch. Kontrollen durch den Ordnungsdienst Der Böcking Park wurde und wird regelmäßig durch die Außendienstmitarbeitenden des städtischen Ordnungsdienstes während der normalen Dienstzeit ( 08:00 bis 22:00 Uhr) und in Abhängigkeit zur aktuellen Auftragslage bestreift. Die Ordnungsdienstkräfte waren und sind hinsichtlich besagter Ört- lichkeit darauf sensibilisiert – neben den allgemeinen Kontrollen im Tagesgeschäft – besonders die von der Anwoh nenden aufgeführten Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung, wie beispielsweise nächtliche Ruhestörungen, generelle Lärmbelästigungen und Vermüllung, zu ahnden. Grundsätzlich ist der Böcking Park ein Naherholungsgebiet für alle Menschen in Köln. Insofern ist mit einer zeitweisen Geräuschentwicklung zu rechnen, welche außerhalb der Nacht- und Ruhezeiten von den Anwohnenden zu dulden ist. Die Verwaltung hat die Eingabe zum Anlass genommen, vermehrt Kontrollen in den (späten) Abend- stunden durchzuführen, teilweise auch nach 24:00 Uhr. Bei diesen Einsätzen wurde mehrfach Fehl- verhalten festgestellt. So konnten beispielsweise Alkohol- und Tabakkonsum auf dem Spielplatz, un- erlaubtes Grillen auf der Grünfläche und freilaufende Hunde im Bereich des Parks aufgrund der Re- gelungen in der Kölner Stadtordnung (KSO) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sofern die Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes bei ihren Kontrollen und Bestreifungen die Grünfläche oder auch den Spielplatz verschmutzt vorgefunden haben, informierten sie umgehend die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) und beauftragten diese unmittelbar mit einer anlass- bezogenen Reinigung des betroffenen Umfeldes. Die ordnungsbehördlichen Kontrollen werden auch zukünftig in oben dargestellter hoher Kontrolldich- te weiter fortgeführt. Für akute Verstöße oder Feststellungen ist der städtische Ordnungsdienst tagsüber und bis in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ordnungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32 000 erreichbar. Die Mitarbeitenden des Servicetelefons nehmen ak- tuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die bezirklich arbeitenden Außendienst- mitarbeitenden des Ordnungsdienstes weiter. Die diesbezüglichen Kontrollen und Bestreifungen er- folgen schnellstmöglich im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten. Das Servicetelefon ist erreichbar wie folgt: Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr bis 24:00 Uhr Freitags 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Samstags 09:00 Uhr bis 01:00 Uhr Sonntags 09:00 Uhr bis 24:00 Uhr Feiertags 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr Reinigung des Böcking Parks Die AWB reinigt die gesamte Parkanlage im Winter im Zwei-Wochen-Rhythmus. Während der Som- mermonate erfolgt die Reinigung wöchentlich (samstags, sonntags und feiertags). Die Abfallbehälter 3 werden in der Grillsaison ebenfalls wöchentlich geleert. Die Reinigung der Wege und Spielplätze muss mit Laubbläsern erfolgen. Um die Immissionen so gering wie möglich zu halten, hat die AWB bereits einen Großteil ihrer Laubbläser auf akkubetriebene Geräte umgerüstet. Die akkubetriebenen Geräte sind wesentlich leiser als die benzinbetriebenen Vorgängermodelle. Aus Sicht der AWB sind die aktuelle Reinigungsintensität und das Leerungsintervall der Papierkörbe aufgrund der b isherigen Erfahrungen ausreichend. Anlässlich dieser Eingabe wird die AWB diesen Bereich im Fokus behalten und bedarfsgerecht reagieren. Müllbehälter Im gesamten Bereich des Böcking Parks sind derzeit 14 Papierkörbe installiert. Die AWB sieht diese Behälteranzahl als angemessen an. Die AWB hat den Hinweis dieser Eingabe auf Geruchsbeläst i- gung zudem zum Anlass genommen, den Zustand der Abfallbehälter zu überprüfen. Die Prüfung hat ergeben, dass sich nahezu alle Behälter in einem sehr guten Zustand befinden . Lediglich ein Abfall- behälter (roter Hängekorb vor dem Basketballplatz) wird zeitnah ausgetauscht. Geräuschentwicklung durch überfliegende Flugzeuge Die bisherige Rechtsprechung sieht für den Flughafen Köln/Bonn kein Nachtflugverbot vor.
Bürgereingabe Lärmbelästigung Böcking Park - AZ 223 19 S
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Stadt Köln Geschäftstelle für Anregungen und Beschwerden r Ludwigstr. 8 50475 Köln - 03.08.2013 Beschwerde an den Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung gem. 88 24 i.V.m. 1 Der Gemeindeordung des Landes Nordrhein Westfalen Sehr geehrte Damen und Herten, hiermit mache ich, ‚, wohnhaft in der "Straße in 51065 Köln, von meinem Beschwerderecht Gebrauch. i Zum Sachverhalt: : Seit dem Jahre 1996 bin ich Eigentümerin einer Immobilie in der 0.g. Adresse, die ich persönlich bewohne, damals noch mit meinen vier Kindern, die mittlerweile erwachsen sind und vor Jahren ausgezogen sind. Schon in der Vergangenheit, gab es vor allem in den Sommermonaten ‚aber auch an den Wochenenden, erhebliche Lärmbelästigungen, durch den am Böcking Park vorhandenen Fußball und Volleyball Platz. Oftmals reichten diese Fläche nicht aus und es wurde von morgens bis abends im Vorgarten , vor meinen Balkon,von morgens bis Abends unermüdlich Fußball gespielt, mit allem was dazu gehörte, schreien, streiten, brüllen etc. Es war und ist auch heute noch eine Zumutung für mich, damals ging ich einer Tätigkeit mit Verantwortung um Menschenleben im Schichtdienst nach, mein Ruhepausen wurden durch diesen Lärm zu einem unmöglichen Unterfangen. Heute bin ich in Rente, und möchte mir diese wohlverdiente Zeit ruhig und friedlich gestalten. Leider ist es nicht möglich ein Fenster zu öffnen und bei einer Tasse Tee auf dem Balkon zu sitzen und zu lesen. Der Lärm der Kinder und Jugendlichen vor meinen Fenstern ist Ohren zerstörend. Das darf es nicht gewesen sein. Hinzu kommt auch der Lärm, der durch die Pflege der Parkanlage entsteht. Im Wechselspiel ergänzen sich Gebläsegeräusche von lärmenden Fußballspielern, bis in die späten Abendstunden hinein. Seite 2 Beschwerde an den Rat der Stadt Köln und die Bezirksvertretung gem. 8824 i.V.m. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Das Schreien durch die Spieler ist bis in meine Wohnung zu hören. Gerne möchte ich mich auf meinem Balkon aufhalten, aber es ist nicht möglich! Wie bereits erwähnt ist auch ein Fenster öffnen nicht mehr möglich. Stunden langes Ball schießen und das dazu gehörige Geschrei sind keine Erholung. Ab 23 Uhr findet ein recht fließender Flugbetrieb, alle 3 Minuten, über unserem Haus statt, welcher bis 3Uhr in die Nacht kontinuierlich zu hören ist. Auch da ist ein Fenster öffnen nicht möglich. In den Ferien ist beides, der Lärm der Fußballspieler aber auch des Flugbetriebes um ein deutliches schlimmer. Es wird nahezu bis 0 Uhr draußen gelärmt gespielt und geschrien. Meine Versuche das Ordnungsamt, welche ja nun meines Erachtens, für die Beseitigung solcher Missstände zuständig ist, waren bisher nach 45 Minuten in der Warteschleife weites gehend erfolglos. Wenn ich doch einmal Glück hatte einen Zuständigen Mitarbeiter zu erreichen, kam bis 0 Uhr dennoch kein F ahrzeug der Stadt Köln Ordnungsamt vorbei um nach dem Rechten zu schauen um für eine Nachtruhe Sorge zu tragen. ( welche um 22 h beginnt). - Es gibt keine Hinweisschilder, die besagen, dass nach 22Uhr das benutzen des Fußballfeldes untersagt ist. Einen weiteren wirklich widerlichen Missstand möchte ich hier in Bezug auf die Parknutzung noch anbringen. Es wird mittlerweile an allen Ecken und Stellen des Parks gegrillt, bis’an den Gehweg heran. Die im Park positionierten Müllkörbe, quilen vor Dreck und Abfall über, der Müll wird um die Müllkörbe verteilt. Plastik, Papier, Essensrechte wie Obst, Chips, Knochen, aber auch benutzte Kinderwindeln, liegen querbeet im Park. Auch Holzkohle wird halb glühend ins Grass geworfen, was eine Brandgefahr nicht ausschließen lässt. Hinzu kommt laute Musik, Geschrei, Geruchsbelästigung von dem Grill und Lärm. Die Gehwege sind nur bedingt nutzbar. Auch hier erreiche ich das Ordnungsamt der Stadt Köln nicht um diese Missstände zu unterbinden. Zu guterletzt, sind die Abfallkörbe vor Jahren ohne Deckel angebracht worden. Die starke Geruchsbildung im Sommer, durch gefüllte Hundekotbeutel und Abfall lässt auch hier ein sitzen auf den daneben stehenden Bänken nicht zu. Seite 3 Beschwerde Stadt Köln gem. $$ 24 i.V.m. 1 Gemeindeordnung NRW Ratten wurden vermehrt an dem Grillabfall gesichtet und halten sich in den Gartenanlagen vor den Wohnhäusern auf. Der Park sollte für die Erholung für ALLE Bürger sein, auch für alte Menschen und Menschen mit Behinderung. Ich finde hier keine Erholung mehr, und möchte aber auch nicht flüchten, schließlich habe ich mir meine Immobilie hart erarbeitet und ein Recht auf ein friedliches Wohngefühl, in dem ich auch zur Ruhe kommen kann, den Balkon öffnen kann und auf eine Umgebung schaue die nicht aussieht wie ein Mülldeponie voller schreiender lärmender Menschen. Deshalb möchten wir, alle Unterzeichner dieses Schreibens endlich etwas dagegen tun, denn nicht nur ich vertrete diese Ansichten sondern 90% der Nachbarschaft sieht es genauso, Es darf nicht sein, dass ich mir einem Schwerbehinderten Ausweis ständig die Wohnungen meiner Kinder aufsuchen muss um aus diesem Lärm und Dreck raus zu kommen. Hier muss sich schnellst möglich etwas ändern. Ich bitte Sie einvernehmlich um Ihre baldige Stellungsnahme um uns, ALLEN Bürgern ‚ein friedliches Zusammenleben und Wohnbefinden,wie es in dem $ 1 der Gemeindeordnung steht, zu gewährleisten. Auf ein Recht auf Spiel und Selbstbestimmtheit und im Park aufhalten, hat nur wer durch sein tun nicht die Rechte eines Anderen verletzt. Ich fühle mich seit Jahrzehnten in meinem Recht verletzt, und das sogar erheblich. Es ist absoluter Stress für einen Alten Menschen so leben zu müssen und ich werde meine äußeren Umstände nicht anpassen oder gar ändern. Hier muss sich was ändern. Wer Recht hat der hat auch Pflichten. Nur so ist ein gemeinschaftliches Leben untereinander möglich. Mit freundlichen Grüßen IUS. Or I 10) @) (4) "at Stadt Köln Bezirksvertretung Anzahl der Unterschriften L Beschwerde/ Anregungen Blatt |Name in Druckschrift Unterschrift . ] ; az ner: u run Be I n u H— ı BE BE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße 8
- Im Park
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0693/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.04.2020
- Erstellt
- 02.03.2020 08:03