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Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17 Am Judenteich
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bauverein AG -Siemensstr. 20- 64289 Dannstadt Siemensstr. 20, 64289 Damtstadt Postfach 110252. 64217 Damtstadt Telefon: (06151) 2815-232 Telefax: (06151) 2815-132 E-Mail: nQg!!eirnlW.bauverei~.de Internet: www .bauvereilla2.de Unser Zeichen: U/N0/Ga Herm Stadtrat Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Dezernat VI Bessunger Str. 125 64295 Darmstadt Darmstadt, 13. Oktober 2005 Errichtung eines Kindergartens im Neubaugebiet Darmstadt, Erbacher Straße (017) Sehr geehrter Herr Wenzel, im gemeinsamen Besprechungstermin am 26.09.2005, an dem auch Frau Stadträtin Wagner teilnahm, wurde das Planungskonzept von Herrn Zimmermann vom Planungsbüro Zimmermann, Leber, Feilberg vorgestellt. Auf der Basis dieses Konzeptes möchten wir Ihnen ein Angebot zur Errichtung des Kindergar- tens und zum Abschluss eines Mietvertrages mit der Stadt Darmstadt oder einer von ihr zu benennende Institution unterbreiten. Die Rahmenbedingungen entsprechen den für die bereits fertig gestellten Kinder- tagesstätten in Darmstadt-Kranichstein, Borstdorffstraße und Ernst-Ludwig-Park vereinbarten Konditio- nen. Aufgrund des angestrebten Fertigstellungstermins am 01.09.2006 und der damit verbundenen Eilbedürf- tigkeit hat der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft bereits in seiner Sitzung am 08.10.2005 der Investition zugestimmt Geplant ist die Errichtung eines Kindergartens für 4 Kindergartengruppen sowie 1 Krippen- gruppe für etwa 95 bis 118 Kinder. Die Gesamtfläche beläuft sich auf ca. 770 qm. Der Mietkalkulation liegen folgende Parameter zugrunde: 2. Grundstück: Das Grundstück wird von der Stadt Darmstadt im Wege des Erbbaurechts zur Verfü- gung gestellt. Auf die Zahlung eines Erbbauzinses wird verzichtet. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf des Erbbaurechts ist eine Entschädigung in Höhe von 365.000,00 E an die Bauverein AG zu zahlen. Das Gebäude (Gebäuderestwert) geht dann in das Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt über, aufgrund des derzeit günstigen Zinsniveaus empfehlen wir jedoch, die Darlehenstilgung innerhalb der Laufzeit des Mietvertrages vorzunehmen. Baukosten: Die geschätztenGesamtinvestitionskosten von rd. 1.820.000,00 E werden durch Auf- nahme von Kapitalmarktmitteln zu Kommunalkreditähnlichen Konditionen refmanziert. Voraus- setzung ist der Abschluss eines Forderungskaufvertrages mit Einredeverzichtserklärung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der fmanzierenden Bank. Es wird eine Zinsfestschreibung von 25 Jahren zu Grunde gelegt, so dass das derzeit niedrige Zinsniveau für die gesamte Laufzeit gesichert wird. Mietvertrag: Zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bauverein AG wird ein Miet- 3. Eingetragen im Handelsregister Darmstadt Nr. 1261 Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50) 542 040 Helaba Darmstadt (BLZ 508 500 49) 5 003 531 000 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister 8. 0. Peter Benz Vorstand: Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun; Dipl.-Ing. Heino Swyter, Franz Volkers, Daniela Wagner
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat V Dezernat VI Amt: Liegenschaftsamt Schulamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Dezernat V Schulamt Dezernat II Vorlage-Nr. 2006/0059 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17 Am Judenteich Vorlage vom: 11.01.2006 Beschlussvorschlag: 1. Das anliegende Angebot der Bauverein AG zur Erstellung der Kindertagesstätte inklusive Außenbereich im Baugebiet O 17 wird angenommen. Die Einrichtung wird zu den angegebenen Mietkonditionen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt von der Bauverein AG gemietet. 2. Die erforderlichen HH-Mittel werden in den Verwaltungshaushalt eingestellt. 3. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Grundstücke Gemarkung Darmstadt Flur 9 Nr. 315/2, 315/3, 315/4, 315/5 und 315/6 mit einer Gesamtfläche von 2.752 m² zur Erstellung einer Kindertagesstätte im Erbbaurecht an die Bauverein AG zu vergeben. Der Bestellung des Erbbaurechtes werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: Der Erbbauvertrag wird auf die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Der Erbbauberechtigte verpflichtet sich, auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte zu errichten und betreiben zu lassen. Der einzutragende Erbbauzins beträgt 2 % aus einem Bodenwert von 200,00 Euro/m². Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte vereinbaren schuldrechtlich, dass der Grundstückseigentümer gegenüber dem Erbbauberechtigten auf Zahlung der Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag zur Anmietung der Kindertagesstätte zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten läuft. 2 ... Anlagen: Lageplan Schreiben an Bauverein AG Seite 1 Schreiben an Bauverein AG Seite 2 Mag. Vorlage Kindertagesstätte o17 Tabelle Kindertagesstätte O17 Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom: 11.01.2006 Begründung: Die Grundstücke befinden sich im neuen Baugebiet O 17. Der Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen im Planungsraum Darmstadt-Ost, unter Berücksichtigung des Neubaugebiets O 17 (am Ostbahnhof), ist vom Magistrat bereits 2002 (Beschlussnummer 626/14 vom 03.09.2002) festgestellt worden. Die Notwendigkeit zusätzliche, insbesondere Kindergartenplätze zu schaffen, ergibt sich zum einen aus dem sich in der Entstehung befindlichen Neubaugebiet und der erwarteten Kinderzahl, aber auch durch bereits vorhandene Platzdefizite in dem Planungsbezirk Ost. Die Versorgungsquote in diesem Planungsbezirk belief sich im Jahre 2005 auf lediglich 86,4 % im Bestand, mit weiter sinkender Tendenz, was der Magistrat mit Beschluss vom 27.04.2005, Nr. 215, zur Bedarfsanalyse so zur Kenntnis erhalten hat. Auf dieser Grundlage soll von der Bauverein AG eine neue Kindertagesstätte mit Außengelände für eine altersstufenübergreifende Gruppe (Krippe/Kindergarten) und vier Kindergartengruppen errichtet werden. Die Laufzeit von 25 Jahren ist angemessen, da es sich um einen Zweckbau mit einer kurzen Nutzungsdauer handelt. Im Hinblick darauf, dass die Stadt Darmstadt die Kindertagesstätte nach Fertigstellung im Rahmen eines Mietvertrages übernimmt, wird auf die Zahlung von Erbbauzinsen verzichtet, solange der Mietvertrag läuft. Die Zahlung einer Entschädigung wird im Rahmen eines Mietvertrages geregelt. Bei Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf, Heimfall oder einvernehmlich vorzeitige Rückgabe oder aus anderen Gründen ist keine Entschädigung zu zahlen. Darmstadt, 11.01.2006 23-40-III/2-A2-schr-schu Dezernat II Dezernat V Dezernat VI Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Wissenschaftsstadt Darmstadt I Eingang Magistrats- geschäftssteIle"-'-f I 1382/12.08.20021 V m Dezernat: VI und IV Hochbau- und Ma- schinenamt Sozialverwaltung - Jugendamt Betejligt: Amt an den Magistrat D zur Kenntnis .~ zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung D zur Kenntnis ~ zur Beschlussfassung D zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss D öffentlich D nicht öffentlich D Dezl Dezl' ~ Dez III ~ Dez IV Dez V ~ Dez VI Amt , D II D Tagesordnung: Beschluss-Nr. G626/14 Neubau einer Kindertagesstätte im Baugebiet O 17 Betreff: Vorlage vom: 31.07.02 Fol ekostenberechnun O siehe Anla e ~ entfällt Verteiler:IV j ~ ~ III :?Q 65 Ir r A r I'"\ "\ -2 - Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 31.07.02 RaumDrooramm für die Kindertaoesstätte im Neubauoebiet O 17: Ein weiteres Baugebiet mit ca.300 Wohneinheiten wird im Gebiet O 17 entstehen. Dort ist mit der Bebauung begonnen 'l\/()rden. Es wird mit dem Zuzug von rund 650 Bewohnerinnen und Bewohnern in das Neubaugebiet gerechnet. Auch hier ist es unabdingbar, zeitgleich mit dem Bezug der Wohneinheiten die entsprechende Infra- struktur zu schaffen. Gerade im Bereich Darmstadt -Ost besteht noch immer eine Unterversorgung von ca. 80 Plätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die vorhandene Platzkapazitäten sind restlos ausgelastet. Dies sowohl im Kindergarten- als auch im Krippebereich. In der neuen Einrichtung soll eine altersübergreifende Gruppe für 2-6 jährige Kinder geschaffen werden, um auf die sich verändernden Anforderungsprofile ersprechend schnell reagieren zu können. Für junge Familien, aber insbesondere für alleinerziehende Elternteile wird ein sol- ches Betreuungsangebot in O 17 dringend benötigt. Dieser Personenkreis ist auf eine frühestmögliche Kinderbetreuung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, ange- wiesen. Ausgehend von dem erwarteten Bevölkerungszuwachs wird mit folgendem zusätzli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen gerechnet: 4 Plätze 25 Plätze 5 Plätze Krippe: Kindergarten: Hort: Daraus resultiert die Notwendigkeit, eine Tagesstätte mit einer alterübergreifenden Krippe-/Kindergarten-Gruppe und vier Kindergartengruppen zu errichten. Der aufge- zeigte zusätzliche Bedarf an Hortplätzen wird wohnungsnah in anderen Einrichtun- gen erfüllt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Grundstücksgröße beträgt ca. 2500 m2, bebau- bare Fläche ca. 750 m2 für zweigeschossige Bebauung. I. SOqm 24qm 12 qm altersübergreifende Kindergruppe 2- 6 Jahre .Gruppenraum .Schlafraum .Toilettenanlage mit Wickelbereich, .Kinderbadewanne und Erwachsenentoilette .Abstellraum .Garderobe außerhalb des Gruppenraumes .Abstellraum für Kinderwagen II. Kindergarten .Gruppenraum .Intensivraum .Gruppenraum .Intensivraum .Gruppenraum .Intensivraum 1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaOllBau310l02.doc 50 12 50 12 50 12 qm qm qm qm qm qm . . Gruppenraum 50 qm Intensivraum 12 qm Toilettenanlage den einzelnen Gruppen zugeordnet Waschräume den einzelnen Gruppen zugeordnet Garderobe den einzelnen Gruppen zugeordnet außerhalb der Gruppen- räume Abstellraum 12 qm III. 72 15 48 Gemeinsame Räume .Mehrzweckraum/ Mehrzweckräume .Geräteraum .Küche, Kinderküche und Vorratsraum .Putzmittelraum mit Ablauf für Schmutzwasser .Waschmaschine und Trockner 12 qm IV. 12 qm 20qm Personalräume .Leitung .Personalraum .2 Personal-WCs, davon eines behindertengerecht v. Außenbereich .Geräteraum .Wasseranschluss .Freifläche je Kind 15qm 15qm Beleauna .15 Kinder in einer altersübergreifende Gruppe für 2-6 jährige .80 Kindergartenkinder Eine Gruppe des Kindergartens sollte im Bezug auf die Anordnung der Sanitärein- heiten so geplant sein, dass mit geringem Aufwand die Räume auch für eine Hort- gruppe genutzt werden können, falls der Bedarf dies erfordert. Hauptnutzfläche: 540 qm Überschläaich zusammenaestel1te Investitionskosten: 130.000.00 Kostengruppe 1 + 2 Kostengruppe 3 + 5 -7 540 m2 x 2850,00 ~qm 1.539.000,00 em2 Hauptnutzfläche als zuwendungsfähige Kosten vom Land vorgegeben 200.000.00 Kostengruppe 4 (Einrichtung) 5 Gruppen x 40.000,00 1.869.000,00 299.000.00 + 16 % Mehrwertsteuer 2.168.000.00 Gesamtkosten 1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaO17Bau310702.doc qm qm qm 4 Eine qualifizierte Kostenschätzung kann erst nach der Erstellung des Vorentwurfs vorgelegt werden. Nach Vorlage der Kostenschätzung wird von der Sozialverwaltung eine Anmeldung für die Landesförderung von sozialen Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvesti- ver sozialer Maßnahmen (Investitions- und Maßnahmenförderungsrichlinie -IMFR) erfolgen. Um diese zeitlichen Voraussetzungen zu erfüllen, muss das Hochbau- und Maschi- nenamt umgehend mit der Entwurfsbearbeitung und Kostenermittlung der Projekte zu Punkt 1 -Kindertagesstätte O 17 -der Magistratsvorlage beauftragt werden Für die Planung, die statischen Berechnungen, die Prüfstatik sowie die haustechni- schen Gewerke müssen kassenwirksam 100.000,00 für die Kindertagesstätte zur Verfügung stehen. Die weiteren Raten sind entsprechend dem Baufortschritt auf die Jahre 2003 mit 1.000.000,00 und 2004 mit 1.168.000,00 zu verteilen. Anlage Folgekostenberechnung entfällt, da ein möglicher freier Träger für die Kindertagesstätte noch nicht feststeht. Darmstadt, 31.07.2002 Der Dezernent III: Die Dezernentin IV: Der Dezernent VI: K) Gerd Stadtkämmerer Comelia Diekmann Stadträtin Dr.-Ing. H.-J. Braun Stadtrat y ..).;L~u. .C-I.'.'d' ~-~e'~ c1H~I"~J~/I'~;;'4' ~ ,.k/.r~~ 1:\2002\Magistratsvorlagen (Dez IV vr)\KitaO17Bau310l02.doc
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vertrag geschlossen. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre. Die Miete setzt sich wie folgt zusammen: 1. Kauitalkosten a) Zinsen und Tilgung für die Gesamtinvestitionskosten b) Zuschlag für das Mobiliar c) Zuschlag für die sonstige Ausstattung 2. Grundmiete Die Grundmiete setzt sich aus den Verwaltungskosten und der Instandhaltungskostenpauschale zusammen 3. Betriebskosten Die Kapitalkosten werden aufgrund des Forderungskaufvertrages von der Wissenschaftsstadt Dannstadt unmittelbar an die fmanzierende Bank überwiesen. Die Zuschläge für die Anschaffung des Mobiliars und der sonstigen Ausstattung werden für einen Zeitraum von 10 Jahren entrichtet. Die Grundmiete sowie die Betriebskostenvorauszahlungen gehen unmittelbar an die Bauverein AG. Als Anlage fügen wir eine Übersicht über die zu zahlenden Mietkomponenten bei. Diese beinhaltet jedoch nicht die Zuschläge für das Mobiliar und der sonstigen Ausstattung. Darüber hinaus müssten Mehrpreise für weitergehende technische Ausstattungen wie z.B. die Energieversorgung über eine Wärmepumpe mit der Energiequelle Erdwärme und Fotovoltaeck gesondert berechnet werden- Der Mietberechnung liegt ein Refinanzierungszinssatz von 4,35 % zugrunde. Das Zinsniveau ist derzeit deutlich niedriger. Sobald die entsprechenden BeschlÜSse der städtischen Gremien vorliegen und Miet- und Forderungskaufvertrag abgeschlossen sind, könnten wir die günstigeren Konditionen sichern. Den Entwurf eines Mietvertrages sowie eines Forderungskaufvertrages mit Einredeverzichtserklärung werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zusenden. Eine Kopie dieses Schreibens lassen wir Heml Bürgermeister Wolfgang Glenz, Frau Stadträtin Daniela Wagner und dem Schulamt (Dezernat V) der Wissenschaftsstadt Damlstadt zukommen. Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Größen ( Eingetragen im Handelsregister Darmstadt Nr. 1261 Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50) 542 040 Helaha Darmstadt Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister 3. D. Peter Benz Vorstand: Vorsitzender Dr.-Ing. Hans-Jürgen Braun; ninl -Inn H..inn .c;wvtpr Fr,,"7 Vnlkers /l.auverein AG
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Bearbeiter: 23-B3 Datum: 30.11.2005 Gem.Da.Flur 9 Nr. 315/5 u.a ~ ~ - ~ ~. ~- -- ~ ~ --- - ! .:;-I :E.. .. ~3 ~ ~ "' -.,- @i "' . ,t:" 03) FI.9 .!!!. . ~Ai ~ /lk:- 'c, l - -;;' ~ ~ .. ~ , (~"., .!!!. . !!!- . ~ '~ !.!!.' /~- ~ '../ "- --"~ ~17--\ D -:;0 ~ ~~~- i'- " 315 . ~ ! "' ""' \ !' " ) , ' ..i " :)' ./ .,/ I' '-, 1;1' ,)f ,:~. "1 ~ . Q .!!. . !!!. , m 7 , / I Q /1 " Q / v 1;;< '<... , " ~' ...i 7, 31' , ~ 'I .!!.. (;7~1 "' !:!. . ~ ~ M 1 : 1000 I Kindertagesstätte , SOm . I l- ,1 L j I M1 :1000
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Siemensstraße 20
- Bessunger Straße 125
- Erbacher Straße
- Am Judenteich
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0059
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.01.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00