V/0031/2024
Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter
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Anlage A
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Anlage A zur V/0031/2024 Kurzüberblick Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter - Ausgangslage - Konzeptentwicklung - Durchführung - Ausblick Ziele/Teilziele/Zielerreichung - In dieser Berichtsvorlage wird über die Umsetzung des Parkzonenkonzeptes für E-Tretroller im Jahr 2023/2024 berichtet. - Durch die Einführung des Konzeptes soll das ungeregelte Abstellen von E-Tretrollern im Stadtgebiet verringert werden. In den Bereichen, in denen das Konzept eingeführt wurde, ist das ungeregelte Abstellen der E-Tretroller nachweislich zurückgegangen. Die Gefährdung durch behindernd stehende E-Tretroller wurde dadurch verringert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 0203 Straßenverkehrsbehörde Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Berichtsvorlage
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V/0031/2024 V/0031/2024 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter Beratungsfolge 07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht Bericht: Ausgangslage: Im Jahr 2019 wurden die E -Tretroller für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen und sind seither auch auf Münsters Straßen im Einsatz. Derzeit sind drei Anbieterfirmen (Tier, Bolt, VOI) in Münster aktiv. Die Firma Lime hat sich nach eigenen Angaben v orläufig zurückgezogen. Die Firma Bird ist nicht mehr am Markt. Seit dem Jahr 2022 müssen die Anbieterfirmen für ihre E -Tretroller quartalsweise eine Sondernutzungsgenehmigung einholen. In dieser Sondernutzungsgenehmigung werden wesentliche Punkte zum Betrieb und zum Halten/Parken sowie zur Gebührenpflicht verbindlich festgesetzt. Beispielsweise können die E -Tretroller in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Fußgängerzonen, Grünflächen etc.), den Parkverbotszonen bzw. „No-Parking-Areas“, nicht abgemeldet und somit nicht geparkt werden. Darüber hinaus sind die Anbieterfirmen verpflichtet, falsch abgestellte Roller innerhalb kurzer Zeit einzusammeln oder umzustellen. Zudem werden festgestellte Parkverstöße durch die städtische Verkehrsüberwachung geahndet. Diese Veränderung hat zu einem deutlichen Rückgang der E -Tretrollerzahlen von zwischenzeitlich ca. 7.200 auf derzeit 4.150 (erstes Quartal 2024) geführt. Konzeptentwicklung: Um das behindernde und verkehrswidrige Abstellen der E-Tretroller in stark frequentierten Bereichen zu unterbinden, wurde das Konzept eines weiträumigen Parkverbots mit ausgewiesenen Parkzonen entwickelt. Eine Beendigung der Fahrt ist dann nur noch möglich, wenn der E -Tretroller innerhalb einer Parkzone verortet wird. Außerhalb d er erlaubten Parkzonen, also in einer Parkverbotszone, kann die Fahrt nicht beendet werden und die Kostenrechnung läuft solange weiter, bis der Roller in einer legalen Parkzone abgestellt wird. Ordnungsamt 19.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Büdding Telefon: 492-3207 Buedding@stadt- muenster.de - 2 - V/0031/2024 Um die Funktion der E-Tretroller als Fahrzeuge zur Überbrückung der „letzten Meile“ zu erhalten und den Anbieterfirmen ein umfassendes, flächendeckendes Angebot zu ermöglichen, ist es notwendig, dass ausreichend Parkzonen vorhanden sind. Daher wurde darauf geachtet, in regelmäßigen Abständen und insbesondere in den Bereichen um ÖPNV -Haltestellen entsprechende Flächen zu schaffen. Darüber hinaus wurde das Abstellverhalten der E -Tretrollerfahrenden über einen längeren Zeitraum aufgezeichnet und ausgewertet, um die Bereiche mit erhöhten Bedarfen zu ermitteln. Um diesen Bedarf zu decken, wurde nach Möglichkeit direkt an diesen Standorten mit erhöhtem Bedarf oder zumindest in unmittelbarer Nähe eine entsprechende Parkzone geschaffen. Aus sog. Dichtekarten kann das tatsächliche Nutzungsverhalten abgelesen werden. Bild 1 : Beispiel Karte mit Dichteanalyse zum Abstellverhalten von E -Tretrollern in der Innenstadt. Stand: 10.01.2024 Das Konzept wurde mit den betroffenen Fachämtern abgestimmt. Bei der Festlegung der Flächen wurden die verschiedenen Fachbelange nach Möglichkeit einbezogen und gewahrt. Wenn möglich wurden Parkflächen, die andere Interessen einschränken (bspw. Stadtgestaltung oder Fahrradabstellanlagen), verlegt oder gesperrt. In einigen Fällen mussten Kompromisse gefunden werden, da nicht alle Parkflächen geeig net sind, um neben den Fahrradabstellanlagen auch Parkzonen für E -Tretroller vorzuhalten. Aufgrund des digitalen Formats des Parkzonenkonzepts können Flächen bei Bedarf schnell und vor allem ohne weitere Kosten für die Stadt Münster dynamisch verlegt, hinzugefügt oder gesperrt werden. Durchführung: Am 24.04.2023 wurde dieses Konzept in der Innenstadt (innerhalb der Promenade) und für einen Streckenteil der Weseler Straße eingeführt. Nur dort, wo es zur Verdeutlichung erforderlich war, wurden die Flächen durch Piktogramme auf dem Boden markiert. Ansonsten reicht es für den Betrieb der Roller aus, wenn die Flächen in den Apps der Anbieterfirmen hinterlegt sind. Zunächst erfolgte eine mehrmonatige Erprobungsphase, in der das Konzept getestet und Erfahrungen gesammelt wurden. Nach Einführung der Regelung in der Innenstadt wurden hier deutlich weniger behindernd und verkehrswidrig abgestellte E -Tretroller festgestellt. Aufgrund von GPS -Abweichungen kann die - 3 - V/0031/2024 metergenaue Einhaltung des Parkens auf den Parkzonen in Einzelfällen nicht immer garantiert werden. Daher kann es dazu kommen, dass die Fahrzeuge auch im näheren Umkreis um die Parkzonen abgestellt werden. Teilweise werden auch außerhalb des näheren Umfeldes der Parkzonen noch E-Tretroller festgestellt. Diese werden durch das GPS häufig auf nicht gesperrtem Privatgelände in der Innenstadt verortet, sodass eine Beendigung der Fahrt dort möglich war. Mehrfach wurde aber auch festgestellt, dass solche Fahrzeuge technische Defekte hatten und daher nicht mehr bewegt werden konnten. Auch die Verkehrsüberwachungskräfte bestätigen, dass sich die Situation durch Einführung des Parkzonenkonzeptes deutlich gebessert hat. Im Jahre 2022 wurden noch 3.201 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Jahre 2023 waren die s nur noch 1.492 Verfahren (Sachstand : 09.01.2024). Das Konzept wird schrittweise auf weitere Bereiche der Stadt, in denen gewerbliche E -Tretroller fahren können, ausgeweitet. In einem nächsten Schritt wurden die Hauptverkehrsachsen, teilweise bis in di e Vororte, in das Konzept integriert. Der Fokus lag zunächst auf diesen Straßen, da hier ein sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht und behindernd stehende E -Tretroller zu Verkehrsproblemen führen können. Zum 25.09.2023 wurden zunächst die stark befahrene n Straßen des Rings sowie die Hauptverkehrsachsen bis zu diesem in das Konzept integriert. Am 11.12.2023 wurde das Konzept auf die folgenden Straßen ausgeweitet: Steinfurter Straße bis zur Austermannstraße, Grevener Straße, Warendorfer Straße bis zum Kanal, Wolbecker Straße bis zum Kanal, Geiststraße und Von-Esmarch Straße. Im Januar 2024 erfolgte die Ausweitung auf die Hammer Straße bis zur Trauttmansdorffstraße und den Albersloher Weg bis An den Loddenbüschen. Der Albersloher Weg kann zunächst nicht weiter reglementiert werden, da der folgende Abschnitt der Straße aufgrund der Umbauarbeiten des York - Quartiers derzeit noch großen Veränderungen unterliegt. Der Regelungsbedarf an der Hammer Straße nimmt ab der Kreuzung Trauttmansdorffstraße stark ab, so dass dort derzeit keine Notwendigkeit für eine Regelung besteht. Das Konzept beinhaltet bisher insgesamt 427 Parkzonen innerhalb der geperrten Stadtbereiche. Der aktuelle Stand der Parkverbots- und Parkzonen ist der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen oder unter dem folgenden Link für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar: https://geo.stadt-muenster.de/sperrzonen_emobility/ Ausblick: Auf Wunsch wird über das digitale Parkraummanagement auch in den Bezirksvertretungen berichtet. Im Laufe des Jahres 2024 werden dann die restlichen Stadtbereiche betrachtet und in das Konzept integriert. Damit wird das Konzept auf alle für den E-Tretrollerverleih verkehrsrelevanten Straßen im Stadtgebiet ausgeweitet sein. Die Stadt steht mit den Anbieterfirmen im Austausch, um das Konzept weiter zu entwickeln, Probleme zu erkennen und diese zeitnah zu beheben. Aufgrund des digitalen Formats dieses Parkzonenkonzepts kann sehr dynamisch auf ver schiedene Situationen, auf Veränderungen des Geschäftsbetriebes der Verleihfirmen und auf Beschwerden und Anregungen reagiert werden. So können Flächen jederzeit verändert, hinzugefügt oder gar gesperrt werden, ohne dass der Stadt Münster Kosten entstehen. - 4 - V/0031/2024 Der Antrag A-R/0009/2022, CDU „Chaos bei E-Scootern regeln – Stellflächen ausweisen“, ist damit erledigt. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: - Anlage A - Anlage: Parkverbots- und Parkzonen, Stand 10.01.2024
Anlage
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Anlage zur Berichtsvorlage V/0031/2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Steinfurter Straße
- Austermannstraße
- Grevener Straße
- Warendorfer Straße
- Wolbecker Straße
- Hammer Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Albersloher Weg
- Von-Esmarch-Straße
- An den Loddenbüschen
- Weseler Straße
- Geiststraße
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0031/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2024
- Erstellt
- 12.01.2024 11:53