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0494/2024

Beantwortung der Anfrage AN/0092/2024 der FDP-Fraktion zum Stadthaus Deutz

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 06.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2024

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

4355 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/ 26 
 
Vorlagen-Nummer 06.02.2024 
 0494/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 06.02.2024 
Beantwortung der Anfrage AN/0092/2024 der FDP-Fraktion zum Stadthaus Deutz 
Text der Anfrage:  
 
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem derzeitigen Vermieter des Stadt-
hauses, insbesondere bezüglich möglicher Mieterhöhungen und Sanierungen? 
2. Welche Fristen müssen für Kündigung bzw. Vertragsänderung und -verlänge-
rung beim Mietvertrag Stadthaus Deutz eingehalten werden? 
3. Was ist aus dem von der Verwaltung anvisierten „renommierten“ Unternehmen 
und seinem Interesse für das von uns vorgeschlagene Baufeld für das neue 
Stadthaus im Deutzer Hafen geworden? 
4. Inwieweit haben sich durch das Verfahren potentielle Interessenten für das be-
sagte Baufeld beworben? 
5. Falls es keine adäquaten Interessenten für das besagte Baufeld gibt, inwieweit 
wird dann die Stadt ihr Interesse an dem Baufeld bekunden? 
Antwort der Verwaltung:  
 
Zu 1.) 
 
Die Eigentümerin erstellt derzeit eine Mieterausbaubeschreibung zur Verifizierung des 
angebotenen Mietpreiseses und der durch sie geplanten Investitionen (Sanierung und 
Modernisierung) noch nicht vorliegt. Nach wie vor wird die Immobilie zu schlechten 
Konditionen in Verbindung mit einer hohen Investitionsbeteiligung seitens der Stadt 
angeboten. Das ist insofern bemerkenswert, da sich der Immobilienmarkt mittlerweile 
in eine andere Richtung bewegt, sodass attraktive Ankaufoptionen bestehen. 
 
Zu 2.) 
 
Das Mietverhältnis wurde für einen Zeitraum von 30 Jahren abgeschlossen. Das Miet-
verhältnis für den Mietbereich I (Westgebäude einschließlich Über- und Unterbauung 
Opladener Straße) endet zum 31. Januar 2029, das für Mietbereich II (Ostgebäude) 
zum 28. Februar 2029. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils auf unbestimmte 
Zeit, falls keine Vertragspartei der Verlängerung spätestens 12 Monate vor Vertrags-
ende widerspricht.  
Gemäß § 580 a BGB kann das Mietverhältnis - wenn der Verlängerung nicht fristge-
recht widersprochen wird - jeweils bis zum 3. Werktag eines Quartals zum Ende des 
nächsten Quartals gekündigt werden, das heißt die Kündigungsfrist beträgt dann 6

2 
 
Monate. 
 
Zu 3.) 
 
Die Aussage der Verwaltung und „moderne stadt“ bezog sich nicht auf die Ansiedlung 
eines spezifischen Großkonzerns, sondern vielmehr auf die avisierte Zielrichtung der 
generellen Ansiedlung leistungsstarker Unternehmen am Standtort zur Schaffung ei-
ner attraktiven Adresse.  
Die Vermarktung im Deutzer Hafen wurde durch die „moderne stadt“ bei der Expo 
Real mit dem ersten, gewerblich zu nutzenden Baufeld 07 gestartet. Das südliche Ge-
werbebaufeld wird im Zuge eines Konzeptvergabeverfahrens veräußert; 
Stufe 1 des Verfahrens, die sog. Bewerbungsphase, wurde am 12. Januar 2024 er-
folgreich beendet. Bewerber, die die Voraussetzungen der Bewerbungsphase erfüllen 
konnten, qualifizieren sich für die Stufe 2 des Verfahrens, die sog. Konzeptphase.  
Ein unabhängiges Verfahrensbüro bewertet zurzeit die eingegangenen Bewerbungen.  
Weitere Vermarktungen erfolgen sukzessive im Zuge der Quartiersentwicklung. 
 
Zu 4.)  
 
Wie unter 3. ausgeführt wurde, ist die Vergabe des gewerblichen Baufeldes 07 das 
erste Vermarktungsverfahren im Deutzer Hafen. Ein unabhängiges Verfahrensbüro 
bewertet zurzeit die eingegangenen Bewerbungen. Weitere Verfahren folgen nach Ab-
schluss dieser „Pilotvermarktung“.  
 
Zu 5.)  
 
Auf den für Bürogebäude vorgesehenen Flächen (südliche Baufelder) wird gezielt die 
Ansiedlung von leistungsstarken und innovativen (Privat-)Unternehmen avisiert. D er 
Deutzer Hafen soll so stadtübergreifend zu einer attraktiven Adresse für zentrales 
Wohnen und Arbeiten etabliert werden und dem gesamtstädtischen Interesse Rech-
nung tragen. 
 
Die Verwaltung und die „moderne Stadt“ gehen davon aus, dass es für alle Baufelder 
ausreichend Interessenten geben wird. 
 
Die „moderne stadt“ als Eigentümerin der in Frage kommenden südlichen Baufelder 
hat bereits öffentlich bekannt gegeben, dass die besagten Baufelder mittels einer Kon-
zeptausschreibung im freien Wettbewerb vergeben werden. 
 
Die Stadt Köln wird im eigenen Interesse zu gegebener Zeit prüfen, ob sie sich im 
Rahmen der Konzeptausschreibung am Verfahren beteiligen wird.  
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

06.02.2024 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Opladener Straße

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Details

Aktenzeichen
0494/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
06.02.2024
Erstellt
01.02.2024 11:52