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AN/0495/2024

Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 / Prüfantrag

Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13 20.03.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.03.2024

Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

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Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

5973 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 
 
AN/0495/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
 
Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 / Prüfantrag 
Sehr geehrte Frau Reker, 
 
wir bitten Sie folgenden Ersetzungsantrag zu AN/0391/2024 in die Tagesordnung der nächsten Ratssit-
zung am 21.03.2024 aufzunehmen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung zu prüfen, inwiefern die Sparkasse KölnBonn mit der Ein-
führung und dem Betrieb des Services „Bezahlkonto für asylsuchende Menschen“ beauftragt/betraut wer-
den könnte.  
 
Das Ergebnis dieser Prüfung, inkl. möglicher Alternativen, soll dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem 
AVR, dem Integrationsrat sowie dem Finanzausschuss vorgelegt werden.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln fordert den Verwaltungsrat der Sparkasse KölnBonn auf, aktiv zu einer prakti-
kablen, rechtskonformen und kosteneffizienten Lösung im Sinne von Ziffer 1 beizutragen. Eine entspre-
chende Mitteilung über diesbezügliche Beratungen sowie eventuelle Vorschläge sind ebenfalls den vor-
genannten Gremien mitzuteilen. 
 
Begründung: 
 
An die Vorsitzende des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin Reker 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
 
Die Einführung einer speziellen Bezahlkarte für asylsuchende Menschen ist nach wie vor eine freiwillige 
Entscheidung der Kommunen. Nach aktueller Rechtslage müssen die Kommunen die Kosten dafür voll-
ständig selbst tragen. Köln hat noch keine Entscheidung für oder gegen die Einführung so einer Bezahl-
karte getroffen.  
 
Das ist auch nicht nötig, denn seit 2016 hat jede:r Verbraucher:in mit rechtmäßigem Aufenthalt in der 
Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto (sogenanntes Jedermann-Konto). Zu diesem Perso-
nenkreis gehören ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, A sylsuchende, sowie geduldete 
Personen (vgl. § 31 Zahlungskonten-gesetz (ZKG) sowie Richtlinie 2014/92/EU).  
 
Darüber hinaus haben sich die Sparkassen verpflichtet, jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet auf 
Wunsch ein Basiskonto (Guthabenkonto, Bürgerkonto) einzurichten, unabhängig von persönlicher Situa-
tion, Einkommen, Alter oder Nationalität.  
 
Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Eigenkreation eines parallelen Bezahlsystems „made in Kölle“ 
besser geeignet ist, kriminelle Geldtransfers zu unterbinden, als ein gewöhnliches Guthabenkonto, wel-
ches von einem professionellen Finanzdienstleister geführt wird und das unter der Aufsicht erfahrener 
Behörden steht.  
 
Dahingegen gibt es sehr wohl Hinweise darauf, dass die Einführung einer Bezahlkarte, wie sie  der Ur-
sprungsantrag vorsieht, nichts weiter ist, als ein populistischer Versuch, der Bevölkerung zu signalisieren, 
man würde etwas gegen schutzsuchende Menschen tun. Das ist niederträchtig und spielt jenen spalteri-
schen Kräften in die Hände, die schon in der letzten Ratssitzung versuchten, mit einem gleichlautenden 
Antrag Unfrieden gegen Asylsuchende zu stiften. Ein Nutzen für die Verwaltung ist nicht erkennbar.  
 
Die Kölner Stadtverwaltung müsste für die Einführung und den erfolgreichen Betrieb eines stadteigenen 
Bezahlsystems zunächst einmal Kompetenzen einkaufen und aufbauen; ebenso Geräte und Dienstleis-
tungen. Dies belastet den städtischen Haushalt und die personellen Ressourcen auf ungewisse Zeit, da 
nicht absehbar ist, ob überhaupt - und falls ja, wie und wann - entsprechende Bundes- und Landesgesetze 
geändert werden.  
 
Anstatt also die Verwaltung ohne Not in „logistisch vollumfängliche Vorbereitungen“ zu stürzen, sollte man 
erst einmal vollumfänglich logisch nachdenken - und evtl. jemanden fragen, der/die sich auskennt.  
 
Mit der Sparkasse KölnBonn hat die Stadt Köln ein gut vernetztes Kreditinstitut an der Hand, welches sich 
bestens mit Bezahlsystemen, Karten und Konten auskennt. Bonus: Über allem wacht die Bundesanstalt

- 3 - 
 
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlassbezogen dürfen sogar weitere Behörden Einsicht in Kon-
ten nehmen (Finanzamt, Gemeinden, Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Ermittlungsbe-
hörden). 
 
Praktischerweise pflegen die Stadt Köln und der Rat enge Beziehungen zur Sparkasse KölnBonn. Träger 
der Sparkasse KölnBonn ist der "Zweckverband Sparkasse KölnBonn", deren Mitglieder die Stadt Köln 
(zu 70%) und die ex-Bundeshauptstadt Bonn (zu 30%) sind. 
 
Einige Ratsmitglieder bekleiden sogar einflussreiche Ämter im Verwaltungsrat dieses Zweckverbands. Sie 
können vermitteln, denn sie wissen, welche städtischen Dienststellen sich mit der Auszahlung von Leis-
tungen an Asylsuchende auskennen. Gleichzeitig sitzen sie in den zuständigen Beschlussgremien des 
Rates.  
 
Diese vertrauten in-House-Strukturen gilt es bevorzugt zu nutzen! Bei einer gepflegten Tasse Tee (wahl-
weise paar Gläser Kölsch) sollen Vertreter:innen der o.g. Ämter und Gremien erst einmal herausfinden, 
ob tatsächlich die Einführung einer risikobehafteten Doppelstruktur die gewünschte Erleichterung für die 
Verwaltung bringen kann – oder ob nicht etwa der Rückgriff auf bewährte Strukturen zielführender ist, 
bspw. in Kombination mit der Offenhaltung von Sparkassenfilialen und der Ausweitung entsprechender 
Services (Aushändigung von Chipkarten, Schalterleistungen rund ums Konto). Von letzterem würden so-
gar die Kölner Seniorinnen und Senioren profitieren 😉 
 
Die Erarbeitung einer kommunalverwaltungsfreundlichen Lösung - gemeinsam mit dem Sparkassennetz 
- kann einem bundesweiten Flickenteppich aus ‚kreativen Einzellösungen‘ aktiv vorbeugen. Es geht da-
rum, die Verwaltungen zu entlasten, nicht darum, asylsuchende Menschen in ihren Rechten und Freihei-
ten einzuschränken! 
 
 
 
Michael Hock 
(Geschäftsführer Die FRAKTION)

Beratungsverlauf (1)

21.03.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0495/2024
Typ
Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13
Datum
20.03.2024
Erstellt
19.03.2024 19:45