1411/2021
Spielstraßen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2863 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 10.05.2021 1411/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 08.06.2021 Spielstraßen hier: Anfrage der Ratsgruppe GUT zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2021, TOP 5.2.2 Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „- Wie viele, entsprechend gekennzeichnete Flächen gibt es in Köln? - Wie viele, so genannte Verkehrsberuhigte Bereiche, gibt es im Stadtgebiet? - Wird auch in diesen Bereichen die Geschwindigkeit von KFZ kontrolliert? - Können bestehende und zusätzliche derartige Bereiche, beispielsweise in der Nähe von Kindertagesstätten, zu Blöcken zusammengefasst werden? - Ist eine Informationskampagne der Verwaltung geeignet bestehende Wissensdefizite bei Nutzern und Anwohnern solcher Bereiche auszugleichen und mit welchem finanziellem Aufwand ist eine ent- sprechende Kampagne umsetzbar?“ Antwort der Verwaltung: In Köln gibt es derzeit keine als sogenannten „Spielstraßen“ gekennzeichneten Flächen. Verkehrsberuhigte Bereiche, welche mit Verkehrszeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gekennzeichnet sind, gibt es zahlreiche im Kölner Stadtgebiet. Eine Kennzeichnung bzw. An- ordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt nach § 45 Abs. 1b StVO nur für einzelne Straßen oder Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Kfz-Verkehr in Betracht. Solche Bereiche können auch in Tempo 30 Zonen integriert werden. Die Straßen müssen durch besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Im verkehrsberuhigten Bereich ist in der Regel ein niveauglei- cher Ausbau für die gesamte Straßenbreite erfolgt. Verkehrsberuhigte Bereiche haben infolge der Mischfunktion des öffentlichen Verkehrsraumes keine „Fahrbahn“ und keinen rechten Fahrbahnrand im Sinne des § 12 StVO. Eine statistische Erfassung für die vorhandenen verkehrsberuhigten Berei- che liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor. Sogenannte Spielstraßen können auf der Grundlage der StVO nicht als Blöcke oder Zonen zusam- mengefasst werden. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Straße, unter Berücksichtigung der Besonderheit der Örtlichkeit. Die Verwaltung hat eine Informationsbroschüre zum Thema „temporäre Spielstraßen“ erarbeitet, wel- che den Interessenten*innen die Möglichkeit gibt, sich über die Einrichtung einer solchen temporären 2 verkehrlichen Maßnahme zu informieren. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses wurden aktuell informiert (vgl. Vorlagen-Nr. 1331/2021). Zudem sind die gesamten Informationen für jeden Interessierten auf den Internetseiten der Stadt Köln abrufbar. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1411/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 09:37