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2212/2020

Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Geplante Stelenstandorte

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

20725 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2212/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
(1) Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein flächendeckendes Netz an Mobilstationen aufzubauen: 
 Die bereits laufenden Projekte zur Einrichtung von Mobilstationen, die in der Begrün-
dung aufgeführt sind, werden weiterverfolgt, umgesetzt und abgeschlossen. 
 Parallel wird ein Raumbuch erstellt, welches die Verwaltung künftig in die Lage ver-
setzt, situativ verschiedene Mobilitätsangebote unter Zuhilfenahme eines weitgehend 
standardisierten Instrumentariums zu bündeln. Dieses Raumbuch dient darüber hinaus 
als Handreichung für externe Planungen Dritter, etwa im Rahmen von Siedlungserwei-
terungen. 
 Darüber hinaus entwickelt die Verwaltung ein Arbeitsprogramm, unter aktiver Einbe-
ziehung der politischen Gremien, zur flächendeckenden Entwicklung von Mobilstatio-
nen im Stadtgebiet. 
 
(2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Betrieb der Mobilstationen durch die Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) sicherzustellen. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020 
Rat 10.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
An einer Mobilstation werden mehrere Mobilitätsangebote an einem Standort räumlich zusammenge-
fasst und dadurch der Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln vereinfacht. Als räumliche Verknüpfung 
stellt eine Mobilstation das physische Pendant zur zunehmenden digitalen Vernetzung unterschiedli-
cher Mobilitätsangebote dar. 
 
Ziel der Errichtung von Mobilstationen ist es somit, durch die Bündelung von Mobilitätsangeboten, 
den wohn- und arbeitsortnahen Umstieg zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln zu erleichtern und 
dadurch, in Kombination mit einer sukzessiven digitalen Integration der Angebote, attraktive Alternati-
ven zur Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs zu schaffen. Durch die zusätzliche Integration ver-
schiedener mobilitätsrelevanter Serviceangebote, wie zum Beispiel anbieterneutrale Paketstationen, 
können zusätzliche Verkehrsentlastungen im Umfeld einer Mobilstationen realisiert werden. 
 
Für die Entwicklung von Mobilstationen im Stadtgebiet kann die Verwaltung zum Teil auf Vorarbeiten 
von anderer Stelle und auch auf eigene Erfahrungen zurückgreifen: 
 
 Das Zukunftsnetz Mobilität des Landes NRW hat ein Handbuch Mobilstationen erarbeitet, wel-
ches zuletzt im vergangenen Jahr als zweite aktualisierte Ausgabe aufgelegt wurde.  
 Darüber hinaus hat das Land NRW einen Gestaltungsleitfaden für Mobilstationen herausge-
geben, dessen Berücksichtigung obligatorisch ist, sofern für die Errichtung von Mobilstationen 
Fördermittel beantragt werden. Die Verwaltung begrüßt die Ausarbeitung einheitlicher Gestal-
tungsvorgaben durch das Land, da das System Mobilstation einen überörtlichen Charakter hat 
und eine hohe Wiedererkennbarkeit sowohl den Bekanntheitsgrad als auch den Nutzen des 
Systems wesentlich erhöht.  
 Im Jahr 2018 hat der NVR darüber hinaus ein Mobilstationskonzept für seinen Verbundraum 
veröffentlicht. In Köln wurden dabei insgesamt 100 Haltestellen des SPNV und ÖPNV betrach-
tet. 
 Im Rahmen des EU-Förderprojekts „grow smarter“ wurden bereits Mobilstationen am Charles-
de-Gaulle Platz, in der Stegerwaldsiedlung und am Bf. Mülheim errichtet. 
 Im Rahmen eines ExWoSt-Förderprojekts wurden 2019 zwei Mobilstationen im Quartier (Se-
verinsviertel: Josephstraße und Severinswall) eingerichtet. 
 Räumliche Bündelung verschiedener Sharing-Angebote und Fahrradabstellmöglichkeiten im 
Rahmen der Umsetzung des Altstadtkonzepts. 
 
Aktuelle Maßnahmen 
 
Kenntlichmachung bestehender Haltestellen als Mobilstationen 
 
Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Kenntlichmachung weiterer Mobilstationen in der Stadt. In ei-
nem ersten Schritt werden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 an insgesamt 15 Bahnhö-
fen bzw. Stadtbahnhaltestellen entsprechende Mobilstationsstelen aufgestellt werden, welche die 
Haltestellenbereiche als Mobilstationen ausweisen. Es handelt sich dabei ausschließlich um Halte-

3 
stellen, denen das NVR-Gutachten bescheinigt hat, schon heute die Mindestanforderungen an Mobil-
stationen gemäß den Kriterien des NVR zu erfüllen. Eine Auflistung der Stationen ist der Vorlage als 
Anlage beigefügt.  
 
An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass die Aufstellung erster Mobilstationsstelen nicht bedeu-
tet, dass an diesen Standorten in Zukunft keine Verbesserungen des Angebots mehr vorgenommen 
werden. Vielmehr ist die Kenntlichmachung einer Mobilstation als solche nur ein Element unter vielen, 
die eine Mobilstation auszeichnen. Mit der Ausweisung erster Stationen, die schon heute die Min-
destanforderungen erfüllen, sollen in erster Linie Erfahrungen mit der Darstellung gesammelt werden. 
Das Land NRW hat zwar einen Gestaltungsleitfaden herausgegeben, doch beantwortet dieser nicht 
alle Fragen, die sich mit der konkreten Gestaltung ergeben. Die Stelen haben somit in gewisser Wei-
se Modellcharakter und die mit ihnen gemachten Erfahrungen können dann in die Ausweisungspraxis 
zukünftiger Mobilstationen einfließen. 
 
S.U.N.-Projekt zur Einrichtung von Mobilstationen 
 
Weiterhin beteiligt sich die Verwaltung im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-
Netzwerk (S.U.N.), das in Federführung vom Rhein-Erft-Kreis betreut wird, an einem regionalen Pro-
jekt zur Einrichtung von Mobilstationen an ÖV-Haltestellen. Nach der Erstellung eines Grobkonzepts 
durch einen externen Gutachter, der vom Rhein-Erft-Kreis beauftragt wurde, laufen aktuell, ebenfalls 
durch ein externes Büro, weitergehende Untersuchungen und Feinplanungen als Grundlage für die 
Einwerbung von Fördermitteln für einzelne Stationen an. Die in Köln betrachteten Stationen liegen 
außerhalb des Militärrings, schließen somit räumlich an das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises an und 
sind für dessen Bewohnende bei Fahrten nach Köln relevant. 
 
SmartCity – Memorandum of Understanding mit DB AG und NVR 
 
Die Stadt Köln, die Deutsche Bahn AG und die Nahverkehr Rheinland GmbH haben im September 
2019 ein „Memorandum of Understanding“ (MoU) unterzeichnet (vgl. Mitteilung 3422/2019). Mit je-
weils 1,2 Mio. Euro (Stadt Köln und DB AG) sollen gemeinsame innovative Projektvorhaben angesto-
ßen werden. Die Vereinbarung gilt für einen Zeitraum bis 2022. 
 
Die Vertragspartner haben im September 2019 eine Absichtserklärung aufgrund der Interessenslage, 
gemeinsame Initiativen zur Optimierung der urbanen Mobilität und Logistik, des Mobilitätsmanage-
ments sowie der besseren Vernetzung von Bahnhöfen, Mobilität und Infrastruktur umzusetzen, ge-
schlossen. Die Etablierung von Mobilstationen an allen Bahnhofsstandorten in Köln (ausgenommen 
sind der Hauptbahnhof sowie der Bahnhof Deutz) ist dabei ein wesentlicher Teil der Kooperation. 
Neben der Kenntlichmachung erster Bahnhofsstandorte (s. o.) sollen in diesem Jahr entsprechende 
Planungsleistungen extern ausgeschrieben und vergeben werden. 
 
Mobilstationen als Element von Mobilitätskonzepten der Stadtentwicklung 
 
Inzwischen konkretisieren sich erste größere Projekte städtebaulicher Entwicklungen, die in ihren 
Mobilitätskonzepten die Etablierung von Mobilstationen als festen Bestandteil aufweisen, zum Bei-
spiel Mülheim-Süd, Rondorf-Nordwest, Deutzer Hafen, Parkstadt-Süd oder zukünftig auch Kreuzfeld. 
Damit einhergehend, stellen sich zunehmend Fragen nach der konkreten Angebotsausgestaltung vor 
Ort und des künftigen Betriebs. 
 
An dieser Stelle ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Mobilstationen, die im Rahmen von Bau-
vorhaben durch Dritte errichtet und etwa zur Stellplatzreduktion angerechnet werden, nicht im öffentli-
chen Straßenland, sondern auf privaten Flächen – aber öffentlich zugänglich – einzurichten sind. 
Auch die Finanzierung und der Betrieb liegen in diesem Fall in der Verantwortung der Investoren bzw. 
Eigentümer. Gleichwohl ist es wichtig, dass sich diese privat zu betreibenden Stationen in den Aus-
stattungs- und Gestaltungskanon der städtischen Mobilstationen einfügen.

4 
 
Notwendige Schritte zur planvollen Umsetzung eines flächendeckenden Mobilstationsange-
bots 
 
Im Rahmen der eben skizzierten praktischen Umsetzungsschritte ergeben sich zwangsläufig eine 
ganze Reihe derzeit noch nicht abschließend geklärter Fragestellungen. Diese lassen sich verschie-
denen Bereichen zuordnen, die jeweils untereinander in Beziehung stehen: Konzeption, Planung und 
Betrieb. 
 
1. Konzeption 
 
Die Konzeption im Sinne einer Rahmensetzung für ein perspektivisch flächendeckendes und stadt-
weites Mobilstationsnetz ist vor allem eine Aufgabe der Verkehrsentwicklungsplanung. Die Frage, 
welche Ausstattungsmerkmale Mobilstationen in welcher Ausprägung je nach ihrer räumlichen Veror-
tung aufweisen sollen, korreliert in hohem Maße mit übergeordneten Zielen der Mobilitätsentwicklung 
und sollte daher nicht primär aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen beantwortet werden. 
 
Es gilt hier eine Brücke zu schlagen zwischen den bereits auf anderen Ebenen erarbeiteten, theoreti-
schen Konzepten und den lokalen Gegebenheiten. Weil die Perspektive des NVR bzw. des Zukunfts-
netzes NRW notwendigerweise einen regionalen Fokus hat, geht damit auch eine gewisse Generali-
sierung einher. Für eine flächendeckende Implementierung in Köln bedarf es allerdings einer feinkör-
nigeren Betrachtung, welche die konkreten Gegebenheiten vor Ort stärker berücksichtigt. 
 
Auch bedarf es für die künftige Umsetzung von Mobilstationen einiger Konkretisierungen, die in dem 
Konzept des NVR bislang fehlen. Dies betrifft vor allem eine auf die Gegebenheiten Kölns zugeschnit-
tene Spezifikation von Standards der verschiedenen Mobilitäts- und Serviceangebote. Anhand dieser 
sollen in einem weiteren Schritt die jeweiligen Flächenbedarfe abgeleitet und in Prinzipskizzen über-
führt werden, mit Hilfe derer wiederum eine zuverlässige Prüfung vor Ort und eine rasche Umsetzung 
ermöglicht werden. 
 
Im Ergebnis liegt ein sogenanntes „Raumbuch“ vor. Eine Planungshilfe, mit welcher für jeden Stand-
ort im Stadtgebiet anhand zu definierender Kriterien (z. B. Einwohnerdichte, Anzahl der Haltestellen-
nutzer, Einzelhandelsbesatz, Auslastung bestehender Angebote, Modal Split) abgeschätzt werden 
kann, welche konkreten Maßnahmen für die Einrichtung einer Mobilstation vor Ort getroffen werden 
sollten und in welcher Form diese umgesetzt werden können. Da das Raumbuch stadtweit gültige 
Rahmenbedingungen setzt, soll dieses vom Verkehrsausschuss beschlossen werden. 
 
Das Vorliegen einer solchen Handreichung hat auch für die Stadtplanung einen großen Mehrwert. Bei 
größeren Neubauvorhaben ist die Erstellung eines Mobilitätskonzepts üblich. Die Errichtung von Mo-
bilstationen ist dabei immer häufiger integraler Baustein einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie. Ein 
Raumbuch bietet dabei sowohl zu Beginn der Planungen als auch bei der späteren Kommunikation 
mit Investoren einen verlässlichen Rahmen hinsichtlich der zu berücksichtigen Angebote, den damit 
verbundenen Flächenbedarfen und deren Umsetzungsmöglichkeit. 
 
Den zweiten Schritt für eine flächendeckende Einrichtung von Mobilstationen im Stadtgebiet bildet 
dann ein Arbeitsprogramm. In diesem soll – unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen 
Ressourcen auf der einen Seite und den bereits vorhandenen sektoralen Ausbauprogrammen (z. B. 
Fahrradparken, Carsharing, Ladesäulen etc.) auf der anderen Seite – ein verbindliches Ausbaupro-
gramm für die nächsten Jahre entwickelt werden. 
 
Ziel dieses Arbeitsprogramms muss neben der Benennung und zeitlichen Einordnung der auszubau-
enden Mobilstationen auch die Identifikation von Abhängigkeiten, die Zuweisung von Zuständigkeiten 
sowie die Definition klarer Arbeitsabläufe hinsichtlich der Umsetzung der benötigten Infrastrukturen 
und der Integration der vorgesehenen Mobilitätsanbieter sein. Dies erfordert die koordinierte Einbe-
ziehung einer Vielzahl von Akteuren aus Verwaltung, Stadtwerkekonzern und von Extern. 
 
Im Vorfeld der Beschlussfassung des Arbeitsprogramms werden alle Bezirksvertretungen einbezo-
gen.

5 
 
2. Planung 
 
Die konkrete Planung von Mobilstationen kann sowohl durch die Verwaltung oder die SWK als auch 
durch externe Planungsbüros erfolgen. Letztere können sowohl von der Verwaltung als auch der 
SWK beauftragt sein.  
 
Integraler Bestandteil der Planungen muss jedoch eine Berücksichtigung der verschiedenen Förder-
möglichkeiten sein, die es inzwischen für die Errichtung von Mobilstationen gibt. Die Förderkulisse ist 
dabei eher unübersichtlich, da es für die verschiedenen Angebote, die eine Mobilstation umfasst, oft-
mals unterschiedliche Fördertöpfe gibt. Das Zukunftsnetz NRW hat aus diesem Grund kürzlich unter 
https://www.foerderfinder.nrw.de/ eine digitale Förderdatenbank erstellt. 
 
Die Verwaltung wird eine geeignete Schnittstelle schaffen, welche die externen Planungen, die Ein-
werbung von Fördermitteln sowie die bauliche Umsetzung koordiniert und darauf achtet, dass sowohl 
die Berücksichtigung der konzeptionellen Vorgaben als auch der sektoralen Belange (z. B. Radver-
kehr, Carsharing, Ladeinfrastruktur) in den jeweiligen Stationsplanungen gewährleistet ist. 
 
3. Betrieb 
 
Da es sich bei Mobilstationen um eine Bündelung von Mobilitätsangeboten handelt, die in der Regel 
von verschiedenen öffentlichen und zum Teil auch privaten Anbietern bereitgestellt werden, kommt 
der Koordination der Angebote und dem einheitlichen Betrieb der Mobilstationen zur Erzielung von 
Synergieeffekten eine besondere Bedeutung zu.  
 
Darüber hinaus ist an dieser Stelle auch die Unterscheidung zwischen öffentlichen Mobilstationen und 
öffentlich zugänglichen, aber im Eigentum und Verantwortung von privaten Dritten betriebenen Mobil-
stationen wichtig. 
 
3.1 Mobilstationen im öffentlichen Raum 
 
Es wird angestrebt, die SWK vertraglich mit der Koordination und dem Betrieb der Mobilstationen im 
öffentlichen Raum zu beauftragen. Der Stadtwerkekonzern vereint unter seinem Dach mit der KVB 
AG als ÖPNV- und Fahrradverleihsystembetreiberin, der RheinEnergie AG als Stromversorgerin und 
Betreiberin von E-Ladesäulen und Elektrorollersharing (Rhingo), der NetCologne GmbH als öffentli-
che WLAN-Anbieterin und nicht zuletzt der AWB GmbH als Reinigungs- und Instandhaltungsdienst-
leisterin bereits eine Vielzahl von Mobilitätsangeboten und relevanten Services.  
 
Außerdem wird ein flächenhafter Aufbau von Mobilstationen zur Bündelung verschiedener Mobilitäts-
angebote und deren ganzheitlicher Betrieb vom Markt nicht angeboten, da für die vorhandenen Mobi-
litätsanbieter aus unternehmerischer Sicht ihr jeweiliges Einzelangebot im Vordergrund steht und mit 
diesem zudem Gewinne erzielt werden sollen. Der Betrieb eines flächenhaften Netzes von Mobilstati-
onen setzt jedoch voraus, dass wirtschaftlich weniger interessante Standorte ebenso betrieben wer-
den, wie vermeintlich lukrative Standorte. 
 
Die Betreiberrolle ermöglicht es dem Stadtwerkekonzern darüber hinaus, die Vernetzung von Mobil-
stationen mit dem klassischen ÖPNV-Angebot aus Bus und Stadtbahn zu verzahnen. So können so-
wohl Mobilstationen in Wohn- und Gewerbestandorten als auch im direkten Umfeld von Haltestellen 
entstehen. Mit diesem flächenhaft durchgehenden Angebot können Zugangshemmnisse zu den § 42 
(PBefG) Linienverkehren abgebaut und attraktive Angebote für die „Letzte Meile“ geschaffen werden. 
Mobilstationen können nach und nach zu einem integralen Bestandteil des kommunalen ÖPNV-
Systems werden. 
 
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Errichtung von Mobilstationen können in der Regel nur 
von der Verwaltung eingeworben werden. Schon aus diesem Grund ergibt sich die zwingende Not-
wendigkeit, dass die Einrichtung von Mobilstationen ausschließlich unter Berücksichtigung der von 
der Verwaltung aufgestellten konzeptionellen und planerischen Anforderungen erfolgt.

6 
Die Verwaltung befindet sich derzeit in Gesprächen mit der SWK, wie der Betrieb der Mobilstationen 
vertraglich ausgestaltet werden kann. Mit Bl ick auf die Betreiberrolle des Stadtwerkekonzerns sind 
aus Sicht der Verwaltung dabei die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung: 
 
Der Stadtwerkekonzern muss – im Sinne eines optimierten Mobilitätsangebots für die Nutzerinnen 
und Nutzer – alle Angebote, die sich aus den Anforderungen der Verwaltung ergeben und die sich 
nicht im Leistungsspektrum des Stadtwerkekonzerns befinden, über die aktive und rechtzeitige Ein-
beziehung geeigneter privater Anbieter abdecken. Dies gilt auch und insbesondere für eine digitale 
Integration der Angebote, zum Beispiel in der KVB-App. 
 
Im Rahmen der Betreiberrolle des Stadtwerkekonzerns, 
 
 unterstützt dieser die Verwaltung bei der Erstellung eines Umsetzungskonzepts zur flächen-
deckenden Einrichtung von Mobilstationen, 
 plant er – in Abstimmung mit der Verwaltung und perspektivisch unter Berücksichtigung des 
Arbeitsprogramms – Mobilstationen, 
 erstellt er die für die Einwerbung von Fördermitteln erforderlichen Antragsunterlagen, welche 
durch die Verwaltung beim Fördergeber einzureichen sind, 
 koordiniert er die eigenen Mobilitätsangebote und jene von Partnern (z. B. CarSharing, E-
Roller, E-Lastenräder), 
 übernimmt er – in enger Abstimmung mit der Verwaltung – die Kommunikation und Öffentlich-
keitsarbeit, 
 überwacht er Betrieb und Nutzung der Mobilstationen und erstattet dem Aufgabenträger hier-
über regelmäßig Bericht, 
 evaluiert er – in enger Abstimmung mit der Verwaltung – die Nutzung und Akzeptanz des Ge-
samtangebots und steuert gegebenenfalls nach, 
 übernimmt er perspektivisch die Abrechnung mit den externen Mobilitätsanbietern, 
 übernimmt er die digitale Umsetzung der Angebote. 
 
Die Grundstücke und damit die Verkehrssicherungspflicht sollen nicht übernommen werden. 
 
Es ist vorgesehen, dass insbesondere die KVB auch eigene Mobilitätsdienstleistungen integriert: 
 
 Anbindung mit Bus und/oder Bahn und/oder Bedarfsverkehren. 
 Bereitstellung von Leih-Fahrrädern (KVB-Rad). 
 Einbindung der Mobilstationen mit den jeweiligen Angeboten in der KVB Mobilitäts-App unter 
geeigneter Berücksichtigung des landesweiten Corporate Designs gemäß Gestaltungsleitfa-
den. 
 Hinsichtlich aller digitalen Angebote stellt sie aber – z. B. durch eine geeignete Schnittstellen-
verwendung – sicher, dass eine Integration der digitalen Informationen und Angebote per-
spektivisch auch in anderen, z. B. überörtlichen, Mobilitätsapps technisch möglich ist. Eine Be-
reitstellung gem. der delegierten Verordnung 2015/962 der EU Kommission von Echtzeit-
Verkehrsinformationsdaten soll damit erreicht werden. 
 
3.2 Mobilstationen öffentlich zugänglich auf Privatflächen 
 
Auch bei der Neuerschließung von größeren Wohn- oder Gewerbegebieten durch Dritte gehören Mo-
bilstationen zunehmend zur Grundausstattung der Mobilitätsinfrastruktur. Diese Stationen sollen nicht 
nur den Bewohnenden, sondern allen potenziellen Nutzenden offenstehen. Diese auf privaten Flä-
chen verorteten, aber öffentlich zugänglichen Mobilstationen werden somit ebenfalls integrale Be-
standteile des stadtweiten Netzes an Mobilstationen. 
 
Dabei steht es den Eigentümern prinzipiell offen, alle vorzusehenden Leistungen frei am Markt zu 
verhandeln und einzukaufen. Erste Erfahrungen zeigen aber, dass es seitens der privaten Investoren 
ein großes Interesse an einem „All-in-One“-Angebot gibt. Da, wie schon beschrieben, ein solches 
Angebot derzeit am Markt nicht erhältlich ist, könnte der Stadtwerkekonzern mit seinen Tochterunter-
nehmen durch die Entwicklung eines umfassenden Angebots ebenfalls attraktive Abhilfe schaffen. Mit

7 
den jeweiligen Investoren könnte eine Vergütung vereinbart werden, welche die auf diese Mobilstati-
onen entfallenden Vollkosten deckt. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund, indem die dem Umweltverbund zuzu-
rechnenden Verkehrsmittel räumlich miteinander verknüpft bzw. noch sichtbarer gemacht werden und 
dadurch als Alternative zum privaten Pkw noch attraktiver werden. Somit trägt dies zu einer mögli-
chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Geplante Stelenstandorte

Anlage 1 Geplante Stelenstandorte

837 Zeichen

Anlage 
 
Geplante Standorte für die Errichtung von Mobilstationsstelen: 
 
Nr. Stationsname Stadtbezirk 
1 Bf. Köln-West Innenstadt 
2 Chlodwigplatz Innenstadt 
3 Ebertplatz Innenstadt 
4 Friesenplatz Innenstadt 
5 Zollstock/Südfriedhof Rodenkirchen 
6 Dürener Str./Gürtel Lindenthal 
7 Bf. Köln-Ehrenfeld/Gerhard-Wilczek-Platz Ehrenfeld 
8 Neusser Str./Gürtel Nippes 
9 Bf. Blumenberg Chorweiler 
10 Bf. Worringen Chorweiler 
11 Bf. Wahn Porz 
12 Bf. Köln Airport-Businesspark Porz 
13 Bf. Steinstraße S-Bahn Porz 
14 Kalk-Kapelle Kalk 
15 Wiener Platz Mülheim 
16 Bf. Mülheim Mülheim 
 
 
Darüber hinaus wird die Gestaltung der bestehenden Stele auf dem Charles-de-Gaulle-Platz 
dem aktuellen Landesdesign angepasst und die im Quartier gelegene Mobilstation in der 
Stegerwaldsiedlung mit einer ergänzenden Beschilderung ausgestattet.

Beratungsverlauf (3)

01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.50 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2212/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.08.2020
Erstellt
20.07.2020 11:30