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0175/2024

Illegale Werbung auf Hauswänden in Köln

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 11.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2024

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

2582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/63 
632-Koord. 
Vorlagen-Nummer 
 0175/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 
 
Illegale Werbung auf Hauswänden in Köln 
Von einer Einwohnerin wurden zur Sitzung am 25.01.2024 diese Fragen gestellt: 
 
„Wie oft wurden im Bereich der Kölner Innenstadt in den vergangenen 24 Monaten Bußgelder 
wegen einer fehlenden „Baugenehmigung für eine Werbeanlage“ erhoben? 
 
Gab es in den letzten 24 Monaten einen Austausch sowie eine gemeinsame Absprache zwi-
schen der Kölner Stadtverwaltung und dem Immobilienunternehmen Global Act hinsichtlich 
der „Fassadenbewerbung“ an Häusern des Unternehmens im Bereich der Kölner Innenstadt? 
 
Gedenkt die Stadtverwaltung Köln ggfs. nicht eindeutige Vorgaben am Beispiel der Fassaden-
gestaltung der Firma Global Act nachzubessern? Bzw. ist dies schon erfolgt? 
 
Beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung die Beauftragung eines externen Anbieters um einer-
seits alle genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Kölner Innenstadt zu erfassen und 
vorliegende bzw. fehlende Baugenehmigungen zu prüfen und ggfs. zu ahnden?“ 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
 
Frage: Wie oft wurden im Bereich der Kölner Innenstadt in den vergangenen 24 Monaten 
Bußgelder wegen einer fehlenden „Baugenehmigung für eine Werbeanlage“ erhoben? 
 
Antwort der Verwaltung: Keine 
 
 
Frage: Gab es in den letzten 24 Monaten einen Austausch sowie eine gemeinsame Abspra-
che zwischen der Kölner Stadtverwaltung und dem Immobilienunternehmen Global Act hin-
sichtlich der „Fassadenbewerbung“ an Häusern des Unternehmens im Bereich der Kölner In-
nenstadt? 
 
Antwort der Verwaltung: Es gab aus der Verwaltung heraus eine Kommunikation mit dem Un-
ternehmen dahingehend, die städtische Haltung einer unzulässigen Werbung deutlich zu ma-
chen. Hingegen wurde von der Gegenseite eine klar gegensätzliche Bewertungsauffassung 
dabei vertreten. Eine letztliche Absprache gab es daher bisher nicht. 
 
 
Frage: Gedenkt die Stadtverwaltung Köln ggfs. nicht eindeutige Vorgaben am Beispiel der

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Fassadengestaltung der Firma Global Act nachzubessern? Bzw. ist dies schon erfolgt? 
 
Antwort der Verwaltung: Nein 
 
 
Frage: Beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung die Beauftragung eines externen Anbieters um 
einerseits alle genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Kölner Innenstadt zu erfassen 
und vorliegende bzw. fehlende Baugenehmigungen zu prüfen und ggfs. zu ahnden? 
 
Antwort der Verwaltung: Nein

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0175/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
11.01.2024
Erstellt
11.01.2024 13:22