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1044/2025

Mittelfreigabe "Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg)"

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 14.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 20.05.2025, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

8485 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 1044/2025 
Freigabedatum 
 14.05.2025 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 2 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Mittelfreigabe "Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg)" 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 
 
Begründung für die Dringlichkeit:  
Nach Inkrafttreten der Haushaltsatzung 2025/2026 bedarf es kurzfristig der hier in Rede 
stehenden Mittelfreigabe. Ein Freigabebeschluss in der Sitzung des Ausschusses Kunst 
und Kultur am 20.05.2025 kann nicht abgewartet werden, da die Insolvenz der Zuwen-
dungsempfängerin droht. Die in Aussicht gestellte städtische Förderung muss zwingend 
zeitnah ausgezahlt werden, um den F ördergegenstand nicht zu gefährden. Nach Aussage 
der Vorhabenträgerin fehle es bereits an Mitteln für bspw. Gehaltszahlungen zur Fortfüh-
rung der Maßnahmen. 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt  
 
a) die Projektförderung an die stattInsel WESTSP ITZE GmbH für die weitere Entwick-
lung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof 
Köln-Ehrenfeld sowie für die Dokumentation der einzelnen Projektschritte als Blau-
pause für die Freie Kulturszene im Umfang von bis zu 200.000 € im Ha ushaltsjahr 
2025; Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg).  
 
b) die Mittelfreigabe in Höhe von 200.000 € im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnis-
plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416 -Kulturförderung, 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für die weitere Entwicklung des „Reallabor 
Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Köln -Ehrenfeld. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
14.05.2025    gez. Reker  gez. Scho-Antwerpes

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
In 2024 konnte die für das „Reallabor Westspitze“ verantwortliche Vorhabenträgerin 
(stattInsel WESTSPITZE GmbH) die städtische Förderung in Höhe von 250.000 € für 
die Vorbereitung der Baugenehmigung sowie die Schaffung der baulichen Vorausset-
zungen der neuen Spielstätte nutzen. 
 
Für das Jahr 2025 sind weitere 200.000 € gemäß dem Änderungsantrag AN/0062/2025 
(Kulturförderabgabe) als Zuschuss vorgesehen. Seitens der Vorhabenträgerin sind fol-
gende Vorhaben geplant: 
 
Beendigung der juristischen Untersuchungen zum Nutzungskonzep t und Einrei-
chung des Bauantrags (1. Halbjahr 2025): 
 
Nach Abschluss des Klärungsprozesses zu den geplanten Nutzungen kann die Über-

3 
 
arbeitung der Betriebsbeschreibung fertiggestellt und zusammen mit weiteren Unterla-
gen den hier verantwortlich zeichnenden städtischen Dienststellen zur Bewertung vor-
gelegt werden. Nach einer positiven Rückmeldung werden die Bauantragsunterlagen 
fertiggestellt und eingereicht (voraussichtlich im April / Mai 2025). 
 
Fortsetzung der Sanierungsarbeiten (1. Halbjahr 2025): 
 
Aufgrund der hohen Anforderungen an die Koordination der verschiedenen Gewerke 
mit zusätzlichen Abhängigkeiten von externen Dienstleistern werden Sanierung, Bau-
planung und Baufortschritt in 2025 erhöhte zeitliche und personelle Kapazitäten erfor-
dern. Viele Sanie rungs- und Baumaßnahmen können erfreulicherweise mit eigenem, 
seit 2022 fest angestelltem Personal erfolgen, wodurch Kosten für Vergabe und Umset-
zung durch externe Gewerke minimiert werden. 
 
Zu den Sanierungsarbeiten zählen bspw. die Erneuerung der Elektri k (Leitungen und 
Verteiler), die Sanierung von Böden und Wänden, die Herrichtung des Außengeländes 
sowie das Upcycling von Tischen und Stühlen. 
 
Fertigstellung der Bau- und Einrichtungsmaßnahmen nach Baugenehmigung (2. 
Halbjahr 2025): 
 
Nach Erteilung der Baugenehmigung - laut Aussage der Vorhabenträgerin voraussicht-
lich im 3. Quartal 2025 - werden die genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen fertig-
gestellt. Dazu zählen v.a. die Herrichtung des Eingangsbereichs (Baggerarbeiten, Fun-
damentierung, Terrassierung und  Treppen, Errichtung des Eingangsgebäudes), der 
Fahrradabstellplätze und der Sicherheitsbeleuchtung. Parallel dazu kann an der Ein-
richtung (Technik, Beleuchtung, Möblierung, Gastronomiebedarf) gearbeitet werden. 
Eine Fertigstellung bis zum Jahresende erscheint laut Vorhabenträgerin realistisch. 
 
Planung des Kunst- und Kulturprogramms (2. Halbjahr 2025): 
 
Nachdem in 2023 der Schwerpunkt des basalen Kunst- und Kulturprogramms konzipiert 
wurde und seit 2024 eine Erweiterung des Nutzungsspektrums ausgelotet wird, wird im 
zweiten Halbjahr 2025 mit einzelnen Künstler*innen und Institutionen aus der Kölner 
Kunst- und Kulturszene die Bespielung der WESTSPITZE geplant.  
 
Ziel ist weiterhin, möglichst vielen Kunst- und Kulturschaffenden Raum für die Präsen-
tation von K unstwerken sowie Live -Performances vor einem breiten Publikum zu ge-
ben. 
 
Dokumentation der Ergebnisse aus Gesprächen mit Verwaltung und Politik auf 
der Webseite der WESTSPITZE (2. Halbjahr 2025): 
 
Neben der Umsetzung der praktischen Arbeiten am Objekt steh t weiterhin die Doku-
mentation des Prozesses sowie der Ergebnisse im Fokus des Reallabors Westspitze. 
Im Anschluss daran sollen die Ergebnisse vorgestellt und digital verfügbar gemacht 
werden. In diesem Rahmen werden seitens der Vorhabenträgerin auch Veränderungs-
vorschläge erarbeitet. 
 
Zielsetzung ist eine optimierte Planung und Bearbeitung von Umnutzungs- und Bauvor-
haben für kulturelle Nutzungen. So lassen sich zukünftig Kosten und zeitlicher Aufwand 
reduzieren. 
 
Änderungsverfahren für die Anpassung des bisher gültigen Bebauungsplans (2. 
Halbjahr 2025):

4 
 
 
Die in 2024 angedachte Initiierung der Änderung des aktuell für das Areal (Maarweg) 
geltenden Bebauungsplans (ehemaliger Güterbahnhof Köln -Ehrenfeld, Nr. 63469.07) 
mit der Zielsetzung, die bis dato zulässige n Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, 
konnte noch nicht abgeschlossen werden. 
 
Allerdings konnten im Rahmen der bereits in 2024 erfolgten Untersuchungen wichtige 
Voraussetzungen zur Berechnung der möglichen Besucherkapazitäten und -verkehre 
geklärt sowie eine konkrete Matrix für diese Berechnungen entwickelt werden, die so-
wohl für das aktuelle Vorhaben als auch für den angestrebten Neubau in ca. acht Jahren 
(nach B-Plan-Änderung) genutzt werden können. Diese Vorklärung vereinfacht und ver-
kürzt das angestrebte Änderungsverfahren.  
 
Gemäß den Angaben der Vorhabenträgerin teilen sich die Kosten in 2025 wie folgt 
auf (Kostenschätzung):  
 
Verwendung  Betrag in Euro 
Gehälter  100.000  
Dienstleistungen und Honorare  20.000  
Baumaterial / Technik / Ausstattung  40.000  
Energiekosten  12.500  
Erbbauzins, Versicherung + NK  27.500  
Gesamt  200.000  
 
Die Gesamtkosten in 2025 werden auf ca. 376.000 € beziffert. Zusätzlich zu dem Zu-
schuss der Stadt Köln werden Eigenmittel in Höhe von ca. 176.000 € eingesetzt (Kredit, 
Sponsoring, Crowdfunding). Diese dienen v.a. zur Deckung des erhöhten Personalauf-
wands und der Materialkosten, die für den Umbau anfallen. 
 
 
Finanzierung:  
 
Der Änderungsantrag AN/0062/2025 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplanentwurf 
2025/2026 wurde durc h den Finanzausschuss am 17.01.2025, der Haushaltsplan 
2025/2026 durch den Rat in seiner Sitzung am 13.02.2025 beschlossen. Die Mittelfrei-
gabe ist dem zuständigen Fachausschuss vorbehalten. Im Teilergebnisplan des Kultur-
raummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Trans-
feraufwendungen stehen in 2025 Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1044/2025
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
14.05.2025
Erstellt
08.04.2025 11:16