3604/2021
Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2021
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Anlage 1 Übersicht zu den Einzelpositionen
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Anlage zu 3604/2021 -Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2021 Bezeichnung Umschichtung von Teilergebnis- plan 0416 Betrag Umschichtung in Teilergebnisplan 0416 Betrag Chargesheimer (Medienkunst) Teilplanzeile 15 -2.500 € Teilplanzeile 13 2.500 € Bernd-Alois-Zimmermann- Stipendium (Musik) Teilplanzeile 15 -5.000 € Teilplanzeile 13 5.000 € -7.500 € 7.500 € Betriebswirtschaftl. Bewertung Nutzungskonzept für Kulturamt Teilplanzeile 15 -6.400 € Teilplanzeile 13 6.400 € -6.400 € 6.400 € Jury Vergabe Arbeits- und Recherchestipendien Musik / Aufwandsentschädigungen Teilplanzeile 15 -2.500 € Teilplanzeile 13 2.500 € Beirat Biku / Aufwandsentschädigungen Teilplanzeile 15 -2.250 € Teilplanzeile 13 2.250 € -4.750 € 4.750 € Rolltreppen Reparatur Ebertplatz Teilplanzeile 15 -850 € Teilplanzeile 13 850 € Miete LED Beleuchtung Ebertplatz Juli bis Oktober 2021 Teilplanzeile 15 -18.500 € Teilplanzeile 16 18.500 € -19.350 € 19.350 € Plakatierung Kunstsäulen über Fa. Ströer Teilplanzeile 15 -23.100 € Teilplanzeile 13 23.100 € -23.100 € 23.100 € Erhöhung der Mittel zur Umsetzung des Czukaypreises Teilplanzeile 15 -2.000 € Teilplanzeile 13 2.000 € -2.000 € 2.000 € Gesamt -63.100 € 63.100 € Projektförderung Popkultur Förderstipendien (Nachholtermine Förderstipendien aus 2020) Ebertplatz- Weiterentwicklung Interimskonzept Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen ZAMUS - Zentrum für Alte Musik, Zuschuss für technische Herrichtung von Räumen (EÜ von 2020 nach 2021) Projektförderungen "musikalischer Veranstaltungen" und "Sonstige Kunstinitiativen"
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3604/2021 Freigabedatum 17.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsneutrale Umschichtung von Transferaufwendungen 2021 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur genehmigt die haushaltsneutrale Umschichtung von 63.100 Euro innerhalb des Teilergebnisplans 0416 – Kulturförderung aus der Teilplanzeile 15 – Transferaufwen- dungen in die Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 44.600 Euro und in die Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 18.500 Euro, ein- schließlich der Verwendung der Mittel gemäß der beigefügten Anlage. Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 63.100 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Kulturamt bewirtschaftet Mittel aus unterschiedlichen Teilplanzeilen innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung. Dazu gehören die Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, aus welcher die Zu- schüsse an Kulturbetriebe (Betriebskosten- und Projektzuschüsse) geleistet werden sowie die Teil- planzeilen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – Sonstige ordentliche Aufwen- dungen. Gemäß § 8 Absatz 1 der Haushaltsatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2021 ist die Mittel- verwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwen- dungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine abweichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Für die Mittelverwendung sind im Teilplan 0416 – Kulturförderung folgende Einzelpositionen von die- ser Regelung betroffen, da aus diesen anteilig eine haushaltsneutrale Umschichtung der Mittel in fol- gender Höhe notwendig ist: Förderstipendien Nachholtermine 2020 - 7.500 Euro Betriebswirtsch. Bewertung Nutzungskonzept Zamus - 6.400 Euro Projektförderungen - Beirat/Jury Aufwandsentschädigungen - 4.750 Euro 3 Ebertplatz – Weiterentwicklung Interimskonzept - 19.350 Euro Projektförderung Sonstige Kunstinitiativen - Kunstsäulen - 23.100 Euro Projektförderung Popkultur – Umsetzung Czukaypreis - 2.000 Euro Gesamt - 63.100 Euro Die Mittel werden weiterhin zur Kulturförderung eingesetzt (siehe Anlage), diese können jedoch auf- grund ihrer Verwendung nicht als Zuschüsse ausgezahlt werden, da es sich um Ansprüche aus (Ho- norar-) Verträgen / Beauftragungen für Dienstleistungen bzw. um Mieten von Gegenständen handelt. Daher sind die Auszahlungen zwingend aus den Sachkonten der Teilplanzeile 13 bzw. 16 zu tätigen, um die sachkontengerechte Buchung sicherzustellen. Der Zusatzaufwand in den Teilplanzeilen 13 bzw. 16 kann nicht mit den dort vorhandenen Mitteln kompensiert werden, da diese größtenteils zweckgebunden sind und für die allgemeine Bewirtschaf- tung benötigt werden. Die haushaltsneutrale Umschichtung aus den genannten Einzelpositionen ist somit notwendig, um dort ein ausreichendes Budget zu gewährleisten. Im Ergebnis sollen also Mittel, welche ursprünglich für Transferaufwendungen (Zuschüsse) verbind- lich vorgesehen waren, stattdessen für kulturelle Sach- und Dienstleitungen bzw. Sonstige ordentliche Aufwendungen verwendet werden. Anlage: tabellarische Übersicht zu den Einzelpositionen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ebertplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 3604/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.11.2021
- Erstellt
- 13.10.2021 14:36