1218/2024
Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz"
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Anlage 1_Beschlussprotokoll zur Sitzung der BV Porz
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 02.02.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 01.02.2024 öffentlich 7.8 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 4033/2023 I. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0170/2024: Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, den Be- schlusstext wie folgt zu ergänzen: Neu eingefügt 2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer ehemaligen Munitionsfabrik han- deln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobun- gen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit wel- chen Sanierungskosten gerechnet werden muss. Die weiteren Punkte verschieben sich entsprechend. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0180/2024: Pkt 3 neu: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkon- zepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III. Abstimmung über den Änderungsantrag AN/0188/2024: Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen: 4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schulstand- ort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukör- pers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrund- stück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbeleg- ten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetrieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. 5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maß- nahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken zu errichten. 6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ablauf der an- gestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kenntnis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzulegen. 7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den neuen Schulstand- ort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. 8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem Schulentwicklungsaus- schuss zur Kenntnis vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV. Abstimmung über die geänderte Beschlussvorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebau ungsplanes Nummer 74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstand ort Urbacher Weg in Köln- Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe- stimmung Schule) festzusetzen; 2. Da es sich um ein stark belastetes Grundstück ei ner ehemaligen Muniti- onsfabrik handeln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend in- tensive Bodenbeprobungen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B- Planes Aufschluss darüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit welchen Sanierungskos- ten gerechnet werden muss. 3. Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwalt ung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den not- wendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. 4. Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schul- standort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förder- schule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. Damit kann dort zur Entlastung der überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbe- trieb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. 5. Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forde rung und den Beschluss des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maßnahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehr- schwimmbecken zu errichten. 6. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung die Bezirksvertretung Porz über Entwicklungen, Maßnahmen und Planungen, die den zeitlichen Ab- lauf der angestrebten Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Berliner Straße 2027/2028 ggfs. verzögern oder gefährden, unverzüglich in Kennt- nis zu setzen und die Auswirkungen auf das weitere Verfahren darzule- gen. 7. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den neuen Schul- standort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Aus- wirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. 8. Der Beschluss der Bezirksvertretung Porz ist dem Schulentwicklungsaus- schuss zur Kenntnis vorzulegen. 9. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) z ur Kenntnis; Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 3 Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6 der Beschlussvorlage 4033/2024 "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz" Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 01.02.2024 Neu eingefügt Punkt 2: Da es sich um ein stark belastetes Grundstück einer ehemaligen Munitionsfabrik handeln könnte werden vonseiten der Verwaltung umgehend intensive Bodenbeprobungen veranlasst. Diese sollen vor Änderung des B-Planes Aufschluss d arüber geben, ob eine Bebauung zu schulischen Zwecken überhaupt möglich ist und falls ja, mit welchen Sanierungskosten gerechnet werden muss. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Entnahme von Bodenproben ber eits veranlasst. Die Ergebnisse werden in die weiteren Betrachtungen des Standorts einfließen. Punkt 3 neu: Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Verwaltung damit zu beauftragen, beide Schulgebäude als inklusive Schulen zu errichten und mit den notwendigen Raumkonzepten zur Förderung aller behinderten Menschen zu versehen. Die Planungen sind so zu gestalten, dass sie mit den UN Konventionen vereinbar sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die Schulbauleitlinie sieht vor, dass alle Schulneubauten barrierefrei geplant werden, so dass sie für Gemeinsames Lernen aufgestellt sind. Entsprechend werden auch die Schulbauten in der Berliner Straße errichtet. Ergänzungen: Punkt 4: Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schulstandort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für d ie Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grunds chüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutz en. Damit kann dort zur Entlastung der überbelegten GGS Hohe Str. ein Teil-Grundschulbetri eb gestartet werden, so wie bereits im Beschluss der BV Porz vom 02.02.23 gefordert. Stellungnahme der Verwaltung: Die Entscheidung für den Start der Grundschule am U rbacher Weg wurde getroffen, um schnellstmöglich zusätzliche Grundschulplätze für Porz zu schaffen und die GGS Hohestraße dadurch zu entlasten. Um einen Modulbau auf dem Schulgrundstück Berliner Straße aufzustellen, müsste zunächst die Planung für die dort vorgesehenen Neubauten von Grundschule, Förderschule, Sporthalle und Lehrschwimmbecken abgeschlossen sein, damit der Modulbau nicht das Baufeld blockiert. Da dieses Planungsstadium jedoch noch nicht erreich t ist, könnte die Aufstellung eines Modulbaus und damit ein Start der neuen Grundschule an der Berliner Straße erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erfolgen, als dies am Urbacher Weg möglich ist. Die Aufstellung eines Interims Berliner Straße würde zudem zusätzliche Kosten verursachen, zumal ein Interim für die Förderschule kostenintensive Fachräume benötigt, die am Urbacher Weg abgebildet werden müssten. Punkt 5: Die Bezirksvertretung Porz bekräftigt ihre Forderun g und den Beschluss des Rates, am Schulstandort Berliner Straße in Westhoven wie im zweiten Maßnahmenpaket GU vorgesehen eine Grundschule inklusive Lehrschwimmbecken zu errichten. Stellungnahme der Verwaltung: Wie beschlossen soll am Schulstandort Berliner Str. 36 in Porz eine zweizügige Grundschule mit Lehrschwimmbecken errichtet werden. Punkt 7: Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept fü r den neuen Schulstandort Urbacher Weg zu erstellen. Hierbei ist der zu erwartende Anstieg des MIV aufgrund von „Elterntaxis“ zu berücksichtigen, ebenso wie Auswirkungen auf An- und Abfahrten von Rettungsfahrzeugen im Einsatz. Stellungnahme der Verwaltung: Ein Verkehrsgutachten wurde durch die Verwaltung beauftragt und ist in der Bearbeitung.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 03.06.2024 1218/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 10.06.2024 Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz" In ihrer Sitzung am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung Porz über die Verwaltungsvorlage 4033/2023 zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz“ beraten und hierzu Ergänzungen beschlossen (siehe Anlage 1). Die Ergänzungen betreffen die Ausgestaltung des Schulstandorts, zuständig ist daher der Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die Vorlage 4033/2023 ist durch den Stadtentwick- lungsausschuss ohne die ergänzten Punkte beschlossen worden (siehe Anlage 2). Der Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit dieser Mitteilung vorgelegt. Zu den ergänzten Beschlusspunkten nimmt die Verwaltung in Anlage 3 Stellung. Gez. Voigtsberger
Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung, neue ergänzte Fassung
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Anlage 4 Ergänzte Stellungnahme der Verwaltung zu Anlage 6 der Beschlussvorlage 4033/2024 "Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz" In ihrer Sitzung am 01.02.2024 hat die Bezirksvertretung Porz zu Beschlussvorlage 4033/2024 um Ergänzungen gebeten. Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertre- tung mit Session 1218/2024 dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Kenntnis ge- geben und zu den einzelnen Ergänzungen Stellung genommen. Ergänzend hierzu besteht zum ergänzten Beschlusspunkt 4 und der Stellungnahme der Ver- waltung Erläuterungsbedarf: Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung an dem geplanten Schulstandort Urbacher Weg anstelle eines interimistischen Standorts für die Grundschule Berliner Straße einen interimistischen Standort der Förderschule Berliner Straße vorzusehen und zu planen. Für die Aufstellung des modularen Baukörpers für die Grundschüler*innen ist stattdessen das weitläufige Schulgrundstück Berliner Straße zu nutzen. Die Verwaltung nimmt unter Berücksichtigung der Nachfragen in der Sitzung des ASW am 10. Juni 2024 ergänzend wie folgt Stellung: Die Planungen der Verwaltung sehen folgenden Ablauf für die Standorte Berliner Straße, Hohe Straße und Urbacher Weg vor: Berliner Straße - Hier sind mehrere neue Gebäude geplant, die abschnittsweise realisiert werden sol- len. Zunächst soll die Förderschule - Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - in ihrem Gebäude verbleiben. - Nach Fertigstellung des ersten Baukörpers am Standort erfolgt der Umzug der För- derschule in dieses neue Gebäude. Dieser Neubau stellt die erforderlichen installati- ons- und kostenintensiven Fachräume für Hauswirtschaft und Werken bereit. - Sodann erfolgt der Abriss des alten Schulgebäudes und ein Neubau an dieser Stelle kann erfolgen. Das Bestandsgebäude Berliner Straße verfügt über lediglich 8 Klas- senräume mit einer Größe von 64 qm, weitere 8 Klassenräumen weisen eine Größe von 47 qm auf. Aufgrund dieser Raumgrößen ist es für eine Unterbringung von Grundschulen nicht geeignet. - Nach der Fertigstellung zieht die neue Grundschule vom Urbacher Weg in dieses Ge- bäude Urbacher Weg - Für die bestehende Grundschule Hohe Straße und die neue Grundschule (mit Zieladresse Berliner Straße) entsteht in kurzer Bauzeit ein hochwertiger Modulbau. - Die Verortung von zwei Grundschulen bietet den Vorteil von Synergieeffekten. Ver- schiedene Räume können gemeinsam genutzt werden und müssen daher nur einmal gebaut werden. Bei einer Nutzung nur durch Grundschulen müssen hingegen die in- stallations- und kostenintensiven Fachräume für Hauswirtschaft und Werken dort nicht erstellt werden. - Durch die Realisierung als Modulbau ist eine leichte Rück- und Umbaufähigkeit ge- währleistet. Der Bau kann nach bei Fertigstellung der Bauten in Hohe Straße und Berliner Straße rückgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden. - Nach dem Auszug der beiden Grundschulen soll die gesamte Fläche für einen dauer- haften Neubau für die Pestalozzischule - Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung - genutzt werden. - Der Start der neuen Grundschule Berliner Straße im Interim Urbacher Weg bietet die schnellste Möglichkeit, zusätzliche Schulplätze für Porz-Westhoven zu schaffen. Hohe Straße Der Auftrag an den Generalunternehmer wurde um den Umbau/die Sanierung der Bau- teile A und D erweitert. Die Gesamtmaßnahme betrifft daher alle Gebäudeteile und ist so umfangreich, dass eine Umsetzung bei laufendem Schulbetrieb nicht möglich ist. Interims- möglichkeiten bestehen an der Hohe Straße nicht, daher soll die GS während der Bauzeit (ca. 2 Jahre) an den Urbacher Weg ausgelagert werden.
Mitteilung Ausschuss (neue Version mit BV und Anlage 4)
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Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 21.06.2024 1218/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.12.2024 Stellungnahme zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Vorlage 4033/2023 aus der Sitzung des SteA vom 14.03.2024 betreffend "Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz" In ihrer Sitzung am 01.03.2024 hat die Bezirksvertretung Porz über die Verwaltungsvorlage 4033/2023 zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz“ beraten und hierzu Ergänzungen beschlossen (siehe Anlage 1). Die Ergänzungen betreffen die Ausgestaltung des Schulstandorts, zuständig ist daher der Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die Vorlage 4033/2023 ist durch den Stadtentwick- lungsausschuss ohne die ergänzten Punkte beschlossen worden (siehe Anlage 2). Der Änderungsbeschluss der Bezirksvertretung Porz wird dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit dieser Mitteilung vorgelegt. Zu den ergänzten Beschlusspunkten nimmt die Verwaltung in Anlage 3 Stellung. Nach Behandlung der Vorlage 1218/2024 im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 10.06.2024 ergänzt die Verwaltung ihre Stellungnahme durch die Anlage 4.
Anlage 2_Niederschrift zur Sitzung des SteA
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 15.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.03.2024 öffentlich 13.1 Beschluss über die Einleitung betreffend die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln-Porz 4033/2023 Die SPD-Fraktion bittet darum, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Porz (siehe Anlage 6 zur Vorlage) vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung im weiteren Ver- fahren geprüft wird. Die stimmberechtigten Fraktionen begrüßen den Wunsch der SPD-Fraktion. Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 74403/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Urbacher Weg und der Stadtbahntrasse der Kölner Verkehrsbetriebe AG, das südöstlich durch eine Stellplatzfläche sowie Gehölz- strukturen und nordwestlich durch eine soziale Wohnbebauung begrenzt wird (Flurstück 1399 sowie Teile der Flurstücke 1394, 1395, 1396 und 1278, alle Flur 3 der Gemarkung Eil) —Arbeitstitel: Schulstandort Urbacher Weg in Köln- Porz— einzuleiten mit dem Ziel, eine Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbe- stimmung Schule) festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Vorkonzept (Anlage 3) zur Kenntnis; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Ein- schränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1218/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.12.2024
- Erstellt
- 10.04.2024 09:58