AN/1146/2023
TOP 4.1: Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Daniel Bauer-Dahm Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.05.2023 AN/1146/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 25.05.2023 TOP 4.1: Antrag des Integrationsrates zur Sicherstellung der Gleichbehandlung von geflüchteten Personen sowie konsequente Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Aus- schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 25.05.2023 aufzunehmen: Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt: 1. Die Stärkung der Ombudsstelle: 1.1. Finanzierung von zusätzlich 0,5 Stellen mit Aufwendungen in Höhe von 40.000 € pro Jahr. Die Stelle ist bei einem bestehenden Träger mit entsprechender Fachexpertise anzusiedeln. 1.2. Kompetenzerweiterung: Die Ombudsstelle unterstützt und berät in Bezug auf die Ein- haltung von Leitlinien und Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden (Falldokumentation und Monitoring) durch regelmäßige Besuche in den Unterkünften. Das Selbstverständnis der Ombudsstelle fokussiert sich dabei auch auf die Belange von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die hierbei explizit zu berücksichtigen sind. Die daraus abzuleitenden Erkenntnisse und Handlungsempfeh- - 2 - lungen gibt die Ombudsstelle in regelmäßigen Abständen - in akuten Fällen unmittel- bar - an die Betreuungsträger und das Amt für Wohnungswesen weiter. 2. Die Stärkung der Strukturen: 2.1. Stärkung Koordination Amt für Wohnungswesen: Die Verwaltung wird beauftragt die Unterstützung der Sicherung des Gewaltschutzes an Unterkünften verwaltungsintern sicherzustellen. 2.2. Stärkung der Träger, die in Unterkünften tätig sind: Die Träger werden mit zusätzlichen personellen Ressourcen ausgestattet, die vergleichbar den Ehrenamtskoordinator*in- nen gem. „Mindeststandards“ einen Einsatz von Gewaltschutzkoordinator*innen in er- möglichen. Hierbei stehen Unterbringungseinrichtungen im Fokus, die aufgrund der Lage (Randlage), der Ausstattung (Kojen oder nicht abgeschlossene Wohneinheiten) und Größe (über 200 Plätze) einen besonderen Unterstützungsbedarf hinsichtlich der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes haben. Personalschlüssel: 1,0 Stelle pro 500 Bewohnende; Untergrenze 0,5 Stelle pro 500 Bewohnende. 3. Die Stärkung der Kommunikation zwischen den Akteur*innen: Der bereits bestehende AK Mindeststandards wird erweitert um die regelmäßige Teilnahme der Ombudsstelle, des Amtes für Soziales und Senior*innen, des Gesundheitsamtes sowie bei Bedarf der Aus- länderbehörde. 4. Die Verwaltung wird gebeten, die Sozialarbeiter*innen der Betreuungsträger in den Ein- richtungen dahingehend zu unterstützen, dass Verwaltungsaufgaben zeitlich optimiert wer- den, sodass die Mitarbeiter*innen größtmögliche Kapazitäten für die Soziale Arbeit nutzen können. 5. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Stärkung der o.g. Maßnahmen bis 31.12.2024. Zur Maßnahmenfinanzierung stehen im HHJ. 2023 und für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 im HHJ. 2024 entsprechende Mittel im Teil- ergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum zur Verfügung. 6. Zum 30.06.2024 soll dem Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie dem Integrationsrat eine Analyse/Evaluation der o.g. Maßnahmen im Kontext der Unterbrin- gung vorgelegt werden. Diese kann z. B. in Kooperation mit der TH Köln erfolgen. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1146/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 25.05.2023
- Erstellt
- 25.05.2023 17:10