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4087/2016

Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab dem Schuljahr 2017/18

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.16

Anlage 3 Stellungnahme Schulkonferenz Thymianweg

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Ansehen

Anlage 1 Stellungnahme der Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule, FES Mörikeweg

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme FLE Finkenbergschule

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Ansehen

Anlage 4 Auszug aus der BV 7 vom 07.02.2017

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahme Schulkonferenz Thymianweg

3374 Zeichen

S t ä d t . S c h u l e  T h y m i a n w e g 
Schule mit Förderschwerpunkt Lernen 
    Thymianweg 1a, 51061 Köln,  (0221) 965950 / FAX (0221)9659521 
e-mail: 154465@schule.nrw.de 
         
 
 
 
 
 
                         
 
 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Förderschule Thymianweg zur 
Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
zu der vom Schulträger geplanten Schließung der Finkenbergschule und deren 
Fortführung als Teilstandort der Förderschule  Thymianweg nehmen wir als 
Schulkonferenz wie folgt Stellung: 
 
Nach intensiver Diskussion  und Erörterung unterstützen wir zur Sicherstellung eines 
Schulangebots im Förderschwerpunkt Lernen für den Stadtteil Porz die Überlegungen des 
Schulträgers zur Errich tung eines Teilstandorts einer bestehenden Förderschule am 
Standort Berliner Straße i m Stadtbezirk Porz („Aktualisierung der 
Schulentwicklungsplanung 2016, M87“).  
Als Förderschule Thymianweg sehen wir uns in der Lage, diesen Teilstandort zu 
organisieren und in das bestehende System zu integrieren . Auch wenn Schulleitung und 
Schulorganisation durch die Errichtung von Teilstandorten grundsätzlich erschwert 
werden, messen  wir aus sonderpädagogischer Sicht den Vorteilen eines wohnortnahen 
Förderschulstandortes für die Kinder und Jugendlichen aus Porz  besondere Bedeutung 
zu.

Aus unserer Einschätzung bietet der Teilstandort Berliner Straße u.a. 
 
- eine fachlich qualifizierte und wohnortnahe schulische Versorgung für Kinder 
und Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen für den Stadtteil Köln-Porz 
 
- die fachliche und persönliche Beratung für Eltern und ihre Kinder im Rahmen 
der Bildungsplanung und Berufsvorbereitung 
 
- eine schulische Heimat für Lehrpersonal und Schüler 
 
- die Sicherung der sonderpädagogischen Kompetenz an einem Standort als 
Ansprechpartner für die Regelschulen im Stadtteil. 
 
 
Unklar bleibt für die Sc hulkonferenz die Frage der Versorgung beider Standorte mit 
städtischen Mitarbeitern, insbesondere der Einsatz von 
 
-  Schulsekretärin,  
- Hausmeister 
- Schulsozialarbeiter/in. 
 
Gleichzeitig sollten Fragen, die aus einem s tadtbezirksübergreifenden Schulstandort 
entstehen (Sachmittel, Ausstattung, Gebäudeverwaltung, etc.) , frühzeitig beantwortet 
werden. Darüber hinaus müssen auch  die möglichen Probleme, welche aus ein er 
Doppelstruktur von gebundenem  (Hauptstandort Thymianweg)  und offenem  Ganztag 
(Teilstandort Berliner Straße) erwachsen könnten, mit dem Schulträger  frühestmöglich 
geklärt werden.  
 
Aus Sicht der Schulkonferenz darf es als Konsequenz der Zusammenlegung au f keinen 
Fall zu einer Veränderung des Ganztags am Thymianweg kommen. 
 
Mit Blick auf die Weitere ntwicklung sonderpädagogischer Förderschulstandorte in der 
Bildungsregion Köln beauftragt die Schulkonferenz die Schulleitung, g emeinsam mit dem 
Schulträger neue sonderpädagogische Wege zu erörtern und zu diskutieren. Thematisch 
soll die Frage nach einer Erweiterung der sonderpädagogischen Fachrichtung  der Schule 
Thymianweg diskutiert werden. Die Schulkonferenz bittet um Rückmeldung bis zum 
nächsten Sitzungstermin.

Zu allen o.g. Aspekten bittet die Schulkonferenz der Schule Thymianweg den Schulträger 
dringend um zeitnahe Klärung und Rückmeldung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
      (Ulrich Pinnow)   
Vorsitzender der Schulkonferenz

Anlage 1 Stellungnahme der Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule, FES Mörikeweg

3655 Zeichen

Eduard-Mörike-Schule

Förderschule emotionale u. soziale Entwicklung, Mörikeweg 2 - 6 , 51147 Köln

Eduard-Mörike-Schule
Förderschule emotionale
und soziale Entwicklung
Mörikewegqg 2 - 6
51147 Köln

, Teil : 02203 / 996620
Schull.: 02203 / 9966213
Fx  : 02203 / 21016

E-Mail :154210@schule.nrw.de

Beschluss der Lehrerkonferenz

der Eduard-Mörike-Schule
Städt. Förderschule emotionale und soziale Entwicklung, =
Köln-Porz (Grengel}
vom

31.08.2016

Nach intensiver und ausführlicher Beratung unter Abwägung aller derzeit bekannten Vor- und Nachteile zu
dem von der Verwaltung der Stadt Köln im aktualisierten Schulentwicklungsplan vom Juni 2016 aufgeführten und als
Szenario 3 favorisierten Maßnahme

M87: Entwicklung der Eduard-Mörike-Schule zu einer Verbundschule mit Erweiterung um den
Förderschwerpunkt Lernen und gleichzeitiger Einrichtung eines Teilstandortes an der Berliner Straße in
Westhoven zwecks Bündelung der regionalen Nachfrage in der Eduard-Mörike-Schule bei auslaufender
Schließung oder ad-hoc-Schließung der Finkenbergschule zum Schuljahr 2017/18 wegen Unterschreitung
der Mindestgröße

lehnt die Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule (EMS} nach Beschluss einstimmig die unter M37 des
aktualisierten Schulentwicklungsplans 2016 aufgeführte Maßnahme (s.o.) ab.

In diesem Zusammenhang ergehen folgende einstimmige Beschlüsse:

Die Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule
« wird die Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen nicht beantragen und spricht
sich gegen eine diesbezügliche Erweiterung aus
* lehnt _die Entwicklung zu einer Verbundschule mit den Förderschwerpunkten
emotionale und soziale Entwicklung und Lernen ab
° spricht sich gegen die Einrichtung eines zweiten Teilstandortes an der Berliner Straße
in Westhoven aus.

6 © Eduard Mörike Schule 31.08.2016

Begründungszusammenhänge, die zu den einstimmigen Beschlüssen der LK führten:

- 1. Betreff „ Verbundschule durch Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen“ wird die damit
einhergehende

®e Erhöhung der Mindestgröße (von aktuell 88 SuS bei ES auf 144 SuS bei Verbund)

* mittelfristig zu erfolgende gleichmäßige Verteilung / Durchmischung von Schülerinnen
mit den Förderschwerpunkten ES und LE sowie einer dadurch bedingten Aufgabe des
reinen ES-Standortes am Mörikeweg 2-6, 51147 Köln im Hinblick auf die besonderen
Bedürfnisse von Schülern beider Förderschwerpunkt aus fachlicher Sicht

als äußerst kritisch gesehen und damit einstimmig abgelehnt.

2. Betreff der „Einrichtung eines zweiten Teilstandortes an der Berliner Straße in Westhoven“
werden die damit einhergehenden Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für die
Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Schulleitung und deren konkrete Auswirkungen auf das
Schulleben und den Unterricht, bedingt durch

« eine Schulleitung, die überwiegend räumlich getrennt ist und/oder sich im
Pendelverkehr zwischen zwei Standorten befindet

®e die Anwesenheit von i.d.R. nur einer Schulleitungsperson je Standort

® ein überwiegend räumlich getrennt Kollegium

® nicht auszuschließenden regelmäßigen Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern
Pendelverkehr / an zwei Standorten, ggf. sogar im Pendelverkehr (z.B. bei
Vertretungsunterricht, zur Differenzierung, bei Fachunterricht ...)

als äußerst kritisch gesehen und damit einstimmig abgelehnt.

Köln, den 31.08.2016
für die Primarstufe der für die Sekundarstufe der
Eduard-Mörike-Schule Eduard-Mörike-Sehule .,

Katharina Hoerler
Sonderschullehrerin

Katrin Wachowsky
Sonderschullehrerin

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KIRYONZESS

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für den Lehrerrat der

Dr. Wolfgang Heidelmann Klaus Edwards
Sonderschullehrer Schulleiter

www.eduard-moerike-schule-koeln.de

Beschlussvorlage Rat

13882 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4087/2016 
Freigabedatum  12.01.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab dem Schuljahr 2017/18 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung 
mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg -
Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven zum 31.07.2017. 
2) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Errichtung einer Nebenstelle der  Förderschule Lernen, 
Thymianweg (Stadtbezirk Mülheim) am Standort der bisherigen Förderschule Lernen Finke n-
berg-Schule, Berliner Straße 36 (Westhoven) ab dem 01.08.2017 
3) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungs ge-
richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
 
Beschlussalternative: 
Da die Schülerzahl der Finkenberg Schule mittlerweile deutlich unter der schulrechtlich erforderlichen 
Mindestgröße für Förderschulen Lernen liegt und aller Voraussicht nach wei ter sinken wird, muss die 
Finkenbergschule geschlossen werden. Denkbar ist es, auf die Einrichtung eines Teilstandortes zu 
verzichten, und weite Schulwege für Schülerinnen und Schüler in Kauf zu nehmen: 
 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung 
mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg -
Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven ab dem 31.07.2017. 
2) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2  Ziff. 4 Verwaltungsg e-
richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.01.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Schulentwicklungsplanerische Betrachtung  
FLE Finkenberg Schule, Berliner Straße
Klassenstufe 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
1 10 10 7 0 4 1 1
2 11 10 9 9 2 5 3
3 13 11 11 11 8 8 5
4 14 12 12 12 11 10 8
5 46 38 24 12 24 13 14
6 31 25 25 22 14 15 13
7 45 42 27 27 15 15 15
8 31 32 44 30 29 22 15
9 47 31 33 43 25 29 22
10 40 27 31 28 42 28 29
SuS gesamt 288 238 223 194 174 146 125
Schülerrückgang gegenüber Vorjahr in %
-17,36 -6,30 -13,00 -10,31 -16,09 -14,38
Schülerrückgang gegenüber 2010/11 in %
-17,36 -22,57 -32,64 -39,58 -49,31 -56,60
 
 
Die Finkenberg Schule, Berliner Straße 36, Westhoven, ist die einzige F örderschule mit dem Förde r-
schwerpunkt Lernen im Stadtbezirk Porz. An der Finkenberg Schule werden im aktuellen Schuljahr 
1251 Schüler in 11 Klassen unterrichtet. Vor 6 Jahren, im Schuljahr 2010/11, wurden an der Finke n-
berg Schule noch 288 Schülerinnen und Schüler geführt. Die Schülerzahlen sind seit dem Schuljahr 
2010/11 mit rund 57 % stark rückläufig  
Die Finkenberg Schule, Berliner Straße 36 wurde, wie in der o.a. Graphik dargestellt im Schuljahr 
2015/16 noch von 146 Schülerinnen und Schüler besucht. Im l aufenden Schuljahr 2016/17 führt die 
Finkenbergschule nur noch von 125 Schülerinnen und Schüler. Sie liegt somit unter der zu § 82 Abs. 
10 Schulgesetz NRW erlassenen ministeriellen Verordnung über Mindestgrößen der Förderschulen 
und der Schulen für Kranke.  Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der 
Schulen für Kranke vom 16. Oktober 2013 (MindesgrößenVO) definiert die erforderlichen Mindes t-
schülerzahl für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) 
mit 144 Schülerinnen und Schülern.  
Ursächlich für diese Entwicklung ist zweifellos, die durch das geänderte Elternwahlverhalten stark 
gestiegene Ausweitung des gemeinsamen Lernens an den allgemeinen Schulen. In der Fachdisku s-
sion wird insbesondere für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen eine rasche Au s-
weitung mit nachhaltiger Akzeptanz und realistischen Erfolgsaussichten bei der gemeinsamen B e-
schulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erwartet. Die rückläufige 
Entwicklung der Schülerzahlen an der Förderschule Lernen im Stadtbezirk Porz spiegelt hier den 
stadtweiten Trend hin zum gemeinsamen Lernen wider. So konnte in den vergangenen beiden Ja h-
ren stadtweit eine signifikante Zahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpäda gogischem Förder-
bedarf auch in die Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen übernommen werden. Die Bemühungen 
um präventive Förderung und die Ausweitung des gemeinsamen Lernens auch in der Sekundarstufe 
lassen erwarten, dass nicht mehr mit einer deutlichen Steigerung der Schülerzahlen an der Finke n-
                                                 
1 Alle in der Stellungnahme genannten Schuldaten sind der Vorstatistik zum Schuljahr 2016/17, Stand April 
2016 entnommen. Die Vorjahresdaten beziehen sich auf die jeweiligen Amtlichen Schuldaten, durch IT-NRW, 
zur Verfügung gestellt. Stichtag ist in diesem Fällen immer der 15.10. d. J.

3 
berg Schule gerechnet werden kann und sie dauerhaft die Mindestgröße unterschreiten würde. 
 
Mit der am 13.06.2016 vorgelegten „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ Sess i-
on Nummer 1906/2016 hat die  Verwaltung u.a. über geplante und angedachte schulorganisatorische 
Maßnahmen an einzelnen Förderschulen zum Schuljahr 2017/18 vorab informiert und für die Finke n-
bergschule drei Optionen vorgestellt: 
1. Auslaufende Schließung der Schule: 
Eine auslaufende Schl ießung nimmt den Gedanken auf, das gemeinsame Lernen im Förde r-
schwerpunkt Lernen so schnell wie möglich auszubauen. Schülerinnen und Schüler mit diesem 
Förderbedarf können sich wohnortnah im gemeinsamen Lernen an den allgemeinen Schulen a n-
melden oder für e ine andere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen entscheiden. 
Rechtsrheinisch bieten auf Kölner Stadtgebiet dies die Martin -Köllen-Schule in Kalk und die Fö r-
derschule Lernen Thymianweg in Höhenhaus an. 
2. Ad-hoc-Schließung und Errichtung einer Nebenstelle einer Förderschule Lernen: 
Um im Stadtbezirk Porz noch ein Förderschulangebot im Förderschwerpunkt Lernen zu erhalten, 
ist die Errichtung einer Nebenstelle einer bestehenden Förderschule Lernen aus einem anderen 
Stadtbezirk eine Option. Da die Förders chule mit dem Verbund der Förderschwerpunkte Lernen 
und emotionale und soziale Entwicklung Martin -Köllen-Schule im Stadtbezirk Kalk bereits zwei 
Teilstandorte führt und ein weiterer Teilstandort hier organisatorisch nicht realisierbar erscheint, 
müsste die Förderschule Lernen Thymianweg im Stadtbezirk Mülheim einen Teilstandort an der 
Berliner Straße in Westhoven einrichten. Die Finkenbergschule würde auflösend g eschlossen, die 
Schülerinnen und Schüler können an die Förderschule Lernen Thymianweg, Teilstand ort Berliner 
Straße, umgemeldet werden. 
3. Ad-hoc-Schließung oder auslaufende Schließung der Finkenbergschule und Realisierung e i-
nes Teilstandortes der Eduard-Mörike-Schule: 
Auch die Errichtung eines Ve rbundsystems mit den Förderschwerpunkten emotionale und s oziale 
Entwicklung sowie Lernen im Stadtb ezirk Porz stellt eine Option dar. Hierfür müsste die Eduard -
Mörike-Schule in Grengel um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert werden und gleichzeitig 
einen Teilstandort an der Berliner Straße in Westhoven einricht en. Die Finkenbergschule würde 
geschlossen, die Schülerinnen und Schüler kö nnen an die zukünftige „Verbundschule“ Eduard -
Mörike-Schule umgemeldet werden. Den schulrechtlichen Vorgaben entsprechend sind die Sch ü-
lerinnen und Schüler der unterschiedlichen För derschwerpunkte „gleichmäßig“ auf die Teilstan d-
orte zu verteilen. D.h., dass es zumindest mittel - und langfristig keine förderschwerpunktspezif i-
schen Teilstandorte geben darf. Für eine unmittelbare Übernahme aller Schülerinnen und Schüler 
müsste ein entsprechendes pädagogisches Konzept erarbeitet werden. 
 
Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist kurzfristig herbeizuführen, so dass eine Umse t-
zung zum Schuljahr 2017/18 erfolgen kann. Die Verwaltung präferiert das unter 3. beschriebene 
Szenario einer Sc hließung der Finkenbergschule und der Bildung eines Teilstandortes der Ed u-
ard-Mörike-Schule. Das Schuljahr 2016/17 muss genutzt werden, um das erforderliche pädagog i-
sche Konzept zu entwickeln. 
 
Die vorgestellten Planungen sind in einem dialogischen Planung sprozess mit den Schulleitungen der 
benachbarten Förderschulen Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, der Schulaufsicht und 
der Bezirksregierung Köln erörtert und abgestimmt worden. Neben den Schulkonferenzbeschlüssen 
der Finkenbergschule und der Förderschule Lernen Thymianweg ist auch die Stellungnahme der Leh-
rerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule beigefügt. 
Die Verwaltung schlägt daher in Abwägung der durch die Schulen vorgebrachten Argumente im E r-
gebnis nun die Schließung der Finkenberg Schule zum  Schuljahr 2017/18 und die Einrichtung eines 
Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg gemäß Vorschlag Nummer 2 vor. Dieser Vo r-
schlag wird durch die untere Schulaufsicht ebenfalls unterstützt.

4 
Um den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern schnellstmöglich Planungssicherheit geben zu 
können, ist eine rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Schließung der Finkenbergschule und der 
Errichtung des Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg am Standort Berliner Straße 36, 
Westhoven, unerlässlich. 
Die Schülerinnen und Schüler der Finkenbergschule können sich entweder an der Förderschule Ler-
nen Thymianweg (für den Standort Berliner Straße) anmelden oder an einer anderen Schule. Die 
Verwaltung empfiehlt eine Ummeldung an den neuen Teilstandort der Förderschule Thymianweg in 
Westhoven. 
In Abstimmung mit Schulaufsicht und dem Amt für Schulentwicklung soll im Laufe des Schuljahres 
2016/17 durch die Finkenberg Schule in Zusammenarbeit mit der Förderschule Lernen Thymianweg 
ein Konzept entwickelt werden, dass einen möglichst reibungslosen Übergang der Schülerinnen und 
Schüler von der Finkenbergschule in die Förderschule Lernen Thymianweg (am Teilstandort Berliner 
Straße) ermöglicht. Darüber hinaus sollen die von der Schulkonferenz der Förderschule Lernen T hy-
mianweg aufgezeigten organisatorischen Fragen geklärt werden. Dies gilt auch für die durch die 
Schulaufsicht zur regelnden Angelegenheiten in Bezug auf die vorhandenen Lehrerstellen. 
 
Offener Ganztag/ Erweitert gebundener Ganztag: 
Da die Förderschule Lernen Thymianweg im erweiterten gebundenen Ganztag geführt wird, ist künftig 
auch der neue Teilstandort Berliner Straße (Porz) in dieser Unterrichtsform zu führen. Deshalb kann 
die Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur Köln gGmbH, die derzeit die außerunterrichtli-
chen Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der Finkenbergschule realisiert, nicht 
über das Schuljahr 2016/2017 hinaus fortgeführt werden.  
Die Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (JugZ) ist die Trägerin der außer-
unterrichtlichen Angebote im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ an der Förderschule 
Lernen Thymianweg. Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Schuljahresbeginn nutzen, um mit der 
JugZ und der Schulleitung die Bedingungen für die Bereitstellung dieser außerunterrichtlichen Ange-
bote in der Berliner Straße zu klären. Von dem Ergebnis dieser Klärung hängt insbesondere die Si-
cherstellung der Mittagsverpflegung am Teilstandort ab. 
 
Schulgebäude und Hausmeister 
Durch die Fortführung einer schulischen Nutzung des Schulgebäudes am Standort Berliner Straße 36 
in Westhoven, bedarf es weiterhin der dort vorhandenen Schulhausmeisterstelle. 
 
Sekretariat 
Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden bemisst sich im Wesentlichen aus der Schulform und 
der Schülerzahl, sowie der Sicherstellung einer sogenannten Grundversorgung. Bei Förderschulen 
beträgt die Grundversorgung 30 Wochenstunden, auch wenn sich aufgrund der Schülerzahl geringere 
Schulsekretariatsstunden errechnen. 
Unter Beachtung dieser Kriterien belaufen sich die Schulsekretariatsstunden nach der Zusammenfüh-
rung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen Lernen Thymianweg und Finkenberg-Schule 
voraussichtlich auf die Grundversorgung. 
Schulsozialarbeit  
Am Standort Berliner Straße ist eine unbefristete  kommunale Stelle für die Schulsozialarbeit eing e-
setzt. Die Stelle soll zunächst erhalten bleiben. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Schüle r-
zahlen kann jedoch ein bedarfsgerechter Einsatz dieser Stelle Schulsozialarbeit an einer anderen 
Kölner Schule vorgesehen werden. 
 
Schulkonferenzbeschluss: 
Die Schulkonferenz der Finkenberg Schule hat in ihrer Sitzung am 14.11.2016 über die auslaufende

5 
Schließung beraten und der Übernahme ihrer Schülerinnen und Schüler an die Förderschule Lernen 
Thymianweg am zu künftigen Teilstandort Berliner Straße 36, Westhoven, grundsätzlich zugestimmt. 
Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls angefügt ist der Schulko n-
ferenzbeschluss der Förderschule Lernen Thymianweg. 
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung: 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t-
tel Einzelner gegen die auslaufende Schließung der Finkenberg Schule und der Einrichtung eines 
Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianwe g an der Berliner Straße 36, Westhoven, zu e i-
nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand durch die rechtswidrige 
Weiterführung der Förderschule für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfa h-
rens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schulja h-
res 2017/18 Klarheit über das Förderschulangebot im Stadtbezirk Porz zu haben. 
 
Anlagen

Anlage 2 Stellungnahme FLE Finkenbergschule

2926 Zeichen

/ 2  
  
 
Finkenberg -Schule  
 
 
 
 
 
 
 
Finkenberg-Schule 
Städt. Förderschule Lernen 
Offene Ganztagsschule 
Berliner Straße 36  
51149 Köln (Porz) 
 
 
Auskunft erteilt Frau Reddig  
Telefon   (02203) 899 29 20  
Telefax   (02203) 899 29 29 
E-Mail  154878@schule.nrw.de 
Internet  www.finkenberg-schule.de 
 
Sprechzeiten: nach Vereinbarung 
 
KVB: Linie 7 (Haltestelle Berliner Str.) 
 
 
 
  
Ihr Schreiben Mein Zeichen                                           Datum   
  14.09.2016  
 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz der Finkenberg - Schule zum 
Schulentwicklungsplan der Stadt Köln 
 
Die gesamte Elternschaft, die Schüler, alle Mitarbe iter sowie das Lehrpersonal der 
Finkenberg-Schule bedauern die bevorstehende Schließung der Schule zutiefst. 
 
Der Vorschlag 1 scheint in der Einschätzung seiner Umsetzbarkeit unrealistisch, da davon 
auszugehen ist, dass die Schüler der Finkenberg-Sch ule mit einer Unterrichtung im 
Gemeinsamen Unterricht überfordert wären. Die langj ährigen Erfahrungen mit 
Rückschulungen in die Regelschule und Rückschulungen aus dem Gemeinsamen Unterricht 
untermauern diese Annahme. Rückschulungsfähige Schü ler werden ohnehin für den 
Gemeinsamen Unterricht umgemeldet. 
Daher ist davon auszugehen, dass nahezu die gesamte  verbleibende Schülerschaft auf die 
beiden Förderschulen in Kalk und in Höhenhaus verte ilt werden würden. Es muss damit 
gerechnet werden, dass die Schüler den Ansprüchen d er weiten Schulwege nur bedingt 
gewachsen wären. 
 
Der Vorschlag 3 bringt mit sich, dass die Schüler d er Finkenberg–Schule zusammen mit 
Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf integr ativ unterrichtet würden. Dies wird von 
den meisten Eltern nicht gewünscht, da sie weitreic hend Konsequenzen für ihre Kinder 
befürchten. 
 
Bei der Einschätzung der drei unterschiedlichen Verfahrensangebote teilt die Schulkonferenz 
nicht die Haltung der Verwaltung, dem Vorschlag 3 Vorrang zu geben. 
 
Die Schulkonferenz erteilt dem Vorschlag 2 höchste Priorität.  
 
Hierbei würde sich für Schüler und Eltern zunächst am wenigsten spürbar etwas verändern. 
Den Eltern liegt bis heute sehr stark am Herzen, da ss ihre Kinder in einem weitgehend

Seite 2 
 
  
 
 
Schulen  
homogenen Umfeld mit dem Schwerpunkt der Lernbeeint rächtigung gefördert werden, denn 
dies hat sie geleitet ihre Kinder an der Finkenberg-Schule anzumelden. 
 
Die Konfrontation mit Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf (Vorschlag 3) lässt eine 
Unterlegenheit vorhersagen, die ebenfalls gegen ein e Unterrichtung im Gemeinsamen 
Lernen (Vorschlag 1)  spricht. Darüber hinaus wird die jahrzehntelange Erfahrung und 
Entwicklung berufsspezifischer Eingliederung und Vo rbereitung an keiner anderen Stelle 
nachgepflegt werden können. Weder im Gemeinsamen Un terricht (Vorschlag 1) noch 
während des Aufbaus zur Verbundschule (Vorschlag 3). 
 
 
 
Im Namen der Schulkonferenz 
 
R.Reddig 
Schulleiterin

Anlage 4 Auszug aus der BV 7 vom 07.02.2017

1662 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 08.02.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 07.02.2017 
öffentlich 
7.2.6 Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab 
dem Schuljahr 2017/18 - Sammelumdruck 
4087/2016 
Beschluss: 
 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 
(SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der 
Förderschule Lernen Finkenberg -Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln -
Westhoven zum 31.07.2017. 
2) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Errichtung einer Nebenstelle der Fö r-
derschule Lernen, Thymianweg (Stadtbezirk Mülheim) am Standort der bish e-
rigen Förderschule Lernen Finkenberg -Schule, Berliner Straße 36 (Wes t-
hoven) ab dem 01.08.2017 
3) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 
Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
Ergänzung durch Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
 
Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihren Beschluss, den Schulstandort Berliner 
Straße in Westhoven auch langfristig zu erhalten. 
Es ist zu prüfen, ob – langfristig betrachtet – sich dieses Grundstück als Teilstandort 
der Grundschule Hohe Straße oder als Ausbaufläche für das Angebot einer weiter-
führenden Schule im nördlichen Bereich des Stadtbezirks eignet. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen. 
 
Ja  8 Stimmen  SPD, Grüne 
Nein  eine Stimme  Herr Geraedts (AfD) 
Enthalt. 8 Stimmen  CDU, Frau Bastian (FDP)

Beratungsverlauf (4)

23.01.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4087/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27