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Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungsorten

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0085/2020 vom 16.01.2020

Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Anfrage (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 15.01.2020 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Umsetzung der Multifunktionszonen vor Veranstaltungsorten In ihrer Sitzung am 15.09.2016 hatte die Bezi rksvertretung Innenstadt die Verwaltung b e- auftragt, Regeln zu entwickeln, wie vor innenstädtischen Veranstaltungsorten Stellplätze im Sinne einer Sondernutzung derart umgewandelt werden können, dass diese Zonen den u n- terschiedlichen und wechselnden Erforde rnissen der Veranstaltungsorte besser gerecht werden. Beispielsweise sollen die Stellplätze flexibel als Lieferzonen für die Anlieferung der Gastronomie oder des Equipments, als Aufstellmöglichkeiten für sog. Nightliner, als Fläche für das auf Einlass wart ende Publikum bzw. Aufenthaltsflächen während einer Pause oder Außengastronomiefläche dienen können (AN/1386/2016). Die innenstädtischen Veranstaltungsorte wie z.B. das Gloria Theater, das Luxor etc. leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben u nserer Stadt. Oft stoßen sie jedoch in ihrem unmittelbaren Umfeld an infrastrukturelle Grenzen. So befinden sich in der Regel unmitte l- bar vor den Veranstaltungsorten Stellplätze, die den flexiblen Bedürfnissen der Veransta l- tungsorte nicht gerecht werden. S o benötigen diese einmal eine Lieferzone für die Anlief e- rung der Gastronomie oder des Equipments, ein anderes Mal Aufstellmöglichkeiten für sog. Nightliner/Transporter, dann wieder eine Aufstellfläche für das auf Einlass wartende Publ i- kum oder Aufenthaltsf lächen (besonders für Raucher*innen) oder eine Fläche für Auße n- gastronomie. Vor diesem Hintergrund wird die statische Ausweisung eines Straßenraums vor den Veranstaltungsorten entweder als Lade Ladezone oder Stellplatz oder umgewande l- ter Außengastronomiefl äche den Anforderungen nicht gerecht, weil diese innerhalb eines Tages sowie mit dem Veranstaltungskalender wechseln. Solche flexiblen Zonen entlasten auch das unmittelbare Umfeld der Veranstaltungsorte, weil beispielsweise das wartende Publikum nicht meh r den Bürgersteig versperrt (wenn be i- spielsweise durch Drängelgitter der Einlass reguliert werden muss). SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt-koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - Köln braucht solche Veranstaltungsorte mit deutlich überregionaler Anziehungskraft. De s- halb wird die Verwaltung beauftragt, im Dialog mit den betroffe nen Veranstaltungsorten e i- ne entsprechend flexible Lösung vor dem jeweiligen Veranstaltungsort (oder in seinem u n- mittelbaren Umfeld) zu entwickeln. Weil die Anzahl der in Frage kommenden Veransta l- tungsorte begrenzt ist, dürfte der Verwaltungsaufwand übersc haubar sein. o Wie ist der Stand der Umsetzung? Wann liegen für interessierte Veranstaltungsorte die Regeln für die Beantragung einer Multifunktionszone im Sinne einer Sondernutzung vor? Welche Möglichkeiten ergeben sich durch eine entsprechende Anpassung d er Sondernutzungssatzung der Stadt Köln? o Sollte der Weg über die Anpassung der Sondernutzungssatzung nicht weiterführend sein: Welche Wege sieht die Verwaltung sonst, Veranstaltung eine flexible Nutzung des öffentlichen Straßenlandes vor ihren Einrichtung en (natürlich gegen eine entsprechende Sondernutzungsgebühr) zu ermöglichen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.7, Entscheidung.

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