1697/2019
Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung zum Baubeschluss für Baufeld C Abendgymnasium für die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – zu 2589/2018
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Mitteilung Ausschuss
2209 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 17.06.2019 1697/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 24.06.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.06.2019 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 01.07.2019 Stellungnahme der Verwaltung zur geänderten Beschlussfassung zum Baubeschluss für Baufeld C Abendgymnasium für die Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) – zu 2589/2018 In der Sitzung des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft am 04.02.2019 wurde gefordert, dass bei der Generalsanierung des Abendgymnasiums die Energieleitlinien der Stadt Köln (Stand 06.11.2017) zur Anwendung kommen. Die Verwaltung teilt folgenden Sachstand mit: Die Planung der Generalsanierung des Abendgymnasiums ist weiter vorangeschritten und befindet sich aktuell am Ende der Leistungsphase 3. Bei der Planung wurden die Anforderungen aus der aktuellen Energieleitlinie (Stand 06.11.2017) zur Grundlage gemacht. Hierzu sind alternativ zwei Varianten für den baulichen Wärmeschutz bei Modernisierungen von Gebäuden (Generalsanierung) vorgegeben. Im ersten Fall sind für die Gebäudehülle Maximalwerte für die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der einzelnen Bauteile einzuhalten. Alternativ dazu ist es auch möglich, einen Primärenergienachweis zu führen, der den entsprechenden Wert eines Neubaus um maximal 40 % überschreiten darf. Im vorliegenden Fall konnten die Bauteilforderungen nicht vollumfänglich eingehalten werden, da baukonstruktive und wirtschaftliche Restriktionen dies nicht zuließen. So konnten die geforderten U-Werte im Bereich der Bodenplatten gegen Erdreich / Wände gegen Erdreich und im Bereich des Flachdachs, welches nicht saniert wird, nicht erreicht werden. Bei allen anderen Bauteilen konnten auch hier die geforderten U-Werte eingehalten werden. Jedoch konnte die alternative Forderung der Energieleitlinien deutlich erfüllt werden. Der ermittelte Wert für den Primärenergiebedarf unterschreitet den geforderten Grenzwert um circa 75%. Auch die weiteren Anforderungen der Energieleitlinien bezogen auf die technische Gebäudeausrüstung werden erfüllt. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1697/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.06.2019
- Erstellt
- 13.05.2019 17:03