AN/0456/2021
Aktualisierung der Richtlinien für bezirksorientierte Mittel
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)
816 Zeichen
Grüne Linke FDP GUT Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.02.2021 AN/0456/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Aktualisierung der Richtlinien für bezirksorientierte Mittel - Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Bezirksvertretung beschließt eine neue Fassung der Richtlinien für die Vergabe von be- zirksorientierten Mitteln (im Anhang). Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser
Anlage
8301 Zeichen
Stadt Köln Köln, Januar 2021
Stadtbezirk Nippes
Richtlinien
zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
1. Rechtsgrundlage
Die Bezirksvertretung Nippes hat in Ihrer Sitzung am 28. Januar 2021.beschlossen, mit
den bezirksorientierten Haushaltsmitteln Aktivitäten im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe, der Ökologie und des Klimaschutzes, des Sports, der Kultur, der Sozial- und
Senior*innenpolitik, sowie des gesellschaftlichen Zusammenhaltes durch die Gewährung
von Zuschüssen zu fördern.
2. Zuschusszweck, Zuschussverwendung
Die Bezirksvertretung Nippes gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit,
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports,
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial- und Senior*innenpolitik,
- Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine beziehungsweise Elternpflegschaften an
Schulen,
- Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine beziehungsweise Elternräte von
Kindertagesstätten,
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur sowie der Heimat und
Brauchtumspflege,
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Umwelt- und Klimaschutzes,
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Bildung für nachhaltige
Entwicklung,
- Zuschüsse zu antirassistischen, antisexistischen, anti-homophoben und queeren
Maßnahmen und Veranstaltungen.
Zuschüsse werden nach folgenden Kriterien vergeben:
Die beantragte Maßnahme kann ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt
werden. Es soll eine angemessene Eigenleistung erbracht werden. Dabei kann diese im
Einzelfall dann entfallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe
der sozialen Unterstützung handelt. Die Beantragenden bemühen sich zur Minimierung
der bezirksorientierten Mittel um weitere Unterstützungen. Die Maßnahme muss sich an
die Öffentlichkeit richten oder an breitere gesellschaftliche Kreise. Interne Maßnahmen
scheiden daher grundsätz aus (Ausnahmen: Zuschüsse für Kindergärten,
Senioreneinrichtungen, Sportvereine, Schulen und Jugendeinrichtungen).
Unter Berücksichtigung der Klimakrise muss berücksichtigt und danach
entschieden werden, welche klima- und umweltschädlichen Auswirkungen die
Maßnahme hat.
Maßnahmen der Brauchtumspflege (Karneval, Schützen und ähnliches) werden nur dann
gefördert, wenn sie einen gesamtbezirklichen Bezug haben (beispielsweise Eröffnung des
Karnevals auf dem Wilhelmplatz).
Bei jeder Mittelvergabe, beziehungsweise mit Durchführung der Maßnahme wird in
geeigneter Weise deutlich gemacht, dass diese Mittel von der Bezirksvertretung Nippes
bereit gestellt worden sind. Geschieht dies nicht, können die Mittel durch Beschluss der
Bezirksvertretung Nippes zurückgefordert werden. Zuschüsse dürfen nur für solche
Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt werden, die einen örtlichen
Bezug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerinnen oder
Antragsteller entweder nachweisen, dass sie bei der Durchführung der beantragten
Projekte mit anderen Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeiten
oder begründen, dass entsprechende Kooperation nicht sinnvoll oder möglich ist.
Die Zuschüsse dienen der Förderung von Aktivitäten der genannten Art im Stadtbezirk
Nippes. Diese Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines
Festbetrages.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon
abgeschlossen sind.
Nicht gefördert werden Maßnahmen, die hauptsächlich religiösen Charakter haben.
Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Maßnahme tatsächlich allen
Menschen zugänglich ist und auch außerhalb der entsprechenden religiösen
Gruppe wahrgenommen wird.
3. Antragsberechtigte Personen, Anspruch auf Zuschuss
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt.
Die Zuschussempfänger*innen sollen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel bieten und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die
Bezirksvertretung Nippes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
4. Verfahren
4.1. Antrag
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Bürgeramt Nippes eingereicht werden.
Dafür ist der entsprechende Formvordruck zu verwenden: www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf-bv/nippes/antrag-auf-bezirksorientiertemittel.pdf. Wird
dieser nicht vollständig ausgefüllt, kann kein Zuschuss gewährt werden.
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich
versierte Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen
oder Beschaffungen um Stellungnahme gebeten werden.
Im Rahmen der Förderung dürfen auch Zuschüsse für solche Vorhaben bewilligt werden,
die bereits begonnen haben.
Den Antragsteller*innen wird über die Entscheidung ein schriftlicher Bescheid erteilt.
4.2. Abwicklung
Die Anträge werden zur jeweils nächsten Bezirksvertretungssitzung zur Entscheidung
vorgelegt.
4.3 Auszahlung
Die Zuschüsse sollen in der Regel unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsbescheides
ausgezahlt werden, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist.
Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben sollen nur Teilbeträge ausgezahlt werden
und die Auszahlung in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung
der bereits ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt wird.
4.4 Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass die Zuschussempfängerin oder der
Zuschussempfänger rechtsverbindlich binnen drei Monaten nach Abschluss des Projektes
erklärt, dass die Zuschussmittel ordnungsgemäß verwendet wurden.
Das Bürgeramt Nippes sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt,
Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des
Zuschusses durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu
lassen. Die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger hat die erforderlichen
Unterlagen noch drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung oder
Beschaffung bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
4.5 Erstattung des Zuschusses
Der Zuschuss ist nach Aufforderung zurückzuerstatten, wenn die bezuschusste
Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt wurde oder der Zuschuss
nicht in voller Höhe benötigt wurde.
5. Inkrafttreten Die Richtlinien treten sofort in Kraft.
Begründung:
Seit Beschluss der Richtlinien zur Vergabe von bezirksorientierten Mitteln im Stadtbezirk
Nippes vor 10 Jahren hat sich aus der Erfahrung mit den bisherigen Richtlinien, als auch
durch geänderte gesellschaftliche Veränderungen der Bedarf einer Anpassung ergeben.
Unter anderem hat der Rat der Stadt Köln hat am 9. Juli 2019 den „Klimanotstand“ erklärt
und damit bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik
eine hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu
beachten ist.“ Somit ist es wichtig, dass auch stadtbezirksbezogene Projekte zum Umwelt-
und Klimaschutz durch die bezirksorientierten Mittel unterstützt werden. Zudem sollte
analog zu anderen politischen Entscheidungen auch bei der Vergabe dieser Mittel die
Klimawirkung aller geplanten Projekte untersucht und berücksichtigt werden.
Zudem gibt es auch in Köln, das stolz auf seine Weltoffenheit und Toleranz ist, noch immer
Rassismus, Sexismus, Homophobie und LGBTQ-Feindlichkeit. Dementsprechend ist eine
Förderung von Projekten, die diesen Haltungen entgegenwirken und somit zum
gesellschaftlichen Zusammenhang beitragen, dringend notwendig. Vorbildliche Projekte,
wie „Kein Veedel für Rassismus“ sollten unbedingt von den BoM profitieren können.
Weiterhin sollte ein Fokus darauf liegen, dass die Projekte allen Nippeser*innen
zugänglich sein sollen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Wilhelmplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0456/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
- Datum
- 04.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 09:23