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2917/2020

Förderprogramm "Nationale Projekte des Stadtbaus 2021"

Dringlichkeitsvorlage Rat 15.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 10.3

Dringlichkeitsvorlage Rat

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Dringlichkeitsvorlage Rat

5409 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlage-Nummer 
 2917/2020 
Freigabedatum 
15.10.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO 
NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Förderprogramm "Nationale Projekte des Stadtbaus 2021" 
Unterstützungsbeschluss zur Teilnahme am Förderaufruf des Bundesministeriums des Innern 
für Bau und Heimat 
Gremium Datum 
Rat 05.11.2020 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat einen aktuellen Projektaufruf zur "Förde-
rung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" aufgelegt. Die Kommunen sind aufge-
fordert, sich mit investiven sowie konzeptionellen Projekten mit besonderer nationaler bzw. internatio-
naler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvo-
lumen oder mit hohem Innovationspotenzial zu bewerben.  
Der in der Förderbekanntmachung erwähnte Unterstützungsbeschluss ist zur Einreichung für die Pro-
jektvorschläge, die bis zum 22.10.2020 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung 
(BBSR) vorliegen müssen, Voraussetzung.  
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, die Verwaltung zu beauftragen, dem zweistufigen 
Projektaufruf des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat zu folgen und sich um die För-
derung von Investitionen in "Nationale Projekte des Städtebaus" mit der Maßnahme "Sanierung der 
Außenbeleuchtung des Kölner Doms " für den Förderzeitraum 2021 bis 2023 zu bewerben. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
15.10.2020    gez. Reker  gez. Petelkau

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Sanierung der Außenbeleuchtung des Kölner Doms  
 
Die Außenbeleuchtung des Kölner Doms steht zur Sanierung an. Vorhandene Defizite in der heutigen 
Beleuchtung sollen beseitigt und die zukünftige Illuminierung an den neuesten Maßstäben der Stadt-
beleuchtung und Vorgaben des aktuellen Lichtmasterplans ausgerichtet werden. Diese Sanierung 
dient als vorbildhaftes Beispiel für andere Gebäudeilluminierungen und der Integration in das nächtli-
che Erscheinungsbild der Stadt. Die architektonischen Aspekte und kulturelle Bedeutung des Gebäu-
des werden auf geeignete und angemessene Art dargestellt. Dabei werden Verbesserungen bezüg-
lich des Umweltschutzes (wie Insektenschutz, Schutz der Nacht) und dem Klimaschutz (wie Reduzie-
rung des Energieverbrauchs und der Lichtemissionen, Nachhaltigkeit durch langlebige Leuchtenkom-
ponenten) zur Umsetzung gelingen.  
Die angestrebte Darstellung des Bauwerks in der Silhouette Kölns basiert auf der abgeschlossenen 
Aktualisierung des Lichtmasterplanes als Rahmenplan für das nächtliche Erscheinungsbild der Stadt. 
In der Struktur des Planes werden Bereiche kategorisiert, Plätze und Gebäude von besonderer Be-
deutung identifiziert und hierfür deren Darstellung aus Fernperspektiven und der Nahbetrachtung 
festgelegt. Der Kölner Dom ist entsprechend in dem Plan erfasst.  
Dem Bedürfnis der anlassbedingten Veränderung des Erscheinungsbildes (Lichtfarbe, Leuchtdichte) 
wird mittels der Anwendung innovativer Beleuchtungssteuerung gefolgt, wobei dabei den Aspekten 
des Denkmalschutzes und der religiösen Bedeutung des Objektes entsprochen wird. Die Maßnahme 
stellt auch für ihr Umfeld ein herausragendes Beispiel für die Umsetzung des Lichtmasterplanes dar 
und hat damit überörtliche Wirkung. Durch die Bedeutung als Weltkulturerbe erlangt die Maßnahme 
auch nationale und internationale Beachtung und stellt einen Maßstab für andere Gebäudeinszenie-
rungen dar. 
Die angestrebte Förderung umfasst die Maßnahmenumsetzung, die in das Konzept des Lichtmaster-
planes und die vorhandene lichttechnische Planung zur Außenbeleuchtung eingebettet ist. Abstim-
mungen zur Anordnung der Leuchten, zu Detailwirkungen zur technischen Ausführung sind bereits 
durch die RheinEnergie mit dem Denkmalschutz, der Dombauhütte und der Hohen Domkirche zu 
Köln erfolgt. Mit Planungen, Abstimmung mit der Vorbereitung einer Ausschreibung der Bau- und 
Montageleistungen durch die RheinEnergie als Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen wurde bereits 
begonnen. Diese Arbeitsschritte – außerhalb einer Förderung – sind gemäß einem vorliegenden Zeit-
plan zum Abschluss in 2020 vorgesehen. Die Kosten für dieses Projekt werden mit 2,3 Mio. Euro be-
ziffert. Eine Ausführung ist in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Bewilligung geplant und erfolgt auf 
Grundlage des Beleuchtungsvertrages zwischen der RheinEnergie und der Stadt Köln. Die Projekt-
laufzeit sieht noch einen Nachlaufzeitraum von 6 Monaten vor, in dem die zugehörigen Dokumentati-
onen und Maßnahmen der Kommunikation für Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachleute erfolgen. 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Erst mit Umsetzung der Maßnahme entstehen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Entspre-
chende Mittel zur Gegenfinanzierung der 30%igen, nicht zuwendungsfähigen Kosten wurden im 
Rahmen der Beratung im Finanzausschuss, Sitzung am 11.10.2019, TOP 8.1.3 (Vorlagen-
Nr.:1372/2019) einmalig in 2021 zur Verfügung gestellt und stehen somit bereit.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2917/2020
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
15.10.2020
Erstellt
02.10.2020 08:58