AN/1664/2021
Errichtung von Fitness Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk
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Antrag nach § 3 (CDU BV8)
1831 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.08.2021 AN/1664/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021, TOP 7.9 Errichtung von Fitness Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2021 Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die CDU-Fraktion bittet die Bezirksvertretung um folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte auf öffentlichen Grünflächen vermieden werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlage hierzu beitragen kann. 2. Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Kalk vor Errichtung von Fitness Anla- gen im Stadtbezirk Kalk über den geplanten Standort und mögliche Alternativflächen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt bei weiteren geplanten Errichtungen von Fitness An- lagen zu prüfen, ob diese auf Hundefreilaufflächen errichtet werden müssen oder ob alternative Standorte geeignet wären. Begründung: Im Stadtbezirk Kalk wurden in den letzten Monaten mehrere Fitness Anlagen auf öffentlichen Grünflächen, teilweise auch auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen errichtet. Wie bei- spielsweise im Fort X zwischen Ostheim und Merheim und auf der Merheimer Heide. Hierdurch sind Nutzungskonflikte zwischen Sporttreibenden und Hundehaltern unausweichlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Franziska Richter Gero Fürstenberg Franziska Richter CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreterin CDU-Fraktion in der Bezirksvertr etung Kalk (8) Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
Sachstandsbericht BV
1369 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/1664/2021
Stand: 07.06.2023
Sachstandsbericht
Errichtung von Fitness Anlagen auf Hundefreilaufflächen im Stadtbezirk Kalk
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Nutzungskonflikte der Fitness Anlagen
und den Hundefreilaufflächen Merheimer Heide sowie Fort X Nohlenweg vermieden
werden können und ob die Umzäunung der Fitness Anlagen hierzu beitragen kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Grünflächen im Kölner Stadtgebiet können von allen Nutzergruppen gleichermaßen in An-
spruch genommen werden, sodass eine Abgrenzung einzelner Teilbereiche als nicht fördernd
erachtet wird. Eine Umzäunung der Fitness-Anlagen bildet eine Barriere zwischen der Bewe-
gungs-Station und der restlichen Grünanlage für die jeweiligen Nutzer*innen. Weiterhin han-
delt es sich bei einer Umzäunung um einen enormen baulichen Aufwand und Eingriff in die
Landschaft.
Über eine entsprechende Beschilderung der Fitness-Anlagen werden die Nutzungsbedingun-
gen definiert. Diese sind vor der Nutzung zu beachten und anzuwenden. Hundehalter sind
dazu angehalten ihre Hunde entsprechend der Nutzungsbedingungen von der Anlage fernzu-
halten.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Kalker Hauptstraße 247
- Nohlenweg
- Merheimer Heide
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1664/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (CDU)
- Datum
- 19.08.2021
- Erstellt
- 19.08.2021 11:47