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2244/2022

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1188/2022 der AfD "Kontrollen durch das Ordnungsamt im Bereich Natur-Schutz- Gebiet Flittard"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 28.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 22.08.2022, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5458 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2244/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1188/2022 der AfD 
"Kontrollen durch das Ordnungsamt im Bereich Natur-Schutz- Gebiet Flittard" 
Gemäß der Anfrage (AN/1188/2022) bittet Bezirksvertreter Ralph Hengstenberg der Bezirksvertre-
tung Mülheim um Beantwortung seiner Fragestellungen zum Thema „Kontrollen durch das Ord-
nungsamt im Bereich Natur- Schutz- Gebiet Flittard" 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Ahndung von Verstößen im Naturschutzgebiet (N 10) Flittard erfolgt gemäß der gesetzlichen 
Bestimmungen des Landschafts- und Naturschutzes, dem Landesnaturschutzgesetz NRW sowie dem 
Landschaftsplan der Stadt Köln. 
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen Geldbußen bis zu 50.000,- Euro bei Verstößen vor. Der Buß-
geldkatalog der Stadt Köln regelt Näheres. Verstöße im Naturschutzgebiet werden mit empfindliche-
ren Geldbußen geahndet als in Landschaftsschutzgebieten, da in diesen Gebieten ein besonderer 
Schutz von Natur und Landschaft geboten ist, um die Artenvielfalt zu erhalten.  
 
1. Welcher Art waren die festgestellten Ordnungswidrigkeiten? 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und 
Ordnung im gesamten Stadtgebiet im Einsatz. Zu den Aufgaben der Ordnungsdienstkräfte 
gehört auch die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen in den verschie-
denen Naturschutzgebieten Kölns. Für das in der Anfrage genannte Naturschutzgebiet Flittard 
ist die Dienstgruppe Mülheim des Ordnungsdienstes zuständig. Die Dienstgruppe Mülheim 
kontrolliert die entsprechenden Regelungen regelmäßig im Rahmen der täglichen Präsenz-
streifen. 
 
In diesem Zusammenhang arbeitet der Ordnungsdienst eng mit dem Umwelt- und Verbrau-
cherschutzamt der Stadt Köln zusammen und führt Kontrollen auf dessen Auftrag hin durch. 
Zusätzlich erfolgen regelmäßige Routinekontrollen. 
 
Im Zeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2022 wurden bei diesen Kontrollen insgesamt 103 Verstöße 
im Naturschutzgebiet Flittard durch die Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes an 
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt gemeldet.  
  
Folgende Ordnungswidrigkeiten wurden festgestellt: 
In 90 Fällen wurde die Missachtung des Betretungsverbotes geahndet. 
In sechs Fällen hatten die Betroffenen einen angeleinten Hund dabei. 
In vier Fällen wurde sowohl das Betretungsverbot missachtet, als auch die Anleinpflicht für 
Hunde. 
Einmal wurde das Gebiet mit einem E-Scooter befahren. 
Einmal wurde das Gebiet betreten sowie im Gebiet gegrillt und  
einmal wurde das Gebiet betreten und dort gepicknickt.

2 
 
2. lst im Gelände klar erkennbar, wo der Bereich des Naturschutzes gilt? 
Im Jahr 2022 wurde eine Neubeschilderung aller Naturschutzgebiete im Kölner Stadtgebiet 
durchgeführt. Dementsprechend ist eine ausreichende Beschilderung des Naturschutzgebiets 
Flittard vorhanden (Naturschutzgebietsschild sowie Zusatzbeschilderung).  
 
3. Liegt der Fokus auf den Aufenthalt generell, oder nur im Zusammenhang mit Fahrrad-
fahren und Hundespaziergang? 
In allen Naturschutzgebieten Kölns gelten die im Landschaftsplan der Stadt Köln festgesetzten 
Ver- und Gebote. Alle Zuwiderhandlungen sind entsprechend zu ahnden. Bei seinen Kontrol-
len legt der Ordnungsdienst der Stadt Köln keinen besonderen Fokus auf eine bestimmte 
Handlung in Naturschutzgebieten. Die meisten im Zeitraum verhängten Bußgelder wurden 
aufgrund der Missachtung des Betretungsverbots verhängt. Bei festgestellten Verstößen ist es 
dabei unerheblich, ob man sich dort zum Spazieren-, Gassigehen oder zum Fahrradfahren 
aufhält.  
 
4. Es wurde von drastischen Geld- Strafen berichtet, welcher Strafenkatalog kommt hier 
zur Anwendung? Wer hat das Strafmaß zu bestimmen? 
Die Höhe der Ahndung obliegt den gesetzlichen Vorgaben (s.o.) und liegt im pflichtgemäßen 
Ermessen der Behörde. Dabei sind die Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls zu berück-
sichtigen. 
 
Da es sich bei allen im oben genannten Zeitraum festgestellten Verstößen um Erstverstöße 
der Betroffenen handelte, wurden keine Bußgelder, sondern Verwarnungsgelder verhängt, in 
den allermeisten Fällen in Höhe von 50,- Euro. In wenigen Fällen erging ein Verwarnungsgeld 
unter 50,- Euro. Einmal wurde eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen.  
 
5. Handelt es sich um die Durchsetzung eines politischen Willen, oder um Sachbezug? 
Welchen Handlungsempfehlungen wird darin gefolgt? 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln legt seit seiner Aufstellung am 28.04.1991 das Natur-
schutzgebiet N 10 „Flittarder Rheinaue“ fest. Dort gelten seitdem die im Landschaftsplan fest-
gesetzten allgemeinen und gebietsspezifischen Ver- und Gebote. Bei den Kontrollen von Na-
turschutzgebieten handelt es sich um routinemäßige Grünflächenkontrollen, im Sinne der un-
teren Landschaftsbehörde. Diese gehören zum Aufgabenspektrum des Ordnungsdienstes der 
Stadt und werden entsprechend regelmäßig durchgeführt. 
 
Der Bußgeldkatalog der Stadt Köln sieht bei den aufgeführten Verstößen Verwarnungsgelder 
und Bußgelder in Höhe von 50,- Euro bis 500,- Euro vor. Das bedeutet, dass das Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt sein Ermessen in allen Fällen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen 
zugunsten der Betroffenen ausgeübt hat. (s. Frage 4)

Beratungsverlauf (1)

22.08.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2244/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
28.07.2022
Erstellt
14.07.2022 11:24