Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschaffung von 10 Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten (Az.: 02-1600
Beschlussvorlage Ausschuss 0553/2017 vom 06.03.2017
Stand: Am 09.05.2017 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geändert beschlossen.
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Anlage 3 Analyse E-Mobilität
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V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 1 Analyse zur potentiellen Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität 1 Ziel und Methodik der Analyse Es wurden mithilfe eines Fragebogens die Dienststellen 32, 37, 52, 57, 66 und 67, die über einen nennenswerten Fahrzeugbestand verfügen, angesprochen. Die Dienststellen 57, 66 und 80 gaben darüber hinaus jeweils grundsätzliche Einschätzungen zum Thema E-Mobilität ab. Die Ergebnisse aus den Fragebögen und den Einschätzungen wurden zusammen mit angefragten Daten von 20 zum Fahrzeugbestand der Stadt Köln ausgewertet. Zusätzlich wurden Erfahrungsberichte aus anderen Städten eingeholt, die bereits in nennenswertem Umfang städtische Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umgestellt haben. Ergänzend wurden Studien und Erfahrungsberichte zur E-Mobilität im eigenen Fuhrpark recherchiert und analysiert. Wo und inwieweit eine Umstellung des städtischen Fuhrparks auf E-Mobilität betriebs- bzw. volkswirtschaftlich in Köln sinnvoll ist, ist von vielen Faktoren abhängig. In der Analyse wurden berücksichtigt: - Alter sowie Abschreibungswert und -dauer der vorhandenen Fahrzeuge; - Art der Fahrzeuge, für die auch vergleichbare Alternativen als E-Fahrzeuge auf dem derzeitigen Markt und mittelfristig absehbar vorhanden sind; - Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von E-Ladeinfrastrukturen an Betriebshöfen bzw. im Stadtgebiet; - Umfang des hinsichtlich Alter und Restwert grundsätzlich für einen Ersatz geeigneten Fahrzeugbestandes, um auch nennenswerte ökologische Effekte durch eine Umstellung auf E-Mobilität zu erzielen; - Fördermöglichkeiten als nicht zurückzahlbare Zuschüsse für Investitionsmehrkosten (= Differenz der Kosten zwischen einem E-Fahrzeug und einem vergleichbaren Fahrzeug mit herkömmlichen Verbrennungsmotor) über das BMWI; - Alltagsanforderungen an die Fahrzeuge bedingt durch die jeweilige Nutzung bzw. den Einsatzzweck und -ort der Fahrzeuge. 2 Datenanalysen 2.1 Auswertung der Daten bei 20 20 weist zum Februar 2016 insgesamt 330 städtische Fahrzeuge aus. Darunter finden sich Mopeds, Motorräder, Motorroller, Pkw (Kleinwagen bis Transporter), Klein-Lkw und Lkw, Spezialfahrzeuge und Anhänger. Aufgrund der derzeitigen Marktlage für E-Fahrzeuge, die keine bzw. kaum Angebote für E-Fahrzeuge in der Fahrzeugklasse um 3,5 t, SUV/Geländewagen, Pickups, Nutzfahrzeuge, Transporter, Klein-Lkw und Lkw aufweist1, und dem Einsatz von Spezialfahrzeugen2 (z. B. Kippvorrichtung, großes 1 Die Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert dennoch auch die Investitionsmehrkosten bei der Anschaffung von mittelschweren und schweren Nutzfahrzeugen (Klassen N2 und N3) sowie von Bussen (Klassen M2 und M3) mit elektrischem Batterieantrieb. 2 Gemäß den Daten aus der Fragebogenauswertung (siehe auch Kap. 2.2) ist der Anteil an Spezialfahrzeugen mit 300 Fahrzeugen von insgesamt 451 Fahrzeugen bei 67 sehr groß. Dies wirkt sich im Weiteren auf die Analyse insofern aus, als dass diese nicht berücksichtigt werden können. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 2 Kofferraum- bzw. Transportvolumen, Verkehrssicherungsfahrzeuge, Messfahrzeuge), für die es bislang ebenfalls keine vergleichbaren E-Fahrzeuge am Markt gibt, sowie unter Herausrechnung der Anhänger und Berücksichtigung von bereits drei im Einsatz befindlichen Elektrorollern bei 40, einem E-Fahrzeug bei 66, zwei Hybridfahrzeugen bei 32 (inkl. 324) und einem weiteren Hybridfahrzeug bei 673 kommen für einen betriebswirtschaftlich sinnvollen Umstieg grundsätzlich noch 146 städtische Fahrzeuge, verteilt auf 14 Dienststellen (32 und 324 sowie 51 und 5111 jeweils zusammen genommen) in Betracht. Davon entfallen auf 32/324 mit 61 Pkw und 13 Zweirädern mit Abstand die meisten Fahrzeuge, gefolgt von 67 mit 16 Pkw und 7 Zweirädern. Eine Übersicht gibt folgende Tabelle: Dienstelle Pkw Zweiräder Fahrzeuge insgesamt 32 (inkl. 324) 61 13 74 67 16 7 23 51 (inkl. 5111) 8 8 37 7 7 52 2 5 7 57 3 3 6 66 5 5 23 4 4 56 4 4 53 3 3 69 2 2 80 1 1 1000 1 1 403 1 1 Summen 118 28 146 Tab. 1: Für einen Ersatz durch E-Fahrzeuge grundsätzlich geeignete Pkw und Zweiräder in den Dienststellen der Verwaltung Werden für diese 146 Fahrzeuge die Abschreibungswerte betrachtet, verteilt sich die Zahl der Fahrzeuge wie folgt: Restwert (nach Abschreibung Stand 24.02.2016) Anzahl an Fahrzeugen 0 € 60 < 1.000 € 16 > 1.000 € bis < 3.000 € 25 > 3.000 € bis < 6.000 € 15 > 6.000 € bis < 10.000 € 11 > 10.000 € 19 Tab. 2: Abschreibungswert (Restwert) der Fahrzeuge Anhand der zurückgemeldeten Jahreskilometerleistung, die im Wesentlichen zwischen 10.000- 12.000 sowie 20.000 km liegt4, wird ein Wertverlust nach einem Jahr in Höhe von 25 % und für die Folgejahre jeweils in Höhe von 5 % angenommen5. Auf dieser Grundlage wird der Ersatzbedarf auf 3 Die Anzahl der bereits im Einsatz befindlichen E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge wurde durch die Fragenbogenauswertung erfasst (siehe Kap. 2.2). 4 Überschlägige Ermittlung aus den übermittelten Angaben der Dienststellen in den Fragebögen. 5 bähr & fess forecasts GmbH hat sich darauf spezialisiert, Wertverlust -Prognosen für die ersten fünf Jahre nach der Neuzulassung zu ermitteln. Der durchschnittliche Wertverlust über alle Pkw-Klassen hinweg beträgt bei V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 3 Grundlage der in Tab. 2 dargestellten Fahrzeugverteilung auf die Abschreibungswerte wie folgt beurteilt: Restwert (nach Abschreibung Stand 24.02.2016) Beurteilung des Ersatzbedarfs6 0 € Sofortiger Ersatzfahrzeug < 1.000 € Kurzfristiger Ersatzbedarf > 1.000 € bis < 3.000 € > 3.000 € bis < 6.000 € Mittelfristiger Ersatzbedarf > 6.000 € bis < 10.000 € > 10.000 € Langfristiger Ersatzbedarf Tab. 3: Ersatzbedarfe nach Abschreibungswert Demnach kann für 60 der 146 Fahrzeuge ein sofortiger Ersatzbedarf ausgemacht werden. Für weitere 41 Fahrzeuge kann ein kurzfristiger Ersatzbedarf angenommen werden. Somit zeigt sich, dass rd. zwei Drittel der für einen betriebswirtschaftlich sinnvollen Umstieg grundsätzlich geeigneten städtischen Fahrzeuge ein Ersatz heute und in 2017/2018 in Frage kommen kann bzw. bereits in Frage kommt, wie die Fragebogenauswertung zeigt (siehe weiter unten). Die ermittelten Ersatzbedarfe verteilen sich auf die Dienststellen wie folgt: Restwert (nach Abschreibung Stand 24.02.2016) Dienststelle Anzahl an Fahrzeugen 0 € 67 19 32 (inkl. 324) 12 51 (inkl. 5111) 6 37 6 52 4 53 3 23 3 66 2 69 2 57 1 403 1 80 1 > 0 € bis < 1.000 € 324 12 66 2 5111 1 1000 1 > 1.000 € bis < 3.000 € 324 21 52 3 51 1 einer Jahresfahrleistung von 15 000 Kilometern im ersten Jahr nach der Neuzulassung 24,2 Prozent. In den folgenden Jahren sind es jeweils nur rund fünf bis sechs Prozent. Der Wertverlust ist im Wesent lichen abhängig von der Art des Fahrzeuges (Cabriolet, Geländewagen, Stufenheck usw.) sowie dem Image des Fahrzeugherstellers und schließlich auch dem Zustand (Laufleistung, technischer Zustand, Pflegezustand, Zubehör) im Vergleich zum Alter des Fahrzeugs und von der Marktgängigkeit. Diese Faktoren konnten im Rahmen der vorliegenden Analyse aufgrund der dadurch notwendigerweise zunehmenden Komplexität der Betrachtung nicht berücksichtigt werden. 6 Der Ersatzbedarf stellt sich mit Stand dieses Berichtes vom 07.12.2016 im Vergleich zum Zeitpunkt der Datenlieferung vom 24.02.2016 um 10 Monate entsprechend verändert dar. Der Ersatzbedarf ist dementsprechend inzwischen zeitlich insgesamt näher gerückt. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 4 > 3.000 € bis < 6.000 € 56 4 67 3 324 3 57 2 23 1 66 1 57 1 > 6.000 € bis < 10.000 € 324 9 67 1 57 1 > 10.000 € 32 (inkl. 324) 17 57 1 37 1 Tab. 4: Fahrzeuge in den Dienststellen nach Abschreibungswert (Restwert) Die größten sofortigen und kurzfristigen Ersatzbedarfe hinsichtlich der Anzahl der Fahrzeuge haben demnach die Dienststellen 32 (inkl. 324) und 67. Bei 67 kommen zusätzlich Handgeräte wie z. B. Laubbläser hinzu, die in den Datenbeständen von 20 nicht erfasst sind. 2.2 Fragebogenauswertung von ausgewählten Dienststellen Die durch 32, 37, 52,57, 66 und 67 zugelieferten Daten zum Fahrzeugbestand, zur Fahrzeugnutzung, zu den Jahreskoten für die Unterhaltung von Fahrzeugen sowie zu den Alltagserfahrungen hinsichtlich Zuverlässigkeit, Flexibilität, Wartung und Einsatzgebieten bzw. Fahrtrouten haben folgende wesentliche Erkenntnisse gebracht: Fahrzeugbestand und Fahrzeugnutzung Bislang befindet sich neben 3 Elektrorollern bei 40, zwei Hybrid-Fahrzeugen bei 32 (inkl. 324) und einem Hybrid-Fahrzeug bei 67 lediglich ein reines E-Fahrzeug bei 66 im Einsatz. Die durchschnittliche Jahreslaufleistung für dieses Fahrzeug beträgt rd. 870 km. Dem stehen durchschnittliche Laufleistungen für ein Hybridfahrzeug bei 32 (inkl. 324) von rd. 20.000 km im Jahr und 55 km am Tag sowie für einen Pkw bei 32 von rd. 19.536 km im Jahr und 63 km am Tag gegenüber7. Dies spricht dafür, dass E-Fahrzeuge aufgrund ihrer im Vergleich zu mit Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeugen und der praktisch bislang nicht vorhandenen E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland in Köln deutlich begrenzten Reichweite, ihrer benötigten Stand- bzw. Wartezeiten zur Batterienachladung und der damit weitgehend nicht gegeben Alltagstauglichkeit bezogen auf die Nutzungsanforderungen entsprechend auch deutlich weniger genutzt werden. Hybrid-Fahrzeuge werden hingegen gleich intensiv genutzt wie Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor. Dies spricht dafür, dass Hybrid-Fahrzeuge die alltäglichen Nutzungsanforderungen weitestgehend oder möglicherweise gar vollständig erfüllen. E-Ladeinfrastruktur Die Reichweiten von E-Fahrzeugen und alltäglichen Nutzungsanforderungen stehen in einem engen Zusammenhang mit der Verfügbarkeit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Derzeit werden von der RheinEnergie 115 Ladestationen an 87 Standorten mit insgesamt 194 Ladepunkten (mehrere 7 Tagesfahrten bei 326 mit bis zu 1.000 km. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 5 Ladepunkte je Ladestation) in Köln betrieben. Davon sind 106 Ladepunkte öffentlich zugänglich8. Folglich sind 88 Ladepunkte nicht für die Öffentlichkeit zugänglich (z. B. auf Privat-, Firmenparkplätzen, Betriebshöfen). Bislang befindet sich lediglich eine Ladestation im öffentlichen Straßenland9. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass das Aufladen von E-Fahrzeugen bei 67 insbesondere an den Betriebshöfen tags und nachts erfolgt. Angesichts der durchschnittlichen täglichen Laufleistung eines Pkw bei 32 von 63 km und dem vorrangigen Einsatz innerhalb von Köln wäre eine E-Ladeinfrastruktur an den nächtlichen Abstellplätzen erforderlich. Alltagserfahrungen Die Alltagserfahrungen stellen sich wie folgt dar: Die Zuverlässigkeit der durch die Dienststellen bislang eingesetzten Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor wird mit „gut“ eingestuft. Eine abnehmende Zuverlässigkeit wird mit zunehmendem Fahrzeugalter bzw. Erreichen einer Laufleistung ab 100.000 km konstatiert. Den befragten Dienststellen ist durchweg eine hohe Flexibilität der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge wichtig; die Flexibilität wird mit dem derzeitigen Fahrzeugbestand mit „gut“ bzw. „hoch“ beurteilt. Hinsichtlich der Wartung der eingesetzten Fahrzeuge werden keine Besonderheiten zurückgemeldet. Die Fahrzeuge werden vorwiegend stadtweit eingesetzt. 323/5, 326 und 57 setzen darüber hinaus die Fahrzeuge auch überregional bis bundesweit, in einigen Fällen mit Grenzübertritten in das europäische Ausland, aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben bzw. Zuständigkeiten ein. Insbesondere bei 32 und 67 ist aufgrund ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten von regelmäßig wiederkehrenden, identischen oder vergleichbaren Routen bzw. Einsatzorten innerhalb des Kölner Stadtgebietes auszugehen. Für die Verkehrsüberwachung ist bei 32 (inkl. 324) der Ford B-Max aktuell das ideale Fahrzeug. Bei 37 sind vier bis fünf der am Standort Weidenpesch und beim Vorbeugenden Brandschutz stationierten Fahrzeuge (Kommandowagen und Botenfahrzeuge) grundsätzlich für einen Umstieg auf E-Mobilität geeignet, sofern die Investitionsmehrkosten anderweitig gedeckt werden können. Klima- und Umweltwirkungen Aufgrund der Eingrenzung der Fahrzeuge auf Pkw und Zweiräder sowie der überschlägig ermittelten durchschnittlichen Kilometerlaufleistung der Fahrzeuge (siehe jeweils oben) und dem Umstand, dass Daten zur Kraftstoffart der städtischen Fahrzeuge durch die Dienststellen offenbar nicht immer bzw. grundsätzlich erfasst werden, kann in der vorliegenden Analyse auch keine fundierte differenzierte betriebswirtschaftliche und ökologische Betrachtung von Diesel- und Benzin-betriebenen Fahrzeugen vorgenommen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Anteil an Benzin- betriebenen Fahrzeugen aufgrund der eingangs definierten Rahmenbedingungen der Analyse überwiegt. Während sich die CO2-Emissionen von Diesel- und benzinbetriebenen Fahrzeugen kaum voneinander unterscheiden10, ist die Umweltwirkung von Diesel-Fahrzeugen hinsichtlich NOx und Lärm im Allgemeinen größer als bei Benzin-betriebenen Fahrzeugen. Dementsprechend fällt die Umweltwirkung dieser Fahrzeuge grundsätzlich positiver aus als bei Diesel-Fahrzeugen. 8 Stand April 2016. 9 Bei 57 kommt hinzu, dass die Bereitschaftsteilnehmer der „24/7“-Rufbereitschaft für den Umweltalarm die Fahrzeuge auch für die Fahrten zu Wohnorten außerhalb Kölns nutzen (können und dürfen). Eine entsprechende E-Ladeinfrastruktur müsste entsprechend auch dort vorhanden sein bzw. geschaffen werden. 10 UPI Umwelt- und Prognose- Institut e.V. (2015): Ökologische Folgen von Elektroautos. Ist die staatliche Förderung von Elektro- und Hybridautos sinnvoll? S. 6. Siehe auch in Anlage. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 6 Im Folgenden werden die Klimawirkungen anhand von CO2-Emissionen und die Umweltwirkungen insbesondere anhand von NOx-Emissionen, Feinstaub und Lärmbelastungen dezidiert dargestellt. E-Fahrzeuge reduzieren die abgasbedingten CO2-Emissionen im Betrieb. Die herstellungsbedingten CO2-Emissionen von E-Fahrzeugen fallen jedoch höher aus als bei Pkw mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Werden die abgas- und herstellungsbedingten CO2-Emissionen zusammen betrachtet, kann ein aktuelles E-Fahrzeug im Vergleich zu einem Pkw mit Verbrennungsmotor zu keiner nennenswerten CO2-Reduzierung beitragen.11 Da derzeit eine nennenswerte CO2-Reduzierung vor allem im Betrieb erzielt werden kann, ist entscheidend, aus welchen Quellen die zur Batterieladung genutzte elektrische Energie stammt. E-Fahrzeuge senken die CO2-Emissionen daher nur dann in nennenswertem Umfang, wenn der getankte Strom ausschließlich durch erneuerbare Energien erzeugt wird. Die RheinEnergie bietet an ihren E-Ladesäulen ausschließlich 100 % „Ökostrom“ an. Unter dieser Voraussetzung kann die Umstellung von städtischen Fahrzeugen CO2- Emissionen senken. Andere Institutionen verweisen darauf, dass E-Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden, nicht nur bei direkten Emissionen und hinsichtlich der Energiebereitstellung, sondern auch in der Herstellung, Wartung, Entsorgung klimaschonender als vergleichbare Fahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor sind.12 Hybrid-Fahrzeuge emittieren im Betrieb im Vergleich zu Pkw mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren grundsätzlich weniger CO2, im Vergleich zu E-Fahrzeugen grundsätzlich mehr CO2. E-Fahrzeuge senken die Umweltwirkungen hinsichtlich NOx, Feinstaub und Lärm, insbesondere im Vergleich zu Diesel-betriebenen Fahrzeugen. Die Geräuschentwicklung durch Reibungskräfte des Reifens auf der Straße und den bereits am Boden befindlichen Feinstaub, der beim Fahren aufgewirbelt wird, beiseite genommen, kann eine Reduzierung der Luftschadstoff- und Lärmbelastung durch E-Fahrzeuge gegenüber Fahrzeugen mit herkömmlichem Verbrennungsmotor um 100 % angenommen werden. Hybrid-Fahrzeuge entfalten ebenfalls positive Effekte für die Umwelt gegenüber Fahrzeugen mit ausschließlicher Nutzung eines Verbrennungsmotors. Kosten Die AWB als zentrale Beschafferin von Fahrzeugen für die Verwaltung hat einen Rahmenvertrag mit Ford geschlossen, der es ermöglicht, Fahrzeuge zu deutlich niedrigeren Preisen als auf dem Markt üblich zu erwerben. Der Rahmenvertrag schließt für städtische Dienststellen nicht aus, dass Fahrzeuge anderer Hersteller beschafft werden können. Die anfallenden Investitionsmehrkosten (Differenzausgaben) für die Beschaffung von E-Fahrzeugen gegenüber Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sind über die Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf Antrag mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss förderfähig. Ausgaben für die Beschaffung der für 11 UPI Umwelt- und Prognose- Institut e.V. (2015): Ökologische Folgen von Elektroautos. Ist die staatliche Förderung von Elektro- und Hybridautos sinnvoll? S. 6. Siehe auch in Anlage. 12 Siehe hierzu Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (Hrsg.). Neue Mobilität für Unternehmen. Empfehlungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen, S. 9. Siehe auch in Anlage. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 7 den Betrieb der E-Fahrzeuge notwendigen Ladeinfrastruktur sind bei einer Förderquote von 40 bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ebenfalls förderfähig13. Antragsberechtigt sind Städte, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Es ist anzunehmen, dass eine Förderung von Investitionsmehrkosten bei Förderanträgen zur Beschaffung von Fahrzeugen von Ford über den Rahmenvertrag der AWB wahrscheinlich keine Erfolgsaussichten hat, da sich die Mehrkosten nicht auf dem marktüblichen Niveau vergleichbarer Fahrzeuge bewegen werden bzw. mitunter im Vergleich keine Differenzausgabe besteht, wenn die niedrigeren Preise des Rahmenvertrags auch für E-Fahrzeuge von Ford gelten. E-Fahrzeuge weisen niedrigere Betriebskosten als herkömmliche Fahrzeuge auf. Dies ergibt sich zum einen aus einer viel effizienteren Energieausnutzung, bedingt durch den höheren Energiewirkungsgrad. Zum anderen sind die Wartungs- und Instandhaltungskosten deutlich geringer, weil E-Fahrzeuge keine Getriebe, Kupplung, Kühlung, weniger Flüssigkeitsleitungen und einen einfacheren Motor ohne Ölkühlung und Abgasanlage haben, die bei Fahrzeugen mit herkömmlichem Verbrennungsmotor wartungsintensive Bauteile darstellen.14 Hinzu kommen aktuell Steuervorteile für E-Fahrzeuge: Die Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung des Fahrzeugs zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020. Unabhängig vom Datum der Fahrzeugzulassung werden in der Zeit vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2020 nachträglich zu einem reinen E-Fahrzeug umgerüstete Fahrzeuge ebenfalls für 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.15 2.3 Erfahrungen in anderen Städten mit e-mobilen städtischen Fahrzeugflotten Die befragten Kontakte, eingeholten Informationen und Erfahrungen im Umgang mit E-Mobilität im städtischen Fahrzeugbestand in anderen Städten waren für die vorliegende Analyse nicht zielführend, da die individuelle Ausgangssituation des Fahrzeugbestandes grundsätzlich entscheidender für den gelingenden Umstieg auf E-Mobilität ist. Dort, wo E-Fahrzeuge den Alltagsanforderungen entsprechen und eine der jeweiligen Nutzung entsprechende Ladeinfrastruktur vorhanden ist, stellt sich der Einsatz von E-Mobilität als eine zuverlässige, klima- und umweltfreundlichere sowie wirtschaftlichere Alternative zum herkömmlichen Fahrzeug dar. Die Städte, die bereits in nennenswertem Umfang ihren Fuhrpark auf E-Mobilität umgestellt haben, 13 Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung bei der möglichen Inanspruchnahme von Fördermitteln bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen und der Förderung des Aufbaus von E-Ladeinfrastruktur. Es sind besondere Anforderungen an Fahrzeuge, Ladeinfrastrukturen, Berichterstattungen und A ntragsfristen zu beachten. 14 Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (Hrsg.). Neue Mobilität für Unternehmen. Empfehlungen zum Einsatz von Elektrofahrzeugen, S. 9. 15 https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Elek trofahrzeuge/elektrofahrzeuge_node.html, Zugriff: 07.12.2016. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 8 haben Fördermittel zur Beschaffung in Anspruch genommen sowie verwaltungs- bis stadtweite Konzepte für E-Ladeinfrastrukturen16 erarbeitet bzw. erarbeiten lassen. Zu den Städten bzw. Regionen mit Erfahrungen im Bereich E-Mobilität im städtischen Fuhrpark im Einzelnen: Die Stadt Dortmund hat mit den Projekten „metropol-E“ und „Dortmund elektrisiert“ einige E-Fahrzeuge in den städtischen Fuhrpark integriert. Düsseldorf hat über das Projekt „e-CarFlex“ 10 Opel Ampera PHEV in den städtischen Fuhrpark eingesteuert. Seit Februar 2016 haben Düsseldorferinnen und Düsseldorfer die Möglichkeit, die Elektrofahrzeuge aus dem Dienstfahrzeug-Pool der Stadtverwaltung nach Dienstschluss zu leihen.17 Hamburg hat bereits einen E-Auto-Anteil von knapp 25% im städtischen Fuhrpark. Koordiniert werden die Aktivitäten in Hamburg von hySolutions. Die „Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg“ in Niedersachsen hat mit dem „Amt electric“ eine zentrale Stelle geschaffen, die Kommunen beim Thema Elektromobilität berät. Die Kreisverwaltung des Landkreises Leer in Niedersachsen hat kreisweit 16 E-Fahrzeuge im Einsatz. In Köln und dem Umland hat das Projekt „colognE-mobil“ zwischen 2009 und 2015 zahlreiche weitere wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen zur E-Mobilität für Privat- und Wirtschaftsverkehre schaffen können.18 Weitere Erfahrungen über vorliegende Kontaktinformationen können bei Bedarf aus den folgenden Städten eingeholt werden: Berlin, München, Friedrichshafen, Magdeburg, Nürnberg, Wuppertal, Aachen, Kamp-Lintfort und Stockholm. 3 Zusammenfassung, Ausblick und Empfehlungen für das weitere Vorgehen 3.1 Zusammenfassung der Analyseergebnisse Gegen eine perspektivisch verwaltungsweite Umstellung des städtischen Fuhrparks auf E-Mobilität sprechen derzeit grundsätzlich die fehlenden infrastrukturellen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge, die eingeschränkte Tagesreichweite sowie die langen Ladezeiten, die häufig noch nicht mit den alltäglichen Nutzungsanforderungen der Dienststellen, die über einen nennenswerten Fuhrpark verfügen, vereinbar sind. Hier sind vor allem die häufig zu langen Ladezyklen bei Nutzung eines Fahrzeugs im Mehrschichtbetrieb bzw. mehrmaliger, intensiver Nutzung am Tag19 sowie das vielfach zu kleine Kofferraum- bzw. Transportvolumen für Beladungszwecke, die Mitnahme von Ausrüstung, Geräten etc. aufgrund des Platzbedarfs der Fahrzeugbatterien zu nennen. Die Anzahl der 16 Kommunale E-Mobilitätskonzepte sind ebenfalls über die Förderrichtlinie „Elektromobilität“ des BMVI förderfähig. Die nächste Antragsfrist ist bereits der 31. Januar 2017 (dritter Aufruf). 17 Weiterführende Informationen hier: http://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/3372/, Zugriff: 07.12.2016. 18 Diesbezüglich wurden die Projektpartner Ford, RheinEnergie, TRC Transportation Research & Consulting GmbH und die Universität Duisburg-Essen angesprochen. Entsprechende Unterlagen liegen vor, sind aufgrund des weiterführenden Informationsgehalts zum Thema dieser Analyse jedoch nicht beigefügt. 19 „24/7“-Rufbereitschaft bei 57 für den Umweltalarm führt z. B. zur Beeinträchtigung der Ladevorgänge bei E - Fahrzeugen. Bei 37 sprechen die besonderen Belange des Einsatzdienstes gegen eine Nutzung von E - Fahrzeugen. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 9 Lademöglichkeiten spielt bei der Betrachtung des städtischen Fuhrparks und den Bedarfen der Dienststellen mit dem größten Fuhrpark eine untergeordnete Rolle.20 Die Umstellung auf E-Mobilität wirkt sich positiv auf Klima und Umwelt aus und leistet insbesondere einen Beitrag zur Luftreinhaltung aufgrund der Reduzierung von NOx.21 Die Investitionskosten fallen bei einer Förderung nicht höher aus als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Die Steuerbefreiung sowie die geringeren Betriebskosten stellen eindeutige betriebswirtschaftliche Vorteile der E-Fahrzeuge gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen dar. Nicht zu beziffern, aber ebenso bedeutsam ist die nicht zu vernachlässigende Vorbildwirkung der Verwaltung für die Kölnerinnen und Kölner durch einen städtischen Fuhrpark, der auf E-Mobilität öffentlichkeitswirksam umgestellt wird. Dadurch kann Bewusstsein für eine nachhaltige, klima- und umweltfreundliche Mobilität in der Bevölkerung geschaffen bzw. verbreitet werden. 3.2 Ausblick Ford hat angekündigt, in 2017 neue Modelle für E-Fahrzeuge mit deutlich verbesserten Reichweiten und deutlich kürzeren Ladezeiten auf den Markt zu bringen. Dies ist auch von anderen Autoherstellern zu erwarten, da die technologische Weiterentwicklung in diesem Wettbewerbsmarkt sehr dynamisch verläuft. Dies wird dazu führen, dass die Hemmnisse hinsichtlich Ladedauer und Reichweite weiter abgebaut werden und neue Potentiale für eine Umstellung auf E-Fahrzeuge entstehen. Da in der vorliegenden Analyse nur die Ersatzbedarfe von städtischen Fahrzeugen erfasst wurden, müssen diejenigen zusätzlichen Bedarfe künftig dazu gerechnet werden, die z. B. aus der Schaffung von neuen Personalstellen angesichts einer wachsenden Stadt resultieren.22 Dadurch wird auch die Bedeutung der E-Mobilität angesichts ihrer dargestellten Vorteile zunehmen. 3.3 Empfehlungen für das weitere Vorgehen Für den weiteren Umgang mit dem Thema und die sukzessive Umstellung des städtischen Fuhrparks auf E-Fahrzeuge wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Detaillierte Einzelfallprüfung und ggf. Umsetzung der in der Analyse grundsätzlich ermittelten sofortigen und kurzfristigen Ersatzbedarfe (siehe insbesondere Tab. 4) Dort, wo eine Umstellung auf E-Mobilität aufgrund der Alltagsanforderungen nicht möglich ist, aber dennoch ein akuter Ersatzbedarf besteht, stellen Hybrid-Fahrzeuge eine sinnvolle 20 Die E-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenland wird für städtische Fahrzeugflotten insbesondere dann relevant, wenn dienstlich genutzte Fahrzeuge auch durch die Mitarbeitenden privat bzw. am Wohnort genutzt oder wie im Fall der Stadt Düsseldorf nach Dienstschluss auch durch die Bevölkerung geliehen werden können. Bei der E-Mobilität in Privat- und Wirtschaftsverkehren spielt die Verfügbarkeit von E-Ladeinfrastruktur, bei Privatverkehren insbesondere im öffentlichen Straßenland, ohnehin eine sehr große Rolle. 21 Vorliegenden Modellrechnungen und Szenarioanalysen von TRC Transportation Research & Consulting GmbH zufolge, könne eine stadtweite Umsetzung von E-Mobilität im Privat- und Wirtschaftsverkehr bei der derzeitigen Marktlage auch mit einer nennenswerten Steigerung der Zahl an E -Fahrzeugen am gesamten Verkehrsaufkommen eine Überschreitung der gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte für NO x an den „Hotspots“ in Köln allein nicht verhindern. Ein Bündel vieler Maßnahmen sei dafür nötig. E -Mobilität leistet hier einen Beitrag. 22 Laut eines Artikels in der Kölnischen Rundschau vom 19. August 2016 wird 32 künftig 100 Beschäftigte zusätzlich einstellen, für deren Dienst 28 Fahrzeuge neu beschafft werden müssen. V 11.01.2017 V/7 Herr Dr. Kreitsch 29521 10 ökonomische sowie klima- und umweltfreundlichere Alternative zu Fahrzeugen mit ausschließlich herkömmlichem Verbrennungsmotor dar Prüfung der Einführung und Umsetzbarkeit sowie Fortschreibung eines erweiterten Datenbestandes zu den beschafften bzw. genutzten Fahrzeugen in den Dienststellen bzgl. Laufleistung, Kosten (Anschaffung, Wartung/Instandhaltung, Kraftstoffe/Energie) Sukzessive Prüfung und Inanspruchnahme von Fördermitteln bei Neubeschaffungen von 28 Fahrzeugen bei 32 für 100 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts zu erwartender neuer, verbesserter E-Fahrzeug-Modelle von Ford und anderen Autoherstellern ab 2017 (Fokus auf E-Fahrzeuge analog Modell „Ford B-Max“) Kurzfristige Prüfung und ggf. Umsetzung der Ersatzbeschaffung bei 37: Identifizierung geeigneter Ersatzfahrzeuge und Prüfung der Inanspruchnahme von Fördermitteln bei der Ersatzbeschaffung von 4 bis 5 Fahrzeugen (Kommandowagen und Botenfahrzeuge) einschließlich Schaffung der E-Ladeinfrastrukturen am Standort Weidenpesch und der beim Vorbeugenden Brandschutz stationierten Fahrzeuge Weiterhin Unterstützung von 67 bei der Umstellung auf E-Mobilität und die Einrichtung von E-Ladeinfrastrukturen am Betriebshof „Stolberger Str.“ (zugleich stellt 67 Handgeräte wie Laubbläser auf E-Geräte um) Erfahrungsaustausch zwischen den Dienststellen, die sich für einen Umstieg auf E-Mobilität interessieren, mit 66 (ein E-Fahrzeug in Gebrauch), 67 (ein Hybrid-Fahrzeug im Einsatz) und 32 (zwei Hybrid-Fahrzeuge im Einsatz) sowie mit 40 (drei E-Roller in Gebrauch) Erfahrungsaustausch mit der AWB als zentrale Beschafferin für Fahrzeuge für die Dienststellen der Verwaltung sowie zu den Rahmenvertragskonditionen mit Ford -
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0553/2017 Freigabedatum 06.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Beschaffung von 10 Elektrofahrzeugen für Dienstfahrten (Az.: 02-1600-203/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Aus- schuss bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, die bisherige Vorgehensweise fortzusetzen und bei Fahrzeugbeschaffungen die Umstellung auf Elektrofahrzeuge zu prüfen. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 09.05.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt, dass die Verwaltung 10 Elektrofahrzeuge für Dienstfahrten städtischer Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter beschafft. Diese sollen auf dem Platz vor dem Dienstgebäude Ottmar-Pohl- Platz (Kalk-Karree) stationiert werden (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Fachdienststellen der Verwaltung prüfen bei Fahrzeugersatzbeschaffungen grundsätzlich, ob eine Umstellung auf Elektromobilität möglich ist. Hierbei werden in eigener Regie die Nutzungsanforde- rungen an die Fahrzeuge geprüft. Bisher wurden mangels Alltagstauglichkeit keine Elektrofahrzeuge beschafft. Die bisherigen Batteriekapazitäten machen lange Stand- bzw. Wartezeiten zur Batte- rienachladung nötig. Die im Gegensatz zum Verbrennungsmotor deutlich reduzierten Reichweiten von Elektrofahrzeugen und die alltäglichen Nutzungsanforderungen erfordern zudem die Verfügbar- keit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Die RheinEnergie betreibt in Köln derzeit 115 Ladestati- onen an 87 Standorten mit insgesamt 194 Ladepunkten, wovon sich nur eine Station im öffentlichen Straßenland befindet. Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen muss somit mit der Errichtung einer entsprechenden Ladeinfrastruktur einhergehen. Neben dem Einsatz von Elektrofahrzeugen, werden bei Beschaffungen auch weitere Alternativen zu PKW mit Verbrennungsmotoren geprüft. So werden beim Amt für öffentliche Ordnung und beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt. Diese erfüllen bereits weitestgehend die alltäglichen Nutzungsanforderungen. Darüber hinaus hat die Stadt Köln für notwendige Dienstfahrten einen Rahmenvertrag für die Nutzung von Mietwagen abgeschlossen. Die Verwaltung hat aufgrund eines Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 19.01.2016 eine aus- führliche Analyse zur potentiellen Umstellung der städtischen Fahrzeugflotte auf E-Mobilität in die Sitzungen des Verkehrsausschusses am 31.01.2017 und des Ausschusses für Umwelt und Grün am 02.02.2017 eingebracht (Session-Nr.: 0147/2017m, vgl. Anlage 2). -
Anlage 2 Mitteilung Elektromobilität
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 0147/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.01.2017 Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 Förderung der Elektromobilität Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 19.01.2016 wurde die Verwaltung beauftragt: 1. Die Verwaltung wird gebeten vorab einen Erfahrungsbericht aus anderen Städten, in de- nen bereits in einem größeren Umfang Elektromobile angeschafft wurden, hinsichtlich Kosten, Schadstoffreduzierung und Infrastruktur vorzulegen. 2. Vor Anschaffung eines neuen Fahrzeuges soll immer geprüft werden, ob die Dienstfahr- ten durch Fahrräder, Lastenräder oder E-Bikes, erfolgen können, bzw. ein anderes Mobili- tätsverhalten möglich ist (ZuFußgehen, ÖPNV Nutzung). Sollten keine Alternativen zu ei- nem KFZ bestehen, soll die Verwaltung prüfen, ob ein gleichwertiger Ersatz durch ein Fahrzeug mit E-Motor oder mindestens Hybrid-Motor möglich ist. 3. Die Verwaltung soll darstellen, in welchen städtischen Bereichen der Einstieg in die Elekt- romobilität betriebs- wie volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Die Verwaltung antwortet hierzu: Zu 1) Erfahrungsberichte aus anderen Städten, in denen E-Fahrzeuge in einem größeren Umfang angeschafft wurden (25 % der Fahrzeugflotte bei der Stadt Hamburg), liegen vor. Zu Kosten, Schadstoffreduzierung und Infrastruktur liegen keine vergleichbaren und übertragbaren In- formationen vor. Vorhandene Studien, die sich mit E-Mobilität im Fuhrpark auseinandersetzen, bestätigen die geringeren Betriebskosten von E-Fahrzeugen (auch durch 10-jährige Kfz-Steuerbefreiungen) und die bessere Umweltbilanz (insbesondere NOx und Lärm). Eine nennenswerte CO2- Vermeidung durch E-Fahrzeuge ist aber nur dann gegeben, wenn die Aufladung mit Strom aus 100% erneuerbaren Energien erfolgt und ausschließlich die abgasbedingten CO2- Emissionen beim Fahrzeugbetrieb betrachtet werden. Es gibt auch Studien, die bei Betrach- tung von Herstellung, Betrieb, Wartung und Entsorgung von E-Fahrzeugen eine bessere CO2-Bilanz als bei Pkw mit Verbrennungsmotor ermitteln. Bei Hybrid-Fahrzeugen fällt die Reduzierung von abgasbedingten CO2- und NOx-Einsparungen geringer aus, das Emissi- onsniveau verbleibt aber unterhalb des Niveaus von Pkw mit Verbrennungsmotoren. Investi- tionsmehrkosten bei der Beschaffung können durch Förderungen kompensiert werden. Die Städte, die bereits E-Mobilität im eigenen Fuhrpark nutzen, verfügen über entsprechende E-Ladeinfrastrukturen und in der Regel auch über ein kommunales Standortkonzept für öf- fentlich zugängliche und im öffentlichen Straßenland befindliche E-Ladeinfrastrukturen. 2 Zu 2) Bei der Fahrzeugersatzbeschaffung wird beispielsweise beim Amt für öffentliche Ordnung (32) oder dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) in eigener Regie eine Um- stellung auf E-Mobilität oder zumindest Hybrid-Fahrzeugen geprüft. Ebenso werden dort, wo es die jeweiligen Zuständigkeiten bzw. Nutzungsanforderungen von Fahrzeugen in den Dienststellen erlauben, Alternativen zum Pkw mitgedacht und deren Umsetzungsmöglichkei- ten geprüft. Hybrid-Fahrzeuge werden in Dienststellen bereits vereinzelt eingesetzt (32 und 67). Zu 3) Mithilfe eines Fragebogens wurde recherchiert, in welchen Dienststellen eine Umstellung auf E-Fahrzeuge grundsätzlich betriebs- wie volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Die Ergebnisse aus den Fragebögen, grundsätzliche Einschätzungen von verschiedenen Dienststellen zum Thema E-Mobilität sowie Daten zum Fahrzeugbestand der Stadt Köln wurden ausgewertet. Zusätzlich wurden Erfahrungsberichte aus anderen Städten eingeholt, die bereits in nen- nenswertem Umfang städtische Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umgestellt haben. Ergänzend wurden Studien und Erfahrungsberichte zur E-Mobilität im eigenen Fuhrpark recherchiert und analysiert. Das Ergebnis der Analyse ist als Anlage beigefügt. -
Anlage 1 Eingabe a
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Die OberbLlrgertreister tit Rat der Stadt Köln über die Oberbü 50667 Köln 50678 Köln Im Zollhafen l2 Tel + Fax: 0221 I 16991281 Mobil: 0172 121 12 600 Email: rameurers@yahoo.de Volksbank Erft eG. IBAN DE60 3706 9252 0044 1570 12 Sprechzeiten nach Vereinbarung Köln, 31 .10.2016 2Aß1A0007-l\A Meurers ./. Privat Anregungen und Beschwerden gemäß S 24 GO N Sehr geehrte Damen und Herren, in der vcrbezeichneten A.ngelegenheit beantrage ich, ,.. l: - ;r -,, ,1daF L,I,.j.,:.. l,! I .,-*r- ;.Uiü *6 - F,nt fi;r' 5:r aiSeir r.l nd \.ie:kelr rstecii ni k der Rat der Stadt Köln bewilligt die Anschaffung von 10 Elektrofahr- zeugen für Dienstfahrten von Mitarbeitern während der Dienstzeiten. Diese Fahrzeuge können auf dem Freiplatz Ottmar-Pohl-Platz abgestellt werden. Mit der Rheinenergie kann Liber den Einbar; der Elektr"otankstellen gesprochetl werden. Die Kosten können über ein Darlehen finanziert werden. Die Darlehenskosten können durch interne Verrechnung der Dienstwagenfahrten und zudem über private Nutzung außerhalb der Dienstzeit nrit Carsharing ausgeglichen werden. Außerhalb der Dienstzeiten können auch Mitarbeiter die Fahrzeuge für Heimfahrten gegen Berechnung nutzen. Die Stadt Köln kann bei der erforderlichen Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft in der Stadt ein innovatives, wenn nur ein kleines Beispiel für die Verringerung der mutzunE geben. n Grüßen
Beratungsverlauf
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09.05.2017
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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