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2006/0059

Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17 Am Judenteich

Magistratsvorlage 11.01.2006

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2980 Zeichen

bauverein AG -Siemensstr. 20- 64289 Dannstadt
Siemensstr. 20, 64289 Damtstadt
Postfach 110252. 64217 Damtstadt
Telefon: (06151) 2815-232
Telefax: (06151) 2815-132
E-Mail: nQg!!eirnlW.bauverei~.de
Internet: www .bauvereilla2.de
Unser Zeichen: U/N0/Ga
Herm Stadtrat
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Dezernat VI
Bessunger Str. 125
64295 Darmstadt
Darmstadt, 13. Oktober 2005
Errichtung eines Kindergartens im Neubaugebiet Darmstadt, Erbacher Straße (017)
Sehr geehrter Herr Wenzel,
im gemeinsamen Besprechungstermin am 26.09.2005, an dem auch Frau Stadträtin Wagner teilnahm,
wurde das Planungskonzept von Herrn Zimmermann vom Planungsbüro Zimmermann, Leber, Feilberg
vorgestellt. Auf der Basis dieses Konzeptes möchten wir Ihnen ein Angebot zur Errichtung des Kindergar-
tens und zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Stadt Darmstadt oder einer von ihr zu benennende
Institution unterbreiten. Die Rahmenbedingungen entsprechen den für die bereits fertig gestellten Kinder-
tagesstätten in Darmstadt-Kranichstein, Borstdorffstraße und Ernst-Ludwig-Park vereinbarten Konditio-
nen.
Aufgrund des angestrebten Fertigstellungstermins am 01.09.2006 und der damit verbundenen Eilbedürf-
tigkeit hat der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bereits in seiner Sitzung am 08.10.2005 der Investition
zugestimmt Geplant ist die Errichtung eines Kindergartens für 4 Kindergartengruppen sowie 1 Krippen-
gruppe für etwa 95 bis 118 Kinder. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 770 qm. Der Mietkalkulation
liegen folgende Parameter zugrunde:
2.
Grundstück: Das Grundstück wird von der Stadt Darmstadt im Wege des Erbbaurechts zur Verfü-
gung gestellt. Auf die Zahlung eines Erbbauzinses wird verzichtet. Die Laufzeit des Erbbaurechts
beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf des Erbbaurechts ist eine Entschädigung in Höhe von 365.000,00 E
an die Bauverein AG zu zahlen. Das Gebäude (Gebäuderestwert) geht dann in das Eigentum der
Wissenschaftsstadt Darmstadt über, aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus empfehlen wir
jedoch, die Darlehenstilgung innerhalb der Laufzeit des Mietvertrages vorzunehmen.
Baukosten: Die geschätztenGesamtinvestitionskosten von rd. 1.820.000,00 E werden durch Auf-
nahme von Kapitalmarktmitteln zu Kommunalkreditähnlichen Konditionen refmanziert. Voraus-
setzung ist der Abschluss eines Forderungskaufvertrages mit Einredeverzichtserklärung zwischen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der fmanzierenden Bank. Es wird eine Zinsfestschreibung
von 25 Jahren zu Grunde gelegt, so dass das derzeit niedrige Zinsniveau für die gesamte Laufzeit
gesichert wird.
Mietvertrag: Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG wird ein Miet-
3.
Eingetragen im Handelsregister
Darmstadt Nr. 1261
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
(BLZ 508 501 50) 542 040
Helaba Darmstadt
(BLZ 508 500 49) 5 003 531 000
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Oberbürgermeister 8. 0. Peter Benz
Vorstand:
Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun;
Dipl.-Ing. Heino Swyter, Franz Volkers,
Daniela Wagner

2006/0059

4069 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V 
Dezernat VI 
Amt: Liegenschaftsamt  
Schulamt 
 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat V 
Schulamt 
Dezernat II 
 
Vorlage-Nr. 2006/0059 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17 Am Judenteich 
 
Vorlage vom: 11.01.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das anliegende Angebot der Bauverein AG zur Erstellung der Kindertagesstätte inklusive 
Außenbereich im Baugebiet O 17 wird angenommen. Die Einrichtung wird zu den 
angegebenen Mietkonditionen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt von der 
Bauverein AG gemietet. 
 
2. Die erforderlichen HH-Mittel werden in den Verwaltungshaushalt eingestellt. 
 
3. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 
315/2, 315/3, 315/4, 315/5 und 315/6 mit einer Gesamtfläche von 2.752 m² zur Erstellung 
einer Kindertagesstätte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben. 
 
Der Bestellung des Erbbaurechtes werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: 
 
 Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. 
 
 Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundstück eine  
 Kindertagesstätte zu errichten und betreiben zu lassen. 
 
 Der einzutragende Erbbauzins beträgt 2 % aus einem Bodenwert von  
 200,00 Euro/m². 
 Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, 
 dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erbbauberechtigten auf  
 Zahlung der Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung  
 der Kindertagesstätte zwischen dem Grundstückseigentümer und dem  
 Erbbauberechtigten läuft.

2 
... 
Anlagen: Lageplan 
Schreiben an Bauverein AG Seite 1 
Schreiben an Bauverein AG Seite 2 
Mag. Vorlage Kindertagesstätte o17 
Tabelle Kindertagesstätte O17 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom: 11.01.2006 
 
Begründung:
 
 
Die Grundstücke befinden sich im neuen Baugebiet O 17. 
 
Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen im Planungsraum Darmstadt-Ost, unter 
Berücksichtigung des Neubaugebiets O 17 (am Ostbahnhof), ist vom Magistrat bereits 2002 
(Beschlussnummer 626/14 vom 03.09.2002) festgestellt worden. 
Die Notwendigkeit zusätzliche, insbesondere Kindergartenplätze zu schaffen, ergibt sich zum einen 
aus dem sich in der Entstehung befindlichen Neubaugebiet und der erwarteten Kinderzahl, aber 
auch durch bereits vorhandene Platzdefizite in dem Planungsbezirk Ost. Die Versorgungsquote in 
diesem Planungsbezirk belief sich im Jahre 2005 auf lediglich 86,4 % im Bestand, mit weiter 
sinkender Tendenz, was der Magistrat mit Beschluss vom 27.04.2005, Nr. 215, zur Bedarfsanalyse 
so zur Kenntnis erhalten hat. 
 
Auf dieser Grundlage soll von der Bauverein AG eine neue Kindertagesstätte mit Außengelände für 
eine altersstufenübergreifende Gruppe (Krippe/Kindergarten) und vier Kindergartengruppen 
errichtet werden. 
 
Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen 
Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesstätte nach 
Fertigstellung im Rahmen eines Mietvertrages übernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen 
verzichtet, solange der Mietvertrag läuft. Die Zahlung einer Entschädigung wird im Rahmen eines 
Mietvertrages geregelt. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf, Heimfall oder 
einvernehmlich vorzeitige Rückgabe oder aus anderen Gründen ist keine Entschädigung zu zahlen. 
 
Darmstadt, 11.01.2006 
23-40-III/2-A2-schr-schu 
 
Dezernat II    Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Klaus Feuchtinger   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister   Stadtrat    Stadtrat

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5470 Zeichen

Wissenschaftsstadt
Darmstadt
I Eingang Magistrats-
geschäftssteIle"-'-f I
1382/12.08.20021 V
m
Dezernat: VI und IV
Hochbau- und Ma-
schinenamt
Sozialverwaltung -
Jugendamt
Betejligt:
Amt
an den Magistrat
D zur Kenntnis
.~ zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
D zur Kenntnis
~ zur Beschlussfassung
D zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
D öffentlich D nicht öffentlich
D Dezl
Dezl'
~ Dez III
~ Dez IV
Dez V
~ Dez VI
Amt
,
D II
D
Tagesordnung:
Beschluss-Nr.
G626/14
Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17
Betreff:
Vorlage vom: 31.07.02
Fol ekostenberechnun O siehe Anla e ~ entfällt
Verteiler:IV j
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Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 31.07.02
RaumDrooramm für die Kindertaoesstätte im Neubauoebiet O 17:
Ein weiteres Baugebiet mit ca.300 Wohneinheiten wird im Gebiet O 17 entstehen.
Dort ist mit der Bebauung begonnen 'l\/()rden. Es wird mit dem Zuzug von rund 650
Bewohnerinnen und Bewohnern in das Neubaugebiet gerechnet. Auch hier ist es
unabdingbar, zeitgleich mit dem Bezug der Wohneinheiten die entsprechende Infra-
struktur zu schaffen.
Gerade im Bereich Darmstadt -Ost besteht noch immer eine Unterversorgung von
ca. 80 Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die vorhandene Platzkapazitäten
sind restlos ausgelastet. Dies sowohl im Kindergarten- als auch im Krippebereich.
In der neuen Einrichtung soll eine altersübergreifende Gruppe für 2-6 jährige Kinder
geschaffen werden, um auf die sich verändernden Anforderungsprofile ersprechend
schnell reagieren zu können.
Für junge Familien, aber insbesondere für alleinerziehende Elternteile wird ein sol-
ches Betreuungsangebot in O 17 dringend benötigt. Dieser Personenkreis ist auf
eine frühestmögliche Kinderbetreuung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, ange-
wiesen.
Ausgehend von dem erwarteten Bevölkerungszuwachs wird mit folgendem zusätzli-
chen Bedarf an Betreuungsplätzen gerechnet:
4 Plätze
25 Plätze
5 Plätze
Krippe:
Kindergarten:
Hort:
Daraus resultiert die Notwendigkeit, eine Tagesstätte mit einer alterübergreifenden
Krippe-/Kindergarten-Gruppe und vier Kindergartengruppen zu errichten. Der aufge-
zeigte zusätzliche Bedarf an Hortplätzen wird wohnungsnah in anderen Einrichtun-
gen erfüllt.
Die im Bebauungsplan vorgesehene Grundstücksgröße beträgt ca. 2500 m2, bebau-
bare Fläche ca. 750 m2 für zweigeschossige Bebauung.
I.
SOqm
24qm
12 qm
altersübergreifende Kindergruppe 2- 6 Jahre
.Gruppenraum
.Schlafraum
.Toilettenanlage mit Wickelbereich,
.Kinderbadewanne und Erwachsenentoilette
.Abstellraum
.Garderobe außerhalb des Gruppenraumes
.Abstellraum für Kinderwagen
II. Kindergarten
.Gruppenraum
.Intensivraum
.Gruppenraum
.Intensivraum
.Gruppenraum
.Intensivraum
1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaOllBau310l02.doc
50
12
50
12
50
12
qm
qm
qm
qm
qm
qm

.
.
Gruppenraum 50 qm
Intensivraum 12 qm
Toilettenanlage den einzelnen Gruppen zugeordnet
Waschräume den einzelnen Gruppen zugeordnet
Garderobe den einzelnen Gruppen zugeordnet außerhalb der Gruppen-
räume
Abstellraum 12 qm
III.
72
15
48
Gemeinsame Räume
.Mehrzweckraum/ Mehrzweckräume
.Geräteraum
.Küche, Kinderküche und Vorratsraum
.Putzmittelraum mit Ablauf für Schmutzwasser
.Waschmaschine und Trockner
 12 qm
IV.
12 qm
20qm
Personalräume
.Leitung
.Personalraum
.2 Personal-WCs, davon eines behindertengerecht
v.
 Außenbereich
.Geräteraum
.Wasseranschluss
.Freifläche je Kind
15qm
15qm
Beleauna
.15 Kinder in einer altersübergreifende Gruppe für 2-6 jährige
.80 Kindergartenkinder
Eine Gruppe des Kindergartens sollte im Bezug auf die Anordnung der Sanitärein-
heiten so geplant sein, dass mit geringem Aufwand die Räume auch für eine Hort-
gruppe genutzt werden können, falls der Bedarf dies erfordert.
Hauptnutzfläche: 540 qm
Überschläaich zusammenaestel1te Investitionskosten:

 130.000.00
Kostengruppe 1 + 2
Kostengruppe 3 + 5 -7
540 m2 x 2850,00 ~qm
  1.539.000,00
em2 Hauptnutzfläche als
zuwendungsfähige Kosten vom Land vorgegeben
 200.000.00
Kostengruppe 4
(Einrichtung) 5 Gruppen x 40.000,00 
 1.869.000,00
 299.000.00
+ 16 % Mehrwertsteuer
 2.168.000.00
Gesamtkosten
1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaO17Bau310702.doc
qm
qm
qm

4
Eine qualifizierte Kostenschätzung kann erst nach der Erstellung des Vorentwurfs
vorgelegt werden.
Nach Vorlage der Kostenschätzung wird von der Sozialverwaltung eine Anmeldung
für die Landesförderung von sozialen Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvesti-
ver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichlinie -IMFR)
erfolgen.
Um diese zeitlichen Voraussetzungen zu erfüllen, muss das Hochbau- und Maschi-
nenamt umgehend mit der Entwurfsbearbeitung und Kostenermittlung der Projekte
zu Punkt 1 -Kindertagesstätte O 17 -der Magistratsvorlage beauftragt werden
Für die Planung, die statischen Berechnungen, die Prüfstatik sowie die haustechni-
schen Gewerke müssen kassenwirksam 100.000,00  für die Kindertagesstätte zur
Verfügung stehen.
Die weiteren Raten sind entsprechend dem Baufortschritt auf die Jahre 2003 mit
 1.000.000,00 und 2004 mit  1.168.000,00 zu verteilen.
Anlage Folgekostenberechnung entfällt, da ein möglicher freier Träger für die
Kindertagesstätte noch nicht feststeht.
Darmstadt, 31.07.2002
Der Dezernent III:
 Die Dezernentin IV:
 Der Dezernent VI:
K)
Gerd
Stadtkämmerer
Comelia Diekmann
Stadträtin
Dr.-Ing. H.-J. Braun
Stadtrat
y ..).;L~u.
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1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaO17Bau310l02.doc

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2131 Zeichen

vertrag geschlossen. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die Miete setzt sich wie folgt zusammen:
1. Kauitalkosten
a) Zinsen und Tilgung für die Gesamtinvestitionskosten
b) Zuschlag für das Mobiliar
c) Zuschlag für die sonstige Ausstattung
2. Grundmiete
Die Grundmiete setzt sich aus den Verwaltungskosten und der Instandhaltungskostenpauschale
zusammen
3. Betriebskosten
Die Kapitalkosten werden aufgrund des Forderungskaufvertrages von der Wissenschaftsstadt Dannstadt
unmittelbar an die fmanzierende Bank überwiesen. Die Zuschläge für die Anschaffung des Mobiliars und
der sonstigen Ausstattung werden für einen Zeitraum von 10 Jahren entrichtet. Die Grundmiete sowie die
Betriebskostenvorauszahlungen gehen unmittelbar an die Bauverein AG.
Als Anlage fügen wir eine Übersicht über die zu zahlenden Mietkomponenten bei. Diese beinhaltet jedoch
nicht die Zuschläge für das Mobiliar und der sonstigen Ausstattung. Darüber hinaus müssten Mehrpreise
für weitergehende technische Ausstattungen wie z.B. die Energieversorgung über eine Wärmepumpe mit
der Energiequelle Erdwärme und Fotovoltaeck gesondert berechnet werden-
Der Mietberechnung liegt ein Refinanzierungszinssatz von 4,35 % zugrunde. Das Zinsniveau ist derzeit
deutlich niedriger. Sobald die entsprechenden BeschlÜSse der städtischen Gremien vorliegen und Miet-
und Forderungskaufvertrag abgeschlossen sind, könnten wir die günstigeren Konditionen sichern.
Den Entwurf eines Mietvertrages sowie eines Forderungskaufvertrages mit Einredeverzichtserklärung
werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zusenden.
Eine Kopie dieses Schreibens lassen wir Heml Bürgermeister Wolfgang Glenz, Frau Stadträtin Daniela
Wagner und dem Schulamt (Dezernat V) der Wissenschaftsstadt Damlstadt zukommen.
Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Größen
(
Eingetragen im Handelsregister
Darmstadt Nr. 1261
Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt
(BLZ 508 501 50) 542 040
Helaha Darmstadt
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Oberbürgermeister 3. D. Peter Benz
Vorstand:
Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun;
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/l.auverein AG

anlage 5

2035 Zeichen

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Bearbeiter: 23-B3
Datum: 30.11.2005
Gem.Da.Flur 9 Nr. 315/5 u.a
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Orte (4)

  • Siemensstraße 20
  • Bessunger Straße 125
  • Erbacher Straße
  • Am Judenteich

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0059
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.01.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00