0175/2024
Illegale Werbung auf Hauswänden in Köln
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
2582 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 0175/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2024 Illegale Werbung auf Hauswänden in Köln Von einer Einwohnerin wurden zur Sitzung am 25.01.2024 diese Fragen gestellt: „Wie oft wurden im Bereich der Kölner Innenstadt in den vergangenen 24 Monaten Bußgelder wegen einer fehlenden „Baugenehmigung für eine Werbeanlage“ erhoben? Gab es in den letzten 24 Monaten einen Austausch sowie eine gemeinsame Absprache zwi- schen der Kölner Stadtverwaltung und dem Immobilienunternehmen Global Act hinsichtlich der „Fassadenbewerbung“ an Häusern des Unternehmens im Bereich der Kölner Innenstadt? Gedenkt die Stadtverwaltung Köln ggfs. nicht eindeutige Vorgaben am Beispiel der Fassaden- gestaltung der Firma Global Act nachzubessern? Bzw. ist dies schon erfolgt? Beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung die Beauftragung eines externen Anbieters um einer- seits alle genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Kölner Innenstadt zu erfassen und vorliegende bzw. fehlende Baugenehmigungen zu prüfen und ggfs. zu ahnden?“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Frage: Wie oft wurden im Bereich der Kölner Innenstadt in den vergangenen 24 Monaten Bußgelder wegen einer fehlenden „Baugenehmigung für eine Werbeanlage“ erhoben? Antwort der Verwaltung: Keine Frage: Gab es in den letzten 24 Monaten einen Austausch sowie eine gemeinsame Abspra- che zwischen der Kölner Stadtverwaltung und dem Immobilienunternehmen Global Act hin- sichtlich der „Fassadenbewerbung“ an Häusern des Unternehmens im Bereich der Kölner In- nenstadt? Antwort der Verwaltung: Es gab aus der Verwaltung heraus eine Kommunikation mit dem Un- ternehmen dahingehend, die städtische Haltung einer unzulässigen Werbung deutlich zu ma- chen. Hingegen wurde von der Gegenseite eine klar gegensätzliche Bewertungsauffassung dabei vertreten. Eine letztliche Absprache gab es daher bisher nicht. Frage: Gedenkt die Stadtverwaltung Köln ggfs. nicht eindeutige Vorgaben am Beispiel der 2 Fassadengestaltung der Firma Global Act nachzubessern? Bzw. ist dies schon erfolgt? Antwort der Verwaltung: Nein Frage: Beabsichtigt die Kölner Stadtverwaltung die Beauftragung eines externen Anbieters um einerseits alle genehmigungspflichtigen Werbeanlagen in der Kölner Innenstadt zu erfassen und vorliegende bzw. fehlende Baugenehmigungen zu prüfen und ggfs. zu ahnden? Antwort der Verwaltung: Nein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0175/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 11.01.2024
- Erstellt
- 11.01.2024 13:22