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AN/1161/2025

City Maut und Lärmblitzer - Rechtsgrundlagen müssen her!

KLIMA-GUT Antrag nach § 3 25.08.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.09.2025, TOP 3.1.11

KLIMA FREUNDE-GUT Antrag nach § 3

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KLIMA FREUNDE-GUT Antrag nach § 3

3527 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 
AN/1161/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
 
City Maut und Lärmblitzer - Rechtsgrundlagen müssen her! 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 04.09.2025 
zu setzen. 
 
 
Beschluss 
 
Die Stadt Köln wirkt auf die Entscheidungsträger bei Bund und Land ein, um für folgende Maßnahmen 
eine Rechtsgrundlage zu schaffen: 
 
a) Einführung einer Zufahrtssteuerung in die Innenstadt durch Bepreisung öffentlich gewidmeter 
Straßen ("City-Maut") sowie 
 
b) Einsatz von Lärmblitzern, um eine Missachtung gesetzlich festgelegter Lärmgrenzen mit einem 
gestaffelten Bußgeld sanktionieren zu können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
 
Karina Syndicus 
karina.syndicus@stadt -koeln.de 
 
Isabell Ullrich  
Isabell.Ullrich@stadt -koeln.de 
 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln  
Telefon: 0221 -221-35604

- 2 - 
 
Begründung  
Die Einführung einer City-Maut in Köln ist ein wichtiger Schritt, um die Verkehrsbelastung, die Luftver-
schmutzung und den damit verbundenen Lärm in der Innenstadt zu reduzieren. Einige europäische 
Städte, wie London, Stockholm oder Mailand haben die City-Maut bereits erprobt und erfolgreich einge-
führt. In London wurde die Maut bereits im Jahr 2003 eingeführt und hat dazu geführt, dass der Autover-
kehr innerhalb der Mautzone um knapp ein Drittel gesunken ist, was in absoluten Zahlen fast 80.000 Autos 
weniger Pro Tag bedeutet, gleichzeitig ist die Zahl der Fahrradfahrer:innen in der gleichen Zeit um rund 
zwei Drittel gewachsen (Stand 2019).  
Parallel zur Einführung der City-Maut bedarf es einer weiteren Fokussierung auf den ÖPNV, um den Um-
stieg vom Auto auf andere Verkehrsmittel attraktiv zu gestalten. Hierbei sollen rechtliche Grundlagen so 
geschaffen werden, dass die Einnahmen der City-Maut zweckgebunden für den weiteren Ausbau des 
ÖPNV sowie der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur genutzt werden können. Diese zweckgebundene In-
vestition macht den Nutzen der City-Maut für die Bevölkerung greifbarer und steigert die Akzeptanz. 
Im Sachstandsbericht vom 08.07.2025 führt die Stadt Köln als einen der nächsten Schritte auf, dass zu-
nächst politisch auf die Entscheidungsträger bei Bund und Lan d einzuwirken sei, um eine rechtliche 
Grundlage zu schaffen, da es für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eine Grundlage analog zur LKW-
Maut auf Bundesstraßen und -autobahnen bisher nicht gibt und eine Gebührenerhebung daher nicht mög-
lich sei. Es ist daher zentral, dass Kommunen ihren Wunsch nach einer rechtlichen Grundlage für eine 
City-Maut signalisieren.  
Auch die kommunale Nachfrage für den Einsatz sogenannter Lärmblitzer steigt. Hier hat die Stadt Han-
nover bereits im Jahr 2019 mit einem Ratsbeschluss signalisiert, dass dieses Instrument auch in deut-
schen Kommunen von einer breiten politischen Mehrheit gewollt ist. Andere europäische Städte wie Paris 
oder London haben bereits viele Erfahrungswerte gesammelt und Lärmblitzer erfolgreich eingeführt. 
Beide Maßnahmen stellen wichtige Bausteine dar, um die Innenstädte für die Zukunft zu wappnen, für die 
Bevölkerung lebenswert zu erhalten und vor allem der zunehmenden Luft- und Lärmbelastung zu begeg-
nen. Köln kann hierbei zum Vorreiter werden. 
 
gez. Karina Syndicus, 
Ratsgruppenvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.11 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1161/2025
Typ
KLIMA-GUT Antrag nach § 3
Datum
25.08.2025
Erstellt
25.08.2025 09:35