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Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie

SPD Anfrage nach § 4 AN/0452/2020 vom 07.04.2020

Stand: Am 06.05.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.04.2020 AN/0452/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 07.04.2020 Unterstützung für die Kultur und Wirtschaft im Angesicht der COVID-19-Pandemie Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie treffen das öffentliche Leben in Köln schwer. Viele Kulturinstitutionen in unserer Stadt sind ordnungsbehördlich geschlossen und haben aktuell weder Einnahmen noch Planungssicherheit für eine künftige Perspektive. Es drohen reihenweise Schließungen und Insolvenzen. Die Stadt unterstützt die Einrichtungen, die bislang von ihr gefördert wurden durch vorge- zogene Förderraten und den vom Stadtrat initiierten Notfallfonds über 3 Mio. Eu- ro. Diejenigen Institutionen, die bislang keine städtische Förderung erhalten – sei es weil sie in normalen Zeiten kostendeckend arbeiten, sei es, weil sie über an- dere Quellen gefördert werden, die jetzt nicht zur Verfügung stehen – gehen da- bei jedoch leer aus. Dabei tragen auch diese Einrichtungen in erheblichem Maße dazu bei, dass Kultur in Köln lebt. Es muss unser aller Ziel sein, dieses kulturelle Leben zu bewahren. Denn: was einmal wegbricht, kommt nicht wieder! Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmen und Selbständige sind zwischenzeitlich Programme und Maßnahmen des Bundes und Landes angelaufen und entsprechende Hilfen zum Teil auch bereits bei den Betroffenen angekommen. Neben Sofort-Hilfen sind dies insbesondere auch Maßnahmen zur Liquiditätshilfe und zur finanziellen Überbrückung. Das mit Beschluss des Rates vom 26.03.2020 auf den Weg gebrachte kommuna- le Hilfsmaßnahmenpaket von bis zu 45 Mio. Euro soll dabei nach dem Verständ- nis der SPD-Fraktion insbesondere dort unterstützen, wo die bislang aufgelegten Hilfen von Bund und Land nicht oder nicht ausreichend greifen. - 2 - Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen schnellstmöglich schriftlich zu beantworten und die Ergebnisse den Ratsmitgliedern vor- zulegen: 1. Welche bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung erhält bereits öffentli- che Hilfe, aufgeschlüsselt nach Hilfe von Land, Bund, Stadt Köln oder aus dem Bereich städtischer Unternehmen wie der Wirtschaftsförderung und wel- che bislang nicht geförderte kulturelle Einrichtung hat sich mit einem Bedarf an Hilfe an die Stadt Köln gewandt und ist abgelehnt worden? 2. Welche Wege sieht die Stadtverwaltung, einen Anteil von 2 Mio. Euro aus dem vom Stadtrat beschlossenen 45-Millionenpaket speziell für die Unter- stützung dieser Kultureinrichtungen bereitzustellen? 3. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung, auch aus der Beratungstätigkeit der KölnBusiness und dem Austausch mit den Kammern und Verbänden, dass Kölner Unternehmen und Selbständige aufgrund von Antragsvoraussetzungen durch das Raster der bislang aufgespannten Rettungsschirme fallen? Wir bit- ten darzustellen, welche Regelungslücken der Verwaltung bislang bekannt geworden sind, für die eine Unterstützung für Kölner Unternehmen und Selb- ständige aus dem kommunalen Maßnahmenpaket in Frage kommt. 4. Soweit Unternehmen die Kriterien für eine Antragstellung im Rahmen der Bundes- und Landesprogramme nicht erfüllen (beispielhaft sei hier der Nachweis genannt, dass es sich zum Stichtag 31.12.2019 nicht um ein „Un- ternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Dies ist für nach dem Stichtag ge- gründete Unternehmen nicht möglich.): Welche Möglichkeiten beabsichtigt die Verwaltung zu eröffnen, um Betroffene mit den Mitteln des kommunalen Hilfsmaßnahmenpakets zu unterstützen. 5. Wie wird die Verwaltung mit Gebühren, z.B. für Außengastronomie oder auch für Sondernutzungen von Straßen im Rahmen von Festivitäten) umgehen, wird es hier Regelungen für eine Stundung oder auch den Erlass von entspre- chenden Gebühren für Unternehmen und Veranstalter geben? Wir bitten des Weiteren um Darstellung, ob die Verwaltung beabsichtigt, das Zentrenbudget für Interessengemeinschaften zu erhöhen und wenn ja, um einen Hinweis, in welchem Umfang ist eine Erhöhung vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 06.05.2020

    Hauptausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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