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City Maut und Lärmblitzer - Rechtsgrundlagen müssen her!

KLIMA-GUT Antrag nach § 3 AN/1161/2025 vom 25.08.2025

Stand: Am 04.09.2025 im Rat endgültig abgelehnt.

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  • KLIMA FREUNDE-GUT Antrag nach § 3

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 AN/1161/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.09.2025 City Maut und Lärmblitzer - Rechtsgrundlagen müssen her! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 zu setzen. Beschluss Die Stadt Köln wirkt auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land ein, um für folgende Maßnahmen eine Rechtsgrundlage zu schaffen: a) Einführung einer Zufahrtssteuerung in die Innenstadt durch Bepreisung öffentlich gewidmeter Straßen ("City-Maut") sowie b) Einsatz von Lärmblitzern, um eine Missachtung gesetzlich festgelegter Lärmgrenzen mit einem gestaffelten Bußgeld sanktionieren zu können. An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT Karina Syndicus karina.syndicus@stadt -koeln.de Isabell Ullrich Isabell.Ullrich@stadt -koeln.de Unter Goldschmied 6 50667 Köln Telefon: 0221 -221-35604 - 2 - Begründung Die Einführung einer City-Maut in Köln ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrsbelastung, die Luftver- schmutzung und den damit verbundenen Lärm in der Innenstadt zu reduzieren. Einige europäische Städte, wie London, Stockholm oder Mailand haben die City-Maut bereits erprobt und erfolgreich einge- führt. In London wurde die Maut bereits im Jahr 2003 eingeführt und hat dazu geführt, dass der Autover- kehr innerhalb der Mautzone um knapp ein Drittel gesunken ist, was in absoluten Zahlen fast 80.000 Autos weniger Pro Tag bedeutet, gleichzeitig ist die Zahl der Fahrradfahrer:innen in der gleichen Zeit um rund zwei Drittel gewachsen (Stand 2019). Parallel zur Einführung der City-Maut bedarf es einer weiteren Fokussierung auf den ÖPNV, um den Um- stieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten. Hierbei sollen rechtliche Grundlagen so geschaffen werden, dass die Einnahmen der City-Maut zweckgebunden für den weiteren Ausbau des ÖPNV sowie der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur genutzt werden können. Diese zweckgebundene In- vestition macht den Nutzen der City-Maut für die Bevölkerung greifbarer und steigert die Akzeptanz. Im Sachstandsbericht vom 08.07.2025 führt die Stadt Köln als einen der nächsten Schritte auf, dass zu- nächst politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Lan d einzuwirken sei, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen, da es für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eine Grundlage analog zur LKW- Maut auf Bundesstraßen und -autobahnen bisher nicht gibt und eine Gebührenerhebung daher nicht mög- lich sei. Es ist daher zentral, dass Kommunen ihren Wunsch nach einer rechtlichen Grundlage für eine City-Maut signalisieren. Auch die kommunale Nachfrage für den Einsatz sogenannter Lärmblitzer steigt. Hier hat die Stadt Han- nover bereits im Jahr 2019 mit einem Ratsbeschluss signalisiert, dass dieses Instrument auch in deut- schen Kommunen von einer breiten politischen Mehrheit gewollt ist. Andere europäische Städte wie Paris oder London haben bereits viele Erfahrungswerte gesammelt und Lärmblitzer erfolgreich eingeführt. Beide Maßnahmen stellen wichtige Bausteine dar, um die Innenstädte für die Zukunft zu wappnen, für die Bevölkerung lebenswert zu erhalten und vor allem der zunehmenden Luft- und Lärmbelastung zu begeg- nen. Köln kann hierbei zum Vorreiter werden. gez. Karina Syndicus, Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2025

    Rat

    TOP 3.1.11, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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