AN/0495/2024
Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 / Prüfantrag
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Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 AN/0495/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 / Prüfantrag Sehr geehrte Frau Reker, wir bitten Sie folgenden Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 in die Tagesordnung der nächsten Ratssit- zung am 21.03.2024 aufzunehmen: 1. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Sparkasse KölnBonn mit der Ein- führung und dem Betrieb des Services „Bezahlkonto für asylsuchende Menschen“ beauftragt/betraut wer- den könnte. Das Ergebnis dieser Prüfung, inkl. möglicher Alternativen, soll dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem AVR, dem Integrationsrat sowie dem Finanzausschuss vorgelegt werden. 2. Der Rat der Stadt Köln fordert den Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn auf, aktiv zu einer prakti- kablen, rechtskonformen und kosteneffizienten Lösung im Sinne von Ziffer 1 beizutragen. Eine entspre- chende Mitteilung über diesbezügliche Beratungen sowie eventuelle Vorschläge sind ebenfalls den vor- genannten Gremien mitzuteilen. Begründung: An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Reker Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de - 2 - Die Einführung einer speziellen Bezahlkarte für asylsuchende Menschen ist nach wie vor eine freiwillige Entscheidung der Kommunen. Nach aktueller Rechtslage müssen die Kommunen die Kosten dafür voll- ständig selbst tragen. Köln hat noch keine Entscheidung für oder gegen die Einführung so einer Bezahl- karte getroffen. Das ist auch nicht nötig, denn seit 2016 hat jede:r Verbraucher:in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto (sogenanntes Jedermann-Konto). Zu diesem Perso- nenkreis gehören ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, A sylsuchende, sowie geduldete Personen (vgl. § 31 Zahlungskonten-gesetz (ZKG) sowie Richtlinie 2014/92/EU). Darüber hinaus haben sich die Sparkassen verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet auf Wunsch ein Basiskonto (Guthabenkonto, Bürgerkonto) einzurichten, unabhängig von persönlicher Situa- tion, Einkommen, Alter oder Nationalität. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Eigenkreation eines parallelen Bezahlsystems „made in Kölle“ besser geeignet ist, kriminelle Geldtransfers zu unterbinden, als ein gewöhnliches Guthabenkonto, wel- ches von einem professionellen Finanzdienstleister geführt wird und das unter der Aufsicht erfahrener Behörden steht. Dahingegen gibt es sehr wohl Hinweise darauf, dass die Einführung einer Bezahlkarte, wie sie der Ur- sprungsantrag vorsieht, nichts weiter ist, als ein populistischer Versuch, der Bevölkerung zu signalisieren, man würde etwas gegen schutzsuchende Menschen tun. Das ist niederträchtig und spielt jenen spalteri- schen Kräften in die Hände, die schon in der letzten Ratssitzung versuchten, mit einem gleichlautenden Antrag Unfrieden gegen Asylsuchende zu stiften. Ein Nutzen für die Verwaltung ist nicht erkennbar. Die Kölner Stadtverwaltung müsste für die Einführung und den erfolgreichen Betrieb eines stadteigenen Bezahlsystems zunächst einmal Kompetenzen einkaufen und aufbauen; ebenso Geräte und Dienstleis- tungen. Dies belastet den städtischen Haushalt und die personellen Ressourcen auf ungewisse Zeit, da nicht absehbar ist, ob überhaupt - und falls ja, wie und wann - entsprechende Bundes- und Landesgesetze geändert werden. Anstatt also die Verwaltung ohne Not in „logistisch vollumfängliche Vorbereitungen“ zu stürzen, sollte man erst einmal vollumfänglich logisch nachdenken - und evtl. jemanden fragen, der/die sich auskennt. Mit der Sparkasse KölnBonn hat die Stadt Köln ein gut vernetztes Kreditinstitut an der Hand, welches sich bestens mit Bezahlsystemen, Karten und Konten auskennt. Bonus: Über allem wacht die Bundesanstalt - 3 - für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlassbezogen dürfen sogar weitere Behörden Einsicht in Kon- ten nehmen (Finanzamt, Gemeinden, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Ermittlungsbe- hörden). Praktischerweise pflegen die Stadt Köln und der Rat enge Beziehungen zur Sparkasse KölnBonn. Träger der Sparkasse KölnBonn ist der "Zweckverband Sparkasse KölnBonn", deren Mitglieder die Stadt Köln (zu 70%) und die ex-Bundeshauptstadt Bonn (zu 30%) sind. Einige Ratsmitglieder bekleiden sogar einflussreiche Ämter im Verwaltungsrat dieses Zweckverbands. Sie können vermitteln, denn sie wissen, welche städtischen Dienststellen sich mit der Auszahlung von Leis- tungen an Asylsuchende auskennen. Gleichzeitig sitzen sie in den zuständigen Beschlussgremien des Rates. Diese vertrauten in-House-Strukturen gilt es bevorzugt zu nutzen! Bei einer gepflegten Tasse Tee (wahl- weise paar Gläser Kölsch) sollen Vertreter:innen der o.g. Ämter und Gremien erst einmal herausfinden, ob tatsächlich die Einführung einer risikobehafteten Doppelstruktur die gewünschte Erleichterung für die Verwaltung bringen kann – oder ob nicht etwa der Rückgriff auf bewährte Strukturen zielführender ist, bspw. in Kombination mit der Offenhaltung von Sparkassenfilialen und der Ausweitung entsprechender Services (Aushändigung von Chipkarten, Schalterleistungen rund ums Konto). Von letzterem würden so- gar die Kölner Seniorinnen und Senioren profitieren 😉 Die Erarbeitung einer kommunalverwaltungsfreundlichen Lösung - gemeinsam mit dem Sparkassennetz - kann einem bundesweiten Flickenteppich aus ‚kreativen Einzellösungen‘ aktiv vorbeugen. Es geht da- rum, die Verwaltungen zu entlasten, nicht darum, asylsuchende Menschen in ihren Rechten und Freihei- ten einzuschränken! Michael Hock (Geschäftsführer Die FRAKTION)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0495/2024
- Typ
- Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 20.03.2024
- Erstellt
- 19.03.2024 19:45