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AN 0588 Reinigungsplan der AWB GmbH

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1256/2021 vom 06.04.2021

Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1256/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) AN 0588 Reinigungsplan der AWB GmbH Die Verwaltung wird beauftragt, einen Reinigungsplan für die „Reinigungszuständigkeit Fahrbahn“ so zu erarbeiten, dass er über die Termine der wöchentlichen Straßenreinigung im Voraus und nicht im Nachgang informiert. Dies ist auf der Homepage der AWB zu veröffentlichen. Durch die Bekanntmachung der AWB, an welchem Tag, welche Straßen in Porz ge- reinigt werden, haben Autobesitzer die Möglichkeit, ihre Pkws außerhalb des Reinigungsraums zu parken und somit sind die Straßen besser zu reinigen. Dies kann über Bürgervereine, Ortsgemein- schaften und – ringe weitergetragen werden. Zur Arbeitsplanung werden sicherlich auch bei der AWB Wochen- wenn nicht sogar Monatspläne erstellt, die nicht ständig kurzfristig geändert werden können. Schließlich gibt es für die Müllabfuhr auch eine Regelung, an die man sich halten muss. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Verbindliche Reinigungspläne kann die AWB GmbH im Voraus aufgrund der seit 2009 eingeführten und erfolgreich praktizierten Flexibilisierung in der Stadtreinigung nicht zur Verfügung stellen. Gerne wird die Flexibilisierung im Folgenden vorgestellt: Auf der Grundlage des bisherigen Revierplanes werden das vorhandene Personal und die Fahrzeuge (Kolonnenwagen und Kehrmaschinen) flexibler eingesetzt. Der zuständige Gruppenleiter der AWB GmbH prüft hierzu täglich vor Ort im Revier wo und in welcher Reihenfolge Maßnahmen zur Sauber- keit erforderlich sind und stellt die Einsatzplanung für den folgenden Tag entsprechend zusammen. Es werden somit Art und Umfang, aber auch einzusetzendes Personal und Geräte/Maschinen, täglich neu festgelegt. Konkret erfolgen die Reinigungen damit nicht mehr nach einem starren Reinigungs- plan, der Reinigungstage und –touren langfristig festschreibt. Die Flexibilisierung ermöglicht es inner- halb der einzelnen Bezirke und Stadtteile auf konkrete Bedarfe zu reagieren und zielgerichtet Verun- reinigungen zu beseitigen. Alle Vorgaben der Straßenreinigungssatzung - insbesondere auch hin- sichtlich der Reinigungshäufigkeiten - werden dabei selbstverständlich eingehalten. Bezüglich des beschriebenen Parkens von Fahrzeugen und möglicher befristeter Parkverbote wurden bereits in anderen Städten Erfahrungen mit wechselseitigen bzw. zeitweise geltenden Halteverbots- schildern gemacht, die nur sehr bedingt erfolgreich waren. Insbesondere in Bereichen mit sehr hohem Parkdruck werden derartige Halteverbotsanordnungen - die nur stundenweise an einem Tag der Wo- che gelten - regelmäßig ignoriert und bringen leider nicht den gewünschten Erfolg.

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2021

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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