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2260/2018

Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.06.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

1653 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 05.07.2018 
 2260/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.07.2018 
 
Gefährliche und verrufene Orte in Köln – Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.06.2018 
Auf die Anfrage der AfD-Fraktion vom 18.06.2018 antwortet die Verwaltung: 
 
1. Die Polizei kann auf Grundlage des §12 Abs. 1 Nr. 2 des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen  
(PolG NRW) eine Örtlichkeit zu einem „gefährlichen bzw. verrufenen Ort“ erklären. Diese Fest-
legung führt die Landespolizei in eigener Zuständigkeit durch. Die Stadtverwaltung unterstützt 
durch ordnungspartnerschaftliche Zusammenarbeit oder im Rahmen der Amtshilfe. Bei der 
Festlegung der Örtlichkeiten ist die Landespolizei an die Vorgaben des PolG NRW gebunden. 
Eine automatische Mitteilung über die Örtlichkeiten an die Stadtverwaltung findet nicht statt, 
sondern wird bei Bedarf durchgeführt. 
2. Die Verfolgung von Straftaten liegt im Zuständigkeitsbereich der Landes- und Bundespolizei. 
Wie unter 1. ausgeführt, unterstützt die Stadtverwaltung die Polizeibehörden in beratender 
Funktion. 
3. Die Stadtverwaltung legt, wie unter 1 ausgeführt, die Örtlichkeiten nicht fest.  
4. Die Stadtverwaltung erfasst und erhält keine Detaildaten über Straftaten sowie deren Täter.  
5. Wie unter 2 ausgeführt, liegt die Verfolgung von Straftaten nicht im Zuständigkeitsbereich der 
Kommune. Die Stadt Köln unterstützt die Polizei- und Justizbehörden bei der Präventions- und 
Sanktionsarbeit von Straftaten und bekämpft Ordnungswidrigkeiten in eigener Zuständigkeit. 
 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2260/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.07.2018
Erstellt
05.07.2018 09:42