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1411/2021

Spielstraßen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.05.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 08.06.2021, TOP 6.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2863 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer  10.05.2021 
 1411/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
 
Spielstraßen 
hier: Anfrage der Ratsgruppe GUT zur Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.04.2021, TOP 
5.2.2 
Die Ratsgruppe GUT bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
„- Wie viele, entsprechend gekennzeichnete Flächen gibt es in Köln? 
 
- Wie viele, so genannte Verkehrsberuhigte Bereiche, gibt es im Stadtgebiet? 
 
- Wird auch in diesen Bereichen die Geschwindigkeit von KFZ kontrolliert? 
 
- Können bestehende und zusätzliche derartige Bereiche, beispielsweise in der Nähe 
von Kindertagesstätten, zu Blöcken zusammengefasst werden? 
 
- Ist eine Informationskampagne der Verwaltung geeignet bestehende Wissensdefizite bei Nutzern 
und Anwohnern solcher Bereiche auszugleichen und mit welchem finanziellem Aufwand ist eine ent-
sprechende Kampagne umsetzbar?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In Köln gibt es derzeit keine als sogenannten „Spielstraßen“ gekennzeichneten Flächen.  
 
Verkehrsberuhigte Bereiche, welche mit Verkehrszeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung 
(StVO) gekennzeichnet sind, gibt es zahlreiche im Kölner Stadtgebiet. Eine Kennzeichnung bzw. An-
ordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt nach § 45 Abs. 1b StVO nur für einzelne Straßen oder 
Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Kfz-Verkehr in Betracht. Solche 
Bereiche können auch in Tempo 30 Zonen integriert werden. Die Straßen müssen durch besondere 
Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr 
eine untergeordnete Bedeutung hat. Im verkehrsberuhigten Bereich ist in der Regel ein niveauglei-
cher Ausbau für die gesamte Straßenbreite erfolgt. Verkehrsberuhigte Bereiche haben infolge der 
Mischfunktion des öffentlichen Verkehrsraumes keine „Fahrbahn“ und keinen rechten Fahrbahnrand 
im Sinne des § 12 StVO. Eine statistische Erfassung für die vorhandenen verkehrsberuhigten Berei-
che liegt zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.  
 
Sogenannte Spielstraßen können auf der Grundlage der StVO nicht als Blöcke oder Zonen zusam-
mengefasst werden. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Straße, 
unter Berücksichtigung der Besonderheit der Örtlichkeit. 
 
Die Verwaltung hat eine Informationsbroschüre zum Thema „temporäre Spielstraßen“ erarbeitet, wel-
che den Interessenten*innen die Möglichkeit gibt, sich über die Einrichtung einer solchen temporären

2 
 
verkehrlichen Maßnahme zu informieren. Die Mitglieder des Verkehrsausschusses wurden aktuell 
informiert (vgl. Vorlagen-Nr. 1331/2021).  
 
Zudem sind die gesamten Informationen für jeden Interessierten auf den Internetseiten der Stadt Köln 
abrufbar. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1411/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.05.2021
Erstellt
15.04.2021 09:37