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AN/0456/2021

Aktualisierung der Richtlinien für bezirksorientierte Mittel

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 04.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.1.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Ansehen

Anlage

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Ansehen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

816 Zeichen

Grüne 
Linke 
FDP 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 14.02.2021 
AN/0456/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Aktualisierung der Richtlinien für bezirksorientierte Mittel 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt eine neue Fassung der Richtlinien für die Vergabe von be-
zirksorientierten Mitteln (im Anhang). 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
 
 
gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser

Anlage

8301 Zeichen

Stadt Köln                                                                                                 Köln, Januar 2021 
Stadtbezirk Nippes 
 
Richtlinien 
 
zur Vergabe der bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen 
 
1. Rechtsgrundlage 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in Ihrer Sitzung am 28. Januar 2021.beschlossen, mit 
den bezirksorientierten Haushaltsmitteln Aktivitäten im Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe, der Ökologie und des Klimaschutzes, des Sports, der Kultur, der Sozial- und 
Senior*innenpolitik, sowie des gesellschaftlichen Zusammenhaltes durch die Gewährung 
von Zuschüssen zu fördern. 
 
2.  Zuschusszweck, Zuschussverwendung 
 
Die Bezirksvertretung Nippes gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien 
 - Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit, 
 - Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Sports, 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Sozial- und Senior*innenpolitik, 
- Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine beziehungsweise Elternpflegschaften an 
Schulen, 
- Zuschüsse zu Beschaffungen der Fördervereine beziehungsweise Elternräte von 
Kindertagesstätten, 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Kultur sowie der Heimat und 
Brauchtumspflege, 
- Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen des Umwelt- und Klimaschutzes, 
           - Zuschüsse zu Maßnahmen und Veranstaltungen der Bildung für nachhaltige 
            Entwicklung, 
- Zuschüsse zu antirassistischen, antisexistischen, anti-homophoben und queeren 
Maßnahmen und Veranstaltungen. 
 
 
Zuschüsse werden nach folgenden Kriterien vergeben: 
 
Die beantragte Maßnahme kann ohne die bezirksorientierten Mittel nicht durchgeführt 
werden. Es soll eine angemessene Eigenleistung erbracht werden. Dabei kann diese im 
Einzelfall dann entfallen, wenn es sich um eine zwingend gebotene öffentliche Aufgabe 
der sozialen Unterstützung handelt. Die Beantragenden bemühen sich zur Minimierung 
der bezirksorientierten Mittel um weitere Unterstützungen. Die Maßnahme muss sich an 
die Öffentlichkeit richten oder an breitere gesellschaftliche Kreise. Interne Maßnahmen 
scheiden daher grundsätz aus (Ausnahmen: Zuschüsse für Kindergärten, 
Senioreneinrichtungen, Sportvereine, Schulen und Jugendeinrichtungen). 
 
            Unter Berücksichtigung der Klimakrise muss berücksichtigt und danach 
            entschieden werden, welche klima- und umweltschädlichen Auswirkungen die 
            Maßnahme hat.

Maßnahmen der Brauchtumspflege (Karneval, Schützen und ähnliches) werden nur dann 
gefördert, wenn sie einen gesamtbezirklichen Bezug haben (beispielsweise Eröffnung des 
Karnevals auf dem Wilhelmplatz). 
 
Bei jeder Mittelvergabe, beziehungsweise mit Durchführung der Maßnahme wird in 
geeigneter Weise deutlich gemacht, dass diese Mittel von der Bezirksvertretung Nippes 
bereit gestellt worden sind. Geschieht dies nicht, können die Mittel durch Beschluss der 
Bezirksvertretung Nippes zurückgefordert werden. Zuschüsse dürfen nur für solche 
Maßnahmen, Veranstaltungen oder Beschaffungen gewährt werden, die einen örtlichen 
Bezug zum Stadtbezirk Nippes haben und bei denen die Antragstellerinnen oder 
Antragsteller entweder nachweisen, dass sie bei der Durchführung der beantragten 
Projekte mit anderen Vereinen, Trägern oder Organisationen vor Ort zusammenarbeiten 
oder begründen, dass entsprechende Kooperation nicht sinnvoll oder möglich ist. 
 
Die Zuschüsse dienen der Förderung von Aktivitäten der genannten Art im Stadtbezirk 
Nippes. Diese Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung in Form eines 
Festbetrages. 
 
           Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Abstimmung schon   
           abgeschlossen sind. 
 
           Nicht gefördert werden Maßnahmen, die hauptsächlich religiösen Charakter haben.   
           Ausnahmen können gestattet werden, wenn die Maßnahme tatsächlich allen 
           Menschen zugänglich ist und auch außerhalb der entsprechenden religiösen   
           Gruppe wahrgenommen wird. 
 
3.  Antragsberechtigte Personen, Anspruch auf Zuschuss 
 
Alle natürlichen und juristischen Personen sind antragsberechtigt. 
 
 Die Zuschussempfänger*innen sollen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung 
der Mittel bieten und hierüber einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. 
 
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Vielmehr entscheidet die 
Bezirksvertretung Nippes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
4. Verfahren 
 
4.1. Antrag 
 
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Bürgeramt Nippes eingereicht werden. 
Dafür ist der entsprechende Formvordruck zu verwenden: www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf-bv/nippes/antrag-auf-bezirksorientiertemittel.pdf. Wird 
dieser nicht vollständig ausgefüllt, kann kein Zuschuss gewährt werden. 
 
Auf Verlangen sind die Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen. Fachlich 
versierte Stellen und Personen können zu den geplanten Maßnahmen, Veranstaltungen 
oder Beschaffungen um Stellungnahme gebeten werden. 
 
Im Rahmen der Förderung dürfen auch Zuschüsse für solche Vorhaben bewilligt werden, 
die bereits begonnen haben.

Den Antragsteller*innen wird über die Entscheidung ein schriftlicher Bescheid erteilt. 
 
4.2. Abwicklung 
 
Die Anträge werden zur jeweils nächsten Bezirksvertretungssitzung zur Entscheidung 
vorgelegt. 
 
4.3 Auszahlung 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel unmittelbar nach Zugang des Bewilligungsbescheides 
ausgezahlt werden, sofern dies haushaltsrechtlich zulässig ist. 
 
Bei der Projektförderung langfristiger Vorhaben sollen nur Teilbeträge ausgezahlt werden 
und die Auszahlung in der Regel davon abhängig gemacht werden, dass die Verwendung 
der bereits ausgezahlten Teilbeträge in summarischer Form bestätigt wird. 
 
4.4 Verwendungsnachweis 
 
Der Verwendungsnachweis erfolgt in der Weise, dass die Zuschussempfängerin oder der 
Zuschussempfänger rechtsverbindlich binnen drei Monaten nach Abschluss des Projektes 
erklärt, dass die Zuschussmittel ordnungsgemäß verwendet wurden. 
 
Das Bürgeramt Nippes sowie das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln sind berechtigt, 
Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung des 
Zuschusses durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu 
lassen. Die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger hat die erforderlichen 
Unterlagen noch drei Jahre nach Abschluss der Maßnahme, Veranstaltung oder 
Beschaffung bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 
 
4.5 Erstattung des Zuschusses 
 
Der Zuschuss ist nach Aufforderung zurückzuerstatten, wenn die bezuschusste 
Maßnahme, Veranstaltung oder Beschaffung nicht durchgeführt wurde oder der Zuschuss 
nicht in voller Höhe benötigt wurde. 
 
5. Inkrafttreten Die Richtlinien treten sofort in Kraft. 
 
Begründung: 
 
Seit Beschluss der Richtlinien zur Vergabe von bezirksorientierten Mitteln im Stadtbezirk 
Nippes vor 10 Jahren hat sich aus der Erfahrung mit den bisherigen Richtlinien, als auch 
durch geänderte gesellschaftliche Veränderungen der Bedarf einer Anpassung ergeben. 
 
Unter anderem hat der Rat der Stadt Köln hat am 9. Juli 2019 den „Klimanotstand“ erklärt 
und damit bestätigt, dass die Eindämmung des Klimawandels in der städtischen Politik 
eine hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu 
beachten ist.“ Somit ist es wichtig, dass auch stadtbezirksbezogene Projekte zum Umwelt- 
und Klimaschutz durch die bezirksorientierten Mittel unterstützt werden. Zudem sollte 
analog zu anderen politischen Entscheidungen auch bei der Vergabe dieser Mittel die 
Klimawirkung aller geplanten Projekte untersucht und berücksichtigt werden. 
Zudem gibt es auch in Köln, das stolz auf seine Weltoffenheit und Toleranz ist, noch immer 
Rassismus, Sexismus, Homophobie und LGBTQ-Feindlichkeit. Dementsprechend ist eine

Förderung von Projekten, die diesen Haltungen entgegenwirken und somit zum 
gesellschaftlichen Zusammenhang beitragen, dringend notwendig. Vorbildliche Projekte, 
wie „Kein Veedel für Rassismus“ sollten unbedingt von den BoM profitieren können. 
 
Weiterhin sollte ein Fokus darauf liegen, dass die Projekte allen Nippeser*innen 
zugänglich sein sollen. 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wilhelmplatz

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Details

Aktenzeichen
AN/0456/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
04.03.2021
Erstellt
04.03.2021 09:23