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AN/0452/2020

Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie

SPD Anfrage nach § 4 07.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 07.04.2020, TOP 3.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4485 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.04.2020 
 
AN/0452/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 07.04.2020 
 
Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie treffen das öffentliche Leben in 
Köln schwer.  
 
Viele Kulturinstitutionen in unserer Stadt sind ordnungsbehördlich geschlossen 
und haben aktuell weder Einnahmen noch Planungssicherheit für eine künftige 
Perspektive. Es drohen reihenweise Schließungen und Insolvenzen. Die Stadt 
unterstützt die Einrichtungen, die bislang von ihr gefördert wurden durch vorge-
zogene Förderraten und den vom Stadtrat initiierten Notfallfonds über 3 Mio. Eu-
ro. Diejenigen Institutionen, die bislang keine städtische Förderung erhalten – sei 
es weil sie in normalen Zeiten kostendeckend arbeiten, sei es, weil sie über an-
dere Quellen gefördert werden, die jetzt nicht zur Verfügung stehen – gehen da-
bei jedoch leer aus. Dabei tragen auch diese Einrichtungen in erheblichem Maße 
dazu bei, dass Kultur in Köln lebt. Es muss unser aller Ziel sein, dieses kulturelle 
Leben zu bewahren. Denn: was einmal wegbricht, kommt nicht wieder!  
 
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmen 
und Selbständige sind zwischenzeitlich Programme und Maßnahmen des Bundes 
und Landes angelaufen und entsprechende Hilfen zum Teil auch bereits bei den 
Betroffenen angekommen. Neben Sofort-Hilfen sind dies insbesondere auch 
Maßnahmen zur Liquiditätshilfe und zur finanziellen Überbrückung. 
 
Das mit Beschluss des Rates vom 26.03.2020 auf den Weg gebrachte kommuna-
le Hilfsmaßnahmenpaket von bis zu 45 Mio. Euro soll dabei nach dem Verständ-
nis der SPD-Fraktion insbesondere dort unterstützen, wo die bislang aufgelegten 
Hilfen von Bund und Land nicht oder nicht ausreichend greifen.

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich 
schriftlich zu beantworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vor-
zulegen:  
 
 
1. Welche bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung erhält bereits öffentli-
che Hilfe, aufgeschlüsselt nach Hilfe von Land, Bund, Stadt Köln oder aus 
dem Bereich städtischer Unternehmen wie der Wirtschaftsförderung und wel-
che bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung hat sich mit einem Bedarf 
an Hilfe an die Stadt Köln gewandt und ist abgelehnt worden? 
 
2. Welche Wege sieht die Stadtverwaltung, einen Anteil von 2 Mio. Euro aus 
dem vom Stadtrat beschlossenen 45-Millionenpaket speziell für die Unter-
stützung dieser Kultureinrichtungen bereitzustellen? 
 
3. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung, auch aus der Beratungstätigkeit der 
KölnBusiness und dem Austausch mit den Kammern und Verbänden, dass 
Kölner Unternehmen und Selbständige aufgrund von Antragsvoraussetzungen 
durch das Raster der bislang aufgespannten Rettungsschirme fallen? Wir bit-
ten darzustellen, welche Regelungslücken der Verwaltung bislang bekannt 
geworden sind, für die eine Unterstützung für Kölner Unternehmen und Selb-
ständige aus dem kommunalen Maßnahmenpaket in Frage kommt. 
 
4. Soweit Unternehmen die Kriterien für eine Antragstellung im Rahmen der 
Bundes- und Landesprogramme nicht erfüllen (beispielhaft sei hier der 
Nachweis genannt, dass es sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht um ein „Un-
ternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Dies ist für nach dem Stichtag ge-
gründete Unternehmen nicht möglich.): Welche Möglichkeiten beabsichtigt 
die Verwaltung zu eröffnen, um Betroffene mit den Mitteln des kommunalen 
Hilfsmaßnahmenpakets zu unterstützen. 
 
5. Wie wird die Verwaltung mit Gebühren, z.B. für Außengastronomie oder auch 
für Sondernutzungen von Straßen im Rahmen von Festivitäten) umgehen, 
wird es hier Regelungen für eine Stundung oder auch den Erlass von entspre-
chenden Gebühren für Unternehmen und Veranstalter geben? 
 Wir bitten des Weiteren um Darstellung, ob die Verwaltung beabsichtigt, das 
Zentrenbudget für Interessengemeinschaften zu erhöhen und wenn ja, um 
einen Hinweis, in welchem Umfang ist eine Erhöhung vorgesehen ist. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

07.04.2020 Hauptausschuss
TOP 3.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0452/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
07.04.2020
Erstellt
07.04.2020 10:43