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AN/1146/2023

TOP 4.1: Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 25.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.08.2023

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

4274 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Kölner Rat 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses für Soziales und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2023 
 
AN/1146/2023 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 
 
TOP 4.1: Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von 
geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes 
Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Aus-
schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt: 
 
1. Die Stärkung der Ombudsstelle:  
 
1.1. Finanzierung von zusätzlich 0,5 Stellen mit Aufwendungen in Höhe von 40.000 € pro 
Jahr. Die Stelle ist bei einem bestehenden Träger mit entsprechender Fachexpertise 
anzusiedeln. 
 
1.2. Kompetenzerweiterung: Die Ombudsstelle unterstützt und berät in Bezug auf die Ein-
haltung von Leitlinien und Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von 
Schutzsuchenden (Falldokumentation und Monitoring) durch regelmäßige Besuche in 
den Unterkünften. Das Selbstverständnis der Ombudsstelle fokussiert sich dabei auch 
auf die Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die hierbei explizit zu 
berücksichtigen sind. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse und Handlungsempfeh-

- 2 - 
 
lungen gibt die Ombudsstelle in regelmäßigen Abständen - in akuten Fällen unmittel-
bar - an die Betreuungsträger und das Amt für Wohnungswesen weiter. 
 
2. Die Stärkung der Strukturen:  
 
2.1. Stärkung Koordination Amt für Wohnungswesen: Die Verwaltung wird beauftragt die 
Unterstützung der Sicherung des Gewaltschutzes an Unterkünften verwaltungsintern 
sicherzustellen. 
 
2.2. Stärkung der Träger, die in Unterkünften tätig sind: Die Träger werden mit zusätzlichen 
personellen Ressourcen ausgestattet, die vergleichbar den Ehrenamtskoordinator*in-
nen gem. „Mindeststandards“ einen Einsatz von Gewaltschutzkoordinator*innen in er-
möglichen. Hierbei stehen Unterbringungseinrichtungen im Fokus, die aufgrund der 
Lage (Randlage), der Ausstattung (Kojen oder nicht abgeschlossene Wohneinheiten) 
und Größe (über 200 Plätze) einen besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich der 
Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes haben. Personalschlüssel: 1,0 Stelle pro 500 
Bewohnende; Untergrenze 0,5 Stelle pro 500 Bewohnende.  
 
3. Die Stärkung der Kommunikation zwischen den Akteur*innen: Der bereits bestehende AK 
Mindeststandards wird erweitert um die regelmäßige Teilnahme der Ombudsstelle, des 
Amtes für Soziales und Senior*innen, des Gesundheitsamtes sowie bei Bedarf der Aus-
länderbehörde. 
 
4. Die Verwaltung wird gebeten, die Sozialarbeiter*innen der Betreuungsträger in den Ein-
richtungen dahingehend zu unterstützen, dass Verwaltungsaufgaben zeitlich optimiert wer-
den, sodass die Mitarbeiter*innen größtmögliche Kapazitäten für die Soziale Arbeit nutzen 
können. 
 
5. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Stärkung der o.g. 
Maßnahmen bis 31.12.2024. Zur Maßnahmenfinanzierung stehen im HHJ. 2023 und für 
die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 im HHJ. 2024 entsprechende Mittel im Teil-
ergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung 
und Bewirtschaftung von Wohnraum zur Verfügung. 
 
6. Zum 30.06.2024 soll dem Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie dem 
Integrationsrat eine Analyse/Evaluation der o.g. Maßnahmen im Kontext der Unterbrin-
gung vorgelegt werden. Diese kann z. B. in Kooperation mit der TH Köln erfolgen. 
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
  
 
gez. Lino Hammer                gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer   
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

26.05.2023 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 8.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung
17.08.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1146/2023
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
25.05.2023
Erstellt
25.05.2023 17:10