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1783/2021

Umsetzung der Maßnahme Benberger Marktweg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3599 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1783/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 
 
Umsetzung der Maßnahme Benberger Marktweg 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Sitzung am 03.05.2021, TOP 7.2.6 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wann wird diese relativ unkomplizierte Maßnahme seitens der Verwaltung begonnen? 
 
2. Warum wurde die beschlossene Maßnahme bisher nicht durchgeführt? 
 
3. Welche Gründe lagen bei der Verzögerung vor?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zurzeit ist festgelegt, dass wenn auf einer bestimmten Straßenstrecke Umstände gegeben sind, die 
von den allgemeinen auf entsprechenden Strecken vorhanden Umständen deutlich abweichen, z. B. 
eine signifikante erhöhte Unfallrate, können gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwin-
digkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Für den Bensberger Marktweg, ab der Kreuzung 
Mielenforster Straße bis zur Stadtgrenze in Richtung Bergisch Gladbach, liegen solche besonderen 
Umstände nicht vor, so dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zeichen 274-30 StVO (Zulässi-
ge Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) hier nicht vorgesehen ist. 
 
Die Anordnung von Verkehrszeichen unterliegt den Verwaltungsvorschriften. Nach dieser ist „eine 
innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 gemäß VwV-StVO in 
einer abschließenden Auflistung an Bedingungen geknüpft: 
 
Auszug Verwaltungsvorschriften 
„Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Stra-
ßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen,- horten, allgemeinbildenden Schulen, Förder-
schulen für geistig oder körperlich behinderten Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Kranken-
häusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direk-
ten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr 
mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifi-
zierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der 
Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine 
drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.“ 
 
Der Begriff „Anlieger“ umfasst, nach herrschender Rechtsprechung, nicht nur die Bewohner*innen 
einer Straße. Anlieger*in ist jeder/jede, der/die dort etwas privat, geschäftlich oder dienstlich zu be-
sorgen hat. Hierzu zählen beispielsweise auch Kunden eines Geschäftes oder Arztes oder auch Ab-
holen eines Bewohnenden. Dabei liegt ein Anliegen bereits dann vor, wenn man mit einem Bewoh-
nenden oder Grundstückseigentümer in Beziehung treten möchte, auch ohne dass diese Beziehung

2 
 
auch tatsächlich zustande kommt. Die Absicht ist hierfür ausreichend. Selbst unerwünschte Besucher 
eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt. 
 
Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zudem nur dort anzu-
bringen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem 
Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuord-
nen. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Von einer Änderung der Verkehrssituation wird daher abgese-
hen. 
 
Der Bensberger Marktweg ist eine Verbindungsstraße nach Bergisch Gladbach. Die Seitenstraßen 
sind bereits für Lkw ab 2,5 t gesperrt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1783/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.06.2021
Erstellt
11.05.2021 14:52