AN/0445/2019
„Ausverkauf des Wahlrechts durch die schwarz/gelbe Landesregierung stoppen. Ratsmitglieder sind für alle da! Stichwahl beibehalten!"
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Gem. Antrag nach § 5 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe BUNT RM Wortmann (Freie Wähler Köln) An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.03.2019 AN/0445/2019 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2019 „Ausverkauf des Wahlrechts durch die schwarz/gelbe Landesregierung stoppen. Ratsmitglieder sind für alle da! Stichwahl beibehalten!„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-und die Ratsgruppe BUNT beantragen die Durchführung einer Aktuellen Stunde in der Ratssitzung am 04.04.2019 zu folgendem Thema: „Ausverkauf des Wahlrechts durch die schwarz/gelbe Landesregierung stoppen. Ratsmitglieder sind für alle da! Stichwahl beibehalten!“ Begründung: Im Rahmen der aktuellen Novellierung des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrechts plant die Schwarz/Gelbe Landesregierung zwei Änderungen im KWahlG NRW durchzudrü- cken, die letztlich die Eckpfeiler des demokratischen Grundkonsenses zum Wahlrecht aus- höhlen. Zum einen soll zur kommenden Kommunalwahl 2020 in NRW die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeister/innen abgeschafft werden. Zum anderen soll künftig bei der Be- stimmung der Wahlbezirke die Anzahl der Wahlberechtigten und nicht die Zahl der Einwoh- ner/innen maßgebend sein. Für beides gilt: Hier wird Demokratie nicht gestärkt, sondern le- diglich schwarz/gelbe Machtpolitik umgesetzt. Die Stichwahl hat sich als Instrument der Demokratie für die Wahl der Hauptverwaltungsbe- amtinnen und -beamten bewährt. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei der Kommunalwahl 2009 haben mangels Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen Kommunen gewonnen, die weniger als ein Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wurden zum Teil Kandi- - 2 - daten mir weniger als 33 Prozent der Stimmen zum Bürgermeister bzw. zur Bürgermeisterin gewählt. Anders ausgedrückt: Rund 70% der Bürgerinnen und Bürger haben „ihre“ Bürger- meisterin bzw. Bürgermeister nicht gewählt. Solch niedrige Stimmenanteile der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisteten keinen ausreichenden Rückhalt durch die Bürgerinnen und Bürger. Zudem würde die Abschaffung der Stichwahl bei einer immer weiter zersplitternden Parteienlandschaft Zufallsergebnissen Tür und Tor öffnen. Nach Auffassung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hat die Wiedereinführung der Stichwahl im Jahr 2011 wieder zu einer höheren Legitimation des Gewählten/der Gewählten geführt. Auch die Erfahrungen mit der Stichwahl in anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Stichwahl bewährt hat. Nachdem Thüringen mit dem Gesetz vom 26. Februar 2010 die Stichwahl wieder eingeführt hat, verfügen alle Bundesländer über ein Stichwahlsystem für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten. Die Stichwahl sichert den Stimmwert der Bürgerinnen und Bürger, die sich im ersten Wahl- gang für einen unterlegenen Kandidaten ausgesprochen haben, indem diese sich erneut zwischen den beiden stärksten Bewerbern des ersten Wahlgangs entscheiden können. Auch die geplante Änderung bei der Einteilung der Wahlbezirke stärkt nicht die Demokratie, sondern schneidet vielmehr etliche Kölner/innen von der politischen Teilhabe ab. Eine solche Änderung führt in der Praxis dazu, dass insbesondere die Wahlbezirke, in denen ein erhöhter Anteil an nicht-Deutschen und nicht EU-Bürgern ihren Wohnsitz haben vergrö- ßert werden. Vergrößert werden somit gerade die Wahlbezirke, in denen die Menschen auf- grund der derzeitigen Gesetzeslage ohnehin von der Kommunalwahl ausgeschlossen sind und den Eindruck haben, in einem „abgehängten“ Stadtteil zu leben. Durch die geplante Än- derung werden diese Menschen noch weiter von der Gesellschaft entfremdet, indem ihnen die Möglichkeit, mit ihrem Ratskandidaten Kontakt aufzunehmen durch den deutlich höheren Betreuungsaufwand der Kandidatinnen und Kandidaten erschwert wird. Dabei kommt er- schwerend hinzu, dass Arbeit der Mandatsträger/innen im kommunalen Bereich ehrenamt- lich erfolgt und ein erhöhter Betreuungsschlüssel diesem Aspekt nicht gerecht wird. Gerade diese Wahlbezirke bedürfen aufgrund ihrer sozialen Struktur einer erhöhten Aufmerksamkeit durch die Ratskandidatinnen und Kandidaten. Gerade die Kommunalpolitik lebt jedoch davon, dass jeder Einwohner „seine“ Kandidatin oder „seinen“ Kandidaten mit seinen konkreten Problemen ansprechen kann. Auf keiner an- deren Ebene ist die unmittelbare Betroffenheit der Einwohner so groß, wie auf der kommuna- len Ebene. Dies gilt für alle Einwohner, auch für jene, die nicht wahlberechtigt sind. Auch Sie haben einen Anspruch, mit Ihren Anliegend Gehör zu finden. Entsprechend wird die bisheri- ge Berechnung anhand der tatsächlichen Einwohnerzahl den praktischen Bedürfnissen der Menschen vor Ort und der im Ehrenamt betriebenen Kommunalpolitik gerecht. Letztlich besteht in Köln die Gefahr, dass Stadtbezirke mit vielen Einwohner/innen, aber ver- hältnismäßig wenigen Wahlberechtigten, Wahlbezirke „abgeben“ müssen und somit weniger Interessenvertreter/innen in den Rat entsenden können. D.h. die ohnehin schon durchset- zungsstarken Stadtbezirke werden ihren strukturellen Vorsprung ausbauen, während schwä- chere Stadtbezirke weiter abgehängt werden. Durch die geplante Änderung wird folglich die soziale Spaltung der Stadtgesellschaft vorangetrieben. - 3 - Der Landtag NRW wird deshalb aufgefordert auf die von CDU und FDP eingebrachten Ände- rungen im novellierten KWahlG NRW zur Abschaffung der Stichwahl und zur Neuberech- nung der Kommunalwahlbezirke zu verzichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführerin LINKE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Hegenbarth gez. Walter Wortmann Sprecher Ratsgruppe BUNT Freie Wähler Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0445/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 5 (SPD)
- Datum
- 08.04.2019
- Erstellt
- 28.03.2019 10:44