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0235/2025

Stellungnahme der Sportverwaltung zum Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - AN/1689/2024

Mitteilung Ausschuss 04.02.2025

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.02.2025, TOP 6.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8374 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 04.02.2025 
 0235/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 06.02.2025 
 
Stellungnahme der Sportverwaltung zum Antrag der Gruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
betreffend „Dat Jeld es fott - Einsparungen transparent machen" (12.12.2024) - 
AN/1689/2024 
Mit Beschluss vom 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass alle Dezernate (sofern dies noch 
nicht geschehen ist), die thematisch relevanten Ausschüsse in der nächsten Sitzung über die 
geplanten Kürzungen in ihren Ämtern im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2025 
und 2026 in Form einer mündlichen und schriftlichen Mitteilung informieren und legen dabei die 
Kriterien für die Kürzungsentscheidungen dar. Zudem soll in jedem Ausschuss in einem Ge-
samtüberblick kurz dargelegt werden, welche Einsparvorgaben die Dezernate jeweils hatten. 
Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung wie folgt:  
I. Gesamtüberblick zum Haushaltsaufstellungsprozess sowie den hierbei erforderlichen 
Konsolidierungsvorgaben 
Der stadtweite Aufstellungsprozess wurde im Verwaltungsvorstand im Januar 2024 sowie im 
Finanzausschuss am 5.2.2024 gestartet. Zielsetzung des Gesamtprozesses war, einen Haus-
haltsplanentwurf vorzulegen, der eine Genehmigungsfähigkeit sicherstellt und die finanzielle 
Handlungsfähigkeit sichert, die Lasten gleichmäßig verteilt, aber auch Investitionen in die Zu-
kunft und die thematischen Schwerpunktsetzungen weiter ermöglicht. Zu dem Haushaltsauf-
stellungsprozess und die im Aufstellungsprozess ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen 
wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht zum Haushalt (dort S. 50 ff.) verwiesen.  
Basis für den Aufstellungsprozess bildete die sog. Budgetvorgabe, die gegenüber der bisheri-
gen mittelfristigen Finanzplanung einerseits Herabsetzungen von rd. 7 bzw. 10 Prozent jenseits 
der sog. Zentralansätze beinhaltete, und andererseits die schon bekannten Chancen und Risi-
ken mit entsprechenden Zusetzungen berücksichtigte (vgl. Vorlage 3702/2023). In weiteren 
Schritten schlossen sich Budgetgespräche auf Amts- und Dezernatsebene, Berichterstattungen 
im Verwaltungsvorstand sowie eine Haushaltsklausur der Beigeordneten an, die von Gesprä-
chen der Oberbürgermeisterin flankiert wurden und in denen sowohl Zu- und Schwerpunktset-
zungen als auch Priorisierungs- und Konsolidierungsmaßnahmen diskutiert wurden. Aufgrund 
der herausfordernden Haushaltslage waren alle Fachdezernate von Anfang an gefordert, Vor-
schläge zur Entlastung des Haushalts zu erarbeiten, wobei im Grundsatz für freiwillige Aufga-
ben keine Finanzmittel zentral zugesetzt werden konnten und notwendige Fortschreibungen im 
freiwilligen Bereich vorrangig durch dezernatsinterne Umschichtung zu realisieren waren. Auch 
Pflichtaufgaben sollten auf das gesetzliche Minimum begrenzt und Standardreduzierungen ge-
prüft und ggf. umgesetzt werden.  
In vielen Bereichen waren jedoch Mehrbedarfe unabweisbar, um die Pflichtaufgaben der Stadt

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erfüllen zu können, und es mussten erhebliche Zusetzungen vorgenommen werden. Unter dem 
Strich ist in Summe festzustellen, dass so die 2025er Budgets aller Dezernate trotz des Konso-
lidierungsprozesses auf oder teilweise sogar deutlich über dem Niveau des Haushaltsplanes 
2024 liegen. 
Insgesamt erfährt der Haushalt mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf einen Zuwachs 
ausgehend von 5,82 Mrd. Euro in 2024 um rd. 460 Mio. Euro auf 6,28 Mrd. Euro in 2025 bzw. 
von rd. 670 Mio. Euro auf 6,49 Mrd. Euro in 2026. Da die Erträge hiermit nicht Schritt halten, 
sieht der Haushaltsplanentwurf 2025/2026 (inkl. Veränderungsnachweise) aktuell ein Jahres-
defizit in 2025 von 396,2 Mio. Euro und in 2026 von 440,9 Mio. Euro vor.  Die Genehmigungs-
fähigkeit kann daher nur über einen globalen Minderaufwand sowie einen Verlustvortrag sicher-
gestellt werden. Die Eigenkapitalverzehrquoten liegen mit 7,61 % in 2025 deutlich über der 5%-
Schwelle und in 2026 nur dank eines Verlustvortrags von 190 Mio. Euro und einem globalen 
Minderaufwand von 45 Mio. Euro mit 4,96% nur knapp unter dieser Schwelle.  
Mit den eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen sichert die Stadt ihre Handlungs- und Zu-
kunftsfähigkeit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026.  
Mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf wurden dafür zunächst Konsolidierungsmaßnah-
men in einem Volumen von 93,5 Mio. Euro in 2025 aufwachsend auf 115,1 Mio. Euro in 2029 
entwickelt. Dieses Volumen fällt - gemessen an der Deckungslücke - relativ gering aus, weil 
umfangreichere Maßnahmen einen deutlich längerfristigen zeitlichen Vorlauf benötigen. Aus 
diesem Grund wurde auch der globale Minderaufwand, der mit 45 Mio. Euro in 2026 und 130 
bzw. 135 Mio. Euro ab 2027 veranschlagt ist, erst zeitversetzt und sukzessive aufwachsend 
eingeplant, um der Verwaltung und der Politik die notwendige Zeit zu geben, den politischen 
Diskurs zu Konsolidierungen fortzusetzen und ab 2026 mit weiteren konkreten Maßnahmen zu 
hinterlegen. Mindestens in Höhe dieser Veranschlagungen werden daher weitere Konsolidie-
rungsmaßnahmen zu entwickeln sein.  
(Hinweis: Da die größte Einzelmaßnahme im bisherigen Konsolidierungsvolumen auf Mehrer-
träge bei der Grundsteuer in Höhe von rd. 23 Mio. Euro entfiel, welche gemäß beschlossener 
Hebesatzsatzung nicht realisiert werden können und nur in den Jahren 2025 und 2026 ander-
weitig kompensiert werden, erhöht sich das noch zu konkretisierende Konsolidierungsvolumen 
ab 2027 zusätzlich.)  
Um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts sicherzustellen, waren alle Dezernate gleicher-
maßen gefordert, sich auf absolut notwendige Mehrbedarfe zu beschränken und innerhalb der 
Budgets die Aufgaben zu priorisieren. Die fachliche Priorisierung erfolgte dabei innerhalb der 
Dezernate.  
II. Konkretisierung für die Sportverwaltung  
Die Sportverwaltung hat sich bei der Haushaltsplananmeldung an folgender Schwerpunktset-
zung orientiert:  
 Verkehrssicherungspflicht / rechtliche Verpflichtungen  
 Weitgehende Vermeidung von Sportstättenschließungen  
 Weitgehender Erhalt der Eventstruktur  
 Erhalt der Zuschüsse an die verbandlichen Strukturen des Sports und Sicherung der 
Jugendbeihilfe 
 Vermeidung der Wiedereinführung von Entgelten / Gebühren  
Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Erwägungen waren auch im Sporthaus-
halt an vielen Stellen deutliche Einschnitte vorzunehmen.  
Beim konsumtiven Sportbudget bezieht sich dies auf die Teilplanzeilen 13, 14, 15 und 16, und

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dort beispielhaft auf die Belagserneuerungen für Kunstrasenplätze sowie die Zuschüsse. Diese 
Förderzugänge aus der Sportförderrichtlinie werden nicht oder deutlich reduziert bedient (u.a. 
konsumtive Baubeihilfe, Selbsthilfemaßnahmen, Sport im öffentlichen Raum, Veranstaltungen, 
internationale Sportprojekte). Die Jugendbeihilfe und die Pflege - und Unterhaltungs-beihilfe 
sind derweil bedarfsgerecht abgebildet. Zudem w urden die Zuschüsse an die verbandlichen 
Strukturen des Sports nahezu beibehalten.  
Auch das investive Sportbudget musste erheblich angepasst werden. Dies ergibt sich bei einer 
Vielzahl von Projekten daraus, dass investive Maßnahmen des Sportamtes mit dem Zeitpunkt 
der Fertigstellung entsprechende bilanzielle Abschreibungen in der Teilplanzeile 14 gegenüber-
stehen müssen. Im Ergebnis mussdaher die investive Planung an die zur Verfügung stehenden 
Abschreibungsmittel angepasst werden. Dies führt in der Konsequenz zu Einschnitten bei der 
Umsetzung der Prioritätenleiste für Kunststoffrasenplätze, Sporthallenneubauten oder -sanie-
rungen, Neubau und Sanierung von Vereinsheimen, dem Umbau des Bootshauses und des 
Zielturms am Fühlinger See sowie dem Neubau von Betrieb shöfen. Auch bei der investiven 
Baubeihilfe wird das geplante Budget absehbar nicht für die Erfüllung aller an die Sport-verwal-
tung herangetragenen Bedarfe ausreichen. Hier liegen der Sportverwaltung viele noch nicht 
beschiedene Anträge vor. 
Im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises wurden im Finanzausschuss Änderun-
gen hinsichtlich des Sportetats, insbesondere im Zuschussbereich (Teilplanzeile 15), beschlos-
sen. Auf die entsprechende Beschlusslage wird verwiesen. 
Die Auftragslage aus dem Haushaltsbegleitbeschluss mit der Zusetzung investiver Mittel wird 
die Verwaltung aufgreifen und den Sportausschuss hierzu wieder involvieren. 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Sportausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0235/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.02.2025
Erstellt
21.01.2025 13:00