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1256/2021

AN 0588 Reinigungsplan der AWB GmbH

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 06.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.06.2021

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2809 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1256/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz)  
 
AN 0588 Reinigungsplan der AWB GmbH 
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Reinigungsplan für die „Reinigungszuständigkeit 
Fahrbahn“ so zu erarbeiten, dass er über die Termine der wöchentlichen Straßenreinigung 
im Voraus und nicht im Nachgang informiert. Dies ist auf der Homepage der AWB zu 
veröffentlichen. Durch die Bekanntmachung der AWB, an welchem Tag, welche Straßen in Porz ge-
reinigt werden, haben Autobesitzer die Möglichkeit, ihre Pkws außerhalb des Reinigungsraums zu 
parken und somit sind die Straßen besser zu reinigen. Dies kann über Bürgervereine, Ortsgemein-
schaften und – ringe weitergetragen werden. 
Zur Arbeitsplanung werden sicherlich auch bei der AWB Wochen- wenn nicht sogar 
Monatspläne erstellt, die nicht ständig kurzfristig geändert werden können. Schließlich gibt 
es für die Müllabfuhr auch eine Regelung, an die man sich halten muss. 
 
 
 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
 
Verbindliche Reinigungspläne kann die AWB GmbH im Voraus aufgrund der seit 2009 eingeführten 
und erfolgreich praktizierten Flexibilisierung in der Stadtreinigung nicht zur Verfügung stellen. Gerne 
wird die Flexibilisierung im Folgenden vorgestellt: 
 
Auf der Grundlage des bisherigen Revierplanes werden das vorhandene Personal und die Fahrzeuge 
(Kolonnenwagen und Kehrmaschinen) flexibler eingesetzt. Der zuständige Gruppenleiter der AWB 
GmbH prüft hierzu täglich vor Ort im Revier wo und in welcher Reihenfolge Maßnahmen zur Sauber-
keit erforderlich sind und stellt die Einsatzplanung für den folgenden Tag entsprechend zusammen. 
Es werden somit Art und Umfang, aber auch einzusetzendes Personal und Geräte/Maschinen, täglich 
neu festgelegt. Konkret erfolgen die Reinigungen damit nicht mehr nach einem starren Reinigungs-
plan, der Reinigungstage und –touren langfristig festschreibt. Die Flexibilisierung ermöglicht es inner-
halb der einzelnen Bezirke und Stadtteile auf konkrete Bedarfe zu reagieren und zielgerichtet Verun-
reinigungen zu beseitigen. Alle Vorgaben der Straßenreinigungssatzung - insbesondere auch hin-
sichtlich der Reinigungshäufigkeiten - werden dabei selbstverständlich eingehalten. 
 
Bezüglich des beschriebenen Parkens von Fahrzeugen und möglicher befristeter Parkverbote wurden 
bereits in anderen Städten Erfahrungen mit wechselseitigen bzw. zeitweise geltenden Halteverbots-
schildern gemacht, die nur sehr bedingt erfolgreich waren. Insbesondere in Bereichen mit sehr hohem 
Parkdruck werden derartige Halteverbotsanordnungen - die nur stundenweise an einem Tag der Wo-
che gelten - regelmäßig ignoriert und bringen leider nicht den gewünschten Erfolg.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1256/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
06.04.2021
Erstellt
06.04.2021 11:02