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1937/2017

Grundwasser- und Bodenproben auf den Äckern zwischen Immendorf und Meschenich

Mitteilung BV 20.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 10.2.6

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2531 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/572 
 
Vorlagen-Nummer 
 1937/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Grundwasser- und Bodenproben auf den Äckern zwischen Immendorf und Meschenich, zum 
Antrag der Fraktionen die Grünen - AN/1914/2016 
Auf den Antrag der Fraktion die Grünen – AN/19114/2016 - ist am 05.12.2016 der Beschluss der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen gefasst worden, die Verwaltung zu bitten, auf den Äckern rund um die 
Silageanlage in Immendorf Boden- und Grundwasserproben zu ziehen, diese analysieren zu lassen 
und die Ergebnisse der BV2 vorzulegen und zu erläutern. 
 
Die Durchführung von Bodenproben und Analysen war dem Betreiber der Feldsilage von der Verwal-
tung bereits mit der Verfügung vom 25.10.2016 aufgegeben worden. Die Proben wurden im Beisein 
eines Vertreters des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes vor Ort im Januar / Februar 2017 gezo-
gen und der LUFA (Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Nordrhein-Westfalen) 
zur Analyse übergeben. 
 
Die von der LUFA ermittelten Bodenwerte wurde von der Rheinenergie AG, der Landwirtschaftskam-
mer NRW und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt bewertet. Es wird übereinstimmend festge-
stellt, dass die Analysenergebnisse für die beprobten Bereiche der Feldsilage mit denen für normale 
Ackerböden vergleichbar sind - lediglich bei einer Bodenprobe lag ein erhöhter Nitratwert vor. Hier 
muss der Landwirt im Rahmen der Düngebedarfsprognose Anpassungen vornehmen und die Dün-
gung zur nächsten Hauptfrucht in dem betroffenen Bereich reduzieren. 
 
Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass aufgrund der vorliegenden Daten über die analysierten Bo-
deneigenschaften eine Beeinträchtigung von Boden und Grundwasser durch die bisher betriebenen 
Feldsilagemieten ausgeschlossen werden kann. Für die Zukunft wird durch die nunmehr genehmigte 
Errichtung eines Fahrsilos der Gefahr von Bodenbeeinträchtigungen vorgebeugt. 
 
Die Verwaltung weist zusätzlich darauf hin, dass im Rahmen des Grundwassermonitorings in diesem 
Bereich keine Erhöhung der Nitratwerte festzustellen ist. 
 
Die Rheinenergie AG bietet wie bereits gegenüber anderen Bezirksvertretungen an, über die Arbeit 
der beiden Kooperationen Wasserwirtschaft – Landwirtschaft, über die gute fachliche Praxis in der 
Landwirtschaft und über pflanzenbedarfs- und umweltgerechte Düngemittelausbringung zu berichten 
sowie auf die Fragen der Bezirksvertreter vor Ort, z.B. im Wasserwerk Hochkirchen, einzugehen.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1937/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
20.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27