Mandari Insight

V/0031/2024

Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter

Vorlagen 12.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 13.02.2024, TOP 3

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1206 Zeichen

Anlage A zur V/0031/2024 
Kurzüberblick 
Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter 
- Ausgangslage 
- Konzeptentwicklung 
- Durchführung 
- Ausblick 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
- In dieser Berichtsvorlage wird über die Umsetzung des Parkzonenkonzeptes für E-Tretroller 
im Jahr 2023/2024 berichtet.  
- Durch die Einführung des Konzeptes soll das ungeregelte Abstellen von E-Tretrollern im 
Stadtgebiet verringert werden. In den Bereichen, in denen das Konzept eingeführt wurde, ist 
das ungeregelte Abstellen der E-Tretroller nachweislich zurückgegangen. Die Gefährdung 
durch behindernd stehende E-Tretroller wurde dadurch verringert. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0203 Straßenverkehrsbehörde 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Berichtsvorlage

8251 Zeichen

V/0031/2024 
V/0031/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Digitales Parkraummanagement für E-Tretroller / E-Scooter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Ausgangslage: 
Im Jahr 2019 wurden die E -Tretroller für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen und sind 
seither auch auf Münsters Straßen im Einsatz. Derzeit sind drei Anbieterfirmen (Tier, Bolt, VOI) in 
Münster aktiv. Die Firma Lime hat sich nach eigenen Angaben v orläufig zurückgezogen. Die Firma 
Bird ist nicht mehr am Markt.  
 
Seit dem Jahr 2022 müssen die Anbieterfirmen für ihre E -Tretroller quartalsweise eine 
Sondernutzungsgenehmigung einholen. In dieser Sondernutzungsgenehmigung werden wesentliche 
Punkte zum Betrieb und zum Halten/Parken sowie zur Gebührenpflicht verbindlich festgesetzt. 
 
Beispielsweise können die E -Tretroller in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Fußgängerzonen, 
Grünflächen etc.), den Parkverbotszonen bzw. „No-Parking-Areas“, nicht abgemeldet und somit nicht 
geparkt werden. Darüber hinaus sind die Anbieterfirmen verpflichtet, falsch abgestellte Roller 
innerhalb kurzer Zeit einzusammeln oder umzustellen. Zudem werden festgestellte Parkverstöße 
durch die städtische Verkehrsüberwachung geahndet. Diese Veränderung hat zu einem deutlichen 
Rückgang der E -Tretrollerzahlen von zwischenzeitlich ca. 7.200 auf derzeit  4.150 (erstes Quartal 
2024) geführt. 
 
 
Konzeptentwicklung: 
Um das behindernde und verkehrswidrige Abstellen der E-Tretroller in stark frequentierten Bereichen 
zu unterbinden, wurde das Konzept eines weiträumigen Parkverbots mit ausgewiesenen Parkzonen 
entwickelt. Eine Beendigung der Fahrt ist dann nur noch möglich, wenn der E -Tretroller innerhalb 
einer Parkzone verortet wird. Außerhalb d er erlaubten Parkzonen, also in einer Parkverbotszone, 
kann die Fahrt nicht beendet werden und die Kostenrechnung läuft solange weiter, bis der Roller in 
einer legalen Parkzone abgestellt wird. 
Ordnungsamt 
 
19.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Büdding 
Telefon: 492-3207 
Buedding@stadt-
muenster.de

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V/0031/2024 
 
Um die Funktion der E-Tretroller als Fahrzeuge zur Überbrückung der „letzten Meile“ zu erhalten und 
den Anbieterfirmen ein umfassendes, flächendeckendes Angebot zu ermöglichen, ist es notwendig, 
dass ausreichend Parkzonen vorhanden sind. Daher wurde darauf geachtet, in regelmäßigen 
Abständen und insbesondere in den Bereichen um ÖPNV -Haltestellen entsprechende Flächen zu 
schaffen. Darüber hinaus wurde das Abstellverhalten der E -Tretrollerfahrenden über einen längeren 
Zeitraum aufgezeichnet und ausgewertet, um die Bereiche mit erhöhten Bedarfen zu ermitteln. Um 
diesen Bedarf zu decken, wurde nach Möglichkeit direkt an diesen Standorten mit erhöhtem Bedarf 
oder zumindest in unmittelbarer Nähe eine entsprechende Parkzone geschaffen. Aus sog. 
Dichtekarten kann das tatsächliche Nutzungsverhalten abgelesen werden. 
 
 
 
Bild 1 : Beispiel Karte mit Dichteanalyse zum Abstellverhalten von E -Tretrollern in der Innenstadt.  Stand: 
10.01.2024 
 
 
Das Konzept wurde mit den betroffenen Fachämtern abgestimmt. Bei der Festlegung der Flächen 
wurden die verschiedenen Fachbelange nach Möglichkeit einbezogen und gewahrt. Wenn möglich 
wurden Parkflächen, die andere Interessen einschränken (bspw. Stadtgestaltung oder 
Fahrradabstellanlagen), verlegt oder gesperrt. In einigen Fällen mussten Kompromisse gefunden 
werden, da nicht alle Parkflächen geeig net sind, um neben den Fahrradabstellanlagen auch 
Parkzonen für E -Tretroller vorzuhalten. Aufgrund des digitalen Formats des Parkzonenkonzepts 
können Flächen bei Bedarf schnell und vor allem ohne weitere Kosten für die Stadt Münster 
dynamisch verlegt, hinzugefügt oder gesperrt werden. 
 
 
Durchführung: 
Am 24.04.2023 wurde dieses Konzept in der Innenstadt (innerhalb der Promenade) und für einen 
Streckenteil der Weseler Straße eingeführt. Nur dort, wo es zur Verdeutlichung erforderlich war, 
wurden die Flächen durch Piktogramme auf dem Boden markiert. Ansonsten reicht es für den Betrieb 
der Roller aus, wenn die Flächen in den Apps der Anbieterfirmen hinterlegt sind. 
 
Zunächst erfolgte eine mehrmonatige Erprobungsphase, in der das Konzept getestet und 
Erfahrungen gesammelt wurden.  
 
Nach Einführung der Regelung in der Innenstadt wurden hier deutlich weniger behindernd und 
verkehrswidrig abgestellte E -Tretroller festgestellt. Aufgrund von GPS -Abweichungen kann die

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V/0031/2024 
metergenaue Einhaltung des Parkens auf den Parkzonen  in Einzelfällen nicht immer garantiert 
werden. Daher kann es dazu kommen, dass die Fahrzeuge auch im näheren Umkreis um die 
Parkzonen abgestellt werden. Teilweise werden auch außerhalb des näheren Umfeldes der 
Parkzonen noch E-Tretroller festgestellt. Diese werden durch das GPS häufig auf nicht gesperrtem 
Privatgelände in der Innenstadt verortet, sodass eine Beendigung der Fahrt dort möglich war. 
Mehrfach wurde aber auch festgestellt, dass solche Fahrzeuge technische Defekte hatten und daher 
nicht mehr bewegt werden konnten.  
 
Auch die Verkehrsüberwachungskräfte bestätigen, dass sich die Situation durch Einführung des 
Parkzonenkonzeptes deutlich gebessert hat. Im Jahre 2022 wurden noch 3.201 
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Jahre 2023 waren die s nur noch 1.492 Verfahren 
(Sachstand : 09.01.2024).  
 
Das Konzept wird schrittweise auf weitere Bereiche der Stadt, in denen gewerbliche E -Tretroller 
fahren können, ausgeweitet. In einem nächsten Schritt wurden die Hauptverkehrsachsen, teilweise 
bis in di e Vororte, in das Konzept integriert. Der Fokus lag zunächst auf diesen Straßen, da hier ein 
sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht und behindernd stehende E -Tretroller zu 
Verkehrsproblemen führen können.  
 
Zum 25.09.2023 wurden zunächst die stark befahrene n Straßen des Rings sowie die 
Hauptverkehrsachsen bis zu diesem in das Konzept integriert. Am 11.12.2023 wurde das Konzept auf 
die folgenden Straßen ausgeweitet: 
Steinfurter Straße bis zur Austermannstraße, Grevener Straße, Warendorfer Straße bis zum Kanal, 
Wolbecker Straße bis zum Kanal, Geiststraße und Von-Esmarch Straße. 
 
Im Januar 2024 erfolgte die Ausweitung auf die Hammer Straße bis zur Trauttmansdorffstraße und 
den Albersloher Weg bis An den Loddenbüschen. Der Albersloher Weg kann zunächst nicht  weiter 
reglementiert werden, da der folgende Abschnitt der Straße aufgrund der Umbauarbeiten des York -
Quartiers derzeit noch großen Veränderungen unterliegt. Der Regelungsbedarf an der Hammer 
Straße nimmt ab der Kreuzung Trauttmansdorffstraße stark ab, so dass dort derzeit keine 
Notwendigkeit für eine Regelung besteht. 
 
Das Konzept beinhaltet bisher insgesamt 427 Parkzonen innerhalb der geperrten Stadtbereiche. 
 
Der aktuelle Stand der Parkverbots- und Parkzonen ist der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen 
oder unter dem folgenden Link für alle Bürgerinnen und Bürger abrufbar: 
 
https://geo.stadt-muenster.de/sperrzonen_emobility/ 
 
 
Ausblick: 
Auf Wunsch wird über das digitale Parkraummanagement auch in den Bezirksvertretungen berichtet. 
Im Laufe des Jahres 2024 werden dann die restlichen Stadtbereiche betrachtet und in das Konzept 
integriert.  
 
Damit wird das Konzept auf alle für den E-Tretrollerverleih verkehrsrelevanten Straßen im Stadtgebiet 
ausgeweitet sein. 
 
Die Stadt steht mit den Anbieterfirmen im Austausch, um das Konzept weiter zu entwickeln, Probleme 
zu erkennen und diese zeitnah zu beheben.  
 
Aufgrund des digitalen Formats dieses Parkzonenkonzepts kann sehr dynamisch auf ver schiedene 
Situationen, auf Veränderungen des Geschäftsbetriebes der Verleihfirmen und auf Beschwerden und 
Anregungen reagiert werden. So können Flächen jederzeit verändert, hinzugefügt oder gar gesperrt 
werden, ohne dass der Stadt Münster Kosten entstehen.

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V/0031/2024 
 
Der Antrag A-R/0009/2022, CDU „Chaos bei E-Scootern regeln – Stellflächen ausweisen“, ist damit 
erledigt. 
 
i.V.  
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat  
 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A 
- Anlage: Parkverbots- und Parkzonen, Stand 10.01.2024

Anlage

38 Zeichen

Anlage zur Berichtsvorlage V/0031/2024

Beratungsverlauf (2)

07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Steinfurter Straße
  • Austermannstraße
  • Grevener Straße
  • Warendorfer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Hammer Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Albersloher Weg
  • Von-Esmarch-Straße
  • An den Loddenbüschen
  • Weseler Straße
  • Geiststraße
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0031/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2024
Erstellt
12.01.2024 11:53