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1218/2024

Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz"

Mitteilung Ausschuss 05.12.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 12.12.2024

Anlage 1_Beschlussprotokoll zur Sitzung der BV Porz

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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung, neue ergänzte Fassung

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Mitteilung Ausschuss (neue Version mit BV und Anlage 4)

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Anlage 2_Niederschrift zur Sitzung des SteA

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Anlage 1_Beschlussprotokoll zur Sitzung der BV Porz

6507 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 02.02.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 01.02.2024 
öffentlich 
7.8 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02  
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
4033/2023 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0170/2024: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den Be-
schlusstext wie folgt zu ergänzen:  
Neu eingefügt 2.  
Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer ehemaligen Munitionsfabrik han-
deln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobun-
gen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss darüber geben, 
ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit wel-
chen Sanierungskosten gerechnet werden muss.  
Die weiteren Punkte verschieben sich entsprechend. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0180/2024: 
Pkt 3 neu: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide 
Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkon-
zepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. 
Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar 
sind. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
III. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0188/2024:

Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen:  
4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung  an dem geplanten Schulstand- 
ort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule 
Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner 
Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukör- 
pers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrund- 
stück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbeleg- 
ten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetrieb gestartet werden, so wie bereits 
im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert.  
 
5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des 
Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maß- 
nahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken 
zu errichten.  
 
6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über 
Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ablauf der an- 
gestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 
2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kenntnis zu setzen 
und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzulegen.  
 
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept  für den neuen Schulstand- 
ort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV 
aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf 
An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz.  
 
8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem  Schulentwicklungsaus- 
schuss zur Kenntnis vorzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
IV. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebau ungsplanes Nummer 
74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für 
das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- 
strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird 
(Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle 
Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand ort Urbacher Weg in Köln-
Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den  Gemeinbedarf (Zweckbe- 
stimmung Schule) festzusetzen; 
2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück ei ner ehemaligen Muniti- 
onsfabrik handeln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend in- 
tensive Bodenbeprobungen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-
Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen 
Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit welchen Sanierungskos- 
ten gerechnet werden muss.

3. Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwalt ung damit zu beauftragen, 
beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den not- 
wendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu 
versehen. 
Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen 
vereinbar sind. 
4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung  an dem geplanten Schul- 
standort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die 
Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förder- 
schule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des 
modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das 
weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort 
zur Entlastung der überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbe- 
trieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 
02.02.23 gefordert.  
5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss 
des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten 
Maßnahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehr- 
schwimmbecken zu errichten.  
6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz 
über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ab- 
lauf der angestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner 
Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kennt- 
nis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzule- 
gen.  
7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept  für den neuen Schul- 
standort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg 
des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Aus- 
wirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz.  
8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem  Schulentwicklungsaus- 
schuss zur Kenntnis vorzulegen.  
9. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) z ur Kenntnis; 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung

3755 Zeichen

Anlage 3 
Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6 der Beschlussvorlage 4033/2024 
"Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz" 
 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 01.02.2024 
Neu eingefügt Punkt 2: 
Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer  ehemaligen Munitionsfabrik handeln 
könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobungen veranlasst. 
Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss d arüber geben, ob eine Bebauung zu 
schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls  ja, mit welchen Sanierungskosten 
gerechnet werden muss. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat die Entnahme von Bodenproben ber eits veranlasst. Die Ergebnisse 
werden in die weiteren Betrachtungen des Standorts einfließen. 
 
Punkt 3 neu: 
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung  damit zu beauftragen, beide 
Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und  mit den notwendigen Raumkonzepten 
zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. 
Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Schulbauleitlinie sieht vor, dass alle Schulneubauten barrierefrei geplant werden, so dass 
sie für Gemeinsames Lernen aufgestellt sind. Entsprechend werden auch die Schulbauten in 
der Berliner Straße errichtet. 
 
Ergänzungen: 
Punkt 4: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an  dem geplanten Schulstandort Urbacher 
Weg anstelle eines interimistischen Standorts für d ie Grundschule Berliner Straße einen 
interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die 
Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grunds chüler*innen ist stattdessen das 
weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutz en. Damit kann dort zur Entlastung der 
überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetri eb gestartet werden, so wie bereits im 
Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Entscheidung für den Start der Grundschule am U rbacher Weg wurde getroffen, um 
schnellstmöglich zusätzliche Grundschulplätze für Porz zu schaffen und die GGS Hohestraße 
dadurch zu entlasten. 
Um einen Modulbau auf dem Schulgrundstück Berliner Straße aufzustellen, müsste zunächst 
die Planung für die dort vorgesehenen Neubauten von Grundschule, Förderschule, Sporthalle 
und Lehrschwimmbecken abgeschlossen sein, damit der  Modulbau nicht das Baufeld

blockiert. 
Da dieses Planungsstadium jedoch noch nicht erreich t ist, könnte die Aufstellung eines 
Modulbaus und damit ein Start der neuen Grundschule  an der Berliner Straße erst zu einem 
deutlich späteren Zeitpunkt erfolgen, als dies am Urbacher Weg möglich ist. 
Die Aufstellung eines Interims Berliner Straße würde zudem zusätzliche Kosten verursachen, 
zumal ein Interim für die Förderschule kostenintensive Fachräume benötigt, die am Urbacher 
Weg abgebildet werden müssten.  
 
Punkt 5: 
Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forderun g und den Beschluss des Rates, am 
Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maßnahmenpaket GU vorgesehen 
eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken zu errichten. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Wie beschlossen soll am Schulstandort Berliner Str. 36 in Porz eine zweizügige Grundschule 
mit Lehrschwimmbecken errichtet werden. 
 
Punkt 7: 
Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept fü r den neuen Schulstandort Urbacher 
Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu 
berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im 
Einsatz. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Ein Verkehrsgutachten wurde durch die Verwaltung beauftragt und ist in der Bearbeitung.

Mitteilung Ausschuss

1085 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 03.06.2024 
 1218/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 
 
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der 
Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz" 
In ihrer Sitzung am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung Porz über die Verwaltungsvorlage 
4033/2023 zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz“ beraten und hierzu Ergänzungen beschlossen (siehe Anlage 1). 
 
Die Ergänzungen betreffen die Ausgestaltung des Schulstandorts, zuständig ist daher der 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die Vorlage 4033/2023 ist durch den Stadtentwick-
lungsausschuss ohne die ergänzten Punkte beschlossen worden (siehe Anlage 2). 
 
Der Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz wird dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung mit dieser Mitteilung vorgelegt. Zu den ergänzten Beschlusspunkten nimmt die 
Verwaltung in Anlage 3 Stellung. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung, neue ergänzte Fassung

3722 Zeichen

Anlage 4 
Ergänzte Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6 der Beschlussvorlage 4033/2024 
"Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz" 
 
In ihrer Sitzung am 01.02.2024 hat die Bezirksvertretung Porz zu Beschlussvorlage 
4033/2024 um Ergänzungen gebeten. Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertre-
tung mit Session 1218/2024 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Kenntnis ge-
geben und zu den einzelnen Ergänzungen Stellung genommen. 
Ergänzend hierzu besteht zum ergänzten Beschlusspunkt 4 und der Stellungnahme der Ver-
waltung Erläuterungsbedarf: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schulstandort Urbacher 
Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen 
interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für 
die Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das 
weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. 
 
Die Verwaltung nimmt unter Berücksichtigung der Nachfragen in der Sitzung des ASW am 
10. Juni 2024 ergänzend wie folgt Stellung: 
 
Die Planungen der Verwaltung sehen folgenden Ablauf für die Standorte Berliner Straße, 
Hohe Straße und Urbacher Weg vor: 
 
Berliner Straße 
- Hier sind mehrere neue Gebäude geplant, die abschnittsweise realisiert werden sol-
len. Zunächst soll die Förderschule - Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale 
und soziale Entwicklung - in ihrem Gebäude verbleiben.  
- Nach Fertigstellung des ersten Baukörpers am Standort erfolgt der Umzug der För-
derschule in dieses neue Gebäude. Dieser Neubau stellt die erforderlichen installati-
ons- und kostenintensiven Fachräume für Hauswirtschaft und Werken bereit. 
- Sodann erfolgt der Abriss des alten Schulgebäudes und ein Neubau an dieser Stelle 
kann erfolgen. Das Bestandsgebäude Berliner Straße verfügt über lediglich 8 Klas-
senräume mit einer Größe von 64 qm, weitere 8 Klassenräumen weisen eine Größe 
von 47 qm auf. Aufgrund dieser Raumgrößen ist es für eine Unterbringung von 
Grundschulen nicht geeignet. 
- Nach der Fertigstellung zieht die neue Grundschule vom Urbacher Weg in dieses Ge-
bäude 
 
Urbacher Weg 
- Für die bestehende Grundschule Hohe Straße und die neue Grundschule (mit 
Zieladresse Berliner Straße) entsteht in kurzer Bauzeit ein hochwertiger Modulbau.  
- Die Verortung von zwei Grundschulen bietet den Vorteil von Synergieeffekten. Ver-
schiedene Räume können gemeinsam genutzt werden und müssen daher nur einmal

gebaut werden. Bei einer Nutzung nur durch Grundschulen müssen hingegen die in-
stallations- und kostenintensiven Fachräume für Hauswirtschaft und Werken dort 
nicht erstellt werden. 
- Durch die Realisierung als Modulbau ist eine leichte Rück- und Umbaufähigkeit ge-
währleistet. Der Bau kann nach bei Fertigstellung der Bauten in Hohe Straße und 
Berliner Straße rückgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. 
- Nach dem Auszug der beiden Grundschulen soll die gesamte Fläche für einen dauer-
haften Neubau für die Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung - genutzt werden. 
- Der Start der neuen Grundschule Berliner Straße im Interim Urbacher Weg bietet die 
schnellste Möglichkeit, zusätzliche Schulplätze für Porz-Westhoven zu schaffen.  
 
 
Hohe Straße 
Der Auftrag an den Generalunternehmer wurde um den Umbau/die Sanierung der Bau-
teile A und D erweitert. Die Gesamtmaßnahme betrifft daher alle Gebäudeteile und ist so 
umfangreich, dass eine Umsetzung bei laufendem Schulbetrieb nicht möglich ist. Interims-
möglichkeiten bestehen an der Hohe Straße nicht, daher soll die GS während der Bauzeit 
(ca. 2 Jahre) an den Urbacher Weg ausgelagert werden.

Mitteilung Ausschuss (neue Version mit BV und Anlage 4)

1262 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/402/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.06.2024 
 1218/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 
 
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der 
Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz" 
In ihrer Sitzung am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung Porz über die Verwaltungsvorlage 
4033/2023 zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz“ beraten und hierzu Ergänzungen beschlossen (siehe Anlage 1). 
 
Die Ergänzungen betreffen die Ausgestaltung des Schulstandorts, zuständig ist daher der 
Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die Vorlage 4033/2023 ist durch den Stadtentwick-
lungsausschuss ohne die ergänzten Punkte beschlossen worden (siehe Anlage 2). 
 
Der Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz wird dem Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung mit dieser Mitteilung vorgelegt. Zu den ergänzten Beschlusspunkten nimmt die 
Verwaltung in Anlage 3 Stellung.  
 
 
Nach Behandlung der Vorlage 1218/2024 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 
10.06.2024 ergänzt die Verwaltung ihre Stellungnahme durch die Anlage 4.

Anlage 2_Niederschrift zur Sitzung des SteA

1703 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 15.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 14.03.2024 
öffentlich 
13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des 
Bebauungsplanes Nummer 74403/02  
Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 
4033/2023 
Die SPD-Fraktion bittet darum, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Porz (siehe 
Anlage 6 zur Vorlage) vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung im weiteren Ver-
fahren geprüft wird. 
 
Die stimmberechtigten Fraktionen begrüßen den Wunsch der SPD-Fraktion. 
Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für 
das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner 
Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz-
strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird 
(Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle 
Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-
Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe-
stimmung Schule) festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

05.12.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.12.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1218/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.12.2024
Erstellt
10.04.2024 09:58