BV4/073/2025
Verkehrssicherheit wieder herstellen, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Anfrage
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BV4/073/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 09.04.2025 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung 4 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks 4 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung 4 am 30.04.2025 Betrifft: Verkehrssicherheit wieder herstellen, Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Begründung: Im Rahmen des Umbaus der Kirche in einen Kindergarten wurde die Pflasterung des Platzes und der Straße sowie des öffentlichen Wegs durch die Baufahrzeuge bereits vor Jahren massiv beschädigt, ohne dass dies ausgeglichen wurde. Der starke Pendelverkehr durch die Kindergarteneltern mit den heute sehr viel schwereren PKWs hat der Pflasterung sehr stark zugesetzt, so dass die Nutzung der öffentlichen Wege für Eltern mit Kinderwagen und Fahrrad die Nutzung nicht nur eine Zumutung, sondern durch die massiven Unebenheiten auch eine Gefahr ist. Unabhängig von den Verkehren durch die KITA ist der Pasto r-Busch-Weg eine wichtige Verbindung aus dem Viertel Richtung Norden zur Hansaallee und Haltestelle Prinzenallee. In der Sitzung am 19.03.2025 wurden die Fragen beantwortet, aber es haben sich diese Nachfragen dazu noch ergeben. Wir bitten die Verwaltung, folgende Fragen zu beantworten: 1. In der Antwort der Verwaltung BV4/053/2025 zu Frage 1 wurde mitgeteilt, dass durch regelmäßige Überprüfungen ein verkehrssicherer Zustand sichergestellt wird. Wie wird dies umgesetzt? 2. Der Vorplatz vor der ehemaligen Christus -König-Kirche auf dem Pastor - Busch-Weg Ecke Maasstraße ist privat. Somit ist die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende privatrechtlich sicherzustellen. Wie man den Zeichnungen entnehmen kann, führt um den privaten Raum aber ein öffentlicher Weg und Straße, auf den sich unsere Anfrage damals Seite 2 bezog. Betrachtet die Verwaltung diesen öffentlichen Weg als verkehrssicher, trotz der massiven Unebenheiten? 3. Gibt es eine Sanierungspflicht für Eigentümer*innen v on Flächen, die als Verkehrswege genutzt werden und die, wie bei diesem Vorplatz durch die Pflasterung, nicht als private Fläche erkennbar sind, auf die die Stadt die Eigentümer*innen hinweisen müsste - siehe Anlage Bilder und Luftbild und Grafik Düsseldorf.Maps? Seite 3 Seite 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV4/073/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 10.04.2025
- Erstellt
- 10.04.2025 08:54