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1697/2019

Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung zum Baubeschluss für Baufeld C Abendgymnasium für die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – zu 2589/2018

Mitteilung Ausschuss 17.06.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 01.07.2019, TOP 7.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2209 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  17.06.2019 
 1697/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 01.07.2019 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung zum Baubeschluss für 
Baufeld C Abendgymnasium für die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) –  zu 2589/2018 
In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 04.02.2019 wurde gefordert,  
dass bei der Generalsanierung des Abendgymnasiums die Energieleitlinien der Stadt Köln (Stand 
06.11.2017) zur Anwendung kommen.  
 
Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit:  
 
Die Planung der Generalsanierung des Abendgymnasiums ist weiter vorangeschritten und befindet 
sich aktuell am Ende der Leistungsphase 3.  
Bei der Planung wurden die Anforderungen aus der aktuellen Energieleitlinie (Stand 06.11.2017) zur 
Grundlage gemacht.  
Hierzu sind alternativ zwei Varianten für den baulichen Wärmeschutz bei Modernisierungen von  
Gebäuden (Generalsanierung) vorgegeben.  
Im ersten Fall sind für die Gebäudehülle Maximalwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten  
(U-Werte) der einzelnen Bauteile einzuhalten. 
Alternativ dazu ist es auch möglich, einen Primärenergienachweis zu führen, der den entsprechenden 
Wert eines Neubaus um maximal 40 % überschreiten darf.  
Im vorliegenden Fall konnten die Bauteilforderungen nicht vollumfänglich eingehalten werden, da 
baukonstruktive und wirtschaftliche Restriktionen dies nicht zuließen. So konnten die geforderten  
U-Werte im Bereich der Bodenplatten gegen Erdreich / Wände gegen Erdreich und im Bereich des 
Flachdachs, welches nicht saniert wird, nicht erreicht werden. Bei allen anderen Bauteilen konnten 
auch hier die geforderten U-Werte eingehalten werden.  
Jedoch konnte die alternative Forderung der Energieleitlinien deutlich erfüllt werden. Der ermittelte 
Wert für den Primärenergiebedarf unterschreitet den geforderten Grenzwert um circa 75%.  
Auch die weiteren Anforderungen der Energieleitlinien bezogen auf die technische  
Gebäudeausrüstung werden erfüllt. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (3)

24.06.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
01.07.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1697/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.06.2019
Erstellt
13.05.2019 17:03