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3390/2022

Absenkung von Gehwegen im Bezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 07.11.2022, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3813 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/2 
664 
Vorlagen-Nummer 
 3390/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.11.2022 
 
Absenkung von Gehwegen im Bezirk Rodenkirchen 
hier: Gemeinsame Anfrage (AN/1184/2022) aller Fraktionen in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.06.2022, TOP 7.2.6 
Alle Fraktionen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
Fragen 1 und 2: 
„Wie sieht die entsprechende zeitliche Planung von Gehwegabsenkungen im Umkreis von Seni-
or:innen-Wohnanlagen und weiteren Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie an zentralen Orten im 
Bezirk aus?“ 
„Wo werden Schwerpunkte und Prioritäten in der Umsetzung entsprechender Maßnahmen gesetzt?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Absenkung von Gehwegen im Umkreis von Wohn- und Pflegeeinrichtungen gibt es keine zeit-
liche Planung. Bei anstehenden Sanierungen oder Umgestaltungen von Straßen wird die Barrierefrei-
heit mit berücksichtigt und baulich sichergestellt. Die Schwerpunkte ergeben sich somit aus dem 
Bauprogramm im Rahmen von Sanierungen und Umgestaltungen von Straßen. Darüber hinaus wer-
den vereinzelt andere Bordsteinabsenkungen vorgenommen, insofern die Verwaltung Kenntnis dar-
über erlangt, dass an relevanten Querungsmöglichkeiten keine ausreichende Absenkung vorhanden 
ist. 
 
 
Frage 3: 
„Gibt es ein einheitliches Konzept der Verwaltung, das die Absenkung in der Breite von Rollatoren 
und Rollstühlen auf das Niveau Null zum Straßenniveau vorsieht?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Standardmäßig kommt bei Querungsstellen des Fußverkehrs weiterhin ein Bordstein mit einer Auf-
trittshöhe von 3 cm zum Einsatz. Diese mit den Behindertenverbänden abgestimmte Kompromisslö-
sung, die auch in den aktuell bundesweit gültigen Straßenbauregelwerken sowie den Regelwerken für 
barrierefreies Bauen enthalten ist, berücksichtigt gleichberechtigt die Anforderungen der blinden und 
sehbehinderten Personen sowie die Anforderungen der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. 
 
Die Regelwerke für barrierefreies Bauen sehen mit der getrennten Querung mit differenzierter Bord-
höhe inzwischen eine weitere Möglichkeit zur Ausbildung von Querungsstellen vor. Bei dieser werden 
blinde und sehbehinderte Personen sowie Rollstuhl und Rollator Nutzende getrennt voneinander auf 
die Fahrbahn geführt. Im Bereich für Blinde und Sehbehinderte weist der Bordstein eine gut zu ertas-
tende Höhe von 6 cm auf, während der Bordstein im Bereich für Rollstuhl und Rollator Nutzende bis 
auf das Fahrbahnniveau abgesenkt wird (Nullabsenkung). 
 
Die Verwaltung hat die Variante mit den verschiedenen Bordhöhen für alle in Frage kommenden An-
wendungsfälle bereits mindestens einmal testweise gebaut, u. a. an folgenden Stellen:

2 
 
- Hermann-Pünder-Straße – als Querung ohne technische oder sonstige Sicherung (ungesicherte 
Querung gemäß DIN-Normen für barrierefreies Bauen), 
 
- Liverpooler Platz – als Querung gesichert durch Fußgängerüberweg 
(gesicherte Querung gemäß DIN-Normen), 
 
- Knoten Stadtwaldgürtel/Rautenstrauchstraße – als Querung gesichert durch Lichtsignalanlagen 
(ebenfalls gesicherte Querung gemäß DIN-Normen). 
 
Eine geplante Bemusterung der genannten Stellen u. a. mit Mitgliedern der Behindertenverbände und 
die daran anschließende Festlegung von konstruktiven Vorgaben (z. B. Breite der Nullabsenkung) 
oder auch die Festlegung möglicher Einsatzgrenzen konnte auf Grund der Corona-Problematik bisher 
nicht stattfinden, ist aber kurzfristig geplant, sobald die Corona-Situation dies wieder zulässt. Nach 
positivem Abschluss dieses Prozesses soll die getrennte Querung als weitere Regellösung in den 
städtischen Planungskatalog aufgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hermann-Pünder-Straße
  • Liverpooler Platz
  • Rautenstrauchstraße
  • Stadtwaldgürtel

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Details

Aktenzeichen
3390/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.10.2022
Erstellt
13.10.2022 12:42