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Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab dem Schuljahr 2017/18

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 4087/2016 vom 12.01.2017

Stand: Am 14.02.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 2 Stellungnahme FLE Finkenbergschule

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    / 2 Finkenberg -Schule Finkenberg-Schule Städt. Förderschule Lernen Offene Ganztagsschule Berliner Straße 36 51149 Köln (Porz) Auskunft erteilt Frau Reddig Telefon (02203) 899 29 20 Telefax (02203) 899 29 29 E-Mail 154878@schule.nrw.de Internet www.finkenberg-schule.de Sprechzeiten: nach Vereinbarung KVB: Linie 7 (Haltestelle Berliner Str.) Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 14.09.2016 Stellungnahme der Schulkonferenz der Finkenberg - Schule zum Schulentwicklungsplan der Stadt Köln Die gesamte Elternschaft, die Schüler, alle Mitarbe iter sowie das Lehrpersonal der Finkenberg-Schule bedauern die bevorstehende Schließung der Schule zutiefst. Der Vorschlag 1 scheint in der Einschätzung seiner Umsetzbarkeit unrealistisch, da davon auszugehen ist, dass die Schüler der Finkenberg-Sch ule mit einer Unterrichtung im Gemeinsamen Unterricht überfordert wären. Die langj ährigen Erfahrungen mit Rückschulungen in die Regelschule und Rückschulungen aus dem Gemeinsamen Unterricht untermauern diese Annahme. Rückschulungsfähige Schü ler werden ohnehin für den Gemeinsamen Unterricht umgemeldet. Daher ist davon auszugehen, dass nahezu die gesamte verbleibende Schülerschaft auf die beiden Förderschulen in Kalk und in Höhenhaus verte ilt werden würden. Es muss damit gerechnet werden, dass die Schüler den Ansprüchen d er weiten Schulwege nur bedingt gewachsen wären. Der Vorschlag 3 bringt mit sich, dass die Schüler d er Finkenberg–Schule zusammen mit Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf integr ativ unterrichtet würden. Dies wird von den meisten Eltern nicht gewünscht, da sie weitreic hend Konsequenzen für ihre Kinder befürchten. Bei der Einschätzung der drei unterschiedlichen Verfahrensangebote teilt die Schulkonferenz nicht die Haltung der Verwaltung, dem Vorschlag 3 Vorrang zu geben. Die Schulkonferenz erteilt dem Vorschlag 2 höchste Priorität. Hierbei würde sich für Schüler und Eltern zunächst am wenigsten spürbar etwas verändern. Den Eltern liegt bis heute sehr stark am Herzen, da ss ihre Kinder in einem weitgehend Seite 2 Schulen homogenen Umfeld mit dem Schwerpunkt der Lernbeeint rächtigung gefördert werden, denn dies hat sie geleitet ihre Kinder an der Finkenberg-Schule anzumelden. Die Konfrontation mit Schülern mit emotional-sozialem Förderbedarf (Vorschlag 3) lässt eine Unterlegenheit vorhersagen, die ebenfalls gegen ein e Unterrichtung im Gemeinsamen Lernen (Vorschlag 1) spricht. Darüber hinaus wird die jahrzehntelange Erfahrung und Entwicklung berufsspezifischer Eingliederung und Vo rbereitung an keiner anderen Stelle nachgepflegt werden können. Weder im Gemeinsamen Un terricht (Vorschlag 1) noch während des Aufbaus zur Verbundschule (Vorschlag 3). Im Namen der Schulkonferenz R.Reddig Schulleiterin
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4087/2016 Freigabedatum 12.01.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab dem Schuljahr 2017/18 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg - Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven zum 31.07.2017. 2) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Errichtung einer Nebenstelle der Förderschule Lernen, Thymianweg (Stadtbezirk Mülheim) am Standort der bisherigen Förderschule Lernen Finke n- berg-Schule, Berliner Straße 36 (Westhoven) ab dem 01.08.2017 3) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungs ge- richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Beschlussalternative: Da die Schülerzahl der Finkenberg Schule mittlerweile deutlich unter der schulrechtlich erforderlichen Mindestgröße für Förderschulen Lernen liegt und aller Voraussicht nach wei ter sinken wird, muss die Finkenbergschule geschlossen werden. Denkbar ist es, auf die Einrichtung eines Teilstandortes zu verzichten, und weite Schulwege für Schülerinnen und Schüler in Kauf zu nehmen: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg - Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln-Westhoven ab dem 31.07.2017. 2) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsg e- richtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.02.2017 Rat 14.02.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Schulentwicklungsplanerische Betrachtung FLE Finkenberg Schule, Berliner Straße Klassenstufe 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 1 10 10 7 0 4 1 1 2 11 10 9 9 2 5 3 3 13 11 11 11 8 8 5 4 14 12 12 12 11 10 8 5 46 38 24 12 24 13 14 6 31 25 25 22 14 15 13 7 45 42 27 27 15 15 15 8 31 32 44 30 29 22 15 9 47 31 33 43 25 29 22 10 40 27 31 28 42 28 29 SuS gesamt 288 238 223 194 174 146 125 Schülerrückgang gegenüber Vorjahr in % -17,36 -6,30 -13,00 -10,31 -16,09 -14,38 Schülerrückgang gegenüber 2010/11 in % -17,36 -22,57 -32,64 -39,58 -49,31 -56,60 Die Finkenberg Schule, Berliner Straße 36, Westhoven, ist die einzige F örderschule mit dem Förde r- schwerpunkt Lernen im Stadtbezirk Porz. An der Finkenberg Schule werden im aktuellen Schuljahr 1251 Schüler in 11 Klassen unterrichtet. Vor 6 Jahren, im Schuljahr 2010/11, wurden an der Finke n- berg Schule noch 288 Schülerinnen und Schüler geführt. Die Schülerzahlen sind seit dem Schuljahr 2010/11 mit rund 57 % stark rückläufig Die Finkenberg Schule, Berliner Straße 36 wurde, wie in der o.a. Graphik dargestellt im Schuljahr 2015/16 noch von 146 Schülerinnen und Schüler besucht. Im l aufenden Schuljahr 2016/17 führt die Finkenbergschule nur noch von 125 Schülerinnen und Schüler. Sie liegt somit unter der zu § 82 Abs. 10 Schulgesetz NRW erlassenen ministeriellen Verordnung über Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke. Die Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke vom 16. Oktober 2013 (MindesgrößenVO) definiert die erforderlichen Mindes t- schülerzahl für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Primarstufe und Sekundarstufe I) mit 144 Schülerinnen und Schülern. Ursächlich für diese Entwicklung ist zweifellos, die durch das geänderte Elternwahlverhalten stark gestiegene Ausweitung des gemeinsamen Lernens an den allgemeinen Schulen. In der Fachdisku s- sion wird insbesondere für den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen eine rasche Au s- weitung mit nachhaltiger Akzeptanz und realistischen Erfolgsaussichten bei der gemeinsamen B e- schulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erwartet. Die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen an der Förderschule Lernen im Stadtbezirk Porz spiegelt hier den stadtweiten Trend hin zum gemeinsamen Lernen wider. So konnte in den vergangenen beiden Ja h- ren stadtweit eine signifikante Zahl an Schülerinnen und Schülern mit sonderpäda gogischem Förder- bedarf auch in die Sekundarstufe I der allgemeinen Schulen übernommen werden. Die Bemühungen um präventive Förderung und die Ausweitung des gemeinsamen Lernens auch in der Sekundarstufe lassen erwarten, dass nicht mehr mit einer deutlichen Steigerung der Schülerzahlen an der Finke n- 1 Alle in der Stellungnahme genannten Schuldaten sind der Vorstatistik zum Schuljahr 2016/17, Stand April 2016 entnommen. Die Vorjahresdaten beziehen sich auf die jeweiligen Amtlichen Schuldaten, durch IT-NRW, zur Verfügung gestellt. Stichtag ist in diesem Fällen immer der 15.10. d. J. 3 berg Schule gerechnet werden kann und sie dauerhaft die Mindestgröße unterschreiten würde. Mit der am 13.06.2016 vorgelegten „Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016“ Sess i- on Nummer 1906/2016 hat die Verwaltung u.a. über geplante und angedachte schulorganisatorische Maßnahmen an einzelnen Förderschulen zum Schuljahr 2017/18 vorab informiert und für die Finke n- bergschule drei Optionen vorgestellt: 1. Auslaufende Schließung der Schule: Eine auslaufende Schl ießung nimmt den Gedanken auf, das gemeinsame Lernen im Förde r- schwerpunkt Lernen so schnell wie möglich auszubauen. Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf können sich wohnortnah im gemeinsamen Lernen an den allgemeinen Schulen a n- melden oder für e ine andere Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen entscheiden. Rechtsrheinisch bieten auf Kölner Stadtgebiet dies die Martin -Köllen-Schule in Kalk und die Fö r- derschule Lernen Thymianweg in Höhenhaus an. 2. Ad-hoc-Schließung und Errichtung einer Nebenstelle einer Förderschule Lernen: Um im Stadtbezirk Porz noch ein Förderschulangebot im Förderschwerpunkt Lernen zu erhalten, ist die Errichtung einer Nebenstelle einer bestehenden Förderschule Lernen aus einem anderen Stadtbezirk eine Option. Da die Förders chule mit dem Verbund der Förderschwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung Martin -Köllen-Schule im Stadtbezirk Kalk bereits zwei Teilstandorte führt und ein weiterer Teilstandort hier organisatorisch nicht realisierbar erscheint, müsste die Förderschule Lernen Thymianweg im Stadtbezirk Mülheim einen Teilstandort an der Berliner Straße in Westhoven einrichten. Die Finkenbergschule würde auflösend g eschlossen, die Schülerinnen und Schüler können an die Förderschule Lernen Thymianweg, Teilstand ort Berliner Straße, umgemeldet werden. 3. Ad-hoc-Schließung oder auslaufende Schließung der Finkenbergschule und Realisierung e i- nes Teilstandortes der Eduard-Mörike-Schule: Auch die Errichtung eines Ve rbundsystems mit den Förderschwerpunkten emotionale und s oziale Entwicklung sowie Lernen im Stadtb ezirk Porz stellt eine Option dar. Hierfür müsste die Eduard - Mörike-Schule in Grengel um den Förderschwerpunkt Lernen erweitert werden und gleichzeitig einen Teilstandort an der Berliner Straße in Westhoven einricht en. Die Finkenbergschule würde geschlossen, die Schülerinnen und Schüler kö nnen an die zukünftige „Verbundschule“ Eduard - Mörike-Schule umgemeldet werden. Den schulrechtlichen Vorgaben entsprechend sind die Sch ü- lerinnen und Schüler der unterschiedlichen För derschwerpunkte „gleichmäßig“ auf die Teilstan d- orte zu verteilen. D.h., dass es zumindest mittel - und langfristig keine förderschwerpunktspezif i- schen Teilstandorte geben darf. Für eine unmittelbare Übernahme aller Schülerinnen und Schüler müsste ein entsprechendes pädagogisches Konzept erarbeitet werden. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist kurzfristig herbeizuführen, so dass eine Umse t- zung zum Schuljahr 2017/18 erfolgen kann. Die Verwaltung präferiert das unter 3. beschriebene Szenario einer Sc hließung der Finkenbergschule und der Bildung eines Teilstandortes der Ed u- ard-Mörike-Schule. Das Schuljahr 2016/17 muss genutzt werden, um das erforderliche pädagog i- sche Konzept zu entwickeln. Die vorgestellten Planungen sind in einem dialogischen Planung sprozess mit den Schulleitungen der benachbarten Förderschulen Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, der Schulaufsicht und der Bezirksregierung Köln erörtert und abgestimmt worden. Neben den Schulkonferenzbeschlüssen der Finkenbergschule und der Förderschule Lernen Thymianweg ist auch die Stellungnahme der Leh- rerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule beigefügt. Die Verwaltung schlägt daher in Abwägung der durch die Schulen vorgebrachten Argumente im E r- gebnis nun die Schließung der Finkenberg Schule zum Schuljahr 2017/18 und die Einrichtung eines Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg gemäß Vorschlag Nummer 2 vor. Dieser Vo r- schlag wird durch die untere Schulaufsicht ebenfalls unterstützt. 4 Um den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern schnellstmöglich Planungssicherheit geben zu können, ist eine rasche Umsetzung der vorgeschlagenen Schließung der Finkenbergschule und der Errichtung des Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianweg am Standort Berliner Straße 36, Westhoven, unerlässlich. Die Schülerinnen und Schüler der Finkenbergschule können sich entweder an der Förderschule Ler- nen Thymianweg (für den Standort Berliner Straße) anmelden oder an einer anderen Schule. Die Verwaltung empfiehlt eine Ummeldung an den neuen Teilstandort der Förderschule Thymianweg in Westhoven. In Abstimmung mit Schulaufsicht und dem Amt für Schulentwicklung soll im Laufe des Schuljahres 2016/17 durch die Finkenberg Schule in Zusammenarbeit mit der Förderschule Lernen Thymianweg ein Konzept entwickelt werden, dass einen möglichst reibungslosen Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Finkenbergschule in die Förderschule Lernen Thymianweg (am Teilstandort Berliner Straße) ermöglicht. Darüber hinaus sollen die von der Schulkonferenz der Förderschule Lernen T hy- mianweg aufgezeigten organisatorischen Fragen geklärt werden. Dies gilt auch für die durch die Schulaufsicht zur regelnden Angelegenheiten in Bezug auf die vorhandenen Lehrerstellen. Offener Ganztag/ Erweitert gebundener Ganztag: Da die Förderschule Lernen Thymianweg im erweiterten gebundenen Ganztag geführt wird, ist künftig auch der neue Teilstandort Berliner Straße (Porz) in dieser Unterrichtsform zu führen. Deshalb kann die Kooperation mit der Katholischen Jugendagentur Köln gGmbH, die derzeit die außerunterrichtli- chen Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der Finkenbergschule realisiert, nicht über das Schuljahr 2016/2017 hinaus fortgeführt werden. Die Jugendzentren Köln Gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH (JugZ) ist die Trägerin der außer- unterrichtlichen Angebote im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ an der Förderschule Lernen Thymianweg. Die Verwaltung wird die Zeit bis zum Schuljahresbeginn nutzen, um mit der JugZ und der Schulleitung die Bedingungen für die Bereitstellung dieser außerunterrichtlichen Ange- bote in der Berliner Straße zu klären. Von dem Ergebnis dieser Klärung hängt insbesondere die Si- cherstellung der Mittagsverpflegung am Teilstandort ab. Schulgebäude und Hausmeister Durch die Fortführung einer schulischen Nutzung des Schulgebäudes am Standort Berliner Straße 36 in Westhoven, bedarf es weiterhin der dort vorhandenen Schulhausmeisterstelle. Sekretariat Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden bemisst sich im Wesentlichen aus der Schulform und der Schülerzahl, sowie der Sicherstellung einer sogenannten Grundversorgung. Bei Förderschulen beträgt die Grundversorgung 30 Wochenstunden, auch wenn sich aufgrund der Schülerzahl geringere Schulsekretariatsstunden errechnen. Unter Beachtung dieser Kriterien belaufen sich die Schulsekretariatsstunden nach der Zusammenfüh- rung der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen Lernen Thymianweg und Finkenberg-Schule voraussichtlich auf die Grundversorgung. Schulsozialarbeit Am Standort Berliner Straße ist eine unbefristete kommunale Stelle für die Schulsozialarbeit eing e- setzt. Die Stelle soll zunächst erhalten bleiben. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Schüle r- zahlen kann jedoch ein bedarfsgerechter Einsatz dieser Stelle Schulsozialarbeit an einer anderen Kölner Schule vorgesehen werden. Schulkonferenzbeschluss: Die Schulkonferenz der Finkenberg Schule hat in ihrer Sitzung am 14.11.2016 über die auslaufende 5 Schließung beraten und der Übernahme ihrer Schülerinnen und Schüler an die Förderschule Lernen Thymianweg am zu künftigen Teilstandort Berliner Straße 36, Westhoven, grundsätzlich zugestimmt. Die Stellungnahme der Schulkonferenz ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls angefügt ist der Schulko n- ferenzbeschluss der Förderschule Lernen Thymianweg. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t- tel Einzelner gegen die auslaufende Schließung der Finkenberg Schule und der Einrichtung eines Teilstandortes der Förderschule Lernen Thymianwe g an der Berliner Straße 36, Westhoven, zu e i- nem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand durch die rechtswidrige Weiterführung der Förderschule für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfa h- rens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern frühzeitig vor Beginn des Schulja h- res 2017/18 Klarheit über das Förderschulangebot im Stadtbezirk Porz zu haben. Anlagen
  • Anlage 4 Auszug aus der BV 7 vom 07.02.2017

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    Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 08.02.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.02.2017 öffentlich 7.2.6 Auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg-Schule ab dem Schuljahr 2017/18 - Sammelumdruck 4087/2016 Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) in Verbindung mit § 81 Abs. 3 SchulG die auflösende Schließung der Förderschule Lernen Finkenberg -Schule, Berliner Straße 36, 51149 Köln - Westhoven zum 31.07.2017. 2) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Errichtung einer Nebenstelle der Fö r- derschule Lernen, Thymianweg (Stadtbezirk Mülheim) am Standort der bish e- rigen Förderschule Lernen Finkenberg -Schule, Berliner Straße 36 (Wes t- hoven) ab dem 01.08.2017 3) Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ergänzung durch Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihren Beschluss, den Schulstandort Berliner Straße in Westhoven auch langfristig zu erhalten. Es ist zu prüfen, ob – langfristig betrachtet – sich dieses Grundstück als Teilstandort der Grundschule Hohe Straße oder als Ausbaufläche für das Angebot einer weiter- führenden Schule im nördlichen Bereich des Stadtbezirks eignet. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen. Ja 8 Stimmen SPD, Grüne Nein eine Stimme Herr Geraedts (AfD) Enthalt. 8 Stimmen CDU, Frau Bastian (FDP)
  • Anlage 1 Stellungnahme der Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule, FES Mörikeweg

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    Eduard-Mörike-Schule Förderschule emotionale u. soziale Entwicklung, Mörikeweg 2 - 6 , 51147 Köln Eduard-Mörike-Schule Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Mörikewegqg 2 - 6 51147 Köln , Teil : 02203 / 996620 Schull.: 02203 / 9966213 Fx : 02203 / 21016 E-Mail :154210@schule.nrw.de Beschluss der Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule Städt. Förderschule emotionale und soziale Entwicklung, = Köln-Porz (Grengel} vom 31.08.2016 Nach intensiver und ausführlicher Beratung unter Abwägung aller derzeit bekannten Vor- und Nachteile zu dem von der Verwaltung der Stadt Köln im aktualisierten Schulentwicklungsplan vom Juni 2016 aufgeführten und als Szenario 3 favorisierten Maßnahme M87: Entwicklung der Eduard-Mörike-Schule zu einer Verbundschule mit Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen und gleichzeitiger Einrichtung eines Teilstandortes an der Berliner Straße in Westhoven zwecks Bündelung der regionalen Nachfrage in der Eduard-Mörike-Schule bei auslaufender Schließung oder ad-hoc-Schließung der Finkenbergschule zum Schuljahr 2017/18 wegen Unterschreitung der Mindestgröße lehnt die Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule (EMS} nach Beschluss einstimmig die unter M37 des aktualisierten Schulentwicklungsplans 2016 aufgeführte Maßnahme (s.o.) ab. In diesem Zusammenhang ergehen folgende einstimmige Beschlüsse: Die Lehrerkonferenz der Eduard-Mörike-Schule « wird die Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen nicht beantragen und spricht sich gegen eine diesbezügliche Erweiterung aus * lehnt _die Entwicklung zu einer Verbundschule mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung und Lernen ab ° spricht sich gegen die Einrichtung eines zweiten Teilstandortes an der Berliner Straße in Westhoven aus. 6 © Eduard Mörike Schule 31.08.2016 Begründungszusammenhänge, die zu den einstimmigen Beschlüssen der LK führten: - 1. Betreff „ Verbundschule durch Erweiterung um den Förderschwerpunkt Lernen“ wird die damit einhergehende ®e Erhöhung der Mindestgröße (von aktuell 88 SuS bei ES auf 144 SuS bei Verbund) * mittelfristig zu erfolgende gleichmäßige Verteilung / Durchmischung von Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten ES und LE sowie einer dadurch bedingten Aufgabe des reinen ES-Standortes am Mörikeweg 2-6, 51147 Köln im Hinblick auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern beider Förderschwerpunkt aus fachlicher Sicht als äußerst kritisch gesehen und damit einstimmig abgelehnt. 2. Betreff der „Einrichtung eines zweiten Teilstandortes an der Berliner Straße in Westhoven“ werden die damit einhergehenden Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Schulleitung und deren konkrete Auswirkungen auf das Schulleben und den Unterricht, bedingt durch « eine Schulleitung, die überwiegend räumlich getrennt ist und/oder sich im Pendelverkehr zwischen zwei Standorten befindet ®e die Anwesenheit von i.d.R. nur einer Schulleitungsperson je Standort ® ein überwiegend räumlich getrennt Kollegium ® nicht auszuschließenden regelmäßigen Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern Pendelverkehr / an zwei Standorten, ggf. sogar im Pendelverkehr (z.B. bei Vertretungsunterricht, zur Differenzierung, bei Fachunterricht ...) als äußerst kritisch gesehen und damit einstimmig abgelehnt. Köln, den 31.08.2016 für die Primarstufe der für die Sekundarstufe der Eduard-Mörike-Schule Eduard-Mörike-Sehule ., Katharina Hoerler Sonderschullehrerin Katrin Wachowsky Sonderschullehrerin Ki $7 © er KIRYONZESS % % Egj Sch, sördeı ee für den Lehrerrat der Dr. Wolfgang Heidelmann Klaus Edwards Sonderschullehrer Schulleiter www.eduard-moerike-schule-koeln.de
  • Anlage 3 Stellungnahme Schulkonferenz Thymianweg

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    S t ä d t . S c h u l e T h y m i a n w e g Schule mit Förderschwerpunkt Lernen Thymianweg 1a, 51061 Köln,  (0221) 965950 / FAX (0221)9659521 e-mail: 154465@schule.nrw.de Stellungnahme der Schulkonferenz der Förderschule Thymianweg zur Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zu der vom Schulträger geplanten Schließung der Finkenbergschule und deren Fortführung als Teilstandort der Förderschule Thymianweg nehmen wir als Schulkonferenz wie folgt Stellung: Nach intensiver Diskussion und Erörterung unterstützen wir zur Sicherstellung eines Schulangebots im Förderschwerpunkt Lernen für den Stadtteil Porz die Überlegungen des Schulträgers zur Errich tung eines Teilstandorts einer bestehenden Förderschule am Standort Berliner Straße i m Stadtbezirk Porz („Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016, M87“). Als Förderschule Thymianweg sehen wir uns in der Lage, diesen Teilstandort zu organisieren und in das bestehende System zu integrieren . Auch wenn Schulleitung und Schulorganisation durch die Errichtung von Teilstandorten grundsätzlich erschwert werden, messen wir aus sonderpädagogischer Sicht den Vorteilen eines wohnortnahen Förderschulstandortes für die Kinder und Jugendlichen aus Porz besondere Bedeutung zu. Aus unserer Einschätzung bietet der Teilstandort Berliner Straße u.a. - eine fachlich qualifizierte und wohnortnahe schulische Versorgung für Kinder und Jugendliche mit dem Förderbedarf Lernen für den Stadtteil Köln-Porz - die fachliche und persönliche Beratung für Eltern und ihre Kinder im Rahmen der Bildungsplanung und Berufsvorbereitung - eine schulische Heimat für Lehrpersonal und Schüler - die Sicherung der sonderpädagogischen Kompetenz an einem Standort als Ansprechpartner für die Regelschulen im Stadtteil. Unklar bleibt für die Sc hulkonferenz die Frage der Versorgung beider Standorte mit städtischen Mitarbeitern, insbesondere der Einsatz von - Schulsekretärin, - Hausmeister - Schulsozialarbeiter/in. Gleichzeitig sollten Fragen, die aus einem s tadtbezirksübergreifenden Schulstandort entstehen (Sachmittel, Ausstattung, Gebäudeverwaltung, etc.) , frühzeitig beantwortet werden. Darüber hinaus müssen auch die möglichen Probleme, welche aus ein er Doppelstruktur von gebundenem (Hauptstandort Thymianweg) und offenem Ganztag (Teilstandort Berliner Straße) erwachsen könnten, mit dem Schulträger frühestmöglich geklärt werden. Aus Sicht der Schulkonferenz darf es als Konsequenz der Zusammenlegung au f keinen Fall zu einer Veränderung des Ganztags am Thymianweg kommen. Mit Blick auf die Weitere ntwicklung sonderpädagogischer Förderschulstandorte in der Bildungsregion Köln beauftragt die Schulkonferenz die Schulleitung, g emeinsam mit dem Schulträger neue sonderpädagogische Wege zu erörtern und zu diskutieren. Thematisch soll die Frage nach einer Erweiterung der sonderpädagogischen Fachrichtung der Schule Thymianweg diskutiert werden. Die Schulkonferenz bittet um Rückmeldung bis zum nächsten Sitzungstermin. Zu allen o.g. Aspekten bittet die Schulkonferenz der Schule Thymianweg den Schulträger dringend um zeitnahe Klärung und Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen (Ulrich Pinnow) Vorsitzender der Schulkonferenz

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2017

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 30.01.2017

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 07.02.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.2.6, Anhörung (BV). Ergebnis: geändert beschlossen
  4. 14.02.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 10.16, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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